Wie verhalte ich mich wenn eine kontaktperson positiv getestet wurde

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Schutzimpfungen zusammengefasst.

Impfungen in Düsseldorf

Impfmöglichkeiten bestehen bei vielen Haus- und Fachärzten, niedergelassenen Privatärztinnen und -ärzten, Betriebsärztinnen und Betriebsärzten und Apotheken. Termine werden direkt von den teilnehmenden Organisationen vergeben.

Impfungen ohne Termin (an der städtischen Impfstelle)

Impfstelle in der ehemaligen Bücherei am Bertha-von-Suttner-Platz 1, Nähe Hauptbahnhof Öffnungszeiten: Mittwoch von 10 bis 18 Uhr, Donnerstags von 14 bis 22 Uhr, Freitag von 8 bis 22 Uhr und Samstags on 10 bis 18 Uhr.
Für Kinderimpfungen (5 bis 11 Jahre)ist eine Terminvereinbarung über die Corona-Hotline (0211 89-99069, Montag bis Samstag von 8 bis 16 Uhr) erforderlich.

Impfzentrum über Ostern geschlossen: Die städtische Impfstelle, Bertha-von-Suttner-Platz 1, bleibt von Karfreitag, 15. April, bis Ostermontag, 18. April, geschlossen.

einrichtungsbezogene Impfpflicht

Um Patientinnen, Patienten sowie Pflegebedürftige – und somit insbesondere vulnerable, vorerkrankte und ältere Menschen – besser vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, haben Bundestag und Bundesrat die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen.

Informationen des Gesundheitsamtes

Das Wichtigste in Kürze:

  • Behörden können häusliche Quarantäne bzw. Isolierung anordnen – sowohl für Menschen, die mit leichten Symptomen an dem Corona-Virus erkrankt sind, als auch für diejenigen, die kürzlich Kontakt zu Erkrankten hatten.
  • In der Regel ordnet das Gesundheitsamt die Maßnahme an.
  • Wir fassen die Regeln zusammen und geben Verhaltenstipps, falls Sie in Quarantäne sind.
  • Außerdem erfahren Sie, welche Neuerungen seit Juni 2021 für Rückreisende aus dem Ausland gelten.

Die durch das Corona-Virus verursachte Krankheit COVID-19 ist hochansteckend. Sie wird von Mensch zu Mensch übertragen. Deshalb ist es wichtig, Personen zu identifizieren, die Kontakt zu Menschen hatten, bei denen das Corona-Virus im Labor nachgewiesen wurde. Wenn nötig, können die Behörden dann auch für Menschen, die Kontakt zu Erkrankten hatten, häusliche Quarantäne anordnen.

Eine häusliche Quarantäne ist notwendig, um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus so weit wie möglich zu verlangsamen, damit unser Gesundheitssystem nicht völlig überlastet wird und Zeit hat, sich anzupassen.

Isolierung von Erkrankten und Quarantäne von Kontaktpersonen sind Schutzmaßnahmen. Sie können aber als sehr belastend empfunden werden, denn sie schließen Sie als erkrankten, möglicherweise erkrankten Menschen oder als Kontaktpersonen vom sozialen Leben weitgehend aus.

Wer muss in Isolierung oder Quarantäne?

Zuständig für die Anordnung von Quarantäne-Maßnahmen sind die Gesundheitsämter. Die rechtliche Grundlage dafür ist das Infektionsschutzgesetz. Mit den hohen Infektionszahlen ordnen Gesundheitsämter sie häufig jetzt schon nicht mehr an.

Isolierung nach bestätigter Infektion
Eine Isolierung ist eine behördlich angeordnete Maßnahme für Personen, bei denen eine SARS-CoV-2-Infektion durch einen PCR-Test nachgewiesen wurde.

Quarantäne im Verdachtsfall
In Quarantäne müssen Sie, wenn bei Ihnen der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Zum Beispiel, weil Sie aus einem Hochrisikogebiet eingereist sind oder engen Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person hatten.


