Wie lange dauert es bis ein blitzerfoto kommt

Faktoren wie beispielsweise eine hohe Arbeitsbelastung der Mitarbeiter der Bußgeldbehörde, der Landkreis/die Stadt, in der man geblitzt wurde oder auch die ganz normale Zustellungsdauer seitens der Deutschen Post von zwischen 2 und 5 Tagen, wirken sich auf die Dauer der Zustellung eines Bußgeldbescheids aus.

Ebenso spielt Identifizierung des Fahrers bei Fotos durch mobile Blitzer eine entscheidende Rolle dabei, wann der Bußgeldbescheid per Post letztlich in Ihrem Briefkasten liegt.

Kann bei der Aufnahme durch den mobilen Blitzer nämlich nicht eindeutig nachgewiesen werden, dass der Halter des Fahrzeugs auch der Fahrer war, der den geblitzten Tempoverstoß begangen hat, wird seitens der Behörde versucht, den Fahrer zu identifizieren.

Das dauert: Fahrerermittlung, wenn Halter nicht gleich Fahrer ist

Sie sind mit dem Wagen eines Freundes gefahren, und das leider schneller als erlaubt. Zunächst erhält also Ihr Freund einen Anhörungsbogen, auf dem er Stellung dazu beziehen kann. Ihr Freund wiederum muss der Polizei nicht mitteilen, dass Sie das auf dem Foto sind (Zeugnisverweigerungsrecht), kann aber eindeutig beweisen, dass er es nicht war.

Nun muss die Polizei Recherchen anstellen, um Sie als Fahrer zu identifizieren und, sobald geschehen, Ihnen wiederum einen Anhörungsbogen schicken. Geben Sie dann zu, der Fahrer auf dem Blitzer-Foto zu sein, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet und Sie erhalten den Bußgeldbescheid später per Post.

All das zieht die Dauer der Zustellung eines Bußgeldbescheides natürlich in die Länge und macht es fast unmöglich präzise und pauschal zu sagen, wann endlich die Post vom mobilen Blitzer kommt.

“Normale” Fahrerermittlung

Aber auch dann, wenn keine aufwändigen, sondern routinemäßige Recherchen nach dem Fahrer angestellt werden, müssen entsprechende Daten erst gefunden, verarbeitet und in Sachen Bußgeldbescheid per Postzustellungsurkunde verschickt werden.

Wenn beispielsweise ein mobiler Blitzer einen Tempoverstoß oder das Telefonieren während der Fahrt auf einem Foto gebannt hat, ist mit großer Sicherheit das Kennzeichen des Fahrzeugs deutlich sichtbar. Mithilfe der Daten des Kraftfahrtbundesamts in Flensburg ermitteln die Behörden den dazugehörigen Fahrzeughalter. Erlaubt das Blitzer-Foto auch, den Fahrer hinter dem Steuer zu erkennen, wird dieses mit dem Foto im Passregister abgeglichen. Zeigen beide Fotos eindeutig dieselbe Person, wird der Bußgeldbescheid verschickt. Welche Dauer das konkret in Anspruch nimmt, hängt dann auch von der Geschwindigkeit ab, mit der Bußgeldstellen solche Routine-Fahrerermittlungen durchführen.

Nahezu jedem Autofahrer dürfte diese Situation bekannt vorkommen: kurz einmal unachtsam gewesen und schon schaut man in den roten Lichtblitz einer Blitzeranlage. Sofort geht der panische Blick zum Tacho – wie viele km/h war ich wohl zu schnell? Wie viel hätte ich hier überhaupt gedurft? Und natürlich die wichtigste Folgefrage: Was passiert jetzt? Wann muss ich damit rechnen, den Bußgeldbescheid in der Post zu haben? Alle Infos dazu wie lange es dauert, ab wann man unbesorgt sein und wie man sich im Zweifel auch zur Wehr setzen kann.

  • Handelt es sich lediglich um einen geringfügigen Tatvorwurf, erhält der Halter meist innerhalb von zwei bis drei Wochen direkt den Bußgeldbescheid mit der Angabe der Bußgeldhöhe.
  • Ansonsten wird zunächst einmal ein Anhörungsbogen zugestellt, indem Angaben zum Fahrzeugführer und gegebenenfalls zum Sachverhalt abgefragt werden.
  • Nach einer Verjährungsfrist von drei Monaten kann die Behörde den Tatvorwurf in der Regel nicht mehr geltend machen.
  • Gegen Bußgeldbescheide lässt sich Einspruch erheben – das vor allem bei erkennbaren Fehlern der Behörde empfehlenswert.

Sobald der Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen bei Ihnen im Briefkasten gelandet ist, prüfen Sie diesen erst einmal sorgfältig. Sind alle Daten korrekt? Kann sich der vorgeworfene Sachverhalt so zugetragen haben? Wie bei jedem anderen behördlichen Bescheid auch, können Sie auch Einspruch einlegen. Denn: ein großer Teil der in Deutschland ausgestellten Bußgeldbescheide hat vor Gericht keinen Bestand. Die Ursache können Messfehler, menschliches Versagen, falsche Beschilderung oder gar ein defektes Gerät sein. Haben Sie Ihren Bescheid erhalten, prüfen wir diesen gerne kostenlos und unverbindlich auf mögliche Fehlerquellen.

