Wie viel stunden darf man mit 16 arbeiten

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Du bist gerade auf der Suche nach einer passenden Ausbildung für dich? In den Stellenanzeigen begegnen dir immer wieder verschiedene Gütesiegel und Arbeitgeberauszeichnungen? Dann hast du bestimmt auch schon einmal ein Siegel mit einer goldenen Krone gesehen. Diese ist das Symbol von BEST PLACE TO LEARN, Deutschlands Gütesiegel für die betriebliche Ausbildung. Dieses Siegel und seine Bedeutung solltest du unbedingt kennen, denn es ist ein Versprechen auf eine richtig gute Ausbildung! Alles was du wissen musst, haben wir in diesem Beitrag für dich zusammengefasst.

Wie viele Stunden darf man im Monat als 16-Jähriger Schüler während der Schulzeit arbeiten ? Und wie viele Stunden am Tag ?

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Wie viel stunden darf man mit 16 arbeiten

Prinzipiell darfst du dann bis zu 8 Stunden täglich und in der Woche maximal 40 Stunden arbeiten. Allerdings aufpassen: Wenn du zwar vom Alter her
"Jugendlicher" bist, aber noch zur Schule gehen musst (Schulpflicht!), dann gilt für dich grundsätzlich der Abschnitt "Kinder" – allerdings mit der Ausnahme, dass du pro Jahr 4 Wochen in den Schulferien arbeiten darfst. Auch du benötigst du eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.

Sonst gilt für Jugendliche aber, dass sie nur zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends beschäftigt werden dürfen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn du schon 16 bist: Dann darfst du im Gaststättengewerbe bis 22 Uhr und in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr arbeiten.

Quelle: https://schuelerjobs.de/ratgeber/detail/jugendarbeitsschutzgesetz.html

Wie viel stunden darf man mit 16 arbeiten

Ab 15 gibt es keine besodere Beschräkung der täglichen Arbeitszeit für Minderjährige im Jugendarbeitsschutzgesetz.

Wie viel stunden darf man mit 16 arbeiten

Ich glaube 20h pro Woche sind normal auch noch möglich und du darfst glaube ich auch 6-8h am Tag arbeiten aber musst eben schauen, wie du das mit dem Unterricht kombinierst und den Pausen.

Wie viel stunden darf man mit 16 arbeiten

Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist, müssen du und dein Arbeitgeber ein spezielles Gesetz berücksichtigen – das Jugend­arbeits­schutz­gesetz (JArbSchG). In diesem Gesetz ist nach Altersgruppen klar geregelt, wie viele Stunden du arbeiten darfst, welche Pausen einzuhalten sind und welche Tätigkeiten für dich verboten sind.
Wie der Name schon sagt, soll es dich schützen – in erster Linie vor gesundheitlichen Schäden, aber auch davor, dass deine schulischen Leistungen nicht unter einem Nebenjob leiden.

Das Gesetz unterscheidet zwischen Kindern und Jugendlichen. Nach dem Gesetz sind aber auch "Jugendliche", die zur (Pflicht-)Schule gehen, noch "Kinder". Wer was darf, steht hier:

Kinder (bis 12 Jahre)

Unter 13 Jahren darfst du prinzipiell gar nicht arbeiten – mit Ausnahme innerhalb deiner Familie.

Kinder (13 bis 14 Jahre)

Ab deinem 13. Geburtstag kannst du einen Job annehmen, wenn deine Eltern dieser Arbeit zustimmen. Außerdem darf die Arbeit weder deine Gesundheit gefährden, deinen Schulbesuch behindern, noch darf dich die Arbeit so belasten, dass du in der Schule dem Stoff nicht mehr folgen kannst. Konkret heißt das: Du darfst nicht mehr als zwei Stunden täglich arbeiten. Weiterhin darfst du weder vor dem Schulunterricht noch nach 18 Uhr arbeiten.

Egal welcher Arbeit du nachgehst, dein Arbeitgeber muss immer darauf achten, dass du nicht gefährdet wirst – weder sittlich noch durch gefährliche Tätigkeiten (z.B. Basteleien an Stromleitungen) oder Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen. Außerdem darfst du nicht frei zugänglich und unbeaufsichtigt an Tabak und Alkohol heran.

