Wo bekomme ich ein kartenlesegerät für personalausweis

Wo bekomme ich ein kartenlesegerät für personalausweis
Die Onlinefunktionen des neuen Personalausweises lassen sich nur mit Kartenlesegeräten nutzen, die dies ausdrücklich unterstützen.

Wir haben die Zeit gestoppt: Das Smartphone in die Hand nehmen, die Ausweis- App2 installieren und starten, den elektronischen Personalausweis an das Telefon halten, in der App auf „Meine Daten einsehen“ tippen und die sechsstellige Sicherheits-PIN eintippen – fertig! Bis die persönlichen Daten ausgelesen sind und auf dem Display erscheinen, dauert es keine zwei Minuten!

Beim allerersten Mal brauchen Sie vermutlich ein klein wenig länger, auch weil Sie zuerst das Begleitschreiben zum „neuen“ Personalausweis (nPA) heraussuchen und die vorläufige Transport-PIN in eine endgültige umwandeln müssen. Trotzdem wird deutlich, wie schnell das elektronische Sichausweisen mit dem Smartphone abläuft; einen speziellen Kartenleser benötigen Sie nicht mehr zwingend.

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Falls Sie den Brief mit der Transport-PIN zum Aktivieren der Onlineausweisfunktion verlegt haben, bekommen Sie gegen eine Gebühr von sechs Euro eine neue.

Das war bis vor Kurzem noch anders, da musste man ausprobieren, ob sich das eigene Smartphone als Kartenleser für den Ausweis eignete. Denn die verwendeten Funkstandards – NFC beim Telefon, RFID bei der Ausweiskarte – waren zwar ähnlich, aber eben nicht identisch. Wer sichergehen wollte, dass der digitale Identitätsnachweis funktioniert, musste sich ein externes Lesegerät kaufen.

Mittlerweile listet das offizielle Ausweisportal  rund 300 kompatible Mobilgeräte auf, darunter sogar ausgefallene Modelle. Und selbst wer die eIDFunktion lieber am Windows-PC nutzen möchte, kann das ohne zusätzliches Lesegerät. Die kompatiblen Telefone lassen sich per WLAN mit dem Desktoprechner oder dem Notebook koppeln und zum Auslesen der Ausweisdaten verwenden. Wie das funktioniert, erklären wir gleich im Detail. Alternativ nutzt man ein geeignetes RFID-Kartenlesegerät, das es ab rund 30 Euro im Handel gibt.

Wo bekomme ich ein kartenlesegerät für personalausweis
Am Windows-PC können Sie im Programm AusweisApp2 zum Auslesen Ihrer Ausweisdaten sowohl ein Mobiltelefon (oben) oder einen externen Kartenleser (unten) verwenden.

Voraussetzung für die eID-Nutzung ist zunächst der Personalausweis in Form der Plastikkarte im Scheckkartenformat. Den besitzt mittlerweile fast jeder Bundesbürger, schließlich wurde der „neue“ Ausweis schon vor knapp zehn Jahren eingeführt. Darüber hinaus muss die Onlineausweisfunktion freigeschaltet sein; seit 2017 ist dies bei Erwachsenen standardmäßig der Fall. Zuvor konnte man bei der Beantragung beziehungsweise Abholung eines neuen Ausweises festlegen, ob eID aktiv sein sollte. Wer das wünschte, erhielt dazu ähnlich wie bei einer neuen EC- oder Kreditkarte per Brief eine PIN-Nummer.

Doch auch nachträglich lässt sich die Onlinefunktion gegen eine Gebühr von zwölf Euro einschalten. Haben Sie Ihre PIN vergessen oder das Schreiben verlegt, kostet die neue PIN sechs Euro. Beides müssen Sie jedoch persönlich bei Ihrer Meldebehörde erledigen, die Onlinefunktion des Ausweises funktioniert ja schließlich noch nicht.

