Welche impfungen braucht man für tunesien

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Aktualisierung der Einreisebedingungen ab dem 15. Februar 2022:

  • Einreisende über 18 Jahre von der Vorlage eines negativen PCR-Tests bzw. Antigenschnelltest (TDR-Ag)  befreit sind, wenn sie eine Bescheinigung über den Abschluss des Impfschemas gegen Covid-19 oder einen Impfpass vorlegen können.
  • Einreisende, die den Impfplan noch nicht abgeschlossen haben und älter als sechs Jahre sind, müssen bei Einreise einen negativen, maximal 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen, der mit einem QR-Code versehen oder von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt ist. Alternativ kann auch ein bei Einreise maximal 24 Stunden alter Antigentest vorgelegt werden.
  • Die Schnell- und PCR-Tests werden nach dem Zufallsprinzip bei der Ankunft auf tunesischem Boden durchgeführt. Wenn das Ergebnis positiv ist, müssen die Betroffenen eine fünftägige Selbstbeschränkungsphase durchlaufen, und wenn die Symptome anhalten, verlängert sich diese Phase auf sieben Tage.

Aktualisierung der Einreisebedingungen ab dem 01. Dezember 2021:

  • Vollständige Impfung ist verpflichtend für alle nach Tunesien Reisende ab einem Alter von 18 Jahren, ausgenommen Auslandstunesier und in Tunesien Residente.
  • Verpflichtende Reiseregistrierung via Applikation E7mi-Border.
  • Alle Einreisenden ab 6 Jahren (inkl. Geimpfte / Genesene): beim Einchecken ist der Nachweis eines negativen PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden versehen mit QR-Code vorzulegen.
  • nicht geimpfte Auslandstunesier und in Tunesien Residente verpflichten sich zu einer 10-tägigen Quarantäne auf eigene Kosten in einem von den tunesischen Behörden festgelegten Quarantänezentren (Liste der Hotels finden Sie hier); Buchungs-Voucher inkl. Flughafentransfer und PCR-Test am Ende der 10-tägigen Quarantäne ist beim Einchecken vorzuweisen.

25.10.2021

Welche impfungen braucht man für tunesien

24.08.2021

Einreisen nach Tunesien

  • Voraussetzungen seit 25.08.2021 für nicht geimpfte Reisende ab 12 Jahren:
    • Vorlage eines PCR Tests nicht älter als 72 Std mit QR Code
    • Verpflichtung zur 10-tägigen Quarantäne auf eigene Kosten in einem von den tunesischen Behörden festgelegten Quarantänezentren (Liste der Hotels finden Sie hier) ; Buchungs-Voucher ist beim Einchecken vorzuweisen
    • Beendigung der verpflichtenden Quarantäne durch Negativtest ab dem 7. Tag nach Einreise (Kosten zulasten Reisende) möglich
    • Verpflichtende Reiseregistrierung via Applikation E7mi-Border
  • Voraussetzungen ab 25.08.2021 für vollständig Geimpfte ab 12 Jahren, unbegleitete Minderjährige (bis 18 Jahre), Minderjährige in Begleitung vollständig Geimpfter :       
    • Vorlage eines Impfzertifikats
    • Vorlage eines PCR Tests nicht älter als 72 Std. mit QR Code
    • Verpflichtende Selbstquarantäne von 10 Tagen an ihrem Wohnort oder Hotel
    • Verpflichtende Reiseregistrierung via Applikation E7mi-Border
  • Ausnahmeregelungen: Pauschaltouristen haben negativen PCR-Test nicht älter als 72 Stunden mit QR Code und Reisebuchungsvoucher vorzulegen. Hotel ist nur in organisierten Gruppen zu verlassen.

04.03.2021

Deutschland – Öffnungsperspektive in fünf Schritten

Bund und Länder haben sich auf fünf Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie geeinigt. Die Ländern sollen Lockerungen der geltenden Corona-Maßnahmen teils in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehen umsetzen können.

Welche impfungen braucht man für tunesien

26.01.2021

Ab 1. Februar 2021: PCR-Test vor Einreise und Einreise-Quarantäne im Hotel

​Das tunesische Gesundheitsministerium hat am 25. Januar 2021, neue Maßnahmen für Reisende nach Tunesien bekanntgegeben, die ab dem 1. Feb 2021 angewendet werden. Die neuen Maßnahmen umfassen auch einen verpflichtenden siebentägigen Aufenthalt in einem dafür vorgesehenen Hotel.

​Einreisende, auch solche, die nur nach einem kurzen Aufenthalt im Ausland zurückkehren, müssen einen negativen RT-PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden vor dem Check-In sein darf, vorlegen.

​Außerdem müssen Reisende nach Tunesien, ab 1. Februar 2021, auf eigene Kosten, einen obligatorischen siebentägigen Quarantäne-Aufenthalt in einem der dafür vorgesehenen Hotels (Siehe Liste) einhalten und bei der Ankunft einen Beleg für ihre Reservierung vorlegen, der die Zahlung für den Aufenthalt bestätigt.

