Zulassungsbescheinigung 1 oder 2? Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein? PKW.de erklärt Ihnen, was einen Fahrzeugbrief ausmacht, welche Informationen Sie darin finden und wozu Sie ihn brauchen. Wenn Sie ihren Fahrzeugbrief verloren haben, helfen Ihnen unsere Tipps bestimmt weiter. Show
Weitere Infos zu beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung gibts hier! Was steht im Fahrzeugbrief drin?2005 wurden Fahrzeugschein und -brief in Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 umbenannt. Zum Teil findet man in den Dokumenten ähnliche Daten, besonders was die technischen Informationen angeht, aber im Fahrzeugbrief sind zudem noch Angaben zum aktuellen und vorherigen Besitzer des Kfz zu finden. Da diese Informationen Auskunft über den Wert des Wagens geben, sind die Anzahl der Vorbesitzer und die Personenangaben des vorherigen Eigentümers vermerkt. Der alten Version des Fahrzeugbriefs waren die Angaben aller Vorbesitzer zu entnehmen, was dann 2005 aber aus Datenschutzgründen geändert wurde. Wie bereits erwähnt, sind viele Daten in beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung enthalten, wie zum Beispiel das amtliche Kennzeichen, die Art des Aufbaus und die Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Oft wird angenommen, dass der Eigentümer des Autos im Fahrzeugbrief aufgelistet ist, was aber nicht immer der Fall sein muss. Die wichtigsten Abkürzungen auf der Zulassungsbescheinigung Teil 2 sind: (2.1) = Herstellerschlüsselnummer (HSN) (2.2) = Typschlüsselnummer (TSN) A = Kennzeichen B = Datum der Erstzulassung (1) = Anzahl der vorherigen Fahrzeughalter I = Datum der aktuellen Zulassung C = Hinweise zum aktuellen Fahrzeughalter E, (3) = Fahrzeugidentifikationsnummer mit individueller Prüfziffer (24) = Datum und Unterschrift der Zulassungsbehörde V.9, (14) = Schadstoff-/ Emissionsklasse H = GültigkeitsdauerDie Fahrzeugbriefnummer finden Sie auf dem Druck in der Mitte links. Die wichtigsten Infos zum Fahrzeugschein finden Sie hier! Wofür braucht man den Fahrzeugbrief?Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 müssen Sie bei der Zulassung oder Ummeldung des Autos und beim Ändern des Fahrzeughalters vorlegen. Auch beim Autokauf oder -verkauf ist der Fahrzeugbrief meist notwendig. Zwar können Sie privat auch ein Auto ohne das entsprechende Dokument kaufen oder verkaufen, dies ist jedoch nicht ratsam. Falls sich nämlich herausstellt, dass der Verkäufer gar nicht der tatsächliche Eigentümer ist, wird dieser Kauf ungültig. Beim TÜV braucht man den Fahrzeugbrief nur, wenn das Auto nicht zugelassen ist. Auch zum Abmelden des Fahrzeugs ist der Kfz-Brief nicht zwingend notwendig, solange Sie einen Fahrzeugschein mitbringen. Erkundigen Sie sich in einem solchen Fall am besten vorher bei der entsprechenden Behörde. Beim Kauf eines Autos, das sich noch in der Finanzierung befindet, kann der Fahrzeugbrief noch beim Kreditinstitut hinterlegt sein. Und beim Autokauf im Ausland sind möglicherweise noch keine Dokumente vorhanden. In diesen Fällen sollten Sie schriftlich eine zeitnahe Übergabe des Fahrzeugbriefs im ersten Fall oder ähnlicher Unterlagen im zweiten Fall vereinbaren. Übrigens wird je nach Behörde bei der Erstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil 2 der alte Schein einbehalten oder entwertet zurückgegeben. Einen entwerteten Fahrzeugbrief erkennt man an dem „Ungültig“-Stempel. Wollen Sie ihr Auto lieber online abmelden? Dann verrät PKW.de Ihnen, wie’s geht! Bin ich mit einem Fahrzeugbrief Eigentümer oder Halter des Autos?Um die genaue Funktion des Fahrzeugbriefes zu verstehen, muss zuerst einmal der Unterschied zwischen dem Eigentümer eines Kfz und dem Halter bzw. dem Besitzer verstanden werden, denn obwohl meist eine Person beide Funktionen erfüllt, muss das nicht immer der Fall sein. Wenn Sie im Kaufvertrag stehen, Ihnen