Private krankenversicherung günstiger als lkh vergleich

Das Spektrum bei privaten Krankenversicherungen reicht von der Behandlung auf dem Niveau gesetzlicher Kassen bis zur Chefarztbehandlung im Einzelzimmer. Ein Vergleich lohnt sich.

19.05.2021 | von Dirk Wohleb

Düsseldorf Mit der Corona-Pandemie ist das Thema Gesundheitsversorgung so präsent wie nie. Medien berichten täglich, wie die Pandemie das Gesundheitswesen belastet, wie stark Intensivstationen ausgelastet sind und wie sich Menschen vor einer Infektion schützen können.

Aber auch die finanziellen Folgen sind enorm. Mit 27 Milliarden Euro will die Bundesregierung 2022 die Mehrkosten der gesetzlichen Krankenkassen unter anderem für die Corona-Pandemie ausgleichen.

Bei den privaten Krankenversicherungen macht sich die Infektionswelle bislang nicht bemerkbar: „Die Leistungsausgaben der privaten Krankenversicherungen blieben nach unseren vorläufigen Daten 2020 bei 28,4 Milliarden Euro stabil“, sagt Stefan Reker, Sprecher des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV).

Die Zahl der Versicherten mit einer privaten Krankenvollversicherung lag Ende vergangenen Jahres bei 8,7 Millionen, das sind 0,1 Prozent weniger als 2019.
Eine private Krankenversicherung ist die Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung, bei der der Leistungskatalog durch den Gesetzgeber festgeschrieben ist.

Vereinfachter Zugang zu spezialisierten Ärzten

Wer eine schwere Vorerkrankung hat, wird in der Regel keine private Versicherung abschließen können – und wenn, dann nur gegen einen Risikozuschlag.
Der Vorteil: „Versicherte können bei einer privaten Krankenversicherung die Leistungen nach ihren eigenen individuellen Wünschen zusammenstellen“, sagt Michael Franke, Geschäftsführer der Ratingagentur Franke und Bornberg.

Sie können sich für die Behandlung durch den Chefarzt und die Unterbringung im Einbettzimmer entscheiden. Entsprechend höher fällt dann die monatliche Prämie aus. Der Zugang zu spezialisierten Ärzten ist für Privatpatienten meist einfacher als für gesetzlich Krankenversicherte.

Die Ratingagentur Franke und Bornberg hat für das Handelsblatt die vielfältigen Tarife von privaten Krankenversicherungen unter die Lupe genommen. Um die Angebote vergleichbar zu machen, haben die Versicherungsexperten die Tarife in drei Kategorien eingeteilt.

Die Kategorie Grundschutz entspricht in etwa dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kategorie Standardschutz bietet zusätzlich die Unterbringung im Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung. Zudem erstatten die Versicherer mindestens 60 Prozent der Kosten für Zahnersatz.

Die Kategorie Topschutz bietet noch mehr Leistungen: Die Behandlung durch den Chefarzt im Einbettzimmer sowie die Erstattung von mindestens 80 Prozent der Kosten für Zahnersatz. In die Bewertung geht die Qualität des Tarifs zu 50 Prozent und der Preis zu 30 Prozent ein.

Topschutz-Tarife erfüllen jeden Wunsch

Die Finanzstärke der Versicherer macht 20 Prozent des Urteils aus. Schließlich sollte sich ein Versicherer dauerhaft über eine sehr gute Finanzkraft auszeichnen: „Interessenten sollten sich beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung nicht von den Beiträgen blenden lassen, sondern vor allem auf die Qualität achten und auch die Finanzkraft berücksichtigen“, erklärt Franke.

In Deutschland können sich Angestellte privat versichern, wenn sie pro Jahr mehr als 64.350 Euro verdienen. Bei Selbstständigen gibt es dagegen keine Einkommensgrenze. Grundsätzlich sollten nur diejenigen in das private Krankenversicherungssystem wechseln, die die mit dem Lebensalter steigenden Prämien auch in der Rente bezahlen können.

Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, wünscht oft die bestmögliche Behandlung. Dann kommt ein Tarif aus der Kategorie Topschutz infrage. Von den untersuchten 28 Versicherern erhalten sieben die Höchstnote sehr gut. Eine Person im Alter von 35 Jahren muss für den günstigsten Tarif im Bereich Topschutz 545,06 Euro Monatsprämie für einen mit der Höchstnote bewerteten Tarif bezahlen.

Zum Vergleich: In der Kategorie Grundschutz beträgt die günstigste Prämie 439,60 Euro bei einem Topanbieter und in der Kategorie Standardschutz sind 507,64 Euro fällig.
Die Continentale Krankenversicherung schneidet mit ihrem Tarif „Premium“ und „SP1“ und „PVN“ am besten ab.

Die monatliche Prämie beträgt 545,06 Euro und schließt eine Selbstbeteiligung von 20 Euro je Leistung ein, die aber bei 500 Euro pro Jahr gedeckelt ist. „Unser Selbstbeteiligungskonzept ist innovativ und einzigartig. Bei Bezug von Elterngeld ist eine Beitragsbefreiung von maximal sechs Monaten je versichertem Elternteil enthalten“, erklärt Helmut Hof-meier, Vorstand der Continentale Krankenversicherung.

