Wo kann man schwarzarbeit anzeigen

Wo kann man schwarzarbeit anzeigen

Foto: © nito500/123RF.com

Schwarzarbeit und illegale Machenschaften auf Deutschlands Baustellen florieren. Die Soka-Bau hat jetzt eine Online-Meldeplattform eingerichtet, auf der Zeugen anonyme Hinweise geben können.

Die Soka-Bau möchte es Betrieben und Beschäftigten einfacher machen, Fälle von Schwarzarbeit zu melden. Hierfür hat sie eine Meldeplattform eingerichtet, auf der Wettbewerbsverzerrungen und prekäre Beschäftigungsverhältnisse online gemeldet werden können. Dies kann man anonym oder mit seinem Namen tun.

Alles, was verdächtig erscheint, melden

Die Plattform richtet sich an Auftraggeber, Arbeitnehmer als auch an Personen, die Zur neuen Meldeplattformetwas Verdächtiges mitbekommen haben. Melden könnte man hier zum Beispiel Fälle von Mindestlohnunterschreitung, Scheinselbstständigkeit, unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung, wirtschaftskriminelle Aktivitäten oder Menschenhandel.

Hinweise, die über die Plattform eingehen, werden von der Soka-Bau zunächst intern geprüft, heißt es. Die weiteren Schritte würden dann je nach Fall variieren.

Gegebenenfalls leitet die Soka-Bau die Informationen an das Hauptzollamt weiter.

Folgende Pflichtfelder müssen bei einer Meldung ausgefüllt werden

- Name und Adresse des Unternehmens, das hinsichtlich Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung aufgefallen ist- Ortsangabe zur Baustelle

- Art der dort durchgeführten Tätigkeiten

Freifelder bieten dem Hinweisgeber außerdem die Möglichkeit, ausführlicher über das Beobachtete zu berichten. Sollten auch Fotos oder Dokumente vorhanden sein, können diese als digitale Anlage beigefügt werden. Freiwillig sind Angaben zur eigenen Person.

Weitere Meldemöglichkeiten

Jeder, der auf einer Baustelle merkt, dass etwas faul ist, kann dazu beitragen, dass die illegalen oder halblegalen Machenschaften aufgedeckt und verfolgt werden, sagt die Bauwirtschaft. Bereits durch eine anonyme Anzeige können in Verdachtsfällen Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zoll eingeleitet werden. "Je konkreter die Hinweise über Auffälligkeiten auf Baustellen, umso zielgerichteter kann die FKS vorgehen", heißt es im Infoflyer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe "Wege aus der Schwarzarbeit".

Ein Meldeformular für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung findet man auch auf den Internetseiten des ZDB. Auch die Sozialkassen nehmen Hinweise entgegen. Zum Beispiel die Soka-Bau auf ihrer neuen Meldeplattform . Ansprechpartner bei der Zollverwaltung (FKS) findet man ebenfalls im Internet. 

Quelle: Handwerkskammer Cottbus

Text: Kirsten Freund / handwerksblatt.de

Menü
Wo kann man schwarzarbeit anzeigen

  • Bußgeldkatalog Zoll
  • Wie bekämpft der Zoll Schwarzarbeit?

Von bussgeldkatalog.org, 16. Februar 2022

Bußgeldkatalog & RatgeberKommentare

Zoll-Bußgeld- & Strafenkatalog: Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

