Wo darf man e scooter abstellen

Erstellt: 08.08.2019Aktualisiert: 08.08.2019, 15:36 Uhr

Von: Veronika Werdin

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Wo darf man e scooter abstellen

E-Scooter sind derzeit angesagt. Doch wohin mit ihnen nach dem Fahrspaß? © Oliver Berg/dpa

In manchen Städten sind Abstellflächen für E-Scooter rar. Mehrere Städte planen bereits, Parkverbot-Zonen für E-Tretroller­ einzuführen. Wohin also mit ihnen?

In immer mehr deutschen Großstädten flitzen sie herum und sorgen für Diskussionen: die E-Scooter. Die einen finden sie unheimlich praktisch, die anderen regen sich über sie auf, wenn sie im Weg herumfahren oder -stehen. Hier erfahren Sie, wo Sie Ihren E-Scooter gefahrlos abstellen können.

Wie das Rad, so der E-Scooter

Was für das Fahrrad gilt, gilt auch für den E-Scooter. "Auf öffentlichen Verkehrsflächen stellt das Parken eines Fahrrads eine zulässige Nutzung dar. Das Abstellen am Straßenrand, auf Gehwegen, Grünstreifen oder in Fußgängerzonen ist also grundsätzlich erlaubt", erklärt Dr. Daniela Mielchen von der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht auf der Website Verkehrsanwaelte.de. Doch wie auch mit dem Rad gibt es Ausnahmen, zum Beispiel müssen Rettungswege freigehalten und andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht behindert oder gefährdet werden. An Kreuzungen dürfen sie zum Beispiel die Sicht nicht behindern.

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E-Scooter und Fahrräder am Straßenrand müssen nachts beleuchtet sein

Andernfalls müssen Sie mit Konsequenzen rechnen: Das Ordnungsamt darf ein Fahrrad entfernen, wenn es für andere Verkehrsteilnehmer eine Behinderung oder Gefahr darstellt. Das nennt sich Ersatzvornahme. Die Kosten dafür trägt dann der Besitzer des Rads. Wenn Sie Ihr Rad oder Ihren Roller nachts am Straßenrand abstellen, muss es oder er gut beleuchtet sein, sagt Rechtsanwältin Mielchen.

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Video: E-Scooter - das sollten Sie beachten

Ausrangierte Fahrräder dürfen nicht irgendwo geparkt werden

Ausrangierte Räder, die nicht mehr fahrtüchtig sind, dürfen allerdings nicht einfach an irgendeinem Laternenmast geparkt und vergessen werden. Das Gleiche gilt für Fahrräder, die - ohne wegerechtliche Erlaubnis - als Werbemittel zum Beispiel auf einer Verkehrsinsel oder in der Fußgängerzone angekettet werden und zum Beispiel auf ein Restaurant hinweisen. Auch diese werden schließlich kostenpflichtig entfernt.

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Wo darf man e scooter abstellen

Stehend und lautlos kommt man mit den elektrisch betriebenen Tretrollern durch Berlin. Wenn ein paar einfache Regeln beachtet werden und alle aufeinander Rücksicht nehmen, können die neuen Elektro-Roller ein Gewinn für die innerstädtische Mobilität sein.

Mit Inkrafttreten der “Elektro-Kleinstfahrzeuge-Verordnung” ist der Gebrauch von Elektro-Rollern (auch E-Scooter) auf ein rechtliches Fundament gestellt worden. Die Regelungen gelten auch für alle anderen Elektro-Kleinstfahrzeuge.

Berlin hat sich mit anderen Bundesländern im Bundesrat erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Roller nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen gefahren werden dürfen. So bleiben diese als geschützte Räume exklusiv Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten.

Die Behörden werden darauf achten, dass alle – auch die kommerziellen Anbieter von Leih-Elektro-Rollern – das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme einhalten.

