Was ist der unterschied zwischen geburtsschein und geburtsurkunde

Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister

ist eine Personenstandsurkunde (Fotokopie des Geburtenregisters). Sie spiegelt das Grundregister und alle Veränderungen des Personenstandes (Namensänderungen, Adoptionen) wieder.
Sie ist von den Verlobten bei der Anmeldung der Eheschließung vorzulegen. Bei der Anmeldung der Eheschließung soll sie nicht älter als sechs Monate sein.

Geburtsurkunde

ist ebenfalls eine Personenstandsurkunde, die aus dem Geburtenregister erstellt wird. Sie enthält aber nur den wesentlichen Inhalt des Geburtseintrages. Die Geburtsurkunde gibt nicht die leibliche Abstammung des Kindes wieder. (Zum Beispiel bei angenommenen Kindern)

Familienbücher

Familienbücher sind Karteikarten, die seit 1958 in den alten Bundesländern und seit 1989 in den neuen Bundesländern angelegt wurden. Diese Personenstandseinträge besitzen nicht mehr die Eigenschaft eines Personenstandsbuches und unterliegen somit nicht mehr der Fortführungspflicht.

Aus dem Familienbuch können daher seit 2009 nur noch Eheurkunden und beglaubigte Eheregisterausdruck als gültige Personenstandsurkunde erstellt werden. Die beglaubigten Abschriften sind keine Personenstandsurkunde i.S. des PStG, sie dienen bspw. als Nachweis der im Ausland geborenen Kinder, die im Familienbuch erfasst wurden.

Es ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch der Familie!

Verlobte die bereits verheiratet waren haben u.a. eine beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch ihrer Vorehe vorzulegen, wenn die letzte Ehe in den alten Bundesländern nach dem 01.01.1958 beziehungsweise in den neuen Bundesländern nach dem 03.10.1990 geschlossen wurde.

Die beglaubigten Abschriften sollen neuesten Datums sein. (nicht älter als 1. Jahr)
Sie erhalten jederzeit neue Abschriften beim jeweiligen Heiratsort. Das Familienbuch wird immer bei dem Standesamt geführt, welches die Ehe geschlossen hat.

Für die Beurkundung von Personenstandsfällen, Geburten, Sterbefällen u.s.w. reicht meistens die Vorlage einer alten Eheurkunde.

Eheurkunde mit Vermerk über die Auflösung der Ehe

nach erfolgter rechtskräftiger Ehescheidung informiert das zuständige Gericht das Standesamt der Eheschließung über diesen Sachverhalt.
Das Heiratsstandesamt fertigt nunmehr am Rand Ihres Eheeintrages einen Vermerk über die Auflösung der Ehe. Bei jeder späteren Ausstellung der Eheurkunde wird auf dieser neben den Daten zur Eheschließung auch die Auflösung vermerkt.

Scheidungsurteil

ist der schriftliche Nachweis durch das zuständigen deutschen Amts- Kreis- oder Landgericht, dass die geschlossene Ehe/Lebenspartnerschaft aufgelöst hat. Nach Zugang des Scheidungsurteils haben die beteiligten Parteien die Möglichkeit, gegen das ergangene Urteil Rechtsmittel einzulegen. Wird nach Zugang des Scheidungsurteils kein Rechtmittel eingelegt so wird das Urteil rechtskräftig.

Rechtskraftvermerk

ist die Bestätigung des zuständigen Gerichtes, dass das ergangene Urteil nunmehr Bestandskraft hat und unabänderlich gilt.

Sollte Ihr Scheidungsurteil den Aufdruck der Rechtskraft nicht aufweisen, wenden Sie sich an das Amtsgericht, welches Ihre Ehe geschieden hat und lassen sich die Rechtskraft Ihres Scheidungsurteils bestätigen.

Sollte Ihre Ehe noch nicht so lange geschieden sein, wenden Sie sich an Ihren Rechtsanwalt.

Lebenspartnerschaftsurkunde

ist eine Personenstandsurkunde, die aus dem Lebenspartnerschaftsregister erstellt wird. Sie enthält wesentliche Informationen über die Lebenspartner/innen den Tag und den Ort der Registrierung.

Sterbeurkunde

ist eine Personenstandsurkunde und enthält die wesentlichen Informationen des Sterberegister. Sie wird von dem Standesamt ausgestellt in dessen Zuständigkeitsbereich der Betreffende verstorben ist. (unabhängig vom Wohnort)

Vaterschaftsanerkennung

ist die rechtliche Feststellung eines Mannes als Vater des Kindes und ist grunsätzlich nur zu einem nichtehelichem Kind möglich. Sie ist schon vor der Geburt des Kindes möglich. Zuständig für die Entgegennahme der Vaterschaftsanerkennung sind die Jugendämter, Notare, Standesämter und Amtsgerichte. Bitte beachten Sie, dass die Vaterschaftanerkennung im Standesamt gebührenpflichtig ist. Nach der Beurkundung wird eine Mitteilung an das Geburtsstandesamt gefertigt. Dieses vermerkt die Vaterschaft am Rand des Geburtsregisters. Jede später ausgestellte Geburtsurkunde enthält nun neben den Angaben zum Kind und der Mutter auch die Angaben zum Vater.