Neuer Trend: Digitale Gesundheitsanwendungen

Wer keine Leistung in Anspruch nimmt, erhält eine garantierte Rückzahlung von zwei Monatsbeiträgen. Der Versicherer übernimmt 85 Prozent der Kosten für Zahnersatz.
Der Tarif SP1 umfasst neben Ein- oder Zweibettzimmer die privat ärztliche Behandlung durch den Chefarzt und ein Ersatzkrankenhaustagegeld.

„Digitale Gesundheitsanwendungen und die fortschreitende Globalisierung mit der Möglichkeit, den Versicherungsschutz im Ausland fortzuführen“, sagt Hofmeier auf die Frage nach den wichtigsten Trends in den kommenden Jahren. Ebenfalls mit der Höchstnote sehr gut werden die Tarife „Medbest“ und „PVN“ der Arag Krankenversicherung aus der Kategorie Topschutz ausgezeichnet.

Hier liegt die monatliche Prämie bei 556,87 Euro. Bei der ambulanten und stationären Versorgung übernimmt der Versicherer 100 Prozent der Kosten. Beim Zahnersatz und auch bei Kieferorthopädie kommt er für 90 Prozent der Kosten ohne Altersgrenze auf.

Die Versicherten können ihre Selbstbeteiligung in sechs Stufen zwischen null und 1500 Euro pro Jahr festlegen und anpassen. Mit der Coronakrise hat die Digitalisierung im Behandlungsalltag Einzug gehalten.

„Anerkannte telemedizinische Dienstleistungen wie die Fernbehandlung zum Beispiel über Teleclinic sind konventionellen Behandlungen erstattungstechnisch grundsätzlich gleichgestellt“, teilt die Arag auf Anfrage mit. Auch die Kosten für eine digital geführte Psychotherapie oder ein Gesundheitscoaching per Video übernimmt der Versicherer.

Beihilfe-Tarife für Beamte decken Lücken ab

Beamte bekommen die Kosten für ihre medizinische Behandlung anteilig durch die Beihilfe erstattet. Sie benötigen eine ergänzende private Krankenversicherung, um ihre Aufwendungen voll ersetzt zu bekommen. Diese Angebote für Beamte nennen sich Beihilfe-Tarife.

Von 26 analysierten Anbietern erhalten zwölf die Höchstnote sehr gut. Zu den Siegern zählt die HUK Coburg Krankenversicherung. Eine Beamtin oder ein Beamter im Alter von 30 Jahren bezahlt eine monatliche Prämie von 237,37 Euro. Die Beamtin oder der Beamte wird beim Arzt und auch im Krankenhaus wie ein Privatpatient behandelt.

Das Besondere an den ausgewählten Tarifen: Sie decken mögliche Lücken im Leistungskatalog der Beihilfeträger ab. Das kann zum Beispiel der Auslandsrücktransport oder die Zuzahlung für Sehhilfen sein. Das anhaltende Zinstief trifft nicht nur Sparer hart. Sie können mit herkömmlichen Zinsanlagen nicht einmal mehr die Inflationsrate ausgleichen.

Das Zinstief trifft aber auch privat Versicherte. In den monatlichen Prämien sind sogenannte Altersrückstellungen enthalten. Sie sollen die steigenden medizinischen Kosten im Alter abdecken.

Die Höhe der Alterungsrückstellungen stieg 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 4,9 Prozent auf 287,4 Milliarden Euro. Zwar diversifizieren Versicherer die Anlagen, im Vordergrund steht aber eine sicherheitsbewusste Anlagestrategie. Die niedrigen Zinsen werden sich bei privat Versicherten mit stärker steigenden Beiträgen im Alter bemerkbar machen.

Private krankenversicherung günstiger als lkh vergleich

Private Kranken­versicherung. Privat Versicherte sichern sich meist höhere Leistungen, dafür steigen die Beiträge im Alter stark. © Getty Images

Wer darf in die private Kranken­versicherung (PKV) – und für wen lohnt sich das? Wie finde ich eine gute PKV-Police? Was tun, wenn die Beiträge zu hoch werden?

Nur wenige Bundes­bürger können die gesetzliche Kranken­versicherung verlassen. Und nicht für jeden, der gehen kann, ist ein Wechsel zur privaten Versicherung zu empfehlen. Gehen dürfen Angestellte mit einem Monats­einkommen über der Versicherungs­pflicht­grenze von derzeit 5 362,50 Euro brutto (64 350 Euro brutto im Jahr. Werte für 2022). Die Einkommensgrenzen der Sozialversicherung sind gesetzlich geregelt und die Bundes­regierung legt sie jähr­lich neu fest. Haupt­beruflich Selbst­ständige und Beamte dürfen sich unabhängig vom Einkommen privat versichern.

In der privaten Kranken­versicherung (PKV) ist vieles ganz anders geregelt als in der gesetzlichen. Das fängt schon damit an, dass Versicherte dann nicht mehr Mitglieder einer öffent­lichen sozialstaatlichen Einrichtung sind, sondern Kundinnen und Kunden eines privatwirt­schaftlichen Unter­nehmens. Wer den Schritt in die PKV tut, sollte wissen, worin die Unterschiede zwischen den beiden Systemen bestehen. In unserem Special Kasse oder privat? haben wir die wichtigsten Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Kranken­versicherung in einer über­sicht­lichen Tabelle zusammengefasst.