Neben dem Jugend­arbeits­schutz­gesetz gilt für Kinder zusätzlich die Kinder­arbeits­schutz­ver­ordnung. Hier ist genau geregelt, welchen Tätigkeiten du nachgehen darfst, um dein Taschengeld aufzubessern. Dazu gehören:

Eine genaue Auflistung der zulässigen Beschäftigungen findest du hier.

Jugendliche (15 bis 17 Jahre)

Für Jugendliche, die arbeiten wollen, sind die Einschränkungen nicht ganz so krass. Prinzipiell darfst du dann bis zu 8 Stunden täglich und in der Woche maximal 40 Stunden arbeiten. Allerdings aufpassen: Wenn du zwar vom Alter her "Jugendlicher" bist, aber noch zur Schule gehen musst (Schulpflicht!), dann gilt für dich grundsätzlich der Abschnitt "Kinder" – allerdings mit der Ausnahme, dass du pro Jahr 4 Wochen in den Schulferien arbeiten darfst. Auch du benötigst eine Ein­ver­ständnis­erklä­rung eines Erziehungs­berechtigten.

Ansonsten gilt für Jugendliche, dass sie nur zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends beschäftigt werden dürfen. Eine Ausnahme, wenn du schon 16 bist: Du darfst im Gaststätten­gewerbe (z.B. als Kellner/in) bis 22 Uhr und in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr arbeiten.

Samstags und sonntags gilt generell ein Arbeitsverbot. Ausnahmen sind aber an Samstagen möglich z.B. in Krankenhäusern, in "offenen Verkaufsstellen" (Bäckerei, Supermarkt, Kiosk etc.), im Gaststätten­gewerbe, beim Sport und in Reparatur­werkstätten. An Sonntagen ist per Gesetz eigentlich nur die Arbeit im Gaststätten­gewerbe und in Krankenhäusern als Ausnahme zu nennen.

Jugendliche dürfen nicht in Bereichen arbeiten, die gefährlich sind. Darunter fallen sittliche Gefahren, Lärm, gefährliche Stoffe, außergewöhnliche Hitze oder Kälte oder generell Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, denen sich Jugendliche nicht bewusst sind oder diese nicht einschätzen können.

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Welche Arbeitszeiten sieht das Jugendarbeitsschutzgesetz für Jugendlich vor? Dürfen Jugendliche einer Arbeit nachgehen? Welche Arbeitsrechte haben Jugendliche?

Jugendliche unter 15 Jahren dürfen grundsätzlich nicht arbeiten. Lediglich als Zeitungsausträger, bei öffentlichen Konzerten, beim Theater und bei ähnlichen Veranstaltungen dürfen Kinder mit einer besonderen Ausnahmegenehmigung mitwirken. Das sieht die Kinderarbeitsschutzverordnung vor.

Unter welchen Bedingungen Jugendliche unter 18 Jahren arbeiten dürfen regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Jugendarbeitsschutzgesetz: Die Arbeitszeiten sind beschränkt

1. Die Wochenarbeitszeit beim Jugendarbeitsschutzgesetz

Als Jugendlicher dürfen Sie maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten – maximal 8 Stunden am Tag. Diese Ausnahmen gelten:

  • Wenn Jugendliche Freitags früher ins Wochenende gehen dürfen. Auf diesem Weg können sie von Montag bis Donnerstag bis zu 8,5 Stunden beschäftigt werden, um gemeinsam mit den Erwachsenen das verlängerte Wochenende beginnen zu können.
  • In der Landwirtschaft dürfen Sie – zur Erntezeit – bis zu 9 Stunden täglich und bis zu 85 Stunden pro Doppelwoche beschäftigt werden, vorausgesetzt, Sie sind 16 Jahre oder älter.
  • Für Feiertage dürfen Sie vor- und nacharbeiten.

Beispiel: Schließt Ihr Betrieb zwischen Sonntag und einem auf einen Dienstag fallenden Feiertag, ist Vor- oder Nacharbeiten in Ordnung.

