Wo kann ich einen neuen führerschein beantragen

Serviceangebot Unter der Telefonnummer (030) 90269-2400 können Sie Fragen zum Pflichtumtausch stellen. Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 07:00-15:00 Uhr und am Freitag von 07:00-14:00 Uhr besetzt. +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis Anfang 2033 in ein EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Ziel ist es, Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicher zu machen. Es handelt sich um einen bloßen Dokumentenaustausch. Ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Den neuen Führerschein erhalten Sie bequem per Post nach Hause, er ist auf 15 Jahre befristet.

Pflichtumtausch

Wer nicht auf den Führerschein verzichten möchte, ist zum Umtausch verpflichtet, allerdings erfolgt der Pflichtumtausch stufenweise. Der Pflichtumtausch gilt zunächst für die alten, grauen oder rosafarbenen, Papierführerscheine (auch ehem. DDR-Führerscheine),
  • die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind.
Der stufenweise Pflichtumtausch richtet sich nach Ihrem Geburtsjahr: • Vor 1953: Umtausch bis zum 19.01.2033 • 1953 - 1958: Umtausch bis zum 19. Januar 2022 • 1959 - 1964: Umtausch bis zum 19. Januar 2023 • 1965 - 1970: Umtausch bis zum 19. Januar 2024 • 1971 oder später: Umtausch bis zum 19. Januar 2025
  • Ab dem Jahr 2025 erfolgt im nächsten Schritt der stufenweise Pflichtumtausch für alle Inhaber/innen von alten Kartenführerscheinen, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (mehr unter „Rechtsgrundlagen“).

Freiwilliger Umtausch Beantragen Sie einen Umtausch vor Ihrer individuellen Frist, wenn Sie einen Papierführerschein besitzen und
  • einen Antrag auf einen Internationalen Führerschein stellen,
  • einen Antrag auf eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung stellen,
  • Sie Inhaber/in der alten Fahrerlaubnisklasse 2 oder Fahrerlaubnisklasse 3, die Zugkombinationen über 12 t (Zugfahrzeug bis 7,5 t) führen, sind. Dann sollte der Kartenführerschein bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres beantragt sein, damit der Erhalt der alten Klasse gesichert ist.
oder z.B. bei Reisen ins Ausland (auch EU-Reisen)
  • Grundsätzlich ist der freiwillige Umtausch eines Papierfüherscheins zu jedem Zeitpunkt, auch vor den genannten Fristen möglich.

Falls Sie einen alten Kartenführerschein besitzen, der zwischen 1999 und 2013 ausgestellt wurde, und diesen umtauschen möchten, nutzen Sie bitte die Dienstleistung "Kartenführerschein umtauschen" (unter "Weiterführende Informationen").

Voraussetzungen

  • Sie wollen weiterhin ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen
  • Ihr Führerschein wurde bis einschließlich 19.01.2013 ausgestellt
  • Hauptwohnsitz in Berlin

    Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.

  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis

    Personalausweis bzw. Pass

  • 1 Lichtbild

    Aktuelles biometrisches Foto

  • Alter Führerschein im Original
  • ggf. Karteikartenabschrift, wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, der nicht in Berlin ausgestellt wurde

    Sie benötigen die Karteikartenabschrift nur, wenn Sie Ihren umzutauschenden Führerschein nicht in Berlin erworben haben, sondern z.B. in einem anderen Bundesland.

    • Beantragen Sie selbständig die Karteikartenabschrift bei der Fahrerlaubnisbehörde des Bundeslands, in dem Ihr Führerschein ausgestellt wurde.
    • Senden Sie die Karteikartenabschrift an:
    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) Abt. III - Fahrerlaubniswesen Sachgebiet III C 22 Puttkamerstr. 16-18

    10969 Berlin

  • ggf. Augenärztliches Zeugnis

    Wenn die Sehhilfen-Auflage wegen Verbesserung des Sehvermögens entfallen kann. Hierfür ist ein augenfachärztliches Zeugnis einzureichen.

    Ein Sehtest reicht bei Antragstellung seit dem 20.07.2015 nicht mehr aus.

  • 25,30 Euro: Umtausch in einen EU-Kartenführerschein
  • 5,10 Euro: zusätzlich für den Direktversand des Führerscheins

Rechtsgrundlagen

Beim Direktversand wird der Führerschein direkt von der Bundesdruckerei über die deutsche Post per Einschreiben/Einwurf in den Briefkasten zugestellt. Voraussetzung ist, dass der Name des/der Führerscheininhabers/in auf dem Briefkasten angegeben ist.

Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.

Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.


Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)

Vorbei die Zeiten, in denen ein Blick in den Führerschein pickelige Jugendbilder mit längst vergessenen Haarmoden lieferte. Bis zum 19. Januar 2033 müssen nach Vorgaben der Europäischen Union alle alten Führerscheine umgetauscht werden. Damit will die EU eine europaweite Vereinheitlichung und Erhöhung der Fälschungssicherheit der Führerscheindokumente erreichen.   Vom Pflichtumtausch sind in Deutschland alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine betroffen. In den kommenden Jahren müssen damit bundesweit rund 43 Millionen Menschen ihr altes Führerscheindokument durch den neuen EU-Kartenführerschein ersetzen. Allein in Nordrhein-Westfalen geht es um nahezu zehn Millionen Dokumente. Um einen geordneten Ablauf dieses Prozesses sicher zu stellen, haben Bund und Länder eine zeitliche Staffelung zum Umtausch beschlossen, die am 18. März 2019 mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft tritt. Der Umtausch beginnt im Jahr 2022.   Zuständig für den Umtausch ist die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde am Wohnsitz. Mitzubringen sind Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein. Eine neuerliche Prüfung oder ein Sehtest müssen nicht absolviert werden, denn die Fahrerlaubnis erlischt nicht, wohl aber die Gültigkeit des bisherigen Führerscheindokuments. Zur Erinnerung darf der alte (entwertete) Führerschein behalten werden. Die benötigten Informationen der ursprünglich ausstellenden Behörde werden intern auf dem Behördenweg zur Verfügung stehen, so dass sich die Betroffenen nicht selbst darum kümmern müssen. Der neue Führerschein ist dann für 15 Jahre gültig.   Wann umgetauscht werden muss, richtet sich danach, ob ein grauer bzw. rosa Führerschein oder ein EU-Kartenführerschein vorliegt. Für Inhaber von „grauen oder rosa Lappen“, das sind die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellten Führerscheine, gilt eine Zeitstaffel, die sich nach dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers richtet. Führerscheininhaber mit Geburtsjahr vor 1953 brauchen nicht vorzeitig umzutauschen: sie müssen erst zum Stichtag 19. Januar 2033 den neuen Führerschein vorlegen.   Für Inhaber von EU-Kartenführerscheinen, wie sie ab dem 01. Januar 1999 ausgestellt wurden, richtet sich der Zeitpunkt für den Umtausch nach dem Ausstellungsjahr. Das ergibt sich aus Feld 4a auf der Vorderseite des Kartenführerscheins.

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Wo kann ich einen neuen führerschein beantragen

Mit der Befristung der neuen Führerscheine sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden.

Foto: Bundesregierung/Stutterheim

Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.

Wie lange sind alte Pkw-Führerscheine noch gültig?

Für den Führerschein-Umtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033 - aber je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

  • vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins (*):

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

(*) Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Allgemein gilt: Pkw-Führerscheine der Klasse B, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig - danach müssen sie erneuert werden.

Muss die Fahrprüfung wiederholt werden?

Beim Umtausch des Führerscheins handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit - die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen wie eine Wiederholung der Fahrprüfung sind damit nicht verbunden.

Ist auch der Motorradführerschein befristet?

Für den Motorradführerschein (Klasse A) gelten dieselben Umtauschfristen wie beim Pkw-Führerschein. Zukünftig muss auch er spätestens alle 15 Jahre verlängert werden. Eine nochmalige Prüfung oder ein Gesundheitszeugnis sind dafür ebenfalls nicht erforderlich.

Wo ist der alte Führerschein umzutauschen?

Für den Umtausch des Führerscheindokuments ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig und vorab über die coronabedingten Änderungen der Sprechzeiten zu informieren.

Welche Dokumente werden für den Umtausch benötigt?

Für den erfolgreichen Führerscheinumtausch sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • der aktuelle Führerschein
  • eine Gebühr von rund 25 Euro

Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde erforderlich. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder auch online beantragen und an die aktuelle Führerscheinstelle schicken.

Wie lange ist der neue EU-Führerschein gültig?

Anders als bisher verlieren die Dokumente nach 15 Jahren ihre Gültigkeit. Sie müssen dann - wie zum Beispiel der Personalausweis oder der Reisepass - erneuert werden. Für die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gilt die 15-Jahres-Gültigkeitsbefristung bereits.

Mit der Befristung sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden. Eine ärztliche Untersuchung oder eine Überprüfung der Fahreignung müssen bei der Neubeantragung nicht nachgewiesen werden.

Was passiert bei unterlassenem Umtausch?

Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Die Länder können in Ausnahmefällen von einer Geldbuße absehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn aufgrund der Pandemie ein Umtausch in der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist. Ein Ablaufdatum bedeutet, dass das Dokument seine Gültigkeit, aber nicht, dass der Fahrer damit seine Fahrerlaubnis verliert.

Mehr zum Führerschein-Umtausch erfahren Sie auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums.