Zweite impfung nach astrazeneca mit anderem impfstoff

Seit Dezember 2020 sind die ersten Impfstoffe gegen COVID-19 in Europa zugelassen. Ende Januar 2021 erhielt auch der Vektor-Impfstoff Vaxzevria® von AstraZeneca eine sogenannte bedingte Zulassung in der EU. Das ist nicht zu verwechseln mit einer Notfallzulassung; bedingt zugelassen bedeutet, dass der Impfstoff sicher und wirksam ist, der Einsatz aber dennoch kontinuierlich beobachtet und wissenschaftlich begleitet wird. 

Vaxzevria® von AstraZeneca wurde in Deutschland zuletzt nur noch in Einzelfällen bei Menschen über 60 Jahren eingesetzt. Seit dem 1. Dezember 2021 kommt Vaxzevria® von AstraZeneca in Deutschland gar nicht mehr zum Einsatz. Eine konstante Impfstoffversorgung in Deutschland ist durch die Belieferung aus Verträgen mit anderen Impfstoffherstellern auch zukünftig sichergestellt. 

Alle wichtigen Informationen zur Wirksamkeit, Impfempfehlung und zu Impfreaktionen des Vektor-Impfstoffs finden Sie hier zusammengefasst:

So wirkt der Vektor-Impfstoff

Vaxzevria® von AstraZeneca besteht aus einem sogenannten Vektorvirus – das ist ein gut untersuchtes Virus, das sich nicht vermehren kann. Bei Vaxzevria® von AstraZeneca handelt es sich um ein sogenanntes Adenovirus (ein Erkältungsvirus), das die genetische Information für ein einzelnes Eiweiß des Coronavirus enthält: das sogenannte Spike-Protein.

Beim Impfen transportiert das Vektorvirus die Erbinformation des Spike-Proteins in die Zellen (vor allem in Muskelzellen an der Impfstelle und in bestimmte Abwehrzellen). Dort wird sie „abgelesen“, woraufhin diese Zellen dann das Spike-Protein selbst herstellen. Die so vom Körper gebildeten Spike-Proteine werden vom Immunsystem als Fremdeiweiße erkannt, das daraufhin Antikörper und Abwehrzellen gegen das Virus bildet. So entsteht eine schützende Immunantwort.

Gut zu wissen: Das Spike-Protein allein kann keine SARS-CoV-2-Infektion auslösen. Der Körper baut das Vektorvirus nach kurzer Zeit wieder ab – dann wird auch kein Viruseiweiß (Spike-Protein) mehr hergestellt.

Studien belegen hohe Wirksamkeit

Nach derzeitigem Kenntnisstand bietet eine vollständige Impfung mit Vaxzevria® eine gute Wirksamkeit gegenüber der noch vorherrschenden Delta-Variante des SARS-CoV-2-Virus: Aktuelle Studien, die den Schutz gegenüber der in Deutschland vorherrschenden Delta-Variante untersuchten, zeigten eine Wirksamkeit von circa 90 Prozent gegenüber einer schweren Erkrankung durch die Delta-Variante. Der Schutz vor milden Krankheitsverläufen liegt etwas niedriger. In den Zulassungsstudien zeigte sich, dass die Wahrscheinlichkeit, an COVID-19 zu erkranken, bei den vollständig mit Vaxzevria® geimpften Personen um bis zu 80 Prozent geringer war als bei den nicht geimpften Personen. 

Einfluss der neuen Varianten von SARS-CoV-2 auf die Wirksamkeit von Vaxzevria® 

Derzeit ist die Omikron-Variante die vorherrschende Virusvariante in Europa. Alle Impfstoffe, die aktuell in Deutschland zur Verfügung stehen, schützen nach derzeitigen Erkenntnissen bei vollständiger Impfung sehr gut vor einer schweren Erkrankung an COVID-19.

Die Impfstoffwirksamkeit gegen die neuartige Virusvariante Omikron kann noch nicht endgültig beurteilt werden.

Was empfiehlt die STIKO?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung mit dem vektorbasierten Impfstoff Vaxzevria® von AstraZeneca nur für Menschen ab 60 Jahre. Die Grundimmunisierung mit einer zweimaligen Impfstoffdosis von Vaxzevria® empfiehlt die STIKO nicht mehr. Es wird empfohlen, nach einer Impfstoffdosis Vaxzevria® eine Impfstoffdosis eines mRNA-Impfstoffs in einem Abstand von mindestens vier Wochen zu verabreichen (heterologes Impfschema). Die STIKO empfiehlt allen Personen, die bisher nur eine Dosis des Vektor-basierten Impfstoffes Vaxzevria erhalten haben, ein heterologes Impfschema. 