Soll ich mich privat versichern? Diese Entscheidung hat sehr lang­fristige Auswirkungen, die Vor- und Nachteile sind genau abzu­wägen. Dabei lohnt sich ein Blick auf die Leistungen. Für einen Wechsel zu den Privaten sprechen höhere Leistungen, beispiels­weise im Kranken­haus durch Chef­arzt­behand­lung oder Unterbringung im Ein- oder Zweibett­zimmer. Auch beim Zahn­ersatz gibt es in vielen Tarifen höhere Erstattungen als in der Gesetzlichen. Doch nicht alle Leistungen sind besser. Bei der Psycho­therapie oder bei häuslicher Kranken­pflege etwa sind viele ältere Privatversicherungs-Tarife schlechter. Kunden sollten bei der Auswahl eines geeigneten Angebots genau darauf achten, dass alle wichtigen Leistungen im Vertrag enthalten sind. Im Krank­heits­fall den Versicherungs­schutz zu erhöhen, ist in der Regel nicht möglich.

Tipp: Unsere Checkliste: Kasse oder privat zeigt im Detail, für wen die private Kranken­versicherung geeignet ist und wer besser in der gesetzlichen bleiben sollte. Darin enthalten ist auch ein ausführ­licher Vergleich der Leistungen von gesetzlicher und privater Kranken­versicherung.

Gegen einen Wechsel sprechen außerdem Vorerkrankungen, denn hier drohen hohe Zuschläge oder sogar Ausschlüsse vom Versicherungs­schutz. Außerdem müssen Privatversicherte anders als gesetzlich Versicherte viel Papierkram in Kauf nehmen: Sie müssen alle Arzt­rechnungen, Therapien und Medikamente zunächst selbst bezahlen und die Rechnungen dann zwecks Erstattung bei ihrer Versicherung einreichen. Generell abzu­raten von einem Wechsel ist außerdem Neukunden ab Mitte vierzig. Wer erst in diesem Alter einsteigt, muss mit hohen Beitrags­steigerungen im Renten­alter rechnen, weil die angesparten Alterungs­rück­stel­lungen, die der Versicherer vornimmt, möglicher­weise nicht ausreichen, um den späteren Beitrags­anstieg zu bremsen.

Tipp: Wenn es um Gesund­heits­fragen beim Wechsel geht, hilft unser Special Mit Gesundheitsfragen optimal umgehen.

Leicht zu entscheiden ist die Frage für Beamte. Für die meisten von ihnen ist die private Kranken­versicherung aus finanziellen Gründen sinn­voller als die gesetzliche Kranken­versicherung. Ihr Dienst­herr beteiligt sich mit der Beihilfe an den Behand­lungs­kosten – bei ledigen Bundes­beamten zum Beispiel zu 50 Prozent. Für die verbleibenden Kosten schließen sie am besten eine private Kranken­versicherung ab. Würde sich ein Beamter gesetzlich kranken­versichern, müsste er den gesamten Versicherungs­beitrag aus der eigenen Tasche bezahlen. Anders als bei Angestellten, für die der Arbeit­geber die Hälfte des Beitrags zahlt, beteiligen sich der Bund und die meisten Bundes­länder nicht an den Versicherungs­beiträgen ihrer Staats­diener. Lediglich in Hamburg, Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen können Neubeamte wählen, ob sie anstelle der Beihilfe einen Zuschuss zur gesetzlichen Versicherung wollen. Auch in anderen Bundes­ländern wird darüber diskutiert, Beamten diese Möglich­keit künftig anzu­bieten.

Schwieriger ist die Entscheidung für Angestellte und für Selbst­ständige. Für Angestellte zahlt der Arbeit­geber die Hälfte des Beitrags, egal ob sie privat oder gesetzlich versichert sind. Im Renten­alter erhalten sie einen Zuschuss vom Renten­versicherungs­träger. Der deckt jedoch nicht mehr die Hälfte des dann zu zahlenden Beitrags ab, sondern nur einen geringen Anteil.

Selbst­ständige müssen sowohl im aktiven Berufs­leben als auch im Renten­alter alles selbst zahlen. Deshalb kann es sich für sie lohnen, trotz der anfäng­lich höheren Beiträge in der gesetzlichen Krankenkasse versichert zu bleiben. Seit 2019 ist die gesetzliche Krankenversicherung für gering verdienende Selbstständige güns­tiger, es gelten nied­rigere Mindest­beiträge. Welche Möglich­keiten Existenz­gründer und andere Solo-Selbst­ständige haben, beschreibt das Special Gesetzliche Krankenversicherung.

Teuer für Familien: Arbeitnehmer und Selbst­ständige sollten sich einen Wechsel zur privaten Kranken­versicherung gut über­legen, wenn sie in der gesetzlichen Versicherung beitrags­frei mitversicherte Familien­angehörige haben. Bei den Privaten zahlt jedes Familien­mitglied extra. Das kann teuer werden.

Wer sich für den Weg in die private Kranken­versicherung (PKV) entschieden hat, steht einer großen Anzahl von Angeboten gegen­über. In der PKV legen Versicherte selbst fest, welchen Leistungs­umfang sie wünschen, zum Beispiel beim Arzt, im Kranken­haus, beim Zahn­arzt oder für Medikamente. Jeder Versicherer bietet unterschiedliche Tarife, oft können Kunden ihren Versicherungs­schutz aus verschiedenen Bausteinen selbst zusammen­stellen.

Tipp: Sparen Sie nicht an den Leistungen. Es ist wichtig, einen umfassenden Versicherungs­schutz zu vereinbaren, der möglichst über dem Niveau der gesetzlichen Kranken­versicherung liegt. Sind sie erst einmal erkrankt, können sie Lücken im Schutz in der Regel nicht nach­träglich schließen.