Achtung: Neben Obergrenzen von Arbeitsstunden gibt es während der Ausbildung auch Richtlinien zu Fehlzeiten und Urlauben – denn zu viele Abwesenheitszeiten können den Ablauf der Ausbildung beeinflussen.

2. Die Schichtzeiten

Ihre Schichtzeiten (Arbeitszeit und Pausen) dürfen 10 Stunden nicht überschreiten. Im Bergbau unter Tage sind es 8 Stunden.

  • Im Gaststättengewerbe,
  • in der Landwirtschaft,
  • in der Tierhaltung,
  • auf Bau- und Montagestellen

darf die Schicht 11 Stunden dauern. Tarifverträge dürfen Ausnahmeregelungen treffen.

Wie viel stunden darf man mit 16 arbeiten

Übersicht: Urlaubsanspruch prüfen

3. Die Arbeitswoche

Ihr Arbeitgeber darf Sie nicht mehr als 5 Tage pro Woche beschäftigen. Der Samstag ist generell arbeitsfrei. Und  Jugendliche dürfen auch nicht an Sonn- und Feiertagen arbeiten.

Achtung: Arbeiten Sie ausnahmsweise am Samstag, Sonntag oder an einem Feiertag, haben Sie Anspruch auf einen anderen freien Tag in derselben Woche.

Hier gibt es Ausnahmen, die den besonderen Arbeitsrhythmus der verschiedenen Branchen und Einrichtungen berücksichtigen, zum Beispiel in

  • Krankenhäusern,
  • Altersheimen,
  • Verkaufsstellen,
  • Familienhaushalten,
  • Gaststätten,
  • in der Landwirtschaft und
  • im Verkehrswesen.

Per Tarifvertrag sind weitere Ausnahmeregelungen möglich.

4. Die Uhrzeiten ihrer Arbeitszeit

Sie dürfen zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends arbeiten. Mit diesen Ausnahmen:

  • Im Bäckerhandwerk – nicht in Konditoreien – dürfen 16-Jährige um 5 Uhr anfangen, 17-Jährige um 4 Uhr.
  • Ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr dürfen Jugendliche über 16 Jahre in der Landwirtschaft tätig sein.
  • Im Gaststättengewerbe dürfen über 16-Jährige bis 22 Uhr arbeiten.
  • In Schichtbetrieben dürfen Auszubildende wie auch die Jungarbeiterinnen und Jungarbeiter bis 23 Uhr beschäftigt werden. Falls dies unnötige, verkehrsbedingte Wartezeiten vermeidet, gilt das auch bis 23.30 Uhr.

Achtung. Zwischen Feierabend und Arbeitsbeginn am nächsten Tag müssen in jedem Falle 12 freie Stunden liegen.

5. Das Jugendarbeitssschutzgesetz sieht Pausen vor

Als Jugendlicher haben Sie ein Recht auf geregelte Pausen.

  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden müssen diese insgesamt 60 Minuten dauern.
  • Die erste Pause muss spätestens nach 4 1/2 Stunden eingelegt werden.
  • Keine Pause darf kürzer als 15 Minuten sein.

Durch Tarifvertrag sind hier Anpassungen möglich.

6. Urlaub

Jugendliche haben einen Mindestanspruch auf Jahresurlaub, nach dem Alter gestaffelt:

  • 15-Jährige haben Anspruch auf 30 Werktage,
  • 16-Jährige auf 27 Werktage und
  • 17-Jährige auf 25 Werktage.

Im Bergbau unter Tage sind es jeweils 3 Tage zusätzlich.

7. Arbeitsverbote

Diese Arbeiten verbietet das Jugendarbeitsschutzgesetz: Arbeitszeiten sind festgelegt und als Jugendlicher dürfen Sie keine gefährlichen Arbeiten verrichten oder Arbeiten, die Ihre Leistungsfähigkeit übersteigen oder die mit besonderen Unfallgefahren verbunden sind. Verboten sind Tätigkeiten, bei denen Sie

  • außergewöhnlicher Hitze,
  • Kälte und Nässe,
  • gesundheitsschädlichem Lärm,
  • gefährlichen Strahlen oder
  • gefährlichen Arbeitsstoffen

ausgesetzt sind.

Achtung: Ausnahmen in der Ausbildung sind zulässig.