Impfreaktionen und Nebenwirkungen

Der Impfstoff Vaxzevria® von AstraZeneca ist reaktogen, das heißt nach der Impfung kann es zu Impfreaktionen kommen. So können zum Beispiel stärkere Kopfschmerzen, Glieder- und Gelenkschmerzen, Schmerzen an der Einstichstelle, Müdigkeit oder grippeähnliche Symptome auftreten. Das ist aus den klinischen Prüfungen bekannt und stellt in der Regel keinen Anlass zur Sorge dar. Die beobachteten, auch stärkeren Impfreaktionen verschwinden in der Regel nach wenigen Tagen wieder. Zur Linderung möglicher Beschwerden kann ein schmerzlinderndes/fiebersenkendes Medikament in der von der Ärztin oder dem Arzt empfohlenen Dosierung eingenommen werden.

Mögliche unerwünschte Nebenwirkungen nach der Impfung

Im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfung mit Vaxzevria® wurde von Hirnvenenthrombosen (sogenannte Sinusvenenthrombosen), aber auch anderen thrombotischen Ereignissen wie sogenannten Mesenterialvenenthrombosen und Lungenembolien bei jüngeren geimpften Personen in sehr seltenen Fällen berichtet. Die Impfung mit Vaxzevria® wurde daher nur für Personen ab 60 Jahren empfohlen, wobei eine Impfung von Personen unterhalb dieser Altersgrenze nach ärztlicher Aufklärung und bei individueller Risikoakzeptanz möglich blieb.

Seit Einführung der Impfung mit Vaxzevria® wurden zudem sehr seltene Fälle (also weniger als 0,01 Prozent aller Impfungen mit diesem Impfstoff) des Kapillarlecksyndroms beobachtet. Auch wurde von sehr seltenen Fällen (weniger als 0,01 Prozent) des Guillain-Barré-Syndroms nach einer Impfung mit Vaxzevria® berichtet. Beide Erkrankungen wurden mittlerweile als Nebenwirkungen des Impfstoffes eingestuft und in die Produktinformationstexte aufgenommen.

Einen Hinweis auf diese möglichen Nebenwirkungen sowie weitere wichtige Informationen finden Sie im Aufklärungsmerkblatt zu den Vektor-Impfstoffen sowie den Produktinformationstexten:

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Vorteile der Impfung

Das Auftreten von Impfreaktionen bzw. vorübergehenden Nebenwirkungen ist kein Grund, von der Impfung abzusehen – vielmehr profitieren Geimpfte von der erwarteten Schutzwirkung. Denn feststeht: Ein bis zu 80-prozentiger Schutz nach der Impfung mit dem Impfstoff Vaxzevria® von AstraZeneca bedeutet im Vergleich zu keinerlei Schutz ohne Impfung einen erheblichen individuellen Nutzen. Für alle derzeit verfügbaren COVID-19-Impfstoffe wurde seitens der Europäischen Arzneimittel-Aagentur (EMA) festgestellt, dass die Vorteile der Impfung das Risiko von möglichen, sehr seltenen Nebenwirkungen und Impfkomplikationen überwiegen.

Sicherheit fortlaufend geprüft

Bei bekannten Allergien gegen Inhaltsstoffe des AstraZeneca-Impfstoffes Vaxzevria® oder einer schweren allergischen Reaktion auf die erste Impfung sollte auf eine zweite Impfung verzichtet werden. Die Beipackzettel aller zugelassenen Impfstoffe gegen COVID-19 mit den entsprechenden Produktinformationen finden Sie hier. Gut zu wissen: Die Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe wird kontinuierlich beobachtet. So informiert das Paul-Ehrlich-Institut fortlaufend und transparent in seinen Sicherheitsberichten über alle in Deutschland gemeldeten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen im zeitlichen Zusammenhang mit der COVID-19-Impfung.

Wird die Kreuzimpfung im Ausland als vollständige Impfung anerkannt?

Wer eine Kreuzimpfung erhalten hat beziehungsweise wer nach dem von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen heterologen Impfschema geimpft wurde (Erstimpfung mit Vaxzevria® von AstraZeneca, Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff), gilt 14 Tage nach der zweiten Impfung in der Europäischen Union (EU) als vollständig geimpft. Voraussetzung dafür ist, dass die Impfungen im Impfpass und/oder im digitalen COVID-Zertifikat der EU eingetragen sind und die verwendeten Impfstoffe in der EU zugelassen sind, was grundsätzlich bei allen in Deutschland verwendeten COVID-19-Impfstoffen der Fall ist.

Für Reisen außerhalb der EU gibt es keine einheitlichen Regelungen. Einige Länder orientieren sich an den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Diese hat bislang noch keine offizielle Empfehlung für eine heterologe Impfserie ausgesprochen. Sie sollten sich daher vorab auf der Website des Auswärtigen Amts genau informieren, welche Einreisebestimmungen in Ihrem Reiseland gelten und welche Nachweise erforderlich sind und akzeptiert werden. Sollte eine heterologe Impfserie im Ausland nicht anerkannt werden, gelten betroffene Personen als nicht geimpft und sollten sich an den Bestimmungen für Ungeimpfte orientieren.