KommentareTeilen In manchen Städten sind Abstellflächen für E-Scooter rar. Mehrere Städte planen bereits, Parkverbot-Zonen für E-Tretroller einzuführen. Wohin also mit ihnen? In immer mehr deutschen Großstädten flitzen sie herum und sorgen für Diskussionen: die E-Scooter. Die einen finden sie unheimlich praktisch, die anderen regen sich über sie auf, wenn sie im Weg herumfahren oder -stehen. Hier erfahren Sie, wo Sie Ihren E-Scooter gefahrlos abstellen können. Wie das Rad, so der E-ScooterWas für das Fahrrad gilt, gilt auch für den E-Scooter. "Auf öffentlichen Verkehrsflächen stellt das Parken eines Fahrrads eine zulässige Nutzung dar. Das Abstellen am Straßenrand, auf Gehwegen, Grünstreifen oder in Fußgängerzonen ist also grundsätzlich erlaubt", erklärt Dr. Daniela Mielchen von der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht auf der Website Verkehrsanwaelte.de. Doch wie auch mit dem Rad gibt es Ausnahmen, zum Beispiel müssen Rettungswege freigehalten und andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht behindert oder gefährdet werden. An Kreuzungen dürfen sie zum Beispiel die Sicht nicht behindern. Lesen Sie auch: Sicher unterwegs mit dem E-Scooter. E-Scooter und Fahrräder am Straßenrand müssen nachts beleuchtet seinAndernfalls müssen Sie mit Konsequenzen rechnen: Das Ordnungsamt darf ein Fahrrad entfernen, wenn es für andere Verkehrsteilnehmer eine Behinderung oder Gefahr darstellt. Das nennt sich Ersatzvornahme. Die Kosten dafür trägt dann der Besitzer des Rads. Wenn Sie Ihr Rad oder Ihren Roller nachts am Straßenrand abstellen, muss es oder er gut beleuchtet sein, sagt Rechtsanwältin Mielchen. Ebenfalls interessant: Großer E-Scooter-Vergleich: Wie teuer sind Sharingdienste und wer sind die Anbieter? Video: E-Scooter - das sollten Sie beachtenAusrangierte Fahrräder dürfen nicht irgendwo geparkt werdenAusrangierte Räder, die nicht mehr fahrtüchtig sind, dürfen allerdings nicht einfach an irgendeinem Laternenmast geparkt und vergessen werden. Das Gleiche gilt für Fahrräder, die - ohne wegerechtliche Erlaubnis - als Werbemittel zum Beispiel auf einer Verkehrsinsel oder in der Fußgängerzone angekettet werden und zum Beispiel auf ein Restaurant hinweisen. Auch diese werden schließlich kostenpflichtig entfernt. Lesen Sie auch: E-Scooter für Straße zugelassen: Diese Regeln gelten. vro Fotostrecke ansehen Bild: Jessica Neumayer
Sofern Radwege oder Radfahrstreifen vorhanden sind, benutzen Sie bitte diese. Ansonsten weichen Sie bitte auf die Fahrbahn aus. Keinesfalls dürfen Gehwege, Fußgängerzonen und Parks befahren werden. In Parks ist auch das Abstellen der Roller untersagt. Das Fahrverbot auf Gehwegen gilt auch bei ausgeschaltetem E-Motor.
Bitte passen Sie Ihre Geschwindigkeit an die Gegebenheiten an und schätzen Sie Ihre Fahr-Kompetenzen vorsichtig ein. Die meisten Unfälle passieren, weil viele ihre Fähigkeiten überschätzen. Das Brems- und Kurvenverhalten der E-Scooter unterscheidet sich deutlich von dem eines Fahrrads.
Elektro-Tretroller sind Kraftfahrzeuge und diese brauchen eine Versicherung. Als Nachweis gilt eine Plakette am Fahrzeug. E-Scooter brauchen ein Brems- und Lichtanlage sowie eine Lenkstange.
Wenn der Roller zusammenklappbar ist, gilt er als Gepäckstück und kann kostenfrei mitgenommen werden. Ansonsten gilt er als Fahrrad und es muss ein Ticket gelöst werden.
Es gelten die gleichen Regeln wie für Fahrräder: Die Roller dürfen auf öffentlichem Grund abgestellt werden. Ein Abstellen vor U-Bahn-Eingängen, Ausfahrten oder auf Fahrradwegen etc. ist nicht erlaubt. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Bedürfnisse der anderen Verkehrsteilnehmer*innen, besonders der Fußgänger*innen.
Nein, ein Führerschein ist nicht notwendig. Auch ein Helm ist nicht verpflichtend, angesichts der möglichen Höchstgeschwindigkeit ist ein Gebrauch allerdings ratsam.
Selbstverständlich gilt die übliche Alkohol-Grenze von 0,5 Promille für Personen ab 21 Jahren und 0,0 Promille für alle jüngeren.
Im Prinzip gelten die gleichen Bedingungen wie für Leih-Fahrräder. Die Anbieter von Leih-Elektro-Rollern sind bei einem Gespräch in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz über diese informiert worden. Die wichtigsten Regeln sind: Abgestellte Fahrzeuge dürfen niemanden behindern, mehr als vier an einem Ort sind nicht erlaubt (sonst liegt eine antragspflichtige Sondernutzung öffentlichen Straßenlands vor) und defekte Roller müssen binnen 24 Stunden entfernt werden. Weitere Auflagen bei Bedarf bleiben möglich. Für Kontrollen sind (in erster Linie) die Ordnungsämter der Bezirke zuständig.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall (am besten online) an die bezirklichen Ordnungsämter oder nutzen Sie die App “Ordnungsamt-Online”. Sie ermöglicht allen Bürgerinnen und Bürgern das Melden von Störungen im öffentlichen Raum. Die Meldung wird an das zuständige Bezirksamt weitergeleitet.
E-Tretroller sind ein neues Verkehrsmittel, das per Bundesverordnung zugelassen wurde. Nutzer*innen dieser Geräte haben genauso ein Anrecht auf die Nutzung des öffentlichen Raums wie alle anderen Verkehrsteilnehmenden. Wie viele E-Tretroller eine Stadt, ein Kiez oder eine Straße bewältigen kann, hängt von der konkreten Örtlichkeit ab. Berlins Behörden behalten die Situation auf den Straßen und Gehwegen genau im Blick – nötigenfalls werden weitere Auflagen geprüft.
(Elektro-Kleinstfahrzeuge-Verordnung) |