Wie viel darf ich als rentner steuerfrei dazuverdienen

Sonderregel während Corona

Wie viel darf ich als rentner steuerfrei dazuverdienen

Auch 2022 dürfen einige Rentner wieder deutlich mehr dazuverdienen. Der Grund ist ein Personalengpass durch die Corona-Pandemie (Symbolbild).

Um gegenwärtige Personalengpässe auszugleichen, dürfen Rentner derzeit deutlich mehr Geld zu ihrer Rente 2022 hinzuverdienen. Die Linke befürchtet dennoch Altersarmut.

Berlin – Gut leben im Alter. Das ist der Wunsch vieler Arbeitnehmer in Deutschland, wenn sie auf ihren Ruhestand und die Rente blicken. Dass Senioren darauf angewiesen sind, ihre Rente 2022 mit einem Nebenjob aufzubessern, ist inzwischen keine Seltenheit mehr. Die Ampel-Regierung will mit einem Fünf-Punkte-Plan die Rente sichern. Wie aus einer Anfrage der Linken hervorgeht, droht jedem dritten Vollbeschäftigten in Deutschland nach 45 Berufsjahren eine Bruttorente von unter 1300 Euro im Monat.

Das berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe unter Berufung auf eine Antwort des Bundesarbeitsministeriums. Für Rentner mit vorgezogener Altersrente gibt es auch 2022 gute Nachrichten: Sie dürfen bis zu 46.060 Euro hinzuverdienen.

Regelmäßiges Einkommen:Rente
Eintrittsalter in Deutschland:67. Lebensjahr
Durchschnittsrente Mann:1178 Euro
Durchschnittsrente Frau:768 Euro

Hinzuverdienstgrenze bei der Rente 2022: Zusätzlicher Verdienst wird versteuert

Goldene Jahre für Rentner 2022: „Die befristete Sonderregelung für hohe Hinzuverdienstgrenzen bei Frührentnern soll nun bis Ende 2022 gelten“, erklärte Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler bereits im Winter 2021 laut der Deutschen Presse-Agentur. Zu beachten gilt es dabei, dass ein über die Hinzuverdienstgrenze der Rente 2022 hinausgehender Verdienst neben der Rente zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet werde. Wenn die Regelaltersgrenze erreicht wurde, wirkt sich eine Beschäftigung nicht mehr auf Ihre Altersrente aus. Schwerbehinderte müssen beim früheren Ausstieg aus der Arbeitswelt zudem besondere Regeln beachten.

Werbung

Werbung

Wie die Deutsche Rentenversicherung informiert, soll die gegenwärtige Erhöhung der Verdienstgrenzen Personalengpässe entgegenwirken, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind. Ab 2023 gilt voraussichtlich wieder die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro. Die Erhöhung der Verdienstgrenzen gilt nicht für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten. Unabhängig von der jeweiligen Verdienstgrenze und der Rentenbesteuerung sei das zusätzliche Einkommen aber zu versteuern. Die Ampel-Regierung unter Federführung von Arbeitsminister Hubertus Heil will derweil den Mindestlohn in Deutschland anheben. Für Verdi könnten dadurch Probleme für die Rente entstehen.

Für Menschen, die neben ihrer gesetzlichen Rente noch eine Betriebsrente beziehen, könnten besondere Bedingungen gelten: Aus diesem Grund empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung in einem Beitrag, dass sich Betroffene beim Träger Ihrer Betriebsrente erkundigen sollten, ob der Bezug einer Teilrente Auswirkungen auf die Höhe der Betriebsrente haben könnte. Unter Umständen könnte es zu Kürzungen oder zum Ruhen der Betriebsrente kommen.

Rente 2022: Linke-Fraktionschef Dietmar Bartsch warnt vor Altersarmut

Laut der Zeitungen der Funkemediengruppe müssten Arbeitnehmer beim gegenwärtigen Rentenniveau der Rente 2022 mindestens 2800 Euro im Monat vor Abzügen verdienen, um auf eine gesetzliche Rente von 1300 brutto zu kommen, heißt es seitens des Bundesarbeitsministeriums. Um auf 2500 Euro brutto zu kommen, sei aktuell ein Monatslohn von 5350 Euro vor Steuern und Abgaben erforderlich. Aus diesem Grund warnt Linke-Fraktionschef Dietmar Bartsch vor der zunehmenden Gefahr der Altersarmut. Derweil gelten jetzige Rentner als die größten Krisengewinner. Währenddessen hat sich die Präsidentin der Rentenversicherung, Gundula Roßbach, gegen Schwarzmalerei in der Debatte um die künftige Rente in Deutschland gewandt.

Das Wichtigste aus der Politik: Ausgewählt von unserer Politikredaktion und um 7:30 Uhr verschickt – jetzt kostenlos anmelden.