Mit dem freigeschalteten Ausweis und dem PIN-Brief kann es also losgehen. Dazu verwenden Sie die Software AusweisApp2 , die für Windows, Linux und Android zur Verfügung steht. Wir zeigen die nachfolgenden Schritte unter Windows.

Besitzen Sie einen externen RFID-Kartenleser, verbinden Sie diesen per USB mit Ihrem Rechner und installieren gegebenenfalls die erforderlichen Treiber. Auf der Bedienoberfläche der AusweisApp2 kontrollieren Sie anschließend auf „Einstellungen –> USB-Kartenleser“, dass das Gerät korrekt eingebunden ist.

Ohne spezielles Lesegerät greifen Sie auf Ihr Smartphone zurück und verwenden dieses für die Windows-Software. Dazu installieren Sie die AusweisApp2 zusätzlich auf Ihrem Android-Telefon, das sich zu Hause per WLAN im gleichen Netzwerk wie der PC befindet. Ob Sie diesen per WLAN oder Kabel direkt mit dem Router verbinden, ist unerheblich.

Öffnen Sie die App auf dem Telefon, tippen Sie auf der App-Oberfläche links oben auf die drei Querstriche, und fahren Sie mit „Smartphone als Kartenleser –> Fernzugriff starten –> Kopplung starten“ fort: Sie sehen einen vierstelligen Kopplungscode. Wechseln Sie wieder zur Windows-Software, rufen Sie darin die „Einstellungen“ auf, wählen Sie „Smartphone als Karten-leser“, klicken Sie dann in der Liste auf Ihr Smartphone, und übernehmen Sie hier den vierstelligen Code. Das Telefon fungiert nun als Lesegerät für den Ausweis.

Siehe auch:   RFID-Lesegerät an Ihrem PC anschließen

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Letzter Schritt: Bevor Sie die Onlinefunktion Ihres Ausweises verwenden können, müssen Sie die vorläufige Transport-PIN zur endgültigen Geheimnummer ändern.

Vor der ersten Onlinenutzung fordert die AusweisApp2 Sie auf, die fünfstellige vorläufige Transport-PIN in eine endgültige sechsstellige Geheimnummer zu ändern. Diese können Sie individuell festlegen. Dazu rubbeln Sie das linke Feld auf dem PIN-Brief frei und folgen in der Software dem Assistenten, um die neue PIN zu setzen. Erst danach ist die eID-Funktion aktiviert und kann verwendet werden. Die persönliche Nummer schützt vor Missbrauch der Digitalfunktion, falls man seinen Ausweis verliert. Weil die Geheimnummer bei jeder Onlinenutzung abgefragt wird, ist zugleich sichergestellt, dass sich nur der legitime Besitzer als solcher ausweisen kann. Bewahren Sie die neue PIN sicher auf, beispielsweise in einen Passwortmanager.

Wie die Onlineidentifizierung im Prinzip funktioniert, testen Sie einfach mit der AusweisApp2. Dazu klicken Sie im Programm auf „Selbstauskunft –> Meine Daten einsehen –> Weiter zur PIN-Eingabe“. Nach Eingabe Ihrer PIN erscheinen Familien-, Geburts- und Vorname, Geburtsdatum und -ort sowie die gespeicherte Wohnadresse.

So weit, so gut. Aber nun wollen Sie die eID-Funktion auch sinnvoll einsetzen! Und da ist es leider weiterhin etwas unübersichtlich, denn die in der Software und auf dem Ausweisportal  aufgelisteten „Anbieter“ sind keineswegs vollständig aufgeführt. Das ist auch deshalb unverständlich, weil das Bundesinnenministerium ebenfalls eine Onlineübersicht der Dienste und Behörden führt, bei denen man sich digital ausweisen kann . Diese erwies sich bei unseren Stichproben aktueller und umfangreicher.

