Wer darf die Kinder bei einer Trennung behalten?

Wer darf die Kinder bei einer Trennung behalten?

© Adobe Stock, somenski

Kein Paar, das Kinder hat, trennt sich leichtfertig. Meist geht eine intensive Phase voraus, in der alle Möglichkeiten abgewogen werden. 

Doch manchmal ist es für ein Paar besser, getrennte Wege zu gehen. Die Gründe dafür sind vielfältig. In Deutschland wird jede dritte Ehe geschieden, bei der Hälfte der geschiedenen Ehen sind minderjährige Kinder betroffen. Im Jahr 2016 waren das etwa 131.955 Kinder (Quelle Statistisches Bundesamt).

Trotz allem bleiben Sie und Ihr Mann oder Partner auch über die Trennung oder Scheidung hinaus Mutter und Vater Ihrer Kinder. Daher müssen Sie gemeinsam klären, wie die Kinderbetreuung und Erziehung geteilt und organisiert werden soll. Ein wichtiger Aspekt, der häufig vergessen wird: Regeln Sie auch, wie der Wechsel von einem Elternteil zum anderen gestaltet wird (wo, wann, in welcher Form erfolgt die "Übergabe" der Kinder). Denken Sie immer daran, das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen!

Wer hat / bekommt das Sorgerecht

Haben Eltern das gemeinsame Sorgerecht und trennen sich, so besteht die gemeinsame Sorge fort, gleichgültig ob sie verheiratet sind oder nicht. Das bedeutet, dass auch nach einer Scheidung das gemeinsame Sorgerecht bestehen bleibt.

Eine Änderung dieser Situation erfolgt nur, wenn ein Elternteil einen Antrag auf das alleinige Sorgerecht stellt, oder wenn das Wohl des Kindes durch das gemeinsame Sorgerecht gefährdet ist. Ein solcher Antrag kann auch nur für Teilbereiche der elterlichen Sorge gestellt werden, z. B. für das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Trennung von Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Gefahr besteht, dass ein Elternteil das Kind gegen den Willen des anderen Sorgeberechtigten ins Ausland bringen könnte.

Wenn ein Paar sich trennt, müssen die Kinder zwangsläufig zu einem der beiden Elternteile ziehen. Grundsätzlich kann das die Mutter oder der Vater sein, wenn der andere Elternteil damit einverstanden ist. In den meisten Fällen bleiben die Kinder bei der Mutter. Abhängig von der zu Grunde liegenden Situation kann aber auch anders entschieden werden. Besitzt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, so kann er ohne Zustimmung des anderen Elternteils über den Wohnort der Kinder bestimmen.

Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht und können sich nicht einigen, bei wem die Kinder wohnen sollen, so muss das Familiengericht darüber entscheiden. Es orientiert sich an folgenden Punkten:

  • Zu wem hatte das Kind bisher die engere Bindung?
  • Wer hat sich bisher überwiegend um das Kind gekümmert, es zum Kindergarten/zur Schule gebracht und abgeholt, es bei Arztbesuchen begleitet?
  • Wer nahm bisher an den Elternabenden und Sprechstunden in der Schule, im Kindergarten oder in der Kindertagesstätte teil?
  • Wird das Kind durch den Umzug zu einem Elternteil aus seiner gewohnten Umgebung herausgerissen (Schulwechsel)?
  • Ist die Integration in die neue Umgebung bereits gelungen? Können soziale Kontakte des Kindes erhalten bleiben?
  • Welcher Elternteil ist beruflich und familiär in der Lage, eine optimale Betreuung des Kindes sicher zu stellen?
  • Bei welchem Elternteil möchte das Kind bleiben?

