Wie viel prozent darf man mit 16 kaufen

Mit den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sollen Kinder und Jugendliche vor allem in der Öffentlichkeit vor negativen Einflüssen geschützt werden.

Was gilt für den Verkauf und Konsum von Alkohol?

> Jugendliche unter 16 Jahren: dürfen weder Alkohol kaufen noch in der Öffentlichkeit Alkohol konsumieren. Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist ihnen ab 14 Jahren nur gestattet, wenn sie in Begleitung eines Personensorgeberechtigten, z. B. Vater oder Mutter sind.

> Jugendliche ab 16 Jahren: dürfen Bier, Wein oder Sekt in der Öffentlichkeit trinken und kaufen – es sei denn, sie sind erkennbar betrunken. Getränke und Lebensmittel, die Spirituosen, also Hochprozentiges enthalten, dürfen sie weder konsumieren noch kaufen. Dies gilt nicht nur z. B. für Schnaps, sondern für alle Mixgetränke mit Spirituosen, auch dann, wenn der Alkoholgehalt nicht höher liegt als bei Bier oder Wein.

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    Alkohol in der Schule ist Pflicht – auch wenn’s nicht im Gesetz steht

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Tabakwaren rauchen und harten Alkohol trinken als Jugendlicher? Keine Chance! Da macht der Jugendschutz dir einen Strich durch die Rechnung. Gerade was den Konsum von hochprozentigem Alkohol und das Rauchen von Tabakwaren angeht, ist der Jugendschutz streng. Gegen ein kleines Bier hat das Gesetz aber sicher nichts einzuwenden, oder etwa doch?

Klar, als Jugendlicher solltest du immer die Eltern fragen, was sie dir erlauben und was nicht. Allein schon damit es keinen Ärger mit deinen Eltern gibt. Zusätzlich gibt es noch das Jugendschutzgesetz (JuSchG), das den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit regelt. Darin stehen auch ein paar gesetzliche Bestimmungen zum Ausgehen, Trinken und Rauchen. Der Jugendschutz wird in Deutschland nämlich sehr ernst genommen! Wir verschaffen dir einen Überblick über die wichtigsten Fakten und Ausnahmeregeln zum Thema Alkohol, Zigaretten und Co.

Ab wann darf ich als Jugendlicher in einen Club gehen?

Ob du nun zu den wilden Ausdruckstänzern gehörst oder lieber cool an der Bar rumstehst – Ausgehen macht dir als Jugendlicher vermutlich mehr Spaß, wenn die Eltern nicht dabei sind. Die schlechte Nachricht: Wenn du in den Club oder die Disco willst, geht das laut Jugendschutzgesetz frühestens ab 16. Die gute Nachricht: Das JuSchG macht Ausnahmen. Zur Disco im Jugendclub oder auf die Party in deiner Kirchengemeinde darfst du zum Beispiel als Jugendlicher alleine gehen. Wenn du unter 14 Jahre alt bist, darfst du bis 22 Uhr bleiben, ab 14 sogar bis 24 Uhr. Das gilt, solange der Veranstalter ein anerkannter Träger der Jugendhilfe ist, also zum Beispiel ein Jugendverband oder eine Kirchengemeinde.

Obwohl das JuSchG bei Trägern der Jugendhilfe gelockert ist, gelten die restlichen Gesetze weiterhin. Bier (ab 16), andere alkoholischen Getränke oder das Rauchen von Zigaretten etwa sind trotzdem nicht erlaubt. In manchen Clubs gibt es zum Zwecke des Jugendschutzes farbige Armbänder beim Einlass. Jugendliche können so besser von Volljährigen unterschieden werden. Etwa an der Bar, wo du ab 18 dann auch Alkohol bekommst. Mehr Infos über die Regelung des Jugendschutzes zu alkoholischen Getränken oder Rauchen findest du weiter unten.

Was bedeutet der Jugendschutz in Clubs?

Jugendliche über 16 Jahre dürfen rein rechtlich alleine in den Club. Ob deine Eltern dir das erlauben, ist natürlich eine andere Frage. Bist du noch keine 18 Jahre alt, ist allerdings spätestens um 24 Uhr Schluss, egal was Eltern sagen.

Da der Veranstalter sich strafbar macht, wenn er dich länger bleiben lässt, darf er dich gesetzlich dann auch rauswerfen. Egal was gerade für ein cooler Song läuft oder wie gut die Stimmung ist. Der Jugendschutz kann manchmal gemein sein.