das Auto übergeben wurde und Sie dafür bezahlt haben, sind Sie der Eigentümer dieses Autos, aber nicht unbedingt der Halter. Am einfachsten ist das an einem Beispiel zu erklären. Stellen Sie sich vor, Sie wollen als Elternteil Ihrem Kind ein Auto schenken. Dann werden Sie das Auto kaufen und sind somit der Eigentümer. Ihr Kind ist allerdings die Person, die den tatsächlichen Nutzen aus dem Auto zieht und sich um Reparaturen und Versicherung kümmert. Damit wird es zum Besitzer oder Halter des Autos. Als Eigentumsnachweis hat der Fahrzeugbrief eher eine Indiz-Funktion, denn es ist nicht zwingend notwendig, dass Sie sich nach einem Autokauf im Fahrzeugbrief als neuer Eigentümer eintragen lassen. Es reicht aber auch nicht aus, den Fahrzeugbrief in den Händen zu haben, um sich als Eigentümer auszuweisen. Zusammen mit einem Erwerbsdokument, wie dem Kaufvertrag, kann eine Eigentumsübertragung nachverfolgt und somit auch bewiesen werden. Dabei ist es komplett egal, ob der Eigentümer als Halter im Fahrzeugschein eingetragen ist oder als aktueller Eigentümer im Fahrzeugbrief. Wenn Sie nun zum Beispiel ein Auto leasen, erhalten Sie zwar den Fahrzeugschein, der Fahrzeugbrief bleibt jedoch bei der Leasinggesellschaft, da diese der Eigentümer ist und Sie lediglich der Halter bzw. aktuelle Besitzer. Wo ist der Fahrzeugbrief?Wer auf diese Frage mit „Im Handschuhfach“ oder anderen Orten im Auto antwortet, sollte den Ablageort dringend nochmal überdenken. Im Gegensatz zum Fahrzeugschein muss der Kfz-Brief nämlich nicht beim Fahren mitgeführt werden. Fahrzeugbriefe im Auto zu lagern, vereinfacht einem Dieb den Verkauf des gestohlenen Autos. Im Falle eines Diebstahls kann die Versicherung das Aufbewahren eines Kfz-Briefs im Fahrzeug außerdem als Fahrlässigkeit bewerten und eine Schadensregulierung ablehnen. Deswegen ist es ratsam, das Dokument an einer sicheren Stelle wie einem Tresor, einem Bankfach oder im Aktenschrank abzulegen. Aber wie geht man vor, wenn der Fahrzeugbrief verloren gegangen ist oder gestohlen wird? So beantragen Sie einen neuen FahrzeugbriefMachen Sie sich nun keine Sorgen: Einen verlorenen Fahrzeugbrief, der übrigens seit 2005 Zulassungsbescheinigung Teil 2 genannt wird (Teil 1 ist der Fahrzeugschein), kann man bei der Zulassungsstelle ganz einfach neu beantragen. Dazu muss man die folgenden Dokumente bei der zuständigen Behörde einreichen: • Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil 1 • Personalausweis oder Reisepass zum Identitätsnachweis • eine eidesstattliche Erklärung (gibt es meist vor Ort oder bei einem Notar) bei Verlust oder eine Diebstahlanzeige, die es beim Anzeigen eines Diebstahls bei der Polizei gibt • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (TÜV) • Kaufvertrag oder anderen Nachweis des EigentümersWie viel kostet der neue Fahrzeugbrief und wie lange ist die Bearbeitungszeit?Die Kosten eines Neuantrags bei Verlust des Kfz-Briefs betragen zwischen 50 und 100 Euro für die Zulassungsbescheinigung Teil 2 und zusätzlich etwa 10 Euro für die Zulassungsbescheinigung Teil 1, die gemeinsam mit dem Fahrzeugbrief ersetzt werden muss. Je nach Zulassungsstelle kann es zwischen 2 und 8 Wochen dauern, bis Sie Ihren neuen Kfz-Brief erhalten. Fahren dürfen Sie Ihr Auto übrigens trotzdem in dieser Zeit. Bei einem Neuantrag führt das Kraftfahrtbundesamt zunächst eine Aufbietung durch, die etwa 2 Wochen dauert. Bei einer Aufbietung prüft die Behörde, ob das verschwundene Dokument gefunden wurde oder ob das Fahrzeug einem anderen Eigentümer gehört. Erst danach wird ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt. Sollten Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 2 in dieser Zeit oder auch später wiederfinden, händigen Sie diese unbedingt der Behörde aus. iKFZ - so funktioniert das neue Online-Verfahen!
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