Auch bei dieser Frage sollte es nicht primär darum gehen, wer die Kinder nach der Trennung/Scheidung "hat", sondern vor allem darum, wie Sie als Mutter und Vater die Entwicklung der Kinder auch weiterhin begleiten können. Das erfordert einerseits Regelungen, die für alle Beteiligten (auch die Kinder!) passen und andererseits ein hohes Maß an Toleranz. Egal welche Ursache die Trennung hat, ob Sie sehr verletzt oder wütend sind und Ihrem Partner gerne einen Denkzettel verpassen möchten: tragen Sie diese Kämpfe nicht auf dem Rücken der Kinder aus. Sie leiden unter der veränderten Situation genug. Ist es für Sie und Ihren Partner noch nicht möglich, die Fragen direkt miteinander zu klären, kann eine Vermittlung durch einen Mediator oder eine Scheidungsberatung hilfreich sein.

Das Umgangsrecht: Anspruch auf und Pflicht zum Umgang mit dem Kind

Das Umgangsrecht ist ein weiterer wichtiger Aspekt. Ein minderjähriges Kind hat einen Anspruch auf Umgang mit seinen Eltern und jeder Elternteil hat Anspruch auf Umgang mit seinem Kind. Die Eltern haben sogar eine gesetzlich verankerte Pflicht zum Umgang mit den Kindern.

Dahinter steckt die Auffassung, dass die Entwicklung eines Kindes optimal gefördert wird, wenn es zu beiden Elternteilen regelmäßigen Kontakt hat. Das Umgangsrecht ist vom Sorgerecht strikt getrennt. Während das Sorgerecht beiden Elternteilen (gemeinsames Sorgerecht) oder einem Elternteil (alleiniges Sorgerecht) zustehen kann, ist das Umgangsrecht immer für den Elternteil interessant, der das Kind nicht überwiegend betreut, bei dem es also nicht seinen Lebensmittelpunkt hat. Das Umgangsrecht wird also immer erst dann wichtig, wenn die Eltern getrennt leben oder das Kind bei keinem der Elternteile lebt. Auch wenn ein Elternteil kein Sorgerecht hat, hat er ein Umgangsrecht zu dem Kind. Unter dem Begriff "Umgang" werden persönliche Kontakte, Telefonate und Briefkontakte sowie Übernachtungen verstanden.

Aus dem rechtlichen Anspruch und der Pflicht zum Umgang mit den Kindern folgt bei einer Trennung der Eltern die Pflicht, dass der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, dem anderen Elternteil den Umgang ermöglichen muss. Zugleich darf der Umgang nicht gestört werden. Dennoch erfolgen Racheattacken gegen den Ex-Partner oftmals durch die Kinder. Der Umgang wird weitestgehend unterbunden, der Partner wird beim Abholen und Zurückbringen der Kinder schikaniert, die Kinder werden gegen den anderen Elternteil aufgehetzt usw. Obwohl die Verletztheit, die einem selbst durch eine Trennung oder ein Scheitern der Ehe entstanden ist, nachvollziehbar ist, werden die Kinder psychisch "missbraucht". Das sollte unbedingt vermieden werden. Zugleich kann das Familiengericht entscheiden, dass das Wohl des Kindes nicht ausreichend gefördert wird und dem umgangsberechtigten Elternteil (also dem, bei dem das Kind nicht wohnt) das Sorgerecht zusprechen.

Optimalerweise sollten sich beide Elternteile - je nach Alter der Kinder auch mit deren Absprache - gemeinsam darauf verständigen, wie der Umgang des Kindes mit dem Elternteil erfolgen soll, bei dem das Kind nicht wohnt. Häufige Regelungen sind, dass das Kind jedes zweite Wochenende und in den Ferien bei dem umgangsberechtigten Elternteil ist. Es sind jedoch auch andere Möglichkeiten denkbar. Können sich die beiden Elternteile nicht auf ein Umgangsschema einigen, kann der Umgangsberechtigte das Familiengericht anrufen. Das Umgangsrecht wird dann gesetzlich durchgesetzt. Wiederum wird das Wohl des Kindes als Maßstab genommen. Stellt sich bei dieser Untersuchung heraus, dass es für das Wohl des Kindes nachteilig wäre, den umgangsberechtigten Elternteil zu treffen, so kann das Gericht auch den Umgang verbieten (beispielsweise bei Verdacht auf Missbrauch oder Misshandlungen).

Was, wenn kein Umgang mit dem Kind gewünscht ist?

