Welche bafög stelle ist für mich zuständig

Sie wollen sich über Ihre Möglichkeiten der Aufstiegsförderung beraten lassen?
Beratung und Antragstellung ist nicht in allen Bundesländern einheitlich geregelt. Meistens sind die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten hierfür zuständig. In einigen Bundesländern gibt es davon Ausnahmen.

Die Adressen der Ämter für Ausbildungsförderung in:

Baden-Württemberg


Bayern


Berlin


Brandenburg


Mecklenburg-Vorpommern


Rheinland-Pfalz


Saarland


Sachsen-Anhalt

Ausnahmen gibt es in:

Bremen und Niedersachsen:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Günther-Wagner-Allee 12–16

30177 Hannover

Tel.: 0511/30031-497

Hamburg:                         

Handwerkskammer Hamburg

Geschäftsstelle AFBG

Zum Handwerkszentrum 1

21079 Hamburg

Tel.: 040/35905-389  

Hessen:

Ämter für Ausbildungsförderung bei den Studentenwerken, die Adressen finden Sie hier.

Nordrhein-Westfalen:

Bezirksregierung Köln, Dezernat 49, die Beratung und Antragsannahme erfolgt auch durch die Kammern der jeweiligen Berufsbereiche.

Bezirksregierung Köln

Dezernat 49

50606 Köln

Tel.: 0221/147 - 49 80

Sachsen:

Achtung!Änderung der zuständigen Stelle seit 1. August 2017!

Für alle Berufe und für alle Antragsteller mit Wohnsitz in Sachsen ist seit dem 1. August 2017 die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) zuständige Stelle.

Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) Pirnaische Straße 9 01069 Dresden

Tel: 0351/4910 - 4919

Nähere Informationen finden Sie auf der SAB-Internetseite www.sab.sachsen.de

Schleswig-Holstein:

Investitionsbank des Landes in Kiel

Investitionsbank des Landes Schleswig-Holstein

Fleethörn 29 – 31

24103 Kiel

Tel.: 0431/9905 - 0

Thüringen:

Landesverwaltungsamt in Weimar

Thüringer Landesverwaltungsamt

Jorge-Semprún-Platz 4

99423 Weimar

Tel.: 0361/573321-256, -197 und -232

Über Ihre individuellen Möglichkeiten informieren Sie sich am besten in einem persönlichen Gespräch. Das für Sie zuständige Amt finden Sie leicht über die Postleitzahlensuche:

Dein BAföG Antrag ist nun fertig und du willst ihn nun beim BAföG Amt einreichen.  Abzugeben ist der Antrag im Amt für Ausbildungsförderung („BAföG-Amt“).

Achtung: Den BAföG-Antrag kannst du erst stellen, wenn du dich bereits an einer Hochschule immatrikuliert hast bzw. die Zulassungsbestätigung für dein gewähltes Studium in den Händen hältst, denn erst damit steht die Zuständigkeit des Amtes fest. Das Amt ist jeweils nur für die ihm zugeordneten Hochschulen zuständig.

Daher gilt: Auch wenn du schon ganz genau weißt, an welcher Hochschule du dich einschreiben willst und der Studienplatz dir eigentlich sicher ist, da es dort keine Zulassungsbeschränkung gibt, wird das BAföG Amt deinen Antrag ohne Immatrikulationsbescheinigung nicht bearbeiten.

Deutsche BAföG Ämter

Allerdings gibt es nicht nur ein BAföG Amt in Deutschland, sondern mehrere, je nachdem wo dein Hochschulstandort ist. Wir haben dir alle Ämter in Deutschland aufgelistet, mit Adresse und Kontaktdaten. Somit findest du ganz einfach das Zuständige für dich!

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BAföG Amt bei Auslandsaufenthalt

Während deines Studiums, bekommst du auch die Möglichkeit im Ausland zu studieren. Einige Studierende trauen sich nicht, weil sie nicht wissen wie genau sie dieses Aufenthalt finanzieren sollen. Meistens ist die Organisation und Finanzierung des Auslandssemesters auch gar nicht schwer.  Denn auch im Ausland kannst du vom Staat, mit dem so genannten AuslandsBAföG, unterstützt werden.

In Bali am Strand für die Uni zu lernen oder die Uni in Skandinavien im Winter erleben, das wär’s doch. Alles was du zum Thema AuslandsBAföG wissen musst findest zu hier.

Du fragst dich jetzt wahrscheinlich, welches BAföG Amt ist dann für mich zuständig? Auch für dieses Fall haben wir dir eine Liste mit den zuständigen BAföG Ämtern erstellt.

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Damit du auch weißt, welche Unterlagen du einreichen musst, findest du Informationen zu den Formblättern hier in diesem Artikel.

Wenn du aber sichergehen möchtest, dass alle Unterlagen vollständig und an das richtige Amt gesendet werden, unterstützen wir dich dabei natürlich gern! Einfach loslegen und das Rundum Sorglos Paket genießen!

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung steht nach wie vor dafür ein, BAföG-Geförderte in der schwierigen Zeit der Corona-Pandemie zu unterstützen. Es gilt weiterhin, dass Studierende, Schülerinnen und Schüler keine finanziellen Nachteile erleiden sollen, wenn Lehr- und Prüfungsangebote an ihrer Ausbildungsstätte aus pandemiebedingten Gründen eingeschränkt und/oder der Unterrichtsbeginn insgesamt verschoben wird.