Bericht zu Nutzungskonflikten mit E-Tretrollern

  • Pressemitteilung vom 27.10.2020
Neue Regelpläne für das Parken von Lastenrädern und E-Tretrollern
  • Pressemitteilung vom 08.11.2019

Im Folgenden sind Fragen und Antworten zu privaten und Leih-Elektro-Rollern zu finden:

Sofern Radwege oder Radfahrstreifen vorhanden sind, benutzen Sie bitte diese. Ansonsten weichen Sie bitte auf die Fahrbahn aus. Keinesfalls dürfen Gehwege, Fußgängerzonen und Parks befahren werden. In Parks ist auch das Abstellen der Roller untersagt. Das Fahrverbot auf Gehwegen gilt auch bei ausgeschaltetem E-Motor.

Bitte passen Sie Ihre Geschwindigkeit an die Gegebenheiten an und schätzen Sie Ihre Fahr-Kompetenzen vorsichtig ein. Die meisten Unfälle passieren, weil viele ihre Fähigkeiten überschätzen. Das Brems- und Kurvenverhalten der E-Scooter unterscheidet sich deutlich von dem eines Fahrrads.
Als bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sind 20 Stundenkilometer erlaubt.

Elektro-Tretroller sind Kraftfahrzeuge und diese brauchen eine Versicherung. Als Nachweis gilt eine Plakette am Fahrzeug. E-Scooter brauchen ein Brems- und Lichtanlage sowie eine Lenkstange.

Wenn der Roller zusammenklappbar ist, gilt er als Gepäckstück und kann kostenfrei mitgenommen werden. Ansonsten gilt er als Fahrrad und es muss ein Ticket gelöst werden.

Es gelten die gleichen Regeln wie für Fahrräder: Die Roller dürfen auf öffentlichem Grund abgestellt werden. Ein Abstellen vor U-Bahn-Eingängen, Ausfahrten oder auf Fahrradwegen etc. ist nicht erlaubt. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Bedürfnisse der anderen Verkehrsteilnehmer*innen, besonders der Fußgänger*innen.

Nein, ein Führerschein ist nicht notwendig. Auch ein Helm ist nicht verpflichtend, angesichts der möglichen Höchstgeschwindigkeit ist ein Gebrauch allerdings ratsam.
Ab 14 Jahren dürfen Elektro-Tretroller benutzt werden.

Selbstverständlich gilt die übliche Alkohol-Grenze von 0,5 Promille für Personen ab 21 Jahren und 0,0 Promille für alle jüngeren.
Es darf während der Fahrt nicht telefoniert werden.

Im Prinzip gelten die gleichen Bedingungen wie für Leih-Fahrräder. Die Anbieter von Leih-Elektro-Rollern sind bei einem Gespräch in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz über diese informiert worden. Die wichtigsten Regeln sind: Abgestellte Fahrzeuge dürfen niemanden behindern, mehr als vier an einem Ort sind nicht erlaubt (sonst liegt eine antragspflichtige Sondernutzung öffentlichen Straßenlands vor) und defekte Roller müssen binnen 24 Stunden entfernt werden. Weitere Auflagen bei Bedarf bleiben möglich. Für Kontrollen sind (in erster Linie) die Ordnungsämter der Bezirke zuständig.

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall (am besten online) an die bezirklichen Ordnungsämter oder nutzen Sie die App “Ordnungsamt-Online”. Sie ermöglicht allen Bürgerinnen und Bürgern das Melden von Störungen im öffentlichen Raum. Die Meldung wird an das zuständige Bezirksamt weitergeleitet.

E-Tretroller sind ein neues Verkehrsmittel, das per Bundesverordnung zugelassen wurde. Nutzer*innen dieser Geräte haben genauso ein Anrecht auf die Nutzung des öffentlichen Raums wie alle anderen Verkehrsteilnehmenden. Wie viele E-Tretroller eine Stadt, ein Kiez oder eine Straße bewältigen kann, hängt von der konkreten Örtlichkeit ab. Berlins Behörden behalten die Situation auf den Straßen und Gehwegen genau im Blick – nötigenfalls werden weitere Auflagen geprüft.

(Elektro-Kleinstfahrzeuge-Verordnung)
Vom 6. Juni 2019

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