Beglaubigte Abschrift aus dem GeburtenregisterGeburtsurkundeFamilienbücherEheurkunde mit Vermerk über die Auflösung der EheScheidungsurteilRechtskraftvermerkLebenspartnerschaftsurkundeSterbeurkundeVaterschaftsanerkennungSorgeerklärungInternationale Eheurkunde/Geburtsurkunde/SterbeurkundeSobald euer Kind geboren ist, müsst ihr die Geburt bei eurem Standesamt, d.h. im Speziellen beim Standesamt im Geburtsort eures Kindes, anzeigen. In vielen Fällen könnt ihr euer Kind bereits in der Entbindungsklinik oder im Geburtshaus anmelden und müsst dann die Geburtsurkunde nur noch beim Standesamt abholen. Fragt am besten nochmal eure Hebamme bzw. euren Arzt im Krankenhaus, wie das in eurem konkreten Fall funktioniert. Klickt hier und beantragt euer Elterngeld online... in nur 30 Minuten!! Folgende Daten enthält die Geburtsurkunde:
Es wäre also gut, wenn ihr euch bis zur Anmeldung schon einen Namen für euer Kind ausgedacht habt. Falls ihr trotzdem noch Zweifel habt, dann könnt ihr den Vornamen eures Kindes dem Standesamt auch noch bis zu einem Monat nach der Geburt mitteilen. Im Zweifel bedeutet dies allerdings nur zusätzlichen Aufwand und ist deshalb nicht unbedingt zu empfehlen. Tatsächlich hattet ihr ja auch schon knapp neun Monate Zeit, euch über den Namen Gedanken zu machen. Falls ihr verheiratet seid: die Geburtsurkunde sieht so ähnlich aus wie eure Heiratsurkunde bzw. Eheurkunde und ihr könnt sie mit in euer Stammbuch heften, damit sie nicht verloren geht bzw. ihr nicht danach suchen müsst, falls ihr die Geburtsurkunde einmal braucht. Zusammen mit der Geburtsurkunde bekommt ihr normalerweise drei so genannte Geburtsbescheinigungen ausgehändigt, von denen jede mit einem speziellen Verwendungszweck versehen ist. Welche Unterlagen benötigt ihr für die Geburtsanzeige beim Standesamt?Die Anmeldung bzw. die Abholung der Geburtsurkunde müsst ihr persönlich machen und zwar spätestens bis eine Woche nach der Geburt. Das Standesamt nimmt dann die Daten auf und händigt euch eine offizielle Urkunde über die Geburt aus. Für die Anmeldung bzw. Abholung müsst ihr die folgenden Unterlagen zum Standesamt mitbringen:
Alle diese Unterlagen müsst ihr im Original und in deutscher Sprache mitbringen, d.h. falls ihr ein fremdsprachiges Dokument habt, dann müsst ihr eine von einem offiziell bestellten und vereidigten Übersetzer angefertigte deutsche Übersetzung dabei haben. Wofür benötigt ihr die Geburtsurkunde bzw. die Geburtsbescheinigungen?Die Geburtsurkunde bzw. die Geburtsbescheinigungen, die ihr zusammen mit der Geburtsurkunde erhaltet, werden in vielen Fällen nach der Geburt bzw. auch später im Leben eures Kindes benötigt. Wollen z.B. eure Eltern, d.h. die Großeltern eures Kindes auf dessen Namen ein Konto einrichten, dann braucht die Bank in der Regel eine Kopie der Geburtsurkunde. Wo liegt nun der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Geburtsbescheinigung? Nun, vereinfacht kann man sagen, dass die Geburtsbescheinigungen so etwas wie Kopien der Geburtsurkunde sind, die allerdings nur für dafür vorgesehene Verwendungszwecke genutzt werden sollen. Diese Geburtsbescheinigungen sind für die folgenden Verwendungen vorgesehen und müssen jeweils im Original der entsprechenden Behörde oder Stelle übergeben werden:
Für alle anderen Fälle, wie z.B. der Kontoeröffnung, könnt ihr dann entweder Kopien der Geburtsurkunde einreichen, diese im Original vorlegen und wieder mitnehmen oder euch eine weitere Urkunde vom Standesamt gegen Entgelt anfertigen lassen. Für folgende weitere Fälle benötigt ihr z.B. die Geburtsurkunde:
Was tun, wenn die Geburtsurkunde verloren geht?Die Geburtsurkunde solltet ihr immer gemeinsam mit anderen wichtigen Dokumenten an einer festgelegten Stelle aufbewahren, damit ihr sie für den Fall immer griffbereit habt. Falls ihr die Urkunde trotzdem einmal nicht mehr finden könnt bzw. sie evtl. verloren habt, dann könnt ihr allerdings ein Zweitdokument beantragen. Dafür müsst ihr dann zum gleichen Standesamt, auf dem auch bereits die erste Geburtsurkunde ausgestellt wurde und dort Namen und Geburtsdatum eures Kindes mitteilen. Wichtig ist nochmal anzumerken, dass ihr die Zweiturkunde nur erhaltet, wenn es entweder um eure eigene Geburtsurkunde oder um die eures Kindes oder Ehepartners geht. Dies müsst ihr durch euren Personalausweis bzw. Reisepass nachweisen. Den Antrag für die Ausstellung einer Zweiturkunde könnt ihr in manchen Fällen schon online ausfüllen.
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