In unserem Test der privaten Krankenversicherung bewerten wir Angebote für Angestellte, Selbst­ständige und Beamte nach ihrem aktuellen Preis-Leistungs-Verhältnis. Als Hinweis auf die Stabilität der Beiträge ist außerdem die Beitrags­entwick­lung in der Vergangenheit ein wichtiger Indikator. Da die privaten Kranken­versicherer seit Ende 2012 nur noch Tarife mit geschlechts­neutral kalkulierten Beiträgen (Unisex-Tarife) verkaufen dürfen, gibt es erst seit dem Test 2019 wieder aussagekräftige Zahlen für die Beitrags­entwick­lung. Alle in unseren Test aufgenom­menen Tarife erfüllen die Mindestanforderungen der Stiftung Warentest. Was die Leistungen angeht, sind Kunden also mit jedem dieser Angebote auf der sicheren Seite.

Doch was ist, wenn der Versicherungs­vermittler ein anderes Angebot vorschlägt? Mit unseren Checklisten Private Krankenversicherung können Angestellte, Selbst­ständige und Beamte die Leistungen von PKV-Tarifen Punkt für Punkt durch­gehen. So können sie verschiedene Angebote selbst vergleichen und gefähr­liche Lücken im Versicherungs­schutz vermeiden.

Ob Sie einen Vertrag bekommen und wie viel Sie dafür bezahlen müssen, hängt von Ihrem Gesund­heits­zustand ab. Im Versicherungs­antrag müssen Sie deshalb eine Reihe von Gesund­heits­fragen beant­worten. Bei bestimmten Diagnosen wie zum Beispiel Diabetes, Krebs oder psychischen Erkrankungen ist es sehr wahr­scheinlich, dass der Versicherer Sie ablehnt. Für andere Erkrankungen wie zum Beispiel Rücken­probleme kann der Versicherer Risiko­zuschläge verlangen oder Leistungen ausschließen.

Im Antrag Krankheiten zu verschweigen oder zu verharmlosen, ist keine gute Idee. Der Versicherer darf bei Ärzten nach­forschen. Kommt dann heraus, dass Ihre Angaben falsch oder unvoll­ständig waren, kann Sie das den Versicherungs­schutz kosten. Das ist bei allen Versicherungen so, die mit der Gesundheit oder dem Leben zu tun haben, also Kranken­versicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Unfallversicherungen oder Lebensversicherungen.

Tipp: Unser Special zum Thema Versicherungs­antrag zeigt, wie Sie mit Gesundheitsfragen optimal umgehen.

Angestellte und Selbst­ständige sollten gleich beim Einstieg in die private Kranken­versicherung beginnen, regel­mäßig Geld anzu­sparen und verzins­lich anzu­legen. Es ist notwendig, jeden Monat mehrere Hundert Euro auf die hohe Kante zu legen. Das so angesparte Geld ist im Alter notwendig, um sich die hohen Beiträge der privaten Kranken­versicherung dann noch leisten zu können. Die Beiträge für Beamte steigen zwar genauso, sie werden aber beim Eintritt in den Ruhe­stand deutlich entlastet: Die Beihilfe über­nimmt dann einen höheren Anteil der Krank­heits­kosten, so dass sie ihre private Versicherung reduzieren können. So sind sie von Beitrags­erhöhungen weniger stark betroffen.

Versicherungs­kunden sollten davon ausgehen, dass die Beiträge sich vom Abschluss des Vertrags bis zum Renten­eintritt mindestens verdreifachen und auch danach noch weiter steigen. Eine Möglich­keit der Vorsorge bieten die Kranken­versicherer selbst an: Beitrags­entlastungs­tarife sollen den Beitrags­anstieg im Alter abmildern. Welche Vor- und Nachteile sie gegen­über anderen Formen der Geld­anlage bieten und was die Konditionen der einzelnen Anbieter sind, steht in unserem Vergleich der Beitragsentlastungstarife.

Beamte bekommen ihre Krank­heits­kosten von zwei Seiten erstattet: Zum einen erhalten sie Beihilfe vom Dienst­herrn, zum anderen über­nimmt ihr privater Kranken­versicherer Kosten. Die Beihilfe fällt für Bundes­beamte und in den einzelnen Bundes­ländern unterschiedlich aus und kann auch gekürzt werden. Nicht in allen Bundes­ländern haben Staats­diener beispiels­weise Anspruch auf Chef­arzt­behand­lung im Kranken­haus. Auch die Kosten von Heilpraktikerbe­hand­lungen sind nicht über­all in der Beihilfe enthalten. Oft bleiben Beamte auch beim Zahn­arzt auf einem erheblichen Teil der Labor- und Material­kosten für Zahn­ersatz sitzen. Für solche Fälle können Beamte mit einem Beihilfe­ergän­zungs­tarif vorsorgen, der den gleichen Zweck erfüllt wie Zusatz­versicherungen für Kassenpatienten. Kunden können den Ergän­zungs­tarif immer nur bei dem Kranken­versicherer abschließen, bei dem sie auch den Haupt­vertrag haben. Hier geht es zu unserem Vergleich von Beihilfeergänzungstarifen.