Ein Recht auf Eintritt hast du übrigens nicht. Ob Jugendlicher unter oder über 18 Jahre – der Clubbetreiber kann selbst bestimmen, wen er rein lässt und wen nicht. Das ist sein Hausrecht.

Restaurant, Café oder Kneipe: Jugendliche unter 16 nur in Begleitungg

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Foto: Hinterhaus Productions/DigitalVision/Getty Images

Für Gaststätten, also zum Beispiel Restaurants, Cafés oder Kneipen gilt: Als Jugendlicher unter 16 darfst du nur in Begleitung deiner Eltern oder einer sogenannten erziehungsbeauftragten Person rein.

Ausnahmen: Wenn du nur mal kurz etwas essen oder trinken willst, geht das auch ohne Eltern oder einer besonderen Begleitung. Und zwar bis 23 Uhr, wenn du unter 16 bist, und bis 24 Uhr, wenn du zwischen 16 und 18 bist.

Was ist eine erziehungsbeauftragte Person?

Eine erziehungsbeauftragte Person oder personensorgeberechtigte Person ist jemand über 18, dem deine Eltern erlaubt haben, auf dich aufzupassen. Eine erziehungsbeauftragte Person kann also jeder über 18 sein, dem deine Eltern vertrauen und der die Verantwortung für dich als Jugendlicher übernimmt. Die personensorgeberechtigte Person muss laut JuSchG eine schriftliche Erlaubnis deiner Eltern dabeihaben und sich ausweisen können! Die Polizei stellt hierfür ein pdf-Formular zur Verfügung, in dem alles erklärt wird. Das kannst du einfach runterladen und deine Eltern ausfüllen lassen..

Wo haben Kinder und Jugendliche nichts zu suchen?

Ob tagsüber oder nachts und egal ob mit oder ohne Begleitung – es gibt Orte, die für Jugendliche tabu sind. Dazu gehören öffentliche Spielhallen, Stripclubs und Bordelle. Die gelten als jugendgefährdend, deshalb heißt es hier: Jugendliche unter 18 müssen draußen bleiben! Das ist eben genau der Schutz der Jugend – der Jugendschutz.

Wann darf ich alkoholische Getränke konsumieren?

Alkohol mit mehr als 15 Vol.-Prozent Alkoholgehalt, wie Wodka, Gin, Schnaps und Co., ist bis 18 absolut tabu. Dazu gehören auch Alkopops und andere gemischte Getränke, die solche Spirituosen (oder Branntwein, wie es im Gesetz heißt) enthalten. Solche alkoholischen Getränke schaden dem Körper eines Jugendlichen enorm. Logisch, dass der Jugendschutz ein besonders wachsames Auge auf Trinkhallen und Co. hat, damit sie Alkohol nicht an Minderjährige verkaufen.
Was zu Hause unter Aufsicht deiner Eltern passiert, ist übrigens ihre Sache. Hier gilt die elterliche Sorge und wenn Eltern der Meinung sind, ihr Kind darf auch mit 12 schon am Wein nippen oder ein Bier probieren, dann kann das niemand verbieten. Ob das allerdings sein muss, ist eine andere Frage. Wenn du schon Alkohol konsumierst, solltest das verantwortungsbewusst tun und dein Limit kennen.

Bier, Wein und Sekt? Erst ab 16!

Ab 16 darfst du Bier, Wein, Sekt, Cider und andere Getränke, bei denen der Alkohol durch Gärung entsteht, kaufen und in der Öffentlichkeit trinken. Bei Opas Geburtstag mal ein Glas Wein oder im Restaurant ein Bier? Wenn deine Eltern oder ein erziehungsbeauftragter Erwachsener dabei sind, sind alkoholische Getränke sogar schon bei Jugendlichen ab 14 erlaubt. Auch wenn das Bier besser schmeckt als gedacht: übertreibe es damit nicht. Aber das wissen deine Eltern sicher genauso gut, wie du.

Zigarette rauchen? Nur für Erwachsene!

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Foto: Image Source/Image Source/Getty Images

Ob Zigaretten, Tabak, Shisha oder E-Zigarette – Tabakwaren darfst du unter 18 weder kaufen noch in der Öffentlichkeit konsumieren. Kurz an der E-Shisha mitziehen oder eine Zigarette zum Rauchen schnorren? Das fällt unter den Jugendschutz und ist gesetzlich verboten. Auch, wenn deine Eltern dir das Rauchen erlauben, ändert sich daran nichts. Wer dir Tabakwaren verkauft oder dir erlaubt zu rauchen, macht sich strafbar.