Wo trage ich die betriebskosten in der steuererklärung ein

Alle Jahre wieder flattert sie ins Haus: die Nebenkostenabrechnung. Und egal, ob eine Nachzahlung droht oder nicht – Mieter können viele Posten aus der Nebenkostenabrechnung von der Steuer absetzen. Welche das sind und was man sonst noch wissen müssen, zeigen wir hier.

Kurz & knapp

  • Mit Handwerkern und Haushaltshilfen sparen Mieter kräftig Steuern
  • Rund 20 Prozent der Lohn- und Fahrtkosten sind absetzbar
  • Es gelten aber unterschiedliche Höchstbeträge
  • Kosten müssen in der Nebenkostenabrechnung klar aufgeteilt sein

Im Video zeigen wir, welche Ausgaben im Haushalt dir einen Steuervorteil bringen.

Wo trage ich die betriebskosten in der steuererklärung ein

Diese Nebenkosten kannst du absetzen

Wo trage ich die betriebskosten in der steuererklärung ein

Mieter können einige Posten für Arbeiten rund um Haus und Garten anteilig absetzen. Dabei sind in der Regel Arbeits- und Fahrtkosten, aber nicht die Materialkosten für eine Steuerrückerstattung verantwortlich.

Das Finanzamt unterscheidet zwischen:

Handwerkerleistungen

Hier können 20 Prozent und maximal 1.200 Euro pro Jahr abgesetzt werden. Das sind zum Beispiel Kosten für Renovierung und Wartung wie etwa Arbeiten an Dach und Fassade oder Heizung.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Du kannst 20 Prozent der Kosten in der Steuererklärung angeben. Der Höchstbetrag liegt hier sogar bei 4.000 Euro pro Jahr. Ein Beispiel für absetzbare Nebenkosten sind Reinigungsarbeiten im Treppenhaus.

Arbeiten auf Minijob-Basis

Beschäftigst du eine Haushaltshilfe, kannst du 20 Prozent der Lohnkosten absetzen. Allerdings höchstens 510 Euro im Jahr. Dazu zählen etwa Hilfskräfte für Reinigungs- und Gartenarbeiten rund um Haus und Wohnung.

Steuervorteil auch dann, wenn du die Arbeiten nicht selbst beauftragt hast

Den Steuervorteil bekommst du auch dann, wenn du die Arbeiten nicht selbst in Auftrag gegeben hast, sondern dein Hausverwalter oder Vermieter. Dass nicht du selbst der Rechnungsempfänger bist, spielt dabei keine Rolle. Weitere Informationen findest du in unseren Beiträgen: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen absetzen

Wo trage ich die betriebskosten in der steuererklärung ein

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Diese Nebenkosten kannst du nicht absetzen

In der Nebenkostenabrechnung gibt es aber auch Posten, die man nicht von der Steuer absetzen kann. Dazu zählen Kosten für Wasser, Strom, Heizung, Müll, Mietvereine und die Grundsteuer.

Zahlst du Pauschalen an deinen Vermieter für eventuelle Schönheitsreparaturen? Auch können deine Steuern leider nicht senken (BFH, VI R 18/10). Einen Steuervorteil erhältst du nur, wenn die Leistung tatsächlich in Anspruch genommen wurde. Du kannst also nur tatsächlich angefallene Handwerkerkosten absetzen.

Absetzbare Handwerkerleistungen

(jeweils nur die Kosten für Lohn, Anfahrt und Maschinen)

  • Rohrreinigung, Arbeiten auf dem Grundstück
  • Arbeiten an Dach, Bodenbelägen, Fassade, Garagen, Innenwänden
  • Asbestsanierung
  • Aufstellen eines Baugerüsts
  • Überdachung des vorhandenen Pkw-Stellplatzes / der Terrasse
  • Dachrinnenreinigung
  • Wartung / Reparatur von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen, Fahrstuhl, Feuerlöscher, Pumpen, Öltankanlagen, CO2-Warngeräte, Abwasser-Rückstau-Sicherungen
  • Gartengestaltung
  • Wartung/ Reparatur von Gemeinschaftsmaschinen (wie Waschmaschine, Trockner)
  • Graffiti-Beseitigung
  • Austausch von Heizungszählern
  • Schornsteinfeger
  • Mauerwerksanierung
  • Pflasterarbeiten auf dem Grundstück
  • Trockenlegung von Mauerwerk
  • Wärmedämmung
  • Legen von Hausanschlüssen für Strom, Fernsehen, Internet über Kabelfernsehen

Absetzbare haushaltsnahe Dienstleistungen

(jeweils nur die Kosten für Lohn, Anfahrt und Maschinen)

  • Gartenpflegearbeiten (wie Rasenmähen, Hecke schneiden)
  • Reinigung des Treppenhauses und der Gemeinschaftsräume
  • Straßenreinigung auf privatem Grundstück
  • Vorsortierung von Abfall
  • Winterdienst
  • Wachdienst

Diese 3 Angaben müssen in der Nebenkostenabrechnung stehen

Normalerweise verlangt das Finanzamt eine Rechnung über die Dienstleistungen. Das bedeutet aber einen erheblichen Aufwand für den Hausverwalter. Daher drückt das Finanzamt hier ein Auge zu – die Vorlage der Nebenkostenabrechnung reicht in diesem Fall aus.

Die Abrechnung muss allerdings die konkreten Kosten in aufgeschlüsselter Form enthalten. Folgende 3 Angaben müssen aus der Nebenkostenabrechnung hervorgehen:

  • Art der Dienstleistung
  • Höhe der Kosten, die du gezahlt hast
  • Bestätigung, dass Zahlungen nicht bar geleistet wurden

Wo trage ich die betriebskosten in der steuererklärung ein

Dein Vermieter ist verpflichtet, die Lohnkostenanteile in der Nebenkostenabrechnung getrennt auszuweisen. Jedoch halten sich nicht alle Vermieter daran. Ist deine Abrechnung nicht aufgeschlüsselt, kannst du deinen Vermieter oder Verwalter anmahnen, eine separate Bescheinigung über diese Kosten zu erstellen (LG Berlin Urteil vom 18.10.2017 – 18 S 339/16).

Laden dir hier die Musterbescheinigung für eine aufgesplittete Nebenkostenabrechnung herunter.

Kosten direkt in die Steuererklärung eintragen

Unser Tipp: Mit WISO Steuer ersparst du dir lästiges Zusammenrechnen. Du kannst die Kosten ganz einfach mit WISO Steuer sammeln und gibst dann mit nur einem Klick deine Erklärung beim Finanzamt ab. Mit Steuer-Scan machst du dabei einfach ein Foto deiner Rechnungen und schon ist alles in deiner Erklärung hinterlegt. Zusätzlich kannst du WISO Steuer auch mit deinem Bankkonto verbinden. So holst du dir die maximale Rückerstattung.

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Hier werden die Nebenkosten in die Steuererklärung eingetragen:

Wo trage ich die betriebskosten in der steuererklärung ein

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Ich habe noch keine Abrechnung vom Vermieter: Was kann ich tun?

Die Nebenkosten werden meist im Voraus gezahlt. Nicht selten kommt die Abrechnung durch Verwalter oder Vermieter jedoch erst, wenn die Steuererklärung schon im Briefkasten des Finanzamts sein muss. Als Mieter hast du 3 Möglichkeiten, die Ausgaben in der Steuererklärung anzusetzen:

1.  Abzug im Jahr der Vorauszahlungen oder Abrechnung

Du kannst die Nebenkosten in regelmäßige und einmalige Kosten aufteilen und absetzen:

Regelmäßig wiederkehrende Kosten 

Kosten für Gartenpflege, Hausmeister oder die Reinigung des Treppenhauses kannst du in dem Jahr absetzen, in dem du die Vorauszahlung mit der Miete leistest. Als Nachweis gilt der Mietvertrag, in dem der genaue Betrag unter den monatlich zu zahlenden Nebenkosten aufgeführt ist.

Einmalige Kosten 

Diese Kosten können in dem Jahr abgezogen werden, in dem die Abrechnung kommt.

2. Der Steuerbescheid steht noch aus

Hast du die Steuerklärung schon abgegeben, den Steuerbescheid aber noch nicht erhalten? Dann kannst du die Kosten auch nachträglich noch einreichen.

3. Der Steuerbescheid ist schon da

Falls der Steuerbescheid schon da ist, kannst du innerhalb eines Monats nach Erhalt Einspruch einlegen. So gewinnst du etwas Zeit, bis die Nebenkostenabrechnung da ist.

Rechnungen einfach per Foto in die Steuer einfügen

Sobald du eine Rechnung bekommst, machst du einfach ein Foto mit dem Smartphone und die App liest das Dokument automatisch als PDF für deine Steuererklärung ein. Wie ein Scanner, nur viel schlauer!