Offiziell ist es in Deutsch­land gar nicht zulässig, ohne Absicherung für den Krank­heits­fall zu sein. Es gibt jedoch extreme Lebens­situationen, in denen es nicht anders geht. Menschen ohne Kranken­versicherung, die zuletzt privat kranken­versichert waren und keine Möglich­keit haben, in der gesetzlichen Kranken­versicherung unter­zukommen, haben Anspruch auf Aufnahme in den Basis­tarif der privaten Kranken­versicherung. Er steht allen Kunden offen, auch wenn sie schon alt und krank sind. Seine Leistungen sind bei allen Versicherern gleich und entsprechen ungefähr denen der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV), der Beitrag ist auf den GKV-Höchst­beitrag begrenzt. Der Artikel zum Basistarif informiert darüber, für wen der Basis­tarif infrage kommt und stellt gegen­über, welche Leistungen er im Vergleich zur „normalen“ privaten Kranken­versicherung enthält.

Wer eine lang­wierige oder schwere Erkrankung hat, macht oft die Erfahrung: Das Leben als Privatpatient ist oft kompliziert. Manchmal begleicht der Versicherer Rechnungen nicht oder kürzt die Erstattung. Manchmal dauert es lange, bis die Zahlungen eingehen. Der Papierkrieg mit der Versicherungs­gesell­schaft – für Beamte zusätzlich mit der Beihilfe­stelle – ist gerade für ältere und kranke Menschen sehr anstrengend.

In unserem Special Häufige Probleme mit der privaten Krankenversicherung erfahren Sie, welches die häufigsten Probleme sind. Das Special zeigt anhand von Beispielen, wie Leser mit den häufigsten Problemen umgehen. Außerdem erhalten Sie hier viele praktische Tipps und weiterführende Informationen.

Gibt es Stress mit dem Versicherer oder mit dem Versicherungs­vermittler, der ihnen den Vertrag verkauft hat, können Kunden sich beim Ombudsmann der privaten Krankenversicherung beschweren. Dieser darf zwar nicht verbindlich entscheiden, doch er kann Empfehlungen aussprechen, an die sich die Versicherungs­unternehmen meist halten.

Ein großer Teil der Probleme resultiert aus der besonderen recht­lichen Rolle von privat Kranken­versicherten. Als Patienten haben sie einen Behand­lungs­vertrag mit Ärzten, Therapeuten oder Krankenhäusern und müssen deren Rechnungen bezahlen. Unabhängig davon haben sie einen Vertrag mit ihrer Versicherungs­gesell­schaft. Was darin vereinbart ist und welche Leistungs­grenzen gelten, braucht die Ärzte nicht zu interes­sieren – sie stellen ihre Rechnungen an den Patienten. Gibt es Verzögerungen oder Diskussionen um einzelne Rechnungs­posten, kann es passieren, dass Privatpatienten auf den Kosten sitzen bleiben. Auch für die Folgen von Zahlungs­verzug und Mahn­kosten müssen sie selbst gerade­stehen.

Das Special Private Krankenversicherung: So handeln Sie wenn es Probleme gibt zeigt, wie Versicherte vorgehen können, um die Kosten­erstattung für medizi­nische Leistungen schon im Vorfeld abzu­klären und welche Rechte sie haben, wenn es zum Streit mit Ärzten oder dem Versicherer kommt. Darin enthalten ist auch eine Samm­lung beispielhafter Gerichts­urteile, auf die sich Versicherte beziehen können.

Tipp: Hat der Arzt zu viel abge­rechnet? Der Verband der Privaten Kranken­versicherung bietet ein kostenloses Prüfprogramm für Arztrechnungen. Damit können Privatpatienten eine erste Einschät­zung vornehmen, ob die Rechnung den Vorgaben der amtlichen Gebühren­ordnung für Ärzte entspricht.

Unabhängig. Objektiv. Unbestechlich.

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Nur weil ältere Menschen häufiger schwer erkranken, dürfen die Versicherungs­prämien nicht erhöht werden. Die Versicherer müssen einen Tarif von Anfang an so kalkulieren, dass die Summe der bis zum Lebens­ende einge­zahlten Beiträge reicht, um alle im Lauf der Zeit nötigen Unter­suchungen und Behand­lungen zu finanzieren.

Theoretisch bleibt der Beitrag also über das gesamte Versichertenleben hinweg konstant. Trotzdem steigen die Beiträge in der privaten Kranken­versicherung regel­mäßig. Die wichtigsten Gründe:

  • Der medizi­nische Fort­schritt führt dazu, dass Versicherte mehr und teurere Leistungen in Anspruch nehmen.
  • Die durch­schnitt­liche Lebens­erwartung der Versicherten steigt.
  • Die Zins­erträge für das angelegte Kapital der Versicherer schrumpfen. In den vergangenen Jahren mussten Versicherer mehr­fach den sogenannten Rechnungs­zins senken. Das heißt, sie müssen mehr Beitrag verlangen und das Geld anlegen, um ihre Leistungs­verpflichtung dauer­haft erfüllen zu können.

Die Beiträge dürfen private Kranken­versicherungs­unternehmen nur dann erhöhen, wenn entweder die Sterbewahr­scheinlich­keit sich ändert oder sie dauer­haft mehr Geld für medizi­nische Leistungen ausgeben, als sie ursprüng­lich kalkuliert hatten.