So fanden sich darin beispielsweise auch Geldinstitute, bei denen man ein Depot oder ein Konto eröffnen kann, ohne für die Legitimierung eine Postfiliale aufsuchen oder das mitunter überlastete Video-Ident nutzen zu müssen. Über den Ausweis ist die eigene Identität in wenigen Sekunden nachgewiesen.

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Schnell und bequem, aber bislang selten: Nur wenige Kreditinstitute bieten bereits die Möglichkeit, sich online per eID mit dem Ausweis zu legitimieren.

Die Webseite des Innenministeriums bietet über „Anwendungen –> Bürgerdienste“ zudem die Möglichkeit, nach Behörden des Bundes und nach solchen der Länder und Kommunen zu suchen. Zu den Bundesbehörden zählen unter anderem das Bundesamt für Justiz (Führungszeugnis), das Bundesverwaltungsamt (BAFöG-Anträge), die Rentenversicherung (Renteninformation), das Kraftfahrt-Bundesamt („Punkte“ in Flensburg) und die Finanzämter (Elster-Steuererklärung).

Regelrecht kleinteilig wird es bei „Länder und Kommunen“, zumal man hier meist noch mehrfach weiterklicken muss, um zu den Diensten der eigenen Stadt oder Gemeinde zu gelangen: für München beispielsweise über das „BayernPortal für Bürgerdienste des Freistaates Bayern und der bayerischen Kommunen –> BayernID –> Online-Services > Vor Ort“ und so weiter. Das alles ist ziemlich unübersichtlich. Das Gleiche gilt übrigens, wenn Sie über das Onlineportal Ihrer Kommune kommen, die zudem darüber entscheidet, was sie ihre Bürger online erledigen lässt.

Drei Tipps zum Schluss: Behördengebühren werden natürlich auch bei der Onlinenutzung fällig, der Bezahlvorgang ist dabei aber meist ähnlich gut in den gesamten Prozess integriert wie bei sonstigen Einkäufen im Internet. Und wenn zweitens die Suchfunktion der AusweisApp2 keine oder nicht die gesuchten Treffer anzeigt, probieren Sie andere Begriffe, oder wählen Sie Ihr Bundesland statt der Kommune. Und geben Sie drittens nicht gleich auf, wenn Sie einen Onlineservice nicht sofort finden. Gerade in Großstädten sind die Wartezeiten bei Ämtern und Behörden teilweise sehr lang, sodass sich die Internetalternative gerade für Kleinigkeiten wie Hundesteuer, Feinstaubplakette und Ähnliches lohnt.

Wer sich dank Onlinefunktion des Ausweises auch nur einen persönlichen Gang aufs Amt sparen konnte, dürfte begeistert sein. Aber bislang gab es eben nur wenige sinnvolle Szenarien für die Allgemeinheit. Dass sich nun seit einigen Monaten das Auto an- oder abmelden lässt, zeigt das Potenzial – und zwar nicht nur bei und für Behörden. Gerade Geldinstitute und Versicherungen würden neue Kunden nicht nur mit attraktiven Konditionen, sondern auch mit einer Legitimierung locken, wenn diese in wenigen Sekunden abgeschlossen ist.

Bis zum Durchbruch der eID-Funktion wird es aber noch dauern. Für Staat, Länder, Kommunen und Unternehmen lohnt sich der Aufbau der Infrastruktur nur, wenn die Bürger sie auch nutzen. Die aber setzen sich mit der neuen Technik erst auseinander, wenn die ihnen spürbare Vorteile verspricht – ein typisches Henne-Ei-Problem. Da passt es ins Bild, dass Bund, Länder und Kommunen ihr geplantes gemeinsames Onlineverwaltungsportal erst einmal abgespeckt haben. Ob damit – wie vom Onlinezugangsgesetz (OZG) verlangt – bis Ende 2022 tatsächlich knapp 600 Verwaltungsleistungen digital angeboten werden, bleibt deshalb abzuwarten.