VerstoßSank­tionen
Ordnungswidrigkeiten
Gewerbe nicht wie erforderlich angemeldet oder erforderliche Reisegewerbekarte nicht erworbenbis 50.000 €
... entsprechende Personen beauftragt, obwohl der Verstoß bekannt war oder hätte bekannt sein müssenbis 50.000 €
nicht in Handwerksrolle eingetragen, obwohl dies erforderlich gewesen wärebis 50.000 €
... entsprechende Personen beauftragt, obwohl der Verstoß bekannt war oder hätte bekannt sein müssenbis 50.000 €
erforderliches Ausweisdokument nicht mitgeführt oder nicht rechtzeitig vorgelegtbis 5.000 €
... schriftlicher Nachweis über Hinweis zur Ausweispflicht nicht vorgelegt oder nicht vorhandenbis 1.000 €
dem Zoll den Zutritt oder die Prüfung nicht gestattet oder nicht daran mitgewirktbis 30.000 €
als ausländische Arbeitskraft Aufenthaltstitel, Duldung oder eigene Aufenthaltsgestaltung nicht vorgelegtbis 1.000 €
erforderliche Daten nicht, nicht vollständig, nicht richtig oder nicht rechtzeitig übermitteltbis 30.000 €
eigene Arbeitskraft verbotswidrig angebotenbis 5.000 €
Arbeitskraft einer Person verbotswidrig angefragtbis 30.000 €
bei der Meldung zur Sozialversicherung leichtfertig unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder nicht über erhebliche Tatsachen aufgeklärt, sodass leichtfertig Beiträge vorenthalten wurdenbis 50.000 €
falschen Beleg ausgestellt, der eine Tätigkeit vorspiegeltbis 100.000 €
... entsprechenden Beleg in den Verkehr gebrachtbis 100.000 €
... aus grobem Eigennutz Vermögensvorteile großen Ausmaßes für sich oder Dritte erzieltbis 500.000 €
... bandenmäßigbis 500.000 €
leichtfertige Steuerverkürzungbis 50.000 €
Steuergefährdungbis 5.000 €
ordnungswidriger Verstoß gegen das Arbeit­nehmer-Ent­sende­ge­setz (Gastarbeiter)bis 500.000 €
ordnungswidriger Verstoß gegen das Arbeit­nehmer­über­lassungs­gesetz (Leiharbeiter)bis 500.000 €
Verstoß gegen das Mindest­lohn­gesetzbis 500.000 €
illegale Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften ohne gültige Arbeitserlaubnis*bis 500.000 €
Ausüben einer illegalen Beschäftigung ohne gültige Arbeitserlaubnis*bis 5.000 €
Arbeitnehmer nicht zur Sozialversicherung angemeldetbis 25.000 €
... bei geringfügiger Beschäftigung in Privathaushaltenbis 5.000 €
Straftaten
illegale Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften ohne gültige Arbeitserlaubnis* zu ungünstigeren Bedingungen als deutsche Arbeitskräfte in vergleichbarer PositionGeld- oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre
... beson­ders schwe­rer FallFreiheitsstrafe zwischen 6 Monaten bis 5 Jahren
illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte ohne gültige Arbeitserlaubnis*, die Opfer von Menschenhandel sindGeld- oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre
illegale Beschäftigung von mehr als 5 ausländischen Arbeitskräften ohne gültige Arbeitserlaubnis*Geld- oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr
... beson­ders schwe­rer FallGeld- oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre
wiederholte illegale Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften ohne gültige Arbeitserlaubnis*Geld- oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr
... beson­ders schwe­rer FallGeld- oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre
wiederholtes Ausüben einer illegalen Beschäftigung ohne gültige Arbeitserlaubnis*Geld- oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr
illegale Beschäftigung minderjähriger Ausländer ohne gültige Arbeitserlaubnis*Geld- oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr
... beson­ders schwe­rer FallGeld- oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre
Steuer­hinter­ziehung (auch versuchte Steuer­hinter­ziehung)Geld- oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
... beson­ders schwe­rer FallFreiheitsstrafe zwischen 6 Monaten bis 10 Jahren
strafbarer Verstoß gegen das Arbeit­nehmer­über­lassungs­gesetzGeld- oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung von ArbeitskraftFreiheitsstrafe zwischen 6 Monaten bis 5 Jahren
... beson­ders schwe­rer FallFreiheitsstrafe zwischen 6 Monaten bis 10 Jahren
Zwangsarbeit (auch beim Versuch)Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten bis 10 Jahren
... durch Gewalt, Drohung, ListFreiheitsstrafe zwischen 1 bis 10 Jahren
Ausbeutung von ArbeitskraftGeld- oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre
... beson­ders schwe­rer FallFreiheitsstrafe zwischen 6 Monaten bis 5 Jahren
Betrug (auch beim Versuch)Geld- oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
... beson­ders schwe­rer FallFreiheitsstrafe zwischen 6 Monaten bis 10 Jahren
... bandenmäßiger Betrug mit WiederholungsabsichtFreiheitsstrafe zwischen 1 und 10 Jahren
... bandenmäßiger Betrug Wiederholungsabsicht in einem minder schweren FallFreiheitsstrafe zwischen 6 Monaten bis 5 Jahren
Erschleichen von Leistungen (auch beim Versuch)Geld- oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr
SozialversicherungsbetrugGeld- oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
... beson­ders schwe­rer FallFreiheitsstrafe zwischen 6 Monaten bis 10 Jahren
* ohne Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgestattung oder Duldung mit Arbeitserlaubnis oder EU-Arbeitsgenehmigung

Kampf gegen die Schattenwirtschaft: Wie der Zoll Schwarzarbeit verfolgt

Wo kann man schwarzarbeit anzeigen
Der Zoll stoppt nicht nur Schwarzarbeit, sondern auch illegale Beschäftigung wie etwa bei Zwangsarbeit.