Oftmals werden die Begriffe „Bußgeldbescheid“ oder „Blitzerfoto“ synonym für das behördliche Schreiben verwendet, was Tempo- oder Ampelsündern nach ihrem Verstoß droht. Um herauszufinden, wie lange es dauert, bis sich die Behörde meldet, ist es wichtig, die Unterschiede zwischen den verschiedenen Schreiben zu kennen.

  • Strafzettel/Verwarngeld
  • Anhörungsbogen/Zeugenfragebogen

Hierbei handelt es sich um ein Angebot der Behörde, das sogenannte Verwarnungsgeldangebot. Das begangene Vergehen ist dabei so geringfügig, dass die Verkehrsbehörde es bei einem kleinen Verwarngeld (oft nicht höher als 20 Euro) belässt. Überweist der Beschuldigte den Betrag innerhalb der angegebenen Frist, hat sich die Angelegenheit erledigt.

Der Strafzettel wird in der Regel relativ schnell – innerhalb von ein bis zwei Wochen – zugestellt.

Das Bußgeldverfahren wird grundsätzlich in drei Etappen unterteilt:

  • Das Vorverfahren – hier kann der Beschuldigte sich zur Sache äußern
  • Das Zwischenverfahren – hier hat der Beschuldigte die Möglichkeit Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erheben
  • Das gerichtliche Verfahren – hier wird der Sachverhalt final gerichtlich entschieden

Das Vorverfahren findet vor der Zustellung des eigentlichen Bußgeldbescheides statt. Der Fahrzeughalter erhält hier einen Anhörungs- oder Zeugefragebogen, in dem er dazu befragt wird, wer zum genannten Tatzeitpunkt Führer des Fahrzeugs gewesen ist. Außerdem kann hier auch Stellung zum Tatvorwurf genommen werden – zum Beispiel könnte der Beschuldigte Angaben zur Platzierung der Verkehrsschilder machen, falls diese aus seiner Sicht Auswirkungen auf den Tatvorwurf hatten.

Dieser Anhörungsbogen landet in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen im Briefkasten des Fahrzeughalters.

Die Verjährungsfrist in einem verkehrsrechtlichen Verfahren beträgt drei Monate. In diesen drei Monaten muss die Behörde tätig werden, um den Tatvorwurf nachzuverfolgen. Unter gewissen Umständen kann sich die Verjährungsfrist auf sechs Monate erhöhen – zum Beispiel dann wenn noch aufwändige Gutachten oder andere Ermittlungsansätze verfolgt werden müssen.

In der Regel gilt aber: wurden Sie geblitzt und erhalten nicht innerhalb von drei Monaten zumindest die erste schriftliche Information durch die Behörde, so können Sie beruhigt sein. Eine Verfolgung nach Ablauf der Verjährungsfrist ist nicht möglich.

Wir haben alle wichtigen Informationen rund um den behördlichen Bußgeldverfahren in einem eigenen Text kompakt zusammengefasst.

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Dauer des Bescheids abhängig vom Gerät?

Hartnäckig hält sich der Glaube, dass die Zustellzeit des Blitzerfotos auch mit der Blitzeranlage selbst zu tun hat. So glauben viele Autofahrer, dass mobile Blitzer, die nach wenigen Stunden bereits wieder demontiert werden zum Beispiel schneller ausgewertet werden als stationäre Blitzer, bei denen nach nur wenigen Tagen die „Filmrollen“ ausgewechselt werden.

Aus der Praxis lässt sich sagen: dieser Glaube lässt sich so nicht verifizieren. Zum einen funktionieren die meisten Blitzeranlagen in Deutschland mittlerweile weitgehend digital, sodass eine manuelle Auswertung nicht nötig ist, die den Prozess verlängern könnte. Und zum anderen haben andere Umstände viel stärkeren Einfluss darauf, wann der Bescheid bei Ihnen in der Post landet – unter anderem der aktuelle Krankenstand in der jeweiligen Behörde oder saisonale Auslastungen.

Grundsätzlich lässt sich festhalten: die erste Meldung der zuständigen Behörde wird in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen bei Ihnen sein.

Was tun, wenn der Bescheid da ist?

Halten Sie Ihren Bescheid nun in den Händen, sollten Sie diesen nicht einfach so hinnehmen. Prüfen Sie direkt, ob die Behörde die vorgeschrieben Verjährungsfrist von drei Monaten gewahrt hat, sonst können Sie schon wegen vorliegender Formfehler Einspruch einlegen.

Prüfen Sie aber auch, ob sich der entsprechende Tatvorwurf so ereignet hat oder ereignet haben kann. Haben Sie eventuelle Entschuldigungsgründe? War beispielsweise die Situation nicht korrekt beschildert oder die Blitzeranlage zu nah an einem Verkehrsschild platziert? Es kann ganz unterschiedliche Gründe dafür geben, warum Ihnen der Tatvorwurf nicht zur Last gelegt werden kann.

Ein großer Teil der in Deutschland versendeten Bußgeldbescheide ist regelmäßig rechtlich angreifbar. Ein prüfender Blick kann sich lohnen.

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Rund zwei bis drei Wochen dauert die Zustellung des Bußgeldbescheids oder des Anhörungsbogens. Länger als drei Monate darf sich die Behörde nicht Zeit lassen.

Vor dem eigentlichen Bußgeldbescheid erhält der Fahrzeughalter in der Regel erst einmal einen Anhörungsbogen zur Angabe der Fahrerinformationen. Dies dauert zwei bis sechs Wochen.