Mit wie vielen jahren darf man sich tätowieren lassen

Mit wie vielen jahren darf man sich tätowieren lassen

ein wenig uneinig, so scheint es, ist man sich ob der Frage, ab welchem Alter man sich taetowieren lassen darf. Mal ist von 18 die Rede, mal von 16 mit dem OK der Eltern. Was stimmt und vor allem, warum?

Am einfachsten kommt man der Sache auf den Grund, wenn man den Vorgang des Taetowierens auf das reduziert, was es eigentlich ist, die Verletzung der Haut um in die Wunde dabei Farbe einzubringen. Es ist also eine Koerperverletzung. Damit eine solche nach §223 StGB erfolgende Verletzung straffrei ist (und auch frei von Verfolgung), kann der “zu Schaedigende” einwilligen. Volljaehrige koennen dies fuer sich selbst erledigen, Minderjaehrige benoetigen hier die Einverstaendniserklaerung der Sorgeberechtigen. Ein “Mindestalter” gibt es jedoch auch hier nicht. Das fuehrt zu einer Hintertuer (wenn man es so nennen will), der/die Minderjaehrige kann auch selbst einwilligen, wenn der Reifegrad und die Einsichts- und Urteilsfaehigkeit es erlaubt. Das jedoch ist sehr subjektiv. In Deutschland gibt es also kein Mindestalter, das ist jedoch in anderen Laendern durchaus anderes geregelt.

Trotz allem ist die Abmachung zwischen Taetowierer und Kunde ein Werkvertrag, welcher beinhaltet, dass der Kuenstler eine zuvor vom Kunden abgesegnete Skizze oder Zeichnung in die Haut bringt. Schlaegt dies fehl, dazu gehoeren auch Rechtschreibfehler oder von der Vorlage abweichende Muster oder Teile des Tattoos, hat der Kunde ein Recht auf Nachbesserung. Der Taetowierer wiederum kann meist nicht auf das Recht der Nachbesserung pochen, da dem Kunden nicht ohne weiteres zugemutet werden kann, sich erneut Schmerzen zufuegen zu lassen.

Interessant kann auch der Fall sein, in dem eine Einwilligung unwirksam ist, weil die Aufklaerung mangelhaft oder nicht korrekt war. Unwirksam auch, wenn das Studio mit Bildern wirbt, die nicht selber gestochene Motive zeigen (sich mit fremden Lorbeeren schmuecken). Klingt absurd? Alles schon vorgekommen. Um ueberhaupt wirksam einwilligen zu koennen, muss die “Tat” auch sittlich gerechtfertigt sein.  Haareschneiden, piercen, taetowieren faellt da eindeutig darunter, beim Entfernen von Fingern koennte man es eventuell kritischer sehen. Aber das ist wohl ein anderes Thema.

Die Anwort auf die Frage: “Wie alt muss ich sein, um mich taetowieren zu lassen?” lautet schlicht “Es gibt kein Mindestalter, Du solltest es Dir nur genau ueberlegt haben.”

Das heisst ich kann mich mit 14 taetowieren lassen?
Im Prinzip ja .. nur muss es niemand machen. Und viele Taetowierer gehen lieber auf Nummer Sicher, indem sie ein “Mindestalter” fuer ihre Kunden vorgeben, um sich vor moeglichen Rechtsstreitigkeiten mit den Eltern zu schuetzen oder wenn sie der Proband nach 2 Jahren ueberlegt, das die liegende 8 doch eine Scheissidee war. Daher .. duerfen heisst nicht, das man einen Anspruch darauf hat.

Autor: JuraForum.de-Redaktion, zuletzt aktualisiert am 25.02.2021, 11:23| 1 Kommentar

Piercings und Tattoos sind in der heutigen Gesellschaft keine Seltenheit mehr. Neben Stars aus Film, Fernsehen oder Musik, die diversen Körperschmuck und / oder Tinte unter der Haut tragen, ließ selbst die Ex-Gattin eines Bundespräsidenten a.D. ein Tribal auf ihrem Oberarm verewigen. Da ist es kaum verwunderlich, dass insbesondere viele Jugendliche dem Trend folgen möchten. Doch dürfen Jugendliche das einfach so?

