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Schwarzarbeit und illegale Machenschaften auf Deutschlands Baustellen florieren. Die Soka-Bau hat jetzt eine Online-Meldeplattform eingerichtet, auf der Zeugen anonyme Hinweise geben können.
Die Soka-Bau möchte es Betrieben und Beschäftigten einfacher machen, Fälle von Schwarzarbeit zu melden. Hierfür hat sie eine Meldeplattform eingerichtet, auf der Wettbewerbsverzerrungen und prekäre Beschäftigungsverhältnisse online gemeldet werden können. Dies kann man anonym oder mit seinem Namen tun. Alles, was verdächtig erscheint, meldenDie Plattform richtet sich an Auftraggeber, Arbeitnehmer als auch an Personen, die Zur neuen Meldeplattformetwas Verdächtiges mitbekommen haben. Melden könnte man hier zum Beispiel Fälle von Mindestlohnunterschreitung, Scheinselbstständigkeit, unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung, wirtschaftskriminelle Aktivitäten oder Menschenhandel. Hinweise, die über die Plattform eingehen, werden von der Soka-Bau zunächst intern geprüft, heißt es. Die weiteren Schritte würden dann je nach Fall variieren. Gegebenenfalls leitet die Soka-Bau die Informationen an das Hauptzollamt weiter. Folgende Pflichtfelder müssen bei einer Meldung ausgefüllt werden- Name und Adresse des Unternehmens, das hinsichtlich Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung aufgefallen ist- Ortsangabe zur Baustelle - Art der dort durchgeführten Tätigkeiten Freifelder bieten dem Hinweisgeber außerdem die Möglichkeit, ausführlicher über das Beobachtete zu berichten. Sollten auch Fotos oder Dokumente vorhanden sein, können diese als digitale Anlage beigefügt werden. Freiwillig sind Angaben zur eigenen Person. Weitere MeldemöglichkeitenJeder, der auf einer Baustelle merkt, dass etwas faul ist, kann dazu beitragen, dass die illegalen oder halblegalen Machenschaften aufgedeckt und verfolgt werden, sagt die Bauwirtschaft. Bereits durch eine anonyme Anzeige können in Verdachtsfällen Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zoll eingeleitet werden. "Je konkreter die Hinweise über Auffälligkeiten auf Baustellen, umso zielgerichteter kann die FKS vorgehen", heißt es im Infoflyer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe "Wege aus der Schwarzarbeit". Ein Meldeformular für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung findet man auch auf den Internetseiten des ZDB. Auch die Sozialkassen nehmen Hinweise entgegen. Zum Beispiel die Soka-Bau auf ihrer neuen Meldeplattform . Ansprechpartner bei der Zollverwaltung (FKS) findet man ebenfalls im Internet. Quelle: Handwerkskammer Cottbus Text: Kirsten Freund / handwerksblatt.de Menü
Von bussgeldkatalog.org, 16. Februar 2022 Bußgeldkatalog & RatgeberKommentare
Zoll-Bußgeld- & Strafenkatalog: Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung
Kampf gegen die Schattenwirtschaft: Wie der Zoll Schwarzarbeit verfolgtDer Zoll stoppt nicht nur Schwarzarbeit, sondern auch illegale Beschäftigung wie etwa bei Zwangsarbeit.Eine der Hauptaufgaben, die der Zoll innerhalb der Landesgrenzen ausübt, ist die Bekämpfung von Schwarzarbeit bzw. illegaler Beschäftigung. Auf Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) sind der zuständigen Abteilung beim Hauptzollamt entsprechende Befugnisse zugewiesen. Erfahren Sie im Folgenden, welche Aufgaben der Zoll bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung hat. Wie geht die Zollverwaltung bei einer Prüfung vor? Welche Ordnungswidrigkeiten und Straftaten sind bei Feststellung entsprechender Verstöße möglich? Und welche Sanktionen sind hierfür zu befürchten?
In welchen Branchen ist Schwarzarbeit ein besonders großes Problem? Insbesondere im Baugewerbe, im Handwerk, bei Reinigungskräften und in der privaten Hauspflege sind Verstöße u. a. gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz häufiger anzutreffen. Warum ist Schwarzarbeit illegal? Bei Schwarzarbeit werden sowohl Steuern als auch Sozialabgaben unterschlagen. Die Schattenwirtschaft bedeutet für Staat, Länder, Sozialkassen und Unternehmen jährlich erhebliche Verluste in Milliardenhöhe (mehr dazu hier). Wie unterscheiden sich Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung? Ziel von Schwarzarbeit ist die Unterschlagung von Steuern und Sozialabgaben. Von diesen Zuwiderhandlungen abgesehen verstößt die Anstellung selbst dabei gegen keine Gesetze. Bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen hingegen handelt es sich um Anstellungen, die eigentlich gar nicht hätten entstehen dürfen (z. B. bei der Anstellung ausländischer Personen ohne Arbeitserlaubnis oder bei Bezahlung unter dem gesetzlichen Mindestlohn). Näheres zur Unterscheidung erfahren Sie hier. Wann liegt Schwarzarbeit vor?Zoll-Kontrolle: Wann ist Schwarzarbeit, wann illegale Beschäftigung anzunehmen?Definiert werden die Begriffe “Schwarzarbeit” und “illegale Beschäftigung” in § 1 SchwarzArbG wie folgt: Schwarzarbeit liegt vor, wenn …
Illegale Beschäftigungen hingegen sind zum Beispiel gegeben, wenn …