Das Umgangsrecht schreibt vor, dass beide Elternteile nicht nur einen Anspruch auf Umgang mit dem Kind haben, sondern sogar eine Verpflichtung dazu. Gleichzeitig hat auch das Kind Anspruch auf Umgang mit beiden Elternteilen. Es gibt aber Fälle, in denen ein Elternteil keinen Umgang mit dem Kind wünscht. In diesem Fall ist praktisch nichts zu machen. Ob es für die Entwicklung eines Kindes förderlich ist, mit einem unwilligen Elternteil Umgang zu haben ist fraglich. Ebenso kann es für das Kind eine große Belastung sein und zu großen Enttäuschungen führen, wenn ein Elternteil nur sehr unregelmäßig und unzuverlässig Kontakt ermöglicht. In solchen Fällen ist es für das Wohl des Kindes vermutlich besser, gar keinen Umgang mit dem anderen Elternteil zu haben.

Rund-ums-Baby.de

Zuletzt überarbeitet: Januar 2019

Wer darf die Kinder bei einer Trennung behalten?
Hat die Mutter das Aufenthalts­bestimmungsrecht, so können trotzdem beide Eltern das Sorgerecht innehaben.

Nach der Trennung oder der Scheidung wird häufig diskutiert, ob die Kinder bei der Mutter oder dem Vater leben sollen. Im Zusammenhang mit dem Sorgerecht regelt das Aufenthaltsbestimmungsrecht (Aufenthaltsrecht) diese Frage.

In der Regel sind beide Elternteile sorgeberechtigt und haben ein Recht auf Umgang mit den Kindern. Können sich diese aber nicht einigen, entscheidet zur Not das Familiengericht und spricht dem Vater oder der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu. Das gemeinsame Sorgerecht bleibt so zwar beiden erhalten, aber nur der aufenthaltsbestimmungsberechtigte Elternteil entscheidet über den Wohnort des Kindes. Auch auf den Unterhalt hat dies keine Auswirkungen.

Was ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bezieht sich auf Kinder. Die Eltern dürfen bestimmen, wo sich das Kind aufhält.

Wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein Kind?

Gemäß § 1631 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haben die Eltern, sofern sie sorgeberechtigt sind, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre Kinder.

Wie kann ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen?

Ein solcher Antrag muss stets beim Familiengericht gestellt werden. Auf Grundlage welcher Kriterien der Richter seine Entscheidung trifft, können Sie hier nachlesen.

Was sagt das Aufenthaltsbestimmungsrecht aus?

Das Familienrecht legt dabei fest, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht laut § 1631 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) im Rahmen des Sorgerechts durch die Eltern zu regeln ist:

(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.

Diese sogenannte Personensorge umfasst also das Recht, den räumlichen Aufenthaltsort für ein minderjähriges Kind zu bestimmen. Darüber hinaus muss Sorge für die Pflege und Erziehung der Kinder getragen werden. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind bzw. die Kinder bezieht sich dabei nicht auf alltägliche Dinge wie den Wohnort, sondern eben auch  auf den vorübergehenden Aufenthaltsortes, etwa bei einer Urlaubsreise.

In erster Linie sind also beide Eltern sorgeberechtigt und haben daher auch beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dies gilt auch über eine Trennung und Scheidung hinaus. Können sich die Eltern im Rahmen einer Trennung oder Scheidung nicht über den Aufenthaltsort des Kindes einigen, kann jeder Elternteil beim Gericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.

Dabei steht immer das Kindeswohl im Mittelpunkt und nicht etwa die finanziellen Mittel der Mutter oder des Vaters. Auch wenn durch eine gerichtliche Entscheidung einem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen wurde, haben das Sorgerecht weiterhin beide inne.

Wird beim Familiengericht ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt und dies beschlossen, bleibt das Sorgerecht beiden Eltern erhalten. Dies gilt ebenso für das Umgangsrecht (Besuchsrecht) minderjähriger Kinder. Findet über das Umgangsrecht allerdings auch keine Einigung statt, kann ebenfalls eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden.

Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umzug

Wer darf die Kinder bei einer Trennung behalten?
Alleiniges Aufenthalts­bestimmungsrecht muss beim Familiengericht beantragt werden.

Was passiert nun beispielsweise, wenn ein Elternteil mit dem Kind umziehen möchte? Haben beide Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht inne, so muss auch der andere Elternteil zustimmen. Sagt dieser Elternteil nicht zu, muss eine Entscheidung vor dem Familiengericht gefällt werden.

In der Realität kommt es dann häufig vor, dass ein Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt, um entweder den Umzug zu verhindern oder ihn eben durchführen zu können.

Auch in diesem Fall ist ein Gang vor Gericht unausweichlich. Hat das betreffende Kind allerdings zu dem Zuzugsland oder -ort keine Beziehungen, so kann der Umzug untersagt werden. Auch wenn das Kind dem Umzug zustimmt, kann das Gericht sich gegen den Umzug aussprechen. So gibt es Urteile, in denen ein Umzug untersagt wurde, da das Kind keine Sprachkenntnisse und andere kulturelle Hintergründe hatte. Im Mittelpunkt steht immer das Kindeswohl.

Aufenthaltsbestimmungsrecht und Urlaub

Ebenso problematisch kann sich eine Urlaubsreise gestalten, wenn beide Eltern das Aufenthaltsrecht haben. Grundsätzlich gilt allerdings: Plant ein Elternteil eine Reise mit einem minderjährigen Kind in ein friedliches Gebiet innerhalb der EU, so kann der Elternteil dies alleine entscheiden. Geht die Reise allerdings über die EU-Grenzen hinaus in einen fremden Kulturkreis oder in ein politisch unruhiges Gebiet, so wird die Zustimmung des anderen Elternteils benötigt.

Eine Ausnahme gibt es: Stammt ein Elternteil aus einem Nicht-EU-Land, möchte mit dem Kind in dieses reisen und vor Ort ist von einer politisch stabilen Lage auszugehen, so kann der Elternteil eine alleinige Entscheidung treffen.

Kommt es über eine zustimmungsbedürftigen Reise bei den aufenthaltsberechtigten Eltern nicht zu einer Einigung, so kann die Zustimmung des Elternteil gerichtlich ersetzt werden.

Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen

Beantragt ein Elternteil beim Familiengericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, so muss das Gericht zwangsläufig eine Entscheidung verkünden. Hier ist das Kindeswohl maßgeblich für die Entscheidung. Verschiedene Kriterien werden dabei berücksichtigt:

  • bestmögliche Förderung der Entwicklung des Kindes
  • Auswirkungen auf die Erziehung des Kindes
  • meiste Kontinuität
  • jeweilige Eignung der Elternteile
  • soziale Kontakte des Kindes und deren Gefährdung bzw. Wegfall durch eine neue Aufenthaltsbestimmung
  • Meinung des Kindes, der mit zunehmenden Alter mehr Gewicht beigemessen wird

Ab einem gewissen Alter, wird auch das Kind nach seiner Meinung gefragt. Sobald das Kind ein Alter von 14 Jahren erreicht hat, wird sich das Gericht nur in begründeten Fällen über den Wunsch des Kindes hinwegsetzen.

Abschließend lässt sich sagen, dass der Elternteil höhere Erfolgsaussichten auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, der auch vor der Trennung das Kind regelmäßig betreut hat. Entscheidend ist hier das Kontinuitätsprinzip.

Umgangsrecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht

Wer darf die Kinder bei einer Trennung behalten?
Bei Fragen rund um das Aufenthalts­bestimmungsrecht hilft das Jugendamt weiter.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht räumt nicht ein, dass der betreffende Elternteil sämtliche Aufenthaltsorte bestimmen darf. Hält sich das Kind beim anderen Elternteil auf, welcher ein Umgangsrecht hat, darf dieser selbstverständlich in dieser Zeit den Aufenthaltsort des Kindes bestimmen. Hier gelten lediglich zwei Einschränkungen:

  • Der Umgangsberechtigte darf nur den Aufenthalt des Kindes in Angelegenheiten der täglichen Betreuung bestimmen. Dazu zählen beispielsweise Besuche bei Freunden oder Kurzausflüge innerhalb Deutschlands oder ins benachbarte europäische Ausland.
  • Es muss darauf geachtet werden, dass der Aufenthalt des Kindes nicht an Orten ist, an denen das Kindeswohl gefährdet ist.