Allein wegen des Nied­rigzins-Problems dürfen sie nicht an der Beitrags­schraube drehen. Sie müssen so lange warten, bis einer der beiden anderen Faktoren eine Beitrags­anpassung auslöst. Dann aber können sie ihren gesamten Beitrags­bedarf in die Erhöhung „hinein­packen“ – auch den Anteil, der durch die nied­rigen Zinsen verursacht wurde. Deshalb müssen privat Kranken­versicherte in manchen Jahren plötzlich sehr viel höhere Beiträge bezahlen, nachdem zuvor mehrere Jahre lang „Ruhe“ war.

Ob die Voraus­setzungen für eine Beitrags­anpassung erfüllt sind, muss ein sogenannter unabhängiger Treuhänder über­prüfen. Er soll auch kontrollieren, dass der Tarif nicht von Anfang an falsch kalkuliert war. Nur mit seiner Zustimmung ist die Beitrags­erhöhung wirk­sam.

So will der Gesetz­geber verhindern, dass Versicherer in neuen Tarifen bewusst die erwarteten Leistungs­ausgaben zu nied­rig ansetzen, um mit besonders güns­tigen Beiträgen auf Kunden­fang zu gehen. In solchen „unterkalkulierten“ Tarifen wären relativ schnell starke Beitrags­erhöhungen nötig.

Eine Beitrags­erhöhung wird zum Beginn des zweiten Monats wirk­sam, der auf die Mitteilung an die Kundinnen und Kunden folgt. Die Information muss also zum Beispiel im November 2021 kommen, wenn die Police zum 1. Januar 2022 teurer werden soll. Versicherer sind verpflichtet, schriftlich über die Gründe zu informieren, die für die Erhöhung maßgeblich waren.

Erscheint eine Prämien­anhebung ungerecht­fertigt hoch, können Versicherte vor Gericht dagegen klagen. Dafür haben sie bis zu drei Jahre Zeit.

Ob die Erhöhung wirk­sam ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Diese Angriffs­punkte haben Versicherte:

  • Hat der Versicherer richtig gerechnet?
  • Ist der Treuhänder, der der Erhöhung zuge­stimmt hat, wirk­lich unabhängig?
  • Hat der Versicherung die Erhöhung richtig begründet?

Tipp: Falls Sie wegen einer Beitrags­erhöhung klagen wollen, zahlen Sie die höheren Beiträge zunächst nur unter ausdrück­lichem Rück­forderungs­vorbehalt. Rechts­beratung erhalten Sie bei allen Verbraucherzentralen oder bei Fach­anwältinnen und Fach­anwälten für Versicherungs­recht. Warten Sie gegebenenfalls die Deckungs­zusage Ihrer Rechts­schutz­versicherung ab.

Eine Beitrags­erhöhung kann zum Beispiel dann gericht­lich abge­wehrt oder zumindest gemildert werden, wenn die Versicherungs­gesell­schaft gegen gesetzliche Kalkulations­vorschriften verstoßen hat. Das ist schwierig nach­zuweisen und geht nur über ein Gerichts­verfahren. Gegen­über den Kunden müssen Versicherungs­gesell­schaften ihre internen Kalkulations­grund­lagen nicht offenlegen. Das sind Geschäfts­geheim­nisse. Für eine gericht­liche Über­prüfung müssen sie sie allerdings zur Verfügung stellen. Doch selbst wenn Versicherte einen Gutachter mit versicherungs­mathematischen Fachkennt­nissen beauftragen, ist nicht gesagt, dass sie dem Unternehmen einen Fehler nach­weisen können.

Kommt das Gericht zu dem Schluss, dass der Versicherer vorschrifts­mäßig kalkuliert hat, muss der Kunde die Gerichts­kosten, die Kosten der Gegen­seite sowie die Honorare seines Anwalts und des Gutachters tragen. Das ist nur sinn­voll mit einer Rechts­schutz­versicherung (Vergleich Rechtsschutzversicherung).

In der Regel gehen Gerichte außerdem davon aus, dass eine Beitrags­erhöhung korrekt sein sollte, weil der sogenannte „unabhängige Treuhänder“ ihr zuge­stimmt hat. Viele Versicherte versuchten daher in den vergangenen Jahren, Beitrags­erhöhungen anzu­fechten, indem sie die Unabhängig­keit des Treuhänders anzweifelten.

Im Jahr 2018 gab es bundes­weit nur 16 aktive Treuhänder, die sämtliche Tarife der privaten Kranken­versicherung über­prüften. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Bundes­tag hervor. Oft ist derselbe Treuhänder über viele Jahre für dasselbe Versicherungs­unternehmen tätig. Eine wirt­schaftliche Abhängig­keit kann nicht immer ausgeschlossen werden.

Doch der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden: Nur weil es Zweifel an der Unabhängig­keit des Treuhänders gibt, ist eine Beitrags­erhöhung nicht unwirk­sam. Durch das Grund­satz­urteil können die Versicherungs­gesell­schaften Rück­zahlungen an ihre Versicherten nun ablehnen, wenn die Forderung ausschließ­lich mit fehlender Unabhängig­keit des Treuhänders begründet wird. Ist der Treuhänder ordnungs­gemäß durch die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht bestellt worden, kann keine gesonderte Prüfung seiner Unabhängig­keit durch die Zivilge­richte statt­finden (Az. IV ZR 255/17).