Es mag den juristischen Laien verwundern, aber das Stechen eines Piercings oder eines Tattoos erfüllt tatsächlich den Tatbestand der Körperverletzung nach § 223 StGB. Eine Strafbarkeit des Piercers bzw. Tätowierers des Vertrauens scheidet jedoch grundsätzlich aufgrund einer wirksamen Einwilligung nach § 228 StGB in den körperlichen Eingriff aus.

Ab wann kann eine wirksame Einwilligung gegeben werden?

Mit Eintritt in die Volljährigkeit - also mit 18 Jahren - gilt ein Mensch nach § 2 BGB als erwachsen und damit grundsätzlich auch als voll geschäftsfähig. Eine wirksame Einwilligung i.S.d. § 228 StGB ist also ab diesem Lebensstadium in der Regel gegeben.

Allerdings ist nach wie vor umstritten, wie es sich bei Jugendlichen verhält. Eine Meinung, die vertreten wird, möchte die starren Grenzen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch bei Minderjährigen heranziehen. Das würde bedeuten, dass nach § 106 BGB ein Minderjähriger, der das siebte Lebensjahr vollendet hat, in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt ist. Eine wirksame Einwilligung wäre demnach nur durch die Eltern gem. § 107 BGB möglich. Die herrschende Meinung möchte jedoch nach dem Gedanken der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 I, Art. 1 I GG darauf abstellen, ob der Jugendliche „seiner geistigen und sittlichen Einsichtsfähigkeit nach die Bedeutung und die Tragweite des Eingriffs und seiner Gestattung zu ermessen vermag“ (so bereits der BGH vom 10.02.1959, Az.: 5 StR 533/58; BGHSt. 12, 379). Eine Einwilligungsfähigkeit soll also dann angenommen werden, wenn der Jugendliche die Risiken und die Langzeitfolgen eines Piercings oder eines Tattoos einschätzen kann. Zwingende Voraussetzung dafür ist, dass der Jugendliche über etwaige Risiken und Langzeitfolgen vom Piercer bzw. Tätowierer aufgeklärt wurde. Eine allgemeine Floskel wie „Das Piercing / Tattoo kann zu gesundheitlichen Schäden führen.“ reicht insoweit nicht aus.

Einwilligung ist nicht gleich Einwilligung

Erneut mag es den juristischen Laien verwundern, aber die strafrechtliche Einwilligung i.S.d. § 228 StGB ist von der zivilrechtlichen Einwilligung in einen Vertrag zu unterscheiden. Aus zivilrechtlicher Sicht muss der sogenannte „Taschengeldparagraf“ aus § 110 BGB zu beachten. Danach können auch beschränkt geschäftsfähige Jugendliche ohne die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters einen Vertrag schließen, wenn ihnen ihr Taschengeld zu diesem Zweck oder generell zur freien Verfügung überlassen wurde. Letzteres ist allerdings insoweit beschränkt, dass nicht jede Verwendung davon umfasst wird, sondern nur solche, die sich im Rahmen des „vernünftigen“ halten. Fraglich ist hierbei, ob Piercings oder Tattoos dazu gezählt werden können.

Im Ergebnis wird das Vorliegen einer rechtmäßigen Einwilligung für den Abschluss eines Vertrages mit einem Jugendlichen aber für den Piercer bzw. Tätowierer i.d.R. nicht ohne weiteres erkennbar sein.

Was gilt es sonst noch zu beachten?