Aufenthaltsbestimmungsrecht: Das Jugendamt hilft bei Fragen

Bevor ein Antrag bei Gericht gestellt wird um Streitigkeiten zu klären, sollten die Eltern darüber nachdenken, das Jugendamt hinzuzuziehen. Dieses hilft im Rahmen der Jugendhilfe der Familie weiter. Denkbar sind hier Termine mit der ganzen Familie oder auch Einzelgespräche. Auch das Kind kann je nach Alter befragt werden. Das Jugendamt hilft dabei ein Konzept zu erarbeiten und eine Lösung zu finden.
Termine beim Jugendamt sollten unbedingt ernst- und wahrgenommen werden. Kommt es doch zu einem Gerichtstermin, ist es üblich auch den Sachbearbeiter des Jugendamtes zu befragen. Haben Sie sich dann nicht kooperativ verhalten, kann das negative Konsequenzen haben.

Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Vater

Es lässt sich nicht sagen, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht grundsätzlich der Mutter zugesprochen wird. Aber in der Realität ergibt es sich oft so, dass der Vater berufstätig war bzw. ist und daher die Mutter die Hauptbezugsperson für das Kind darstellt. Viele Väter sind dann frustriert, wenn sie ihre Kinder nur noch am Wochenende sehen können und es im Vorfeld mit der Mutter noch Streit über diese Termine gibt. Nun kommen manche Väter dann auf die Idee vor Gericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen.

Dieses Verfahren sollte allerdings gut überlegt sein. Denn bei der obigen beschriebenen Situation wird dies kaum Aussicht auf Erfolg haben. Aufgrund der (nach)ehelichen Situation (Unterhaltszahlungen etc.) und der daraus resultierenden Berufstätigkeit des Vaters wird es diesem schwer fallen sein Kind ausreichend zu betreuen. Im Sinne des Kindeswohls wird ihm dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht regelmäßig nicht zugesprochen.

Wird trotzdem ein Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht eingereicht, kann das fatale Folgen haben. Das Gericht muss dann einem Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht erteilen und damit wird vermutlich der Vater aufgrund seiner beruflichen Situation das bisher gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht verlieren.

Wer darf die Kinder bei einer Trennung behalten?
Grundsätzlich haben Eltern gemeinsam das Aufenthaltsbestimmungs­recht für die Kinder, solange nicht das alleinige Aufenthaltsrecht beantragt wurde.

In Folge kann dann mit Rechtskraft der Entscheidung die Mutter alleine über den Aufenthaltsort des Kindes entscheiden und zieht vielleicht mit dem Kind in eine andere Stadt oder sogar ins Ausland.

Befindet sich die Mutter in einer Vollzeitbeschäftigung und der Vater übernahm die Haushaltsführung und die Kinderbetreuung während der Ehe, so ist es selbstverständlich denkbar, dass sich die beschriebene Situation auch umkehrt.

Um diesen Konsequenzen aus dem Weg zu gehen, sollte der Vater über eine Erweiterung des Umgangsrechts nachdenken. Dies kann beim Familiengericht beantragt werden und so können die Besuchstermine erweitert bzw. verlängert werden.

Wer darf die Kinder bei einer Trennung behalten?
Wer darf die Kinder bei einer Trennung behalten?
Wer darf die Kinder bei einer Trennung behalten?
Wer darf die Kinder bei einer Trennung behalten?
Wer darf die Kinder bei einer Trennung behalten?
(117 Bewertungen, Durchschnitt: 4,10 von 5)

Aufenthaltsbestimmungsrecht: Bei wem darf das Kind leben?

4.1 5 117
Wer darf die Kinder bei einer Trennung behalten?
Loading...