Sie werden dann als enge Kontaktperson mit erhöhtem Ansteckungsrisiko eingestuft, wenn eine der folgenden Situationen vorliegt:

  1. Sie leben mit einer Person im selben Haushalt, deren PCR-Test positiv ist.
  2. Sie hatten länger als zehn Minuten Kontakt mit weniger als 1,50 Metern Abstand zu einer infizierten Person, ohne adäquat geschützt gewesen zu sein. Das heißt, ohne dass Sie und die andere Person durchgehend und korrekt einen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske getragen haben.
  3. Sie hatten ein Gespräch mit einem infizierten Menschen mit weniger als 1,50 Metern Abstand und ohne adäquaten Schutz, unabhängig von der Gesprächsdauer. Oder Sie hatten direkten Kontakt z.B. mit dem Speichel einer infizierten Person.
  4. Sie waren gleichzeitig und länger als zehn Minuten mit einer infizierten Person in einem Raum mit hoher Konzentration infektiöser Aerosole. Und das unabhängig vom Abstand, auch wenn Sie einen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske getragen haben.
  5. Sie waren auf einer mindestens 5 Stunden dauernden Flugreise zum Beispiel in derselben Reihe oder in den zwei Reihen vor und hinter einem bestätigten COVID-19-Fall (unabhängig vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder einer FFP2-Maske).

Wie hoch Ihr Ansteckungsrisiko war, ob Sie in Quarantäne müssen und wann diese aufgehoben wird, entscheidet das zuständige Gesundheitsamt.

Wer ordnet Quarantäne oder Isolierung an und wie lange muss man darin bleiben?

In der Regel ordnet das Gesundheitsamt Ihrer Gemeinde die Maßnahme an. Da das Infektionsgeschehen sehr hoch ist, gibt es nur noch selten eine  behördliche Anordnung. Dennoch sind Sie verpflichtet, folgende Regeln zu beachten:

  • Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen können, sind von der Quarantäne ausgenommen. Dies gilt auch für frisch Geimpfte und Genesene, bei denen die Impfung, bzw. Infektion nicht länger als drei Monate zurückliegt.
  • Für alle anderen gilt: Die Isolation oder Quarantäne endet nach zehn Tagen, auch ohne Test. Möchten Sie die Quarantäne oder Isolation frühzeitig beenden, geht das bereits nach sieben Tagen mit einem negativen Antigen Schnelltest in einem Bürgertestzentrum.
  • Arbeiten Sie in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer Einrichtung der Eingliederungshilfe, können Sie die Isolierung nach einer Infektion nach sieben Tagen beenden. Sie müssen aber mindestens 48 Stunden symptomfrei sein und einen negativen PCR-Test vorweisen.
  • Schüler:innen sowie Kinder in der Kinderbetreuung können die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach sieben Tagen mit einem negativen Antigen Schnelltest in einem Bürgertestzentrum.

Gut zu wissen: Ausnahmen von der Quarantäne sind möglich bei einem hohen Schutzniveau, zum Beispiel wenn Sie sich täglich testen lassen oder bei Maskenpflicht. Das entscheidet das Gesundheitsamt.

In einigen Bundesländern gelten die neuen Quarantäne-Regelungen bereits, andere folgen voraussichtlich in Kürze. In dieser Grafik sehen Sie die Regelungen auf einen Blick.

Eine Isolierung von Erkrankten wird frühestens zehn Tage nach Krankheitsbeginn aufgehoben, wenn seit mindestens 48 Stunden keine Krankheitsanzeichen mehr vorliegen. Ist die Erkrankung schwer verlaufen, müssen zudem aussagekräftige PCR-Untersuchungsergebnisse vorliegen.

Dieser Inhalt wurde von den Verbraucherzentralen Hessen und Nordrhein-Westfalen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

Dieser Artikel gibt den derzeitigen Wissensstand zum angegebenen Datum wieder. Er wird regelmäßig nach den neuesten Kenntnissen aktualisiert.

Wenn bei jemanden eine Infektion mit SARS-CoV-2 mittels PCR-Test festgestellt wird, wird das jeweilige Gesundheitsamt informiert. Dieses ermittelt normalerweise, mit wem sich die Person in den letzten Tagen getroffen hat und wie intensiv der Kontakt war. Nun muss das Amt eine Entscheidung fällen: Ordnet es eine Quarantäne für die Personen an oder nicht?

Dazu ist zunächst der Zeitpunkt entscheidend, wann Sie die infizierte Person getroffen haben. Laut dem Robert Koch-Institut gilt man als Kontaktperson, wenn man "zwei Tage vor Auftreten der ersten Symptome bis 14 Tage nach Symptombeginn“ Kontakt mit der Person hatte.

Personen sind nämlich besonders ansteckend in der ersten Woche ab Symptombeginn und das Virus kann auch bereits einige Tage vor dem Beginn von Beschwerden wie Husten oder Fieber weitergegeben werden.

Falls Sie engen Kontakt mit einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person hatten oder eine entsprechende Warnung über die Corona Warn-App erhalten haben, begeben Sie sich möglichst direkt nach Hause und versuchen Sie, Kontakte zu Mitmenschen zu vermeiden. Klären Sie telefonisch mit dem zuständigen Gesundheitsamt oder mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst, was nun zu tun ist und ob Sie tatsächlich als enge Kontaktperson gelten. Auch Ihre Hausarztpraxis kann Ihnen eventuell telefonisch bei der Einordnung weiterhelfen.

Wann muss ich in Quarantäne?

Falls das Gesundheitsamt eine Person als enge Kontaktperson einstuft, muss diese in einigen Fällen in Quarantäne. Das gilt für die Varianten Gamma, Beta und Omikron.

Letztendlich gilt aber das, was das jeweilige Gesundheitsamt anordnet.

Dabei spielt unter anderem eine Rolle,

  • wie lange sie sich mit der infizierten Person getroffen haben (weniger oder länger als zehn Minuten)
  • ob Sie einen Sicherheitsabstand von mindestens eineinhalb Metern eingehalten haben oder nicht,
  • ob sie beide durchgehend einen Mund-Nasen-Schutz getragen haben oder nicht
  • ob sie sich in einem geschlossenen Raum oder im Freien getroffen haben.

Denn all das beeinflusst das Risiko, sich möglicherweise angesteckt zu haben. Als enge Kontaktpersonen gelten typischerweise zum Beispiel Menschen, die mit der infizierten Person in einem Haushalt zusammenleben.

Wie verhalte ich mich wenn eine kontaktperson positiv getestet wurde

Coronavirus: In Quarantäne - was gilt?

Um zu verhindern, dass möglicherweise infizierte Menschen das Virus unbemerkt weitergeben, gibt es die Quarantäne. Wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu

Wann werde ich getestet?

Enge Kontaktpersonen von bestätigten Coronafällen sollten sich möglichst sofort testen lassen, egal ob sie Symptome haben oder nicht. So bekommen sie gegebenenfalls schon vor den ersten Anzeichen Klarheit, ob sie sich ebenfalls infiziert haben oder nicht und können ihrerseits enge Kontaktpersonen ausfindig machen. Am besten geeignet ist ein PCR-Test. Wichtig ist aber, dass sie nicht einfach in eine Praxis oder ein Testzentrum fahren, sondern den Termin in Rücksprache mit oder über das Gesundheitsamt telefonisch ausmachen und darauf hinweisen, dass Sie eine Kontaktperson eines positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Menschen waren.

Der Test ist allerdings immer nur "eine Momentaufnahme". Wird man an einem Tag negativ getestet, kann das Ergebnis beispielsweise zwei Tage später trotzdem positiv sein. Deswegen können zusätzliche Selbsttests in der Qurantänezeit sinnvoll sein. Sprechen Sie am besten mit dem Gesundheitsamt ab, wann und wie oft sie diese durchführen sollten. Wenn der Selbsttest positiv ist, muss das Ergebnis nochmal mit einem PCR-Test bestätigt werden. Dazu kontaktieren Sie gegebenenfalls das zuständige Gesundheitsamt telefonisch. Denn in einigen Fällen ergeben Selbsttest fälschlicherweise ein positives Ergebnis.

Wie lange muss ich in Quarantäne?