Die o.g. Aufklärungspflicht des Piercers bzw. Tätowierers gilt selbstverständlich nicht nur gegenüber Jugendlichen, sondern grundsätzlich gegenüber sämtlichen Kunden. Verstöße gegen Hygienevorschriften oder eine mangelhafte Arbeitsweise sind natürlich weder von der strafrechtlichen als auch von der zivilrechtlichen Einwilligung erfasst. In solchen Fällen macht sich ein Piercer bzw. Tätowierer zumindest schadensersatzpflichtig, wenn nicht sogar strafbar.

Es ist daher besonders ratsam, sich bereits im Vorfeld ausführlich über den Wunsch-Piercer bzw. -Tätowierer zu informieren.

Fazit

Aus dogmatischer Sicht dürfen sich Jugendliche also grundsätzlich piercen bzw. tätowieren lassen. Allerdings wird es für den Piercer bzw. Tätowierer in der Praxis regelmäßig nicht erkennbar sein, ob der Jugendliche über die erforderliche Reife für eine solche Entscheidung verfügt oder ob die finanziellen Mittel für diesen Zweck bestimmt waren. Zur Vermeidung von rechtlichen Konsequenzen bleibt dem Piercer bzw. Tätowierer also nichts anderes übrig, als auf eine Einwilligung der gesetzlichen Vertreter (Eltern) zu bestehen.

Schlagwörter: Tattoos Jugendliche, wirksame Einwilligung

Tattoos für Minderjährige? Tätowierungen begeistern viele Menschen. Und das in jedem Alter. Während es Erwachsene leicht haben, ihren Körper mit Tattoos verzieren zu lassen, haben es Minderjährige da deutlich schwerer.

Doch warum ist das so?

Mit wie vielen jahren darf man sich tätowieren lassen

Tattoos auch für Minderjährige?

In den meisten Tattoostudios herrscht die Regel: keine Tattoos für Minderjährige. Doch warum verwehren viele Tätowierer Minderjährigen die schöne Körperkunst? Von Gesetz Wegen? Oder hat es doch einen anderen Grund?

Es gibt – kurz gesagt – drei Dinge, die man über Tattoos wissen sollte:

  • Tätowierungen gelten als Körperverletzung – strafrechtlich gesehen
  • das Tätowieren ist auch zivilrechtlich nicht unbedenklich
  • das Gesetz schreibt keine Altersgrenze vor

Verwirrt? Damit sind Sie nicht alleine.

Tätowieren ist nicht nur eine Kunst, sondern auch eine juristische Gratwanderung für den Tattoo-Künstler. Durch seinen Job, das Tätowieren seiner Kunden, begeht er strafrechtlich gesehen eine Körperverletzung. Da der Kunde jedoch dieser zugestimmt hat, ist der Tatbestand der Körperverletzung unerheblich.

Die zivilrechtliche Seite betrifft den Preis. Übersteigt der Tattoopreis die Summe, welche der Minderjährige für die Tätowierung zur Verfügung hat, gibt es ein Problem. Natürlich für den Tätowierer. Denn in diesem Fall bleibt der Vertrag schwebend unwirksam. Das heißt, der Vertrag kommt erst wirksam zustande, bis die gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Kunden dem Vertrag zugestimmt haben. Lehnen sie dies ab, ist der Tätowierer verpflichtet, das bereits erhaltene Geld zurückzuerstatten.

Was die strafrechtliche Unerheblichkeit der Körperverletzung aufgrund der Zustimmung des Kunden betrifft, so ist der Tätowierer hier nur bei Erwachsenen aus dem Schneider. Denn: Das Gesetz schreibt keine Altersgrenze beim Thema Tätowierung vor. Was zunächst positiv klingt, verbirgt jedoch eine Krux.

Da der Gesetzgeber keine Altersgrenze vorschreibt, greift hier der Begriff „geistige Reife“. Das bedeutet, auch Minderjährige können der „Körperverletzung Tätowierung“ wirksam einwilligen, sofern sie über die geistige Reife dafür verfügen. Doch wie soll der Tattookünstler genau diese beurteilen? Vor allem, wenn – im Falle eines Falles – der Richter es später genauso sehen muss.