Für Studierende gilt insbesondere:

BAföG-Leistungen werden ab dem verwaltungsmäßigen Beginn des Semesters (weiter-) gezahlt.

Studierende in Bundesländern, die eine Verlängerung der Regelstudienzeit für die unter dem Zeichen der Pandemie abgelaufenen vergangenen drei Semester (Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/21, Sommersemester 2021) geregelt haben, profitieren hiervon auch durch eine entsprechend verlängerte Förderungshöchstdauer im BAföG. Das Bundesministerium hat dies auch für eine erneute Verlängerung der Regelstudienzeit für das aktuelle Wintersemester 2021/22 festgehalten. Darüber hinaus gilt weiterhin, dass auch die mit einer Regelstudienzeitverlängerung verbundene Verschiebung von Terminen, bspw. für die Vorlage eines Leistungsnachweises, im BAföG nachvollzogen wird.

Studierende in Bundesländern ohne Regelstudienzeitverlängerung können einen Antrag auf Verlängerung der BAföG-Förderung auf Grund eines schwerwiegenden pandemiebedingten Grundes stellen, wenn sie coronabedingte Studienbeeinträchtigungen individuell nachweisen.

Darüber hinaus wurden zahlreiche weitere Regelungen, u.a. für die Studienabschlusshilfe, die Auslandsförderung und insb. den zinsfreien Bezug des KfW-Studienkredits sowie für die sog. Überbrückungshilfen getroffen, die auch für den aktuellen Verlauf der Pandemie fortgeschrieben wurden.

Informationen für BAföG-Geförderte

Die Regeln im Einzelnen

KfW-Studienkredit auch bei Wegfall eines Nebenjobs

Elterneinkommen sinkt wegen Corona?

FAQs

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung steht nach wie vor dafür ein, BAföG-Geförderte in der schwierigen Zeit der Corona-Pandemie zu unterstützen. Es gilt weiterhin, dass Studierende, Schülerinnen und Schüler keine finanziellen Nachteile erleiden sollen, wenn Lehr- und Prüfungsangebote an ihrer Ausbildungsstätte aus pandemiebedingten Gründen eingeschränkt und/oder der Unterrichtsbeginn insgesamt verschoben wird.

Für Studierende gilt insbesondere:

BAföG-Leistungen werden ab dem verwaltungsmäßigen Beginn des Semesters (weiter-) gezahlt.

Studierende in Bundesländern, die eine Verlängerung der Regelstudienzeit für die unter dem Zeichen der Pandemie abgelaufenen vergangenen drei Semester (Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/21, Sommersemester 2021) geregelt haben, profitieren hiervon auch durch eine entsprechend verlängerte Förderungshöchstdauer im BAföG. Das Bundesministerium hat dies auch für eine erneute Verlängerung der Regelstudienzeit für das aktuelle Wintersemester 2021/22 festgehalten. Darüber hinaus gilt weiterhin, dass auch die mit einer Regelstudienzeitverlängerung verbundene Verschiebung von Terminen, bspw. für die Vorlage eines Leistungsnachweises, im BAföG nachvollzogen wird.

Studierende in Bundesländern ohne Regelstudienzeitverlängerung können einen Antrag auf Verlängerung der BAföG-Förderung auf Grund eines schwerwiegenden pandemiebedingten Grundes stellen, wenn sie coronabedingte Studienbeeinträchtigungen individuell nachweisen.

Darüber hinaus wurden zahlreiche weitere Regelungen, u.a. für die Studienabschlusshilfe, die Auslandsförderung und insb. den zinsfreien Bezug des KfW-Studienkredits sowie für die sog. Überbrückungshilfen getroffen, die auch für den aktuellen Verlauf der Pandemie fortgeschrieben wurden.

Informationen für BAföG-Geförderte

Die Regeln im Einzelnen

KfW-Studienkredit auch bei Wegfall eines Nebenjobs

Elterneinkommen sinkt wegen Corona?

FAQs

BAföG Amt Birkenfeld

Adresse:

Amt für Ausbildungsförderung – Birkenfeld Fachhochschule Trier Umwelt-Campus Birkenfeld Gebäude-Nr. 9924 Zimmer-Nr. 033 Postfach 13 80

55761 Birkenfeld

www.uni-trier.de

BAföG Amt Bremen, Bremerhaven

BremenBremerhaven
Studierendenwerk Bremen AöR Amt für Ausbildungsförderung Studentenhaus / Ebenen 0 und 1 Bibliothekstraße 7

28359 Bremen

Studierendenwerk Bremen AöR Amt für Ausbildungsförderung Außenstelle Bremerhaven Haus M / 5. OG An der Karlstadt 8

27568 Bremerhaven

Zum BAföG Amt Bremen

BAföG Amt Chemnitz, Zwickau

Adresse:

ZwickauChemnitz
Studentenwerk Chemnitz-Zwickau Amt für Ausbildungsförderung Abteilung Studienfinanzierung Innere Schneeberger Straße 23

08056 Zwickau

Studentenwerk Chemnitz-Zwickau Amt für Ausbildungsförderung Abteilung Studienfinanzierung PF 1032

09010 Chemnitz

www.swcz.de

BAföG Amt Worms

Adresse:

Johannes Gutenberg Universität Mainz Außenstelle Worms Amt für Ausbildungsförderung Erenburger Str. 19

67549 Worms

www.hs-worms.de