Am siebten Tag müssen sie auf eigene Kosten einen RT-PCR-Test durchführen lassen und dürfen das Hotel verlassen, wenn dieser Test negativ ausfällt, während sie das geltende Gesundheitsprotokoll einhalten.

Welche impfungen braucht man für tunesien
Welche impfungen braucht man für tunesien
Welche impfungen braucht man für tunesien

26.11.2020

Das tunesische Ministerium für Hochschulbildung und wissenschaftliche Forschung vergibt Universitätsstipendien an tunesische Studenten, deren Eltern im Ausland leben und ihre Hochschulbildung an öffentlichen Einrichtungen in Tunesien absolvieren. Es sei darauf hingewiesen, dass die Antragsfrist am 15. Januar 2021 endet.

Welche impfungen braucht man für tunesien
Welche impfungen braucht man für tunesien

Einreisen nach deutschland aus Tunesien

08.11.2020

Ab 8. November 2020 gilt für alle Einreisenden, die sich in Tunesien aufgehalten haben, vor ihrer Ankunft in Deutschland grundsätzlich die Pflicht zu einer elektronischen Anmeldung auf www.einreiseanmeldung.de .

Einreisen nach Tunesien aus Deutschland

24.08.2020

Ab dem 26. August 2020 wird Deutschland in die „Liste orange“ eingestuft. Individualreisende müssen einen negativen PCR-Test vorlegen. Dieser darf bei Ankunft in Tunesien nicht älter als 5 Tage (nicht älter als 72 Stunden bei Abreise und nicht älter als 120 Stunden bei Ankunft) sein. Außerdem müssen Personen, die aus einem Land, welches als „Liste orange“ eingestuft ist, sich in Heimquarantäne begeben, zunächst für 7 Tage, sofern ein weiterer negativer PCR-Test vorgelegt wird. Ansonsten ist eine insgesamt 14-tägige Heimquarantäne einzuhalten.

Pauschalreisende, auch aus als „Liste orange“ eingestuften Ländern, sind von der Vorlage eines PCR-Tests befreit, unter der Voraussetzung, dass das Gesundheitsschutzprotokoll eingehalten wird. Neben der Einhaltung der üblichen Hygieneregeln, sollen Pauschaltouristen bei Ausflügen und dem Aufenthalt im Hotel unter der Aufsicht ihrer Reiseleitung bleiben.

Die aktuelle Länderliste veröffentlicht das tunesische Gesundheitsministerium.

Einreisen nach deutschland aus Drittstaaten

02.07.2020

Angesichts der teilweisen Verbesserung der weltweiten epidemiologischen Lage hat der Rat der Europäischen Union hat am 30. Juni 2020 auf Grundlage eines Entwurfs der Kommission eine Empfehlung zu Lockerungen der Einreisebeschränkungen beschlossen. Diese Empfehlung setzt Deutschland ab dem 02. Juli 2020 wie folgt um:

Drittstaaten ohne Einreisebeschränkungen

Aus den folgenden Drittstaaten mit geringem Infektionsgeschehen ist ab dem 02. Juli 2020 die Einreise wieder ohne Einschränkungen möglich:

  • Australien
  • Georgien
  • Kanada
  • Montenegro
  • Neuseeland
  • Thailand
  • Tunesien
  • Uruguay

Diese Staatenliste soll grundsätzlich regelmäßig aktualisiert werden. Für die Frage, ob die Einreise zulässig ist, ist dabei der vorherige Aufenthaltsort der Reisenden maßgeblich, nicht ihre Staatsangehörigkeit.

Einreisemöglichkeiten für Reisende aus allen Drittstaaten

Auch aus Drittstaaten, die nicht in der vorstehenden Liste aufgeführt sind, kann eine Einreise nach Deutschland erfolgen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Für folgende Personengruppen bzw. Reisezwecke ist insoweit eine Einreise nach Deutschland zulässig:

  • Deutsche Staatsangehörige sowie Staatsangehörige von anderen EU-Staaten, Schengen-assoziierten Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) oder von Großbritannien;
  • Drittstaatsangehörige mit bestehendem Aufenthaltsrecht in Deutschland;
  • drittstaatsangehörige Familienangehörige, die zum Familiennachzug oder zu Besuchsreisen aus dringenden familiären Gründen einreisen;
  • Gesundheitspersonal, Gesundheitsforscher und Altenpflegepersonal;
  • ausländische Fachkräfte und hoch qualifizierte Arbeitnehmer, deren Beschäftigung aus wirtschaftlicher Sicht notwendig ist und deren Arbeit nicht aufgeschoben oder im Ausland ausgeführt werden kann;
  • Personal im Gütertransport sowie sonstiges Transportpersonal;
  • Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft;
  • Seeleute;
  • ausländische Studierende, deren Studium nicht vollständig vom Ausland aus durchgeführt werden kann;
  • Personen, die internationalen Schutz oder Schutz aus anderen humanitären Gründen benötigen;
  • Diplomaten, Personal internationaler Organisationen, militärisches Personal und humanitäre Helfer in Ausübung ihrer Tätigkeit;
  • Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler;
  • Passagiere im Transitverkehr.