In der Buchhaltung spielt für die Frage der Behandlung von Sachverhalten auch die Art von Wirtschaftseinheiten eine Rolle. Wird bspw. die Filiale eines Kunden geschlossen, die man beliefert hat, so stellt sich die Frage, ob und gegenüber wem noch offene Forderungen fortbestehen. Auch für die Frage nach dem Leistungsempfänger, der auf Rechnungen angegeben sein muss, oder auch die Verpflichtung zu Zahlung der Umsatzsteuer, ist die Art der Wirtschaftseinheit eines Kunden von Bedeutung.
In welcher Art ein Unternehmen oder Unternehmensteil definiert ist, ergibt sich aus der Anmeldung der jeweiligen Betriebsstätte bei den Behörden. Je nachdem, ob sie vom Anmeldenden als Teil eines Unternehmens aufgefasst wird oder als eigenständiges Unternehmen, erfolgt die Anmeldung. Damit kann nur der Geschäftspartner eindeutig erklären, welcher er tatsächlich ist.
Grundsätzlich kann ein Firmensitz aus einer Hauptniederlassung und mehreren Zweigniederlassungen bestehen, wobei letztere das Merkmal der Selbständigkeit aufweisen. Um Betriebsstätten bzw. Filialen handelt es sich hingegen bei unselbständigen Niederlassungen. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe Betriebsstätte und Niederlassung allerdings häufig synonym verwendet. Jederzeit! Das Branchenbuch ortsdienst entwickelt sich ständig weiter – und daran können Sie aktiv mitarbeiten. Wenn Ihnen also auffällt, dass ein Amt oder eine Behörde, der Sportverein um die Ecke, eine berühmte Grünanlage oder Kirche in Ihrem Ort oder das nächste Einkaufszentrum in unserem Verzeichnis fehlen: Geben Sie uns über den Button „Institution melden“ einen Hinweis! Nach kurzer Prüfung erscheint Ihre gemeldete Institution dann online. Dies gilt im Übrigen auch für Gewerbetreibende! Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen bisher nicht bei ortsdienst gemeldet sind, können Sie dies über den Button „Ihre Firma anmelden“ jetzt ändern und von zahlreichen Vorteilen unseres Portals profitieren. ortsdienst ist ein Branchenbuch und Behördenfinder. Dabei handelt es sich bei ortsdienst.de um keine Behörde oder ein Amt, sondern um ein Branchenbuch, das lediglich die Kontaktdaten von Institutionen aufführt. Daher bitten wir Sie, Ihre Anfragen an die jeweilige Behörde telefonisch oder per Email zu richten. Wir können persönliche Anfragen an Ämter und Behörden leider nicht weiterleiten. Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).
Begriff der ZweigniederlassungDie Zweigniederlassung ist ein kaufmännischer Betrieb, der rechtlich gesehen ein abhängiger Teil einer Hauptniederlassung ist. Sie übt in eigenen Räumlichkeiten dauernd eine gleichartige oder ähnliche Tätigkeit wie das Hauptunternehmen aus und verfügt dabei über eine wirtschaftliche Selbständigkeit (vgl. Blogbeitrag). Viele Unternehmen gründen Zweigniederlassungen mit dem Zweck, weitere Regionen mit Verkaufslokalen zu erschliessen. Begriff der BetriebsstätteEine Betriebsstätte ist «eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird» (Art. 5 OECD-Musterabkommen). Diese Definition umfasst insbesondere Zweigniederlassungen, Geschäftsstellen, Fabrikationsstätten, Werkstätten, Verkaufsstellen, ständige Vertretungen und Bergwerke (Art. 5 Abs. 2 OECD-MA). Vorbereitende Tätigkeit oder Hilfsfunktionen machen eine feste Geschäftseinrichtung nicht zu einer Betriebsstätte (Art. 5 Abs. 4 OECD-MA). Folgende Gebilde sind deshalb nicht erfasst: Stapelmöglichkeiten, Warenlager, Verarbeitungslager, Einkaufsstellen, Informationsbeschaffung, Werbestellen und Forschungsstätten (Art. 5 Abs. 4 OECD-MA). Eine Tochtergesellschaft in einem anderen Staat ist grundsätzlich keine Betriebsstätte der Muttergesellschaft (Art. 6 Abs. 7 OECD-MA). Betriebsstätten unterliegen einer beschränkten Steuerpflicht in der Schweiz (Art. 51 Abs. 1 lit. b DBG). Dies bedeutet, dass im Minimum der in der Schweiz erzielte Gewinn besteuert wird (Art. 52 Abs. 2 DBG). Die Steuergesetze können weitere Steuern neben der Gewinnsteuer vorsehen (vgl. Blogbeitrag). » Weitere Informationen zur Zweigniederlassung» Offerte rechnen und eine Zweigniederlassung online gründen |