Eine der Hauptaufgaben, die der Zoll innerhalb der Landesgrenzen ausübt, ist die Bekämpfung von Schwarzarbeit bzw. illegaler Beschäftigung. Auf Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) sind der zuständigen Abteilung beim Hauptzollamt entsprechende Befugnisse zugewiesen.

Erfahren Sie im Folgenden, welche Aufgaben der Zoll bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung hat. Wie geht die Zollverwaltung bei einer Prüfung vor? Welche Ordnungswidrigkeiten und Straftaten sind bei Feststellung entsprechender Verstöße möglich? Und welche Sanktionen sind hierfür zu befürchten?

In welchen Branchen ist Schwarzarbeit ein besonders großes Problem?

Insbesondere im Baugewerbe, im Handwerk, bei Reinigungskräften und in der privaten Hauspflege sind Verstöße u. a. gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz häufiger anzutreffen.

Warum ist Schwarzarbeit illegal?

Bei Schwarzarbeit werden sowohl Steuern als auch Sozialabgaben unterschlagen. Die Schattenwirtschaft bedeutet für Staat, Länder, Sozialkassen und Unternehmen jährlich erhebliche Verluste in Milliardenhöhe (mehr dazu hier).

Wie unterscheiden sich Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung?

Ziel von Schwarzarbeit ist die Unterschlagung von Steuern und Sozialabgaben. Von diesen Zuwiderhandlungen abgesehen verstößt die Anstellung selbst dabei gegen keine Gesetze. Bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen hingegen handelt es sich um Anstellungen, die eigentlich gar nicht hätten entstehen dürfen (z. B. bei der Anstellung ausländischer Personen ohne Arbeitserlaubnis oder bei Bezahlung unter dem gesetzlichen Mindestlohn). Näheres zur Unterscheidung erfahren Sie hier.

Wann liegt Schwarzarbeit vor?

Wo kann man schwarzarbeit anzeigen
Zoll-Kontrolle: Wann ist Schwarzarbeit, wann illegale Beschäftigung anzunehmen?

Definiert werden die Begriffe “Schwarzarbeit” und “illegale Beschäftigung” in § 1 SchwarzArbG wie folgt:

Schwarzarbeit liegt vor, wenn …

  • … ein Arbeitgeber seiner sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflicht nicht nachkommt.
  • … ein Steuerpflichtiger seine steuerlichen Pflichten nicht erfüllt.
  • … ein Empfänger von Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II) die Mitteilungspflicht gegenüber dem Sozialleistungsträger über eine Beschäftigung missachtet.
  • … ein Dienstleister keine gewerberechtliche Anmeldung vornimmt.
  • … ein Dienstleister ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe betreibt, ohne in die Handwerksrolle eintragen zu sein.

Illegale Beschäftigungen hingegen sind zum Beispiel gegeben, wenn …

  • … ausländische Arbeitskräfte ohne Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis beschäftigt werden.
  • … ein Arbeitgeber gegen das Mindestlohngesetz verstößt (also weniger als den gesetzlichen Mindestlohn zahlt).
  • … ein Arbeitgeber ausbeuterische Arbeitsbedingungen schafft (z. B. Zwangsarbeit, Sklaverei, Kinderarbeit, gravierende Missachtung von Arbeitszeitgesetz und Bundesurlaubsgesetz).

Im Übrigen: Personen, die in einem der folgenden Gewerbe arbeiten, sind nach § 2a Abs. 1 SchwarzArbG verpflichtet, ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Pass, Pass- oder Ausweisersatz) während der Tätigkeit mitzuführen. Der Zoll kann verlangen, diese einzusehen:

  • Baugewerbe
  • Fleischwirtschaft
  • Gaststätten- und Beherbungs­gewerbe
  • Gebäudereinigungsgewerbe
  • Personenbeförderungsgewerbe
  • Prostitutionsgewerbe

  • Speditions-, Transport- und das damit verbundene Logistik­gewerbe
  • Schaustellergewerbe
  • Unternehmen der Forstwirtschaft
  • Unternehmen für Messe- und Ausstellungsauf- und -abbau
  • Wach- und Sicherheitsgewerbe

Der Arbeitgeber hat seine Mitarbeiter entsprechend schriftlich auf diese Pflicht hinzuweisen.