Sorgeerklärung

die elterliche Sorge umfasst die Personen- und Vermögenssorge der Eltern des Kindes. Eltern eines Kindes, die nicht miteinander verheiratet sind können die Elterliche Sorge gemeinsam übernehmen. Hierzu müssen Sie vor den Jugendämtern eine gemeinsame Erklärung abgeben. Eine entsprechende Bescheinigung über diese Beurkundung wird gefertigt.

Internationale Eheurkunde/Geburtsurkunde/Sterbeurkunde

ist eine mehrsprachige Personenstandsurkunde, die nach dem Übereinkommen zur Erteilung gewisser, für das Ausland bestimmter Auszüge, aus Personenstandsbüchern erstellt wird. Deutschland gehört neben zehn weiteren europäischen Staaten diesem Abkommen an. Die Urkunde wird in neun Sprachen erstellt.


Sobald euer Kind geboren ist, müsst ihr die Geburt bei eurem Standesamt, d.h. im Speziellen beim Standesamt im Geburtsort eures Kindes, anzeigen. In vielen Fällen könnt ihr euer Kind bereits in der Entbindungsklinik oder im Geburtshaus anmelden und müsst dann die Geburtsurkunde nur noch beim Standesamt abholen. Fragt am besten nochmal eure Hebamme bzw. euren Arzt im Krankenhaus, wie das in eurem konkreten Fall funktioniert.

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Folgende Daten enthält die Geburtsurkunde:

  • Alle Vornamen und Familiennamen
  • Datum und Ort der Geburt
  • Eure Namen als Eltern des Kindes
  • die Religionszugehörigkeit

Es wäre also gut, wenn ihr euch bis zur Anmeldung schon einen Namen für euer Kind ausgedacht habt. Falls ihr trotzdem noch Zweifel habt, dann könnt ihr den Vornamen eures Kindes dem Standesamt auch noch bis zu einem Monat nach der Geburt mitteilen. Im Zweifel bedeutet dies allerdings nur zusätzlichen Aufwand und ist deshalb nicht unbedingt zu empfehlen. Tatsächlich hattet ihr ja auch schon knapp neun Monate Zeit, euch über den Namen Gedanken zu machen.

Falls ihr verheiratet seid: die Geburtsurkunde sieht so ähnlich aus wie eure Heiratsurkunde bzw. Eheurkunde und ihr könnt sie mit in euer Stammbuch heften, damit sie nicht verloren geht bzw. ihr nicht danach suchen müsst, falls ihr die Geburtsurkunde einmal braucht.

Zusammen mit der Geburtsurkunde bekommt ihr normalerweise drei so genannte Geburtsbescheinigungen ausgehändigt, von denen jede mit einem speziellen Verwendungszweck versehen ist.

Welche Unterlagen benötigt ihr für die Geburtsanzeige beim Standesamt?

Die Anmeldung bzw. die Abholung der Geburtsurkunde  müsst ihr persönlich machen und zwar spätestens bis eine Woche nach der Geburt. Das Standesamt nimmt dann die Daten auf und händigt euch eine offizielle Urkunde über die Geburt aus.

Für die Anmeldung bzw. Abholung  müsst ihr die folgenden Unterlagen zum Standesamt mitbringen:

  • Die Geburtsanzeige bzw. -bescheinigung eurer Entbindungsklinik, eures Geburtshauses oder eurer Hebamme (sofern diese nicht direkt an das Standesamt übermittelt wird)
  • Euren gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Falls ihr verheiratet seid:
    • Eure Heiratsurkunde bzw. Eheurkunde oder einen beglaubigten Auszug aus dem Eheregister von eurem Standesamt
    • eure Geburtsurkunden bzw. beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister
  • Falls ihr nicht verheiratet seid:
    • Geburtsurkunde der Mutter bzw. beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister
    • Vaterschaftsanerkennung wenn vorhanden
  • Falls ihr geschieden seid:
    • Geburtsurkunde der Mutter bzw. beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister
    • Vaterschaftsanerkennung wenn vorhanden
    • Beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsregister der geschiedenen Ehe mit Scheidungsvermerk bzw. Heiratsurkunde mit Übersetzung und rechtskräftiges Scheidungsurteil eines deutschen Gerichtes. Falls ihr im Ausland geschieden wurdet, dann muss ggf. eine gesonderte Prüfung bzw. deutsche Anerkennung eurer Scheidung erfolgen. Details hierzu erfahrt ihr aber bei der Beantragung der Geburtsurkunde beim Standesamt
  • Falls ihr verwitwet seid:
    • Geburtsurkunde der Mutter bzw. beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister
    • Vaterschaftsanerkennung wenn vorhanden
    • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Vermerk über den Tod eures Ehemannes, bzw. alternativ die Ehe- und Sterbeurkunde
  • Falls ihr euch als Vater eures Kindes eintragen lassen möchtet:
    • Falls ihr die Vaterschaft bereits anerkannt habt: Nachweis darüber und evtl. Sorgeerklärung
    • Eure Geburtsurkunde bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister

Alle diese Unterlagen müsst ihr im Original und in deutscher Sprache mitbringen, d.h. falls ihr ein fremdsprachiges Dokument habt, dann müsst ihr eine von einem offiziell bestellten und vereidigten Übersetzer angefertigte deutsche Übersetzung dabei haben.

Wofür benötigt ihr die Geburtsurkunde bzw. die Geburtsbescheinigungen?

Die Geburtsurkunde bzw. die Geburtsbescheinigungen, die ihr zusammen mit der Geburtsurkunde erhaltet, werden in vielen Fällen nach der Geburt bzw. auch später im Leben eures Kindes benötigt. Wollen z.B. eure Eltern, d.h. die Großeltern eures Kindes auf dessen Namen ein Konto einrichten, dann braucht die Bank in der Regel eine Kopie der Geburtsurkunde.

Wo liegt nun der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Geburtsbescheinigung? Nun, vereinfacht kann man sagen, dass die Geburtsbescheinigungen so etwas wie Kopien der Geburtsurkunde sind, die allerdings nur für dafür vorgesehene Verwendungszwecke genutzt werden sollen.

Diese Geburtsbescheinigungen sind für die folgenden Verwendungen vorgesehen und müssen jeweils im Original der entsprechenden Behörde oder Stelle übergeben werden:

  • Beantragung von Elterngeld, der Verwendungszweck der Bescheinigung lautet dann „Elterngeld“ oder „Soziale Zwecke“
  • Beantragung von Kindergeld, der Verwendungszweck der Bescheinigung lautet dann i.d.R. „Kindergeld“
  • Anmeldung eures Kindes bei eurer Krankenversicherung, der Verwendungszweck lautet dann „Krankenversicherung“

Für alle anderen Fälle, wie z.B. der Kontoeröffnung, könnt ihr dann entweder Kopien der Geburtsurkunde einreichen, diese im Original vorlegen und wieder mitnehmen oder euch eine weitere Urkunde vom Standesamt gegen Entgelt anfertigen lassen. Für folgende weitere Fälle benötigt ihr z.B. die Geburtsurkunde:

  • Eine Kontoeröffnung auf den Namen eures Kindes
  • Anmeldung eures Kindes beim Einwohnermeldeamt
  • Beantragung von Ausweisdokumenten, z.B. wenn ihr für euer Kind einen Kinderreisepass beantragen möchtet
  • Die Beantragung des ersten richtigen Personalausweises
  • Falls ihr für euer Kind eine Zusatzkrankenversicherung abschließen möchtet
  • Als Nachweis, falls ihr Mutterschaftsgeld erhaltet
  • Falls ihr als Vater die Vaterschaft gesondert anerkennen wollt oder müsst
  • Falls euer Kind später einmal heiraten möchte

Was tun, wenn die Geburtsurkunde verloren geht?

Die Geburtsurkunde solltet ihr immer gemeinsam mit anderen wichtigen Dokumenten an einer festgelegten Stelle aufbewahren, damit ihr sie für den Fall immer griffbereit habt. Falls ihr die Urkunde trotzdem einmal nicht mehr finden könnt bzw. sie evtl. verloren habt, dann könnt ihr allerdings ein Zweitdokument beantragen. Dafür müsst ihr dann zum gleichen Standesamt, auf dem auch bereits die erste Geburtsurkunde ausgestellt wurde und dort Namen und Geburtsdatum eures Kindes mitteilen.

Wichtig ist nochmal anzumerken, dass ihr die Zweiturkunde nur erhaltet, wenn es entweder um eure eigene Geburtsurkunde oder um die eures Kindes oder Ehepartners geht. Dies müsst ihr durch euren Personalausweis bzw. Reisepass nachweisen. Den Antrag für die Ausstellung einer Zweiturkunde könnt ihr in manchen Fällen schon online ausfüllen.


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