Anfang Januar 2022 haben Bund und Länder über eine neue, verkürzte Isolations- bzw. Quarantäne-Dauer entschieden. Kontaktpersonen müssen nicht mehr in Quarantäne, sind sie geboostert, frisch doppelt geimpft, frisch genesen oder geimpft und genesen. „Frisch“ bezieht sich in diesem Fall auf einen Zeitraum von maximal drei Monaten. Sonstige Kontaktpersonen sowie die Infizierten selbst müssen sich nun für zehn Tage isolieren. Ein „Freitesten“ ist nach sieben Tagen möglich. Als erster Quarantänetag gilt der Tag nach dem letzten Kontakt mit der infizierten Person.

Wenn die möglicherweise infizierte Person noch auf ihr Testergebnis wartet – was bedeutet das für mich als Freundin oder Angehörige?

Während die Person noch auf ihr Testergebnis wartet, könnten sich Freunde oder Angehörige schon angesteckt haben – auch wenn sie noch keine Symptome haben.

Während Sie auf das Testergebnis einer anderen Person, die in engem Kontakt mit Ihnen stand, warten, sollten Sie sich daher weitestgehend isolieren. Sprich, wenn möglich zuhause bleiben, Homeoffice machen und so wenig Menschen treffen wie es geht.

Aber was ist, wenn zum Beispiel die eigene Tochter vor einigen Tagen eine Freundin getroffen hat, bei der der Verdacht einer Covid-19-Infektion besteht? Hier muss man gut abwägen, wieviel Isolation für das Kind tragbar ist: Wie alt ist die Tochter, wie viel Betreuung braucht sie, kann ich mir das eventuell mit meinem Partner teilen? Bei Fragen kann man sich zum Beispiel an die hausärztliche Praxis oder entsprechende Hotlines wie die 116117 wenden.

Was bedeutet das für meine Arbeit?

Zunächst einmal sollten Sie dem Arbeitgeber melden, dass Sie möglicherweise als enge Kontaktperson gelten. Sollte das Gesundheitsamt noch keine Quarantäne für Sie ausgesprochen haben, liegt es am Arbeitgeber, ob Sie noch zur Arbeitsstelle kommen müssen oder nicht.

Geht es um die Lohnfortzahlung in der Quarantäne, kommt es darauf an, ob Sie von zuhause aus arbeiten können oder nicht. Ist Homeoffice möglich (und Sie haben alle technischen und rechtlichen Voraussetzungen mit dem Arbeitgeber getroffen), müssen Sie – solange Sie nicht selbst erkrankt sind – vom heimischen Schreibtisch aus Arbeiten, um weiter das monatliche Gehalt zu bekommen.

Wer ungeimpft ist und einen Beruf hat, der nicht von zuhause ausgeübt werden kann, der hat seit 01. November 2021 keinen Anspruch auf eine Entschädigung für den Lohnausfall mehr. Es gibt natürlich Ausnahmen, beispielsweise für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Wichtig: Das gilt jedoch nur, wenn das Gesundheitsamt die Quarantäne offiziell ausgesprochen hat.

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Gilt das alles für mich, wenn ich bereits erkrankt war oder schon geimpft bin?

Bei einer Sars-CoV-2-Infektion bildet der Körper Abwehrstoffe gegen das Virus. Laut der momentanen Erkenntnisse hält dieser Schutz allerdings nicht dauerhaft an. Daher können auch Personen, die schon eine durch einen PCR-Test bestätigte Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben, erneut in Quarantäne geschickt werden, wenn die Erkrankung länger als drei Monate vergangen ist und sie nicht geimpft sind.

Auch wer zweimal geimpft ist, muss in Quarantäne, es sei denn, die zweite Impfung liegt weniger als drei Monate zurück.

Dennoch ist es wichtig, aufmerksam zu sein und auf Anzeichen zu achten, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten. Denn trotz Impfung kann man sich mit SARS-CoV-2 anstecken und das Virus weitergeben. Nach einem Kontakt mit einem Coronafall sollte man sich daher trotzdem erst einmal freiwillig selbst isolieren und Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt oder der hausärztlichen Praxis aufnehmen, um sich nach dem geeigneten Vorgehen zu erkundigen. In speziellen Fällen, wie zum Beispiel bei regelmäßigem beruflichen oder privaten Kontakt zu Risikopersonen können dennoch Maßnahmen notwendig sein.