Enorme Verluste durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Wo kann man schwarzarbeit anzeigen
Zollkontrolle: Warum ist Schwarzarbeit so ein großes Problem?

Sowohl Schwarzarbeit als auch illegale Beschäftigung bringen den Fiskus jedes Jahr um Millionen Euro an Steuergeldern. Allein für das Jahr 2017 entstand ein geschätzter Steuerverlust von etwa 1 Milliarde Euro. Aber nicht nur Staat und Regierung stellt Schwarzarbeit vor Probleme: Nach einer Schätzung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) bedeutete die Schattenwirtschaft im Jahr 2018 für Unternehmen Umsatzeinbußen von bis zu 300 Milliarden Euro, allein in Deutschland.

Und auch den Sozialversicherungen entgehen Unsummen durch Schwarzarbeit. Das kann am Ende allen Bürgern zum Nachteil gereichen, etwa in Form von Beitragserhöhungen, geringeren Leistungsangeboten oder sinkenden Renten.

In der folgenden Infografik erhalten Sie einen Überblick über die 5 Säulen der Sozialversicherung (gesetzliche, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Deutsche Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung):

Wo kann man schwarzarbeit anzeigen
Infografik: Die 5 Säulen der Sozialversicherung und deren Funktionen

Zollamt Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS): Der Zoll im Kampf gegen Schwarzarbeiter und illegal Beschäftigte

Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten obliegt nicht allein der Polizei. Auch der Zoll hat einen breiten Zuständigkeitsbereich. So ist das Zollamt auch für die Schwarzarbeit, Kontrollen sowie die Bekämpfung und Ahndung entsprechender Verstöße zuständig. Eine Ausnahme gilt bei Straftaten: Diese zeigt der Zoll an. Eine Strafe verhängt jedoch ggf. ein Gericht. Dies ist im SchwarzArbG eindeutig festgeschrieben. Das Gesetz erteilt dem Zoll dabei auch ähnliche Befugnisse, wie der Polizei. Die Mitarbeiter der beim Zoll eingerichteten Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) dürfen folgende Maßnahmen treffen:

Wo kann man schwarzarbeit anzeigen
Welche Möglichkeiten stehen dem Zollamt für die Schwarzarbeit-Bekämpfung zur Verfügung?

  • Betreten von Geschäftsräumen (außer Wohnungen), Grundstücken des Arbeitgebers, Auftraggebers, Entleihers oder Selbstständigen während der Arbeits- oder Geschäftszeiten (eine Einwilligung der Betroffenen ist nicht erforderlich)
  • Befragung von Personen, die sich während der Kontrolle in den Geschäftsräumen oder auf den Grundstücken aufhalten (zum Beschäftigungsverhältnis und zu scheinbaren oder tatsächlichen Tätigkeiten)
  • Einsichtnahme in Unterlagen, die diese Personen mit sich führen (aus denen Umfang, Art und Dauer der Beschäftigung oder tatsächliche und scheinbare Tätigkeiten abgeleitet werden oder hervorgehen könnten)
  • Überprüfung der Personalien inklusive Verlangen der Herausgabe von mitgeführten Ausweispapieren

Der Zoll kommt Schwarzarbeit in der Regel durch Kontrollen auf die Schliche. Diese sind nicht selten auch auf teils anonyme Meldungen aus der Bevölkerung zurückzuführen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei den regional zuständigen Hauptzollämtern führt diese Kontrollen durch. Deutschlandweit befassen sich etwa 6.700 Beschäftigte der FKS mit Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Die Mitarbeiter der zuständigen Unterabteilung beim Zoll, Finanzkontrolle Schwarzarbeit, gehen dabei gezielt in Unternehmen und an Arbeitsstätten. Sie überprüfen sowohl die Unterlagen der Angestellten als auch die Personalakten – und das unangekündigt.

Wie der Zoll vorgeht, um Schwarzarbeit zu stoppen, erfahren Sie in diesem kurzen Beitrag von WDRforyou.

Stellt der Zoll fest, dass der Arbeitgeber versäumt hat, einzelne Angestellte bei der Sozialversicherung anzumelden oder Steuern abzuführen, so kann dieser vom Zoll wegen Schwarzarbeit belangt werden. Die betroffenen Arbeitnehmer haben häufig selbst nichts zu befürchten, solange sie dem Arbeitgeber alle benötigten Unterlagen ausgehändigt haben.

Wie können Sie beim Zoll mögliche Schwarzarbeit melden?

Wo kann man schwarzarbeit anzeigen
Jeder kann eine anonyme Anzeige beim Zoll wegen möglicher Schwarzarbeit machen. Aber wie gehen Sie dabei vor?

Die zuständige Abteilung beim Zoll – die FKS – baut unter anderem jedoch auch darauf, dass Personen, die von illegalen Angestelltenverhältnissen oder Schwarzarbeit wissen, entsprechende Verstöße melden. Das können sogar die betroffenen Angestellten selbst sein, weil sie etwa um einen Teil des Lohns betrogen oder unterhalb des Mindestlohns bezahlt werden.

Ob Sie nun selbst betroffen sind oder aber jemanden kennen, der illegal beschäftigt ist oder Schwarzarbeit nachgeht: Sie können beim Zoll jederzeit Schwarzarbeit – anonym oder namentlich – melden. Selbst wenn Sie Ihren Namen angeben, wird ihr Name nicht unbefugt weitergegeben, da Ihre personenbezogenen Daten dem Datenschutz unterliegen.

Haben Sie nur allgemeine Fragen rund um das Thema “Schwarzarbeit & illegale Beschäftigung” gegenüber dem Zoll, wenden Sie sich an die Zentrale Auskunft der Generalzolldirektion:

Kontaktinformationen Zentrale Auskunft
AnschriftGeneralzolldirektion Zentrale Auskunft Postfach 10 07 61

01077 Dresden

Weitere Kontaktmöglichkeiten (Achtung! Die Zentrale Auskunft kann nur unverbindliche Auskünfte erteilen und bietet keine Rechtsberatung! Auch Fragen zu ausländischen Zollbestimmungen können an dieser Stelle nicht beantwortet werden.)
Anfragen von PrivatpersonenTelefon: (Mo-Fr 8-17 Uhr) 0351/ 44834 510

Fax:

0351/ 44834 590

E-Mail:

(Anhänge bis max. 5 MB)

Anfragen von UnternehmenTelefon: (Mo-Fr 8-17 Uhr) 0351/ 44834 520

Fax:

0351/ 44834 590

E-Mail:

(Anhänge bis max. 5 MB)

Welche Strafe kann der Zoll bei Schwarzarbeit androhen?

Führt der Zoll bei Schwarzarbeit-Verdacht eine Kontrolle durch und bestätigt sich dieser tatsächlich, so können unterschiedliche Zuwiderhandlungen denkbar sein, z. B.:

Wo kann man schwarzarbeit anzeigen
Welche Strafe kann das Hauptzollamt bei Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung androhen?

  • Eine Privatperson, die vom Zoll für Schwarzarbeit belangt wird, handelt in der Regel ordnungswidrig. Hier können Bußgelder von bis zu 300.000 Euro möglich sein.
  • Arbeitgeber können sich bei illegaler Beschäftigung oder Schwarzarbeit der Steuerhinterziehung oder des Sozialversicherungsbetrug schuldig machen. Hierbei handelt es sich um Straftaten, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden können.
  • Wer Sozialleistungen bezieht und schwarz arbeitet kann ebenfalls strafrechtlich belangt werden, z. B. wegen Erschleichens von Sozialleistungen oder Betrug. Auch für diese Verstöße können eine Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden.
  • Verstößt ein Arbeitgeber gegen das Mindestlohngesetz (illegale Beschäftigung), so liegt in der Regel ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit vor. Für diese kann ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro drohen.

Neben möglichen Bußgeldern, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen entstehen zudem bei Schwarzarbeit regelmäßig auch Schadensersatzansprüche seitens der betroffenen Stellen (Finanzamt, Sozialversicherungen, Arbeitnehmer).

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:

Wo kann man schwarzarbeit anzeigen
Wo kann man schwarzarbeit anzeigen
Wo kann man schwarzarbeit anzeigen
Wo kann man schwarzarbeit anzeigen
Wo kann man schwarzarbeit anzeigen
(85 Bewertungen, Durchschnitt: 4,46 von 5)

Zoll: Kampf gegen Schwarzarbeit

4.46 5 85

Wo kann man schwarzarbeit anzeigen
Loading...

Das könnte Sie auch interessieren: