Wann meldet sich das gesundheitsamt bei positivem test

Die ab dem 29. April 2022 geltenden Vorschriften zur Absonderung (inkl. ihrer Beendigung) gelten auch für bereits bestehende Absonderungen.

Wenn Sie mit einem Antigen-(Schnell) Test positiv getestet wurden, empfehlen wir Ihnen, unverzüglich einem PCR-Test durchzuführen, nehmen Sie hierzu Kontakt zu Ihrer Hausarztpraxis auf.
Das Ergebnis des Antigenschnelltests wird dem Gesundheitsamt durch das Testzentrum übermittelt.
Beachten Sie hierbei, dass Sie:

  • sich an die geltenden Hygieneregeln halten müssen,
  • nicht den Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) für die Hin- und Rückfahrt zum Ort der Durchführung des Tests benutzen dürfen und 
  • die Kontakte zu anderen Personen auf die unvermeidlichen beschränken müssen. Sollten Sie Kontakt zu einer Person haben, müssen Sie den Namen der kontaktierten Personen notieren.

Nach Absolvieren des Test besteht für Sie eine Quarantänepflicht, bis Ihnen das Ergebnis vorliegt. Ist das Ergebnis des PCR-Tests positiv, haben Sie neben der Quarantänepflicht, die Verpflichtung, Ihre engen Kontaktpersonen zu kontaktieren.

Wenn Ihr PCR-Test negativ ist, gilt folgendes:

Positive Antigentests sind meldepflichtig! Bitte melden Sie an folgende E-Fax-Nummer: +49 40 4279 61201.

Nach einem positiven Testergebnis mit einem Antigenschnelltest ist eine umgehende Überprüfung des Testergebnisses durch eine PCR-Testung dringend empfohlen, da es derzeit noch zu einer hohen Anzahl von falsch positiven Ergebnissen kommt.

Sollte eine Person mit einem positiven Antigentest für die PCR-Bestätigung in die Praxis kommen, so ist der PCR-Test eine Kassenleistung. 

Sollte das PCR-Testergebnis negativ sein, so muss dieses von der getesteten Person möglichst innerhalb von 48 Stunden nach dem positiven Antigentestergebnis vorgelegt werden, um aus der häuslichen Isolierung entlassen zu werden. Bitte geben Sie die negativen, personalisierten Testergebnisse in diesem Fall daher schnellstmöglich an Ihre Patientinnen und Patienten weiter!

Bis ein negatives PCR-Testergebnis vorliegt, gilt die Person als SARS-CoV-2 positiv und muss in häusliche Isolierung. Das Gesundheitsamt meldet sich und leitet die Kontaktpersonennachverfolgung ein. Bitte informieren Sie Ihre Patientinnen und Patienten dementsprechend.

Das Gesundheitsamt wird sich bei Ihnen melden, wenn Ihr PCR-Test ein positives Ergebnis zeigt. Aufgrund der Vielzahl an positiven Fällen kann es zu Verzögerungen kommen. Sollte Ihr Schnelltest positiv ausfallen, sind Sie verpflichtet, einen PCR-Test vornehmen zu lassen. Nur dann können Sie später Ihren Status als genesene Person nachweisen.

Sie dürfen Ihre Wohnung nicht verlassen und keinen Besuch empfangen. Informieren Sie alle Personen, mit denen Sie ab dem zweiten Tag vor Auftreten erster Symptome (wenn Sie keine Symptome haben, ab zwei Tage vor Ihrer Testung) engeren Kontakt hatten. (09.09.2021)

Stand: 06.01.2022, 14:48 Uhr

Immer mehr Kommunen kommen bei der Corona-Kontaktnachverfolgung nicht mehr hinterher. Sie fordern Eigenverantwortung, doch was heißt das genau?

Von Benjamin Sartory

Elke Henschen aus Gevelsberg hat ein Problem. Ihre 15 Jahre alte Tochter hat einen positiven PCR-Test. Doch das Gesundheitsamt meldet sich nicht, und per Telefon kommt sie nicht durch. Montag beginnt die Schule und Elke Henschen weiß nicht so richtig, wer von ihren Kindern trotz des Corona-Falls in der Familie hin darf.

Schutz der Schwächsten hat Priorität

Solche Erlebnisse sind kein Einzelfall mehr. Immer mehr Gesundheitsämter in NRW sind schwer zu erreichen, viele haben trotz Personalaufstockung die Kontaktverfolgung mehr oder weniger aufgegeben.

Beackert werden oft nur noch besonders kritische Bereiche wie Altenheime und Krankenhäuser. "Wenn alle Aufgaben nicht mehr zu bewältigen sind, hat der Schutz der Schwächsten oberste Priorität", schreibt dazu aktuell die Stadt Wuppertal in einer Pressemitteilung.

Infizierte sollen Eigenverantwortung zeigen

Die Gesundheitsämter ächzen unter den hohen Coronazahlen, und das nicht erst seit gestern. Schon Anfang Dezember meldeten zum Beispiel die Städteregion Aachen und der Kreis Steinfurt erhebliche Probleme bei der Kontaktnachverfolgung. Neben den hohen Infektionszahlen kommt hinzu, dass die Menschen sich wieder mehr begegnen als in früheren Pandemiephasen.

Mittlerweile zieht das Problem erneut an. Das Gesundheitsamt in Münster zum Beispiel hat nach eigenen Angaben einen "kritischen Punkt überschritten". Ähnlich sieht es im Kreis Siegen-Wittgenstein aus. Genau wie andere Kommunen bitten die dortigen Behörden deshalb, dass Betroffene Eigenverantwortung zeigen.

  • Quarantäne-Lockerungen im gesamten Münsterland | mehr

Kontaktpersonen selbst informieren

Konkret heißt das: Wer einen positiven PCR-Test hat, sollte nicht auf den Anruf vom Gesundheitsamt warten. Was zu tun ist, steht meist auf den Internetseiten der Kommunen. Der Kreis Mettmann zum Beispiel hat dazu ein Flussdiagramm veröffentlicht.

Das fordert dazu auf, nach einem positiven PCR-Test alle engen Kontaktpersonen der vergangenen vier Tage selbst zu informieren. Das sind zum Beispiel Personen, mit denen man länger als 10 Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern ohne Masken Kontakt hatte.

Die Kontaktpersonen müssen sich dann auch selbst um ihre mögliche Quarantäne kümmern. Für Geimpfte gelten andere Regeln als für Ungeimpfte.

Elke Henschen aus Gevelsberg würde sich trotzdem freuen, wenn die Behörden sie zu ihrer Situation persönlich beraten würden. Ihr Kinderarzt hilft zwar, wo er kann. Bei manchen Fragen verweist aber auch er auf das Gesundheitsamt. Und da ist dauerhaft besetzt.

Das zuständige Gesundheitsamt im Ennepe-Ruhr-Kreis übrigens sagt, dass Frau Henschen auf jeden Fall noch einen Anruf bekommen werde. Alle positiv PCR-Getesteten würden kontaktiert werden. Allerdings hätten sich nach den Feiertagen sehr viele Menschen testen lassen, deshalb hätten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr viel abzuarbeiten.