Im Übrigen: Personen, die in einem der folgenden Gewerbe arbeiten, sind nach § 2a Abs. 1 SchwarzArbG verpflichtet, ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Pass, Pass- oder Ausweisersatz) während der Tätigkeit mitzuführen. Der Zoll kann verlangen, diese einzusehen:
Der Arbeitgeber hat seine Mitarbeiter entsprechend schriftlich auf diese Pflicht hinzuweisen. Enorme Verluste durch Schwarzarbeit und illegale BeschäftigungZollkontrolle: Warum ist Schwarzarbeit so ein großes Problem?Sowohl Schwarzarbeit als auch illegale Beschäftigung bringen den Fiskus jedes Jahr um Millionen Euro an Steuergeldern. Allein für das Jahr 2017 entstand ein geschätzter Steuerverlust von etwa 1 Milliarde Euro. Aber nicht nur Staat und Regierung stellt Schwarzarbeit vor Probleme: Nach einer Schätzung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) bedeutete die Schattenwirtschaft im Jahr 2018 für Unternehmen Umsatzeinbußen von bis zu 300 Milliarden Euro, allein in Deutschland. Und auch den Sozialversicherungen entgehen Unsummen durch Schwarzarbeit. Das kann am Ende allen Bürgern zum Nachteil gereichen, etwa in Form von Beitragserhöhungen, geringeren Leistungsangeboten oder sinkenden Renten. In der folgenden Infografik erhalten Sie einen Überblick über die 5 Säulen der Sozialversicherung (gesetzliche, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Deutsche Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung): Infografik: Die 5 Säulen der Sozialversicherung und deren FunktionenZollamt Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS): Der Zoll im Kampf gegen Schwarzarbeiter und illegal BeschäftigteDie Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten obliegt nicht allein der Polizei. Auch der Zoll hat einen breiten Zuständigkeitsbereich. So ist das Zollamt auch für die Schwarzarbeit, Kontrollen sowie die Bekämpfung und Ahndung entsprechender Verstöße zuständig. Eine Ausnahme gilt bei Straftaten: Diese zeigt der Zoll an. Eine Strafe verhängt jedoch ggf. ein Gericht. Dies ist im SchwarzArbG eindeutig festgeschrieben. Das Gesetz erteilt dem Zoll dabei auch ähnliche Befugnisse, wie der Polizei. Die Mitarbeiter der beim Zoll eingerichteten Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) dürfen folgende Maßnahmen treffen: Welche Möglichkeiten stehen dem Zollamt für die Schwarzarbeit-Bekämpfung zur Verfügung?
Der Zoll kommt Schwarzarbeit in der Regel durch Kontrollen auf die Schliche. Diese sind nicht selten auch auf teils anonyme Meldungen aus der Bevölkerung zurückzuführen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei den regional zuständigen Hauptzollämtern führt diese Kontrollen durch. Deutschlandweit befassen sich etwa 6.700 Beschäftigte der FKS mit Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Die Mitarbeiter der zuständigen Unterabteilung beim Zoll, Finanzkontrolle Schwarzarbeit, gehen dabei gezielt in Unternehmen und an Arbeitsstätten. Sie überprüfen sowohl die Unterlagen der Angestellten als auch die Personalakten – und das unangekündigt. Wie der Zoll vorgeht, um Schwarzarbeit zu stoppen, erfahren Sie in diesem kurzen Beitrag von WDRforyou.Stellt der Zoll fest, dass der Arbeitgeber versäumt hat, einzelne Angestellte bei der Sozialversicherung anzumelden oder Steuern abzuführen, so kann dieser vom Zoll wegen Schwarzarbeit belangt werden. Die betroffenen Arbeitnehmer haben häufig selbst nichts zu befürchten, solange sie dem Arbeitgeber alle benötigten Unterlagen ausgehändigt haben. Wie können Sie beim Zoll mögliche Schwarzarbeit melden?Jeder kann eine anonyme Anzeige beim Zoll wegen möglicher Schwarzarbeit machen. Aber wie gehen Sie dabei vor?Die zuständige Abteilung beim Zoll – die FKS – baut unter anderem jedoch auch darauf, dass Personen, die von illegalen Angestelltenverhältnissen oder Schwarzarbeit wissen, entsprechende Verstöße melden. Das können sogar die betroffenen Angestellten selbst sein, weil sie etwa um einen Teil des Lohns betrogen oder unterhalb des Mindestlohns bezahlt werden. Ob Sie nun selbst betroffen sind oder aber jemanden kennen, der illegal beschäftigt ist oder Schwarzarbeit nachgeht: Sie können beim Zoll jederzeit Schwarzarbeit – anonym oder namentlich – melden. Selbst wenn Sie Ihren Namen angeben, wird ihr Name nicht unbefugt weitergegeben, da Ihre personenbezogenen Daten dem Datenschutz unterliegen. Haben Sie nur allgemeine Fragen rund um das Thema “Schwarzarbeit & illegale Beschäftigung” gegenüber dem Zoll, wenden Sie sich an die Zentrale Auskunft der Generalzolldirektion:
Welche Strafe kann der Zoll bei Schwarzarbeit androhen?Führt der Zoll bei Schwarzarbeit-Verdacht eine Kontrolle durch und bestätigt sich dieser tatsächlich, so können unterschiedliche Zuwiderhandlungen denkbar sein, z. B.: Welche Strafe kann das Hauptzollamt bei Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung androhen?
Neben möglichen Bußgeldern, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen entstehen zudem bei Schwarzarbeit regelmäßig auch Schadensersatzansprüche seitens der betroffenen Stellen (Finanzamt, Sozialversicherungen, Arbeitnehmer). Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte: (85 Bewertungen, Durchschnitt: 4,46 von 5)Zoll: Kampf gegen Schwarzarbeit Loading... Das könnte Sie auch interessieren: |