Viele Versicherte wehren sich trotzdem weiter gegen steigende Beiträge, indem sie nun die Begründung der Beitrags­erhöhung angreifen. Der Bundes­gerichts­hof (BGH) hat in zwei solcher Fälle am 16. Dezember 2020 entschieden: Im ersten (Az. IV ZR 294/19) muss der Versicherer zwei Erhöhungen zurück­nehmen, weil er sie seinem Kunden gegen­über nicht ausreichend begründete. Im zweiten (Az. IV ZR 314/19) reichte die über­mittelte Begründung nach Ansicht der Richter dagegen aus. Im April 2021 entschied der Bundes­gerichts­hof erneut zugunsten eines Kunden (Az. IV ZR 36/20). Der Versicherer muss in diesem Fall 2 081 Euro zuzüglich Zinsen zurück­zahlen.

Zugleich legte der BGH im April 2021 fest, wie genau private Kranken­versicherer über die Gründe für eine Beitrags­erhöhung Auskunft geben müssen. Ausreichend begründet sei eine Beitrags­erhöhung nach Urteil des BGH, wenn der Kunde über den Anlass ­unter­richtet wird. Konkret heißt das: Der Versicherer muss die Rechnungs­grund­lage nennen, deren Veränderung die Beitrags­steigerung ausgelöst hat. Eine allgemeine Aufzählung, welche Faktoren zu Beitrags­anpassungen führen können, reicht nicht.

Kundinnen und Kunden sollen so verstehen können, dass die Erhöhung nichts mit ihrer individuellen Kranken­geschichte zu tun habe. Die Mitteilung braucht aber nicht so detailliert zu sein, dass Kundinnen und Kunden kontrollieren können, ob der Anstieg plausibel ist.

Spätestens wenn der Versicherer eine formal korrekte Begründung schickt, müssen Kunden die Erhöhung aber akzeptieren und den höheren Beitrag zahlen.

Der gericht­liche Weg kostet Zeit, Mühe und Geld – möglicher­weise über­steigen die Kosten eine mögliche Beitrags­rück­zahlung. Ein kostenloser Weg, um die Beitrags­belastung zu senken, ist der Wechsel in einen günstigeren Tarif der eigenen Versicherungs­gesell­schaft.

Auch wenn es häufige Konflikte mit der Versicherungs­gesell­schaft gibt und die Beiträge sich massiv erhöhen – Kunden mit älteren Verträgen können ihrem Versicherer nicht einfach den Rücken kehren. Aufgrund ihres Alters würden sie bei einem anderen Versicherer wahr­scheinlich noch mehr bezahlen oder müssten mit dramatischen Beitrags­anstiegen rechnen. Grund: Bei einem Wechsel des Anbieters verlieren sie die Rück­stel­lungen, die dieser gebildet hat, um erforderliche Beitrags­anstiege im Alter abzu­mildern. Sind sie bereits erkrankt, ist es schwierig bis unmöglich, einen neuen Versicherer zu finden, der sie über­haupt noch in einen regulären Tarif aufnimmt.

Die Lösung für viele privat Kranken­versicherte heißt Tarifwechsel. Kunden haben in der privaten Kranken­versicherung das Recht, bei ihrem Versicherer in andere gleich­artige Tarife zu wechseln. Oft gibt es Angebote, die vergleich­bare Leistungen enthalten, aber deutlich güns­tiger sind. Es ist wichtig, sich vor einem Wechsel gut zu informieren, denn nicht immer sind die Informationen vom Versicherer oder die Empfehlungen des Versicherungs­vermitt­lers die beste Lösung. Beim Wechsel des Tarifs inner­halb desselben Unter­nehmens behalten Kunden die für sie gebildete Alterungs­rück­stellung und alle anderen im bisherigen Vertrag erworbenen Rechte. Unser Special "Private Krankenversicherung: Tarif wechseln" zeigt, wie Privatversicherte durch einen Tarifwechsel Geld sparen können. Die Checklisten Private Krankenversicherung für Angestellte, Selbst­ständige und Beamte helfen, sich einen Über­blick über die Leistungen des derzeitigen Tarifs und möglicher Alternativen zu verschaffen.

Tipp: Den Tarif wechseln dürfen Kunden, so oft sie wollen. Der Wechsel ist kostenlos.

Noch mehr Kosten senken können privat Versicherte, indem sie auf Tarife mit geringeren Leistungen umsteigen. Sie können beispiels­weise im Kranken­haus das Ein- oder Zweibett­zimmer abwählen und statt­dessen einen Tarif mit Unterbringung im Mehr­bett­zimmer wählen. Weitere Möglich­keiten sind der Verzicht auf die Behand­lung beim Heilpraktiker oder eine nied­rigere Erstattung für Zahn­ersatz. Solche Leistungs­kürzungen lassen sich jedoch nicht rück­gängig machen. Wer später wieder in einen Tarif mit höheren Leistungen will, muss dafür eine Gesund­heits­prüfung machen und unter Umständen hohe Risiko­zuschläge zahlen.

Einfach den Selbst­behalt zu erhöhen, wie manche Versicherer vorschlagen, ist ebenfalls riskant: Es bedeutet, Behand­lungs­kosten in erheblicher Höhe selbst zahlen zu müssen. Selbst­behalte können ebenso wie Beiträge vom Versicherer weiter erhöht werden. Unterm Strich fällt die Ersparnis also deutlich geringer aus, als es zunächst erscheint. Außerdem ist es in der Regel nicht möglich, den Selbst­behalt später wieder zu senken, wenn man bereits erkrankt ist.

Wenn der Wechsel in einen güns­tigeren Tarif nicht reicht und Kunden weiterhin Schwierig­keiten haben, die Beiträge aufzubringen, gibt es zwei Auswege: Den Stan­dard­tarif für Versicherte, die schon länger privat kranken­versichert sind, und den Basis­tarif für alle anderen. Diese sogenannten Sozial­tarife wurden der privaten Kranken­versicherung vom Gesetz­geber vorgeschrieben und enthalten bei allen Unternehmen dieselben Leistungen. Auch die Regeln für den Zugang und die Beitrags-Ober­grenzen sind bei allen Versicherern gleich.

Eine sinn­volle Lösung, um die Beiträge deutlich zu reduzieren, ist der Stan­dard­tarif. Er bietet ungefähr die gleichen Leistungen wie die gesetzliche Kranken­versicherung und bringt vor allem für lang­jährig Versicherte eine erhebliche Entlastung. Der Stan­dard­tarif steht allerdings nur denjenigen offen, die ihren privaten Kranken­versicherungs­vertrag vor dem 1. Januar 2009 abge­schlossen haben. Im Artikel zum Standardtarif erfahren lang­jährig Versicherte, unter welchen Voraus­setzungen sie in den Stan­dard­tarif wechseln können, wie hoch die maximalen Beiträge für Einzel­personen und für Ehepaare sind und für wen der Stan­dard­tarif empfehlens­wert ist. Sie erhalten dort außerdem eine detaillierte Über­sicht der Leistungen des Stan­dard­tarifs im Vergleich mit denen der gesetzlichen Kranken­versicherung einer­seits und der „normalen“ privaten Kranken­versicherung anderer­seits.

Versicherte, die ihren Vertrag 2009 oder später abge­schlossen haben, dürfen nicht in den Stan­dard­tarif wechseln. Ihnen steht lediglich der Basis­tarif zur Verfügung, wenn sie ihre Beiträge nicht mehr zahlen können. Seine Leistungen orientieren sich ebenfalls an denen der gesetzlichen Kranken­versicherung. Die meisten Basis­tarif-Versicherten müssen allerdings den Höchst­beitrag der gesetzlichen Kranken­versicherung plus durch­schnitt­lichem Zusatz­beitrag zahlen, das heißt, um die 770 Euro im Monat plus Pflege­versicherung.

Im Artikel zum Basistarif erfahren sie, für wen der Basis­tarif trotzdem sinn­voll ist, unter welchen Voraus­setzungen der Versicherer die Beiträge halbieren muss und wann das Sozial­amt einspringt. Interes­sierte erhalten dort außerdem eine detaillierte Über­sicht der Leistungen des Basis­tarifs im Vergleich mit denen der gesetzlichen Kranken­versicherung einer­seits und der „normalen“ privaten Kranken­versicherung anderer­seits.

Der Weg in die private Kranken­versicherung ist als Einbahn­straße angelegt. Einmal privat versichert, ist es nicht ohne weiteres möglich, in die gesetzliche Kranken­versicherung zurück zu wechseln. Das gesetzliche System basiert auf sozialen Prinzipien: Die jüngeren, gesünderen und besser verdienenden Kassen­mitglieder bezahlen für die älteren, kränkeren und ärmeren mit. Dieser soziale Ausgleich würde nicht mehr funk­tionieren, wenn junge Leute von den güns­tigen Beiträgen der privaten Kranken­versicherung profitieren und später, wenn sie älter sind und höhere Behand­lungs­kosten verursachen, beliebig in die gesetzliche Krankenkasse zurück­kehren könnten. Deshalb hat der Gesetz­geber hohe Hürden zwischen beiden Systemen aufgebaut.

Arbeitnehmer haben es noch vergleichs­weise einfach: Sobald ihr regel­mäßiges Brutto­gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt, werden sie wieder versicherungs­pflichtig in der gesetzlichen Kranken­versicherung und können dann auch ihre Kinder wieder mit zurück in die beitrags­freie Familien­versicherung nehmen. Wenn jemand vorüber­gehend sein Einkommen reduziert, etwa durch Teil­zeit­arbeit, und später wieder mehr verdient, kann er als freiwil­liges Mitglied in der gesetzlichen Kranken­versicherung bleiben.

Selbst­ständige kommen – unabhängig von ihren Einkünften – nicht zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung, solange sie ihre selbst­ständige Tätig­keit haupt­beruflich ausüben. Sie müssen also zwei Veränderungen organisieren: Ein sozial­versicherungs­pflichtiges Arbeits­verhältnis finden und ihre Selbst­ständig­keit auf ein so geringes Maß zurück­fahren, dass der Zeit­aufwand und die Einkünfte der Arbeitnehmer­tätig­keit über­wiegen.

Über eine Versicherungs­pflicht wieder in die gesetzliche Kasse zu kommen, funk­tioniert aber nur bis zum 55. Geburts­tag. Alle, die 55 oder älter sind, müssen auch bei sehr nied­rig bezahlten Stellen privat versichert bleiben. Selbst wenn jemand arbeitslos wird, ALG II bezieht oder in Rente geht, bleiben die Türen zur gesetzlichen Krankenkasse verschlossen.

In unserem Special Zurück in die gesetzliche Kasse zeigen wir, welche Wege es für Arbeitnehmer und für Selbst­ständige gibt, sich vor Erreichen des 55. Lebens­jahrs wieder gesetzlich zu versichern. Außerdem enthält das Special Tipps, in welchen Ausnahme­fällen es auch für Menschen ab 55 Jahren möglich ist, von der privaten in die gesetzliche Kranken­versicherung zu wechseln.

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