Er begrüße zwar die Entscheidung der Ampel-Regierung um Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), den Mindestlohn in Deutschland auf 12 Euro zu erhöhen, allerdings würde Bartsch eine höhere Anhebung befürworten. „Denn mit 12 Euro Mindestlohn wird man am Ende eines Lebens – 45 Arbeitsjahre – trotzdem bei der Rente in Grundsicherung fallen“, so der Politiker. Dieser Umstand untergrabe das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung, wenn nach einem kompletten Arbeitsleben nur wenige hundert Euro über Hartz-IV-Niveau blieben. Bartsch forderte daher, das Rentenniveau mindestens auf über 50 Prozent zu erhöhen.

CSU zu Rente 2022: Christsozialen wollen Generationenfonds

Währenddessen geht die CSU-Fraktion bei der Rente 2022 einen anderen Weg: Die Christsozialen setzen verstärkt auf Prävention und fordern daher die Einführung eines Generationenfonds, in den für jeden Bundesbürger bis zum 18. Lebensjahr regelmäßig Geld eingezahlt werden soll. Auch eine Stärkung der Alleinerziehenden bei der Rente steht auf dem CSU-Maßnahmenkatalog. Die Ampel will derweil mehr Chancengleichheit und weniger Kinderarmut in Deutschland. Familienministerin Anne Spiegel (Grüne) setzt dabei auf die Kindergrundsicherung. *kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Wo liegt die Hinzuverdienstgrenze für Rentner in diesem Jahr? Wann lohnt sich ein Nebenjob, und welche Einkommen gelten als Hinzuverdienst? Ein Überblick.

Um diesen Hinzuverdienst können Sie Ihre Rente aufbessern

Um diesen Hinzuverdienst können Sie Ihre Rente aufbessern © dpa

Viele Rentner müssen oder wollen ihre Rente mit einem Nebenjob aufstocken. Das ist auch ohne Einschränkungen erlaubt. Allerdings gibt es für einige Rentner eine Hinzuverdienstgrenze, die sie beachten müssen. Andere dürfen unbegrenzt hinzuverdienen. Für wen welche Regeln gelten, erfahren Sie im Folgenden.

Wer muss eine Hinzuverdienstgrenze bei der Rente beachten?

Die Hinzuverdienstgrenze gilt für diejenigen Rentner, die ihre Altersrente vor der Regelaltersgrenze beziehen. Dazu gehören zum einen jene Rentner, die bereits nach 35 Jahren in Rente gehen – die sogenannten langjährig Versicherten. Zum anderen fallen auch jene Rentner darunter, die zwar 45 Beitragsjahre angesammelt haben, trotzdem aber noch nicht die für sie geltende Regelaltersgrenze erreicht haben.

Die Hinzuverdienstgrenze ist irrelevant für Rentner, die ihre volle Altersrente ab der Regelaltersgrenze beziehen. Sie dürfen unbegrenzt hinzuverdienen. Die Regelaltersgrenze wird bis zum Jahr 2031 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben (§ 35 Satz 2 SGB VI).

Sobald Frührentner ihre Regelaltersgrenze überschritten haben, dürfen auch sie unbegrenzt hinzuverdienen.

Wie hoch ist die Hinzuverdienstgrenze?

Die reguläre Hinzuverdienstgrenze beträgt 6.300 Euro pro Jahr. Das heißt: Bis zu diesem Betrag wird das Einkommen aus einem Nebenjob nicht auf die Rente angerechnet. Der Rentner bezieht also seine Arbeitseinkünfte und seine Rente in voller Höhe.

Die 6.300 Euro stellen laut § 34 Abs. 3 Nr. 1 SGB VI eine bundeseinheitliche Grenze für alle Bundesländer dar. Es ist zudem irrelevant, ob der Hinzuverdienst angestellt oder selbstständig (freiberuflich, gewerblich oder land- und forstwirtschaftlich) entsteht.

Für Angestellte ist der Bruttolohn maßgeblich für die Hinzuverdienstgrenze. Bei einer selbstständigen Arbeit zählt der Gewinn, also der Überschuss aus dem Umsatz über die Ausgaben.

Hinzuverdienstgrenzen 2020, 2021 und 2022: Der Corona-Sonderfall

In den Jahren 2020 und 2021 durften (Früh-)Rentner mehr als die regulären 6.300 Euro ohne Anrechnung hinzuverdienen. Die Bundesregierung hatte für diese beiden Jahre die Zuverdienstgrenzen deutlich erhöht.

2020 durften Ruheständler mit einer vorgezogenen Rente 44.590 Euro zusätzlich zur Rente verdienen. Im Jahr 2021 waren es sogar 46.060 Euro. Die Regel, die zunächst nur bis Ende 2021 vorgesehen war, soll nun bis Ende 2022 verlängert werden. Das berichtet die Deutsche Presseagentur. Ab 2023 gilt dann voraussichtlich wieder die reguläre Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Jahr.