Eine schwierige Angelegenheit. Und somit wahrscheinlich der Hauptgrund dafür, warum die meisten Tattoostudios erst Kunden ab einem Mindestalter von 18 Jahren tätowieren.

Die rechtliche Lage

Das Gesetz schreibt beim Thema Tätowierung keine Altersgrenze vor. Der Grund dafür liegt auf der Hand. Das Alter bestimmt nicht zwingend die geistige Reife. Somit kann auch kein Alter bestimmt werden, ab wann ein Minderjähriger die Folgen einer Tätowierung abschätzen kann.

Eben diese Tatsache ist auch der Grund dafür, warum viele Tattoostudios ausschließlich volljährige Kunden tätowieren. Denn wer sagt, dass die Eltern die geistige Reife ihres Kindes definitiv richtig einschätzen, wenn es um das Thema Tattoo geht?! Somit haben weder die schriftliche Einwilligung der gesetzlichen Vertreter noch eine schriftliche Einwilligungserklärung der Eltern eine handfeste Grundlage im rechtlichen Sinn. Einziger Vorteil der schriftlichen Einwilligung durch die Eltern liegt für den Tätowierer darin, dass er sich damit vor eventuellem Ärger mit diesen schützt. Sie haben unterschrieben und damit eingewilligt. Eine spätere Beschwerde, dass sie doch kein Tattoo für ihren Sohn oder ihre Tochter wollten hat dadurch schlechte Chancen.

Doch gibt es auch ein Gesetz, welches Minderjährigen eine Tätowierung erlaubt oder verbietet?

Hier ist die Antwort: Jein. Kein Gesetz erlaubt oder verbietet einem Minderjährigen explizit ein Tattoo. Aber es gibt den sogenannten Taschengeld-Paragraphen.

Gemeint ist damit § 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Dieser besagt:

„Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.“ (Quelle: dejure.org)

Somit kann ein Minderjähriger sich von seinem Taschengeld wie auch von Geldgeschenken, wie er sie beispielsweise zum Geburtstag, zu Weihnachten usw. erhält, kaufen was er möchte. Theoretisch auch ein Tattoo. Theoretisch.

Aber: die Überlassung von Geldmitteln zu freier Verfügung umfasst nicht jegliche Verwendung. Vielmehr nur solche, die als „vernünftig“ gelten. Allgemein wird davon ausgegangen, dass eine Tätowierung für Minderjährige nicht als „vernünftige Verwendung“ gilt. Folge: der Vertrag zwischen Minderjährigem und Tätowierer ist zivilrechtlich gesehen somit nur dann wirksam, wenn von beiden Elternteilen als gesetzliche Vertreter eingewilligt wird.

Die Berufsverbände

Auch der Verein Deutsche Organisierte Tätowierer, kurz DOT e.V., hat sich mit diesem schwierigen Thema beschäftigt und lehnt im Ergebnis das Tätowieren von Minderjährigen, also Personen unter 18 Jahren, strikt ab.

Auch verschiedene Rechtsanwälte raten im Hinblick auf die fehlenden rechtlichen Grundlagen von Tattoos für Minderjährige ab.

Fazit

Zusammenfassend kann man sagen, dass es kein Gesetz gibt, welches das Thema „Tattoo für Minderjährige“ regelt. Dies heißt zum einen, es ist nicht strikt verboten. Zum anderen bedeutet es jedoch auch eine unklare rechtliche Lage, was vor allem bei Beschwerden nach dem Tätowieren zu Problemen führen kann.

Von daher ist es wohl für beide Seiten am sichersten, sich erst ab der Volljährigkeit ein Tattoo stechen zu lassen. Nicht nur, dass es dann weniger Unklarheiten und Probleme gibt. Es ist doch auch die Vorfreude auf die Tätowierung, die das ganze zu etwas besonderem macht.

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