Der Grund für die Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze liegt in der Corona-Pandemie, die rechtliche Grundlage ist das sogenannte Sozialschutz-Paket, das im Frühjahr 2020 verabschiedet wurde. Frührentnern sollte eine Möglichkeit gegeben werden, etwa im Gesundheitssektor einzuspringen, dabei jedoch nicht draufzuzahlen. Generell ist es aber nicht von Bedeutung, in welcher Branche das Nebengehalt erwirtschaftet wird.

Anrechnung von Einkommen über der Hinzuverdienstgrenze

Ein Hinzuverdienst, der über die 6.300 Euro pro Jahr – oder die erhöhten Beträge in 2020 bis 2022 – hinausgeht, wird teilweise auf die Rente angerechnet. Zusätzlich gibt es den sogenannten Hinzuverdienstdeckel.

Der Teil des Hinzuverdienstes, der über der Grenze liegt, wird durch zwölf geteilt und dann zu 40 Prozent auf die monatliche Rentenzahlung angerechnet. Rentner erhalten dann nur noch eine Teilrente.

Zudem markiert der sogenannte Hinzuverdienstdeckel die Höhe des zusätzlichen Verdienstes ganz individuell. Dieser ergibt sich aus dem höchsten Einkommen in den letzten 15 Jahren vor dem Rentenbeginn. Ist die Summe aus Nebenjob plus Teilrente also höher als dieser Betrag, wird alles, was darüberliegt, von der Teilrente abgezogen.

Wichtig: Wer als Frührentner hinzuverdient, muss seine Beschäftigung  bei der Rentenversicherung anzeigen. Außerdem ist er verpflichtet, die Nachweise darüber am Jahresende vorzulegen. Denn die Versicherung zahlt die Rente zunächst im Voraus, passt sie im Nachhinein aber gegebenenfalls an den Zuverdienst an.

Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderungsrente

Die Hinzuverdienstgrenzen gelten auch bei einer Erwerbsminderungsrente. Allerdings unterscheidet die Rentenversicherung zwischen einer Rente wegen voller und teilweiser Erwerbsminderung.

Auch hier zählen Angestelltenlöhne, Gewinne oder Vorruhestandsgelder zum Hinzuverdienst. Zusätzlich können Krankengeld, Verletztenrente oder Übergangsgeld als Zuverdienst gelten.

1. Hinzuverdienst bei voller Erwerbsminderung

Die Hinzuverdienstgrenze bei einer vollen Erwerbsminderung liegt wie bei der vorgezogenen Altersrente bei jährlich 6.300 Euro. Darüber hinausgehende Beträge werden analog zu 40 Prozent von der Rente abgezogen. Auch der Hinzuverdienstdeckel wird hier angewendet.

2. Hinzuverdienst bei teilweiser Erwerbsminderung

Erhält der Rentner eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, berechnet die Rentenversicherung die jährliche Hinzuverdienstgrenze individuell. Maßgeblich ist das höchste Entgelt aus den letzten 15 Jahren vor dem Rentenbezug. Der Mindestbetrag liegt aktuell bei 15.989,40 Euro. Verdient der Rentner mehr, wird der über die Grenze hinausgehende Betrag zu 40 Prozent von der Erwerbsminderungsrente abgezogen. Auch in diesem Fall gilt der Hinzuverdienstdeckel.

Hinzuverdienstgrenze bei Hinterbliebenenrente

Wer eine Witwenrente erhält, unterliegt ebenfalls Einkommensgrenzen. Allerdings wird der Hinzuverdienst in diesem Fall anders angerechnet als bei Altersrente und Erwerbsminderungsrente. Bezieher von Waisenrente müssen gar keine Hinzuverdienstgrenzen beachten.

Es gilt ein Freibetrag für den Hinzuverdienst von 902,62 Euro im Westen und 883,61 Euro im Osten Deutschlands. Der Freibetrag ergibt sich aus dem aktuellen Rentenwert und wird mit steigenden Renten nach oben angepasst. Kinder mit Anspruch auf Waisenrente erhöhen den Freibetrag.

Unter den Hinzuverdienst fallen bei Hinterbliebenenrenten viele Einkünfte: Löhne, Gewinne aus selbstständiger Arbeit, Gewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft. Darüber hinaus zählen Krankengeld, Altersrenten, Betriebsrenten, Zusatzrenten und Vermögenseinkommen dazu – also etwa Zinsen oder Mieten.

Diese Einkommen werden mit unterschiedlichen Prozentsätzen zwischen 13 und 40 Prozent angerechnet und ergeben ein fiktives Nettoeinkommen. Ist dieses Nettoeinkommen höher als der Freibetrag, wird der darüber liegende Betrag zu 40 Prozent von der Hinterbliebenenrente abgezogen.

Nicht auf das Nettoeinkommen angerechnet werden dagegen Arbeitslosengeld II und Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung.