Wo beantragt man eine kur

Warum erst etwas tun, wenn sich ein körperliches oder psychisches Leiden vollständig manifestiert? Eine sogenannte Vorsorgekur kann oftmals eine wichtige Maßnahme sein, um mögliche gesundheitliche Probleme abzuwenden oder einen Beitrag dazu leisten, dass sich Beschwerden bessern bzw. nicht verschlimmern. Doch wie beantragt man eine solche Kur?

Viele stellen es als eine Art bezahlten Urlaub dar, doch genau das ist eine Kur nicht. Ziel eines solchen Aufenthalts ist, Menschen dabei zu helfen, ihre Gesundheit zu erhalten – und zwar in Fällen, in denen sich mögliche Leiden anbahnen oder bereits zeigen. Krankenkassen übernehmen die Kosten für ambulante Kuren – und manchmal sogar für Unterkunft und Verpflegung, zumindest teilweise. Um eine Kur zu beantragen, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Der Unterschied zwischen Vorsorgekur und Reha

Bei der Vorsorgekur steht die Prävention von Krankheiten im Vordergrund. Diese können sich bereits anbahnen oder eine mögliche, in der Zukunft auftretende Folge anderer Leiden sein. In § 23 SGB V, der die medizinischen Vorsorgeleistungen regelt, heißt es:

„Versicherte haben Anspruch auf ärztliche Behandlung und Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, wenn diese notwendig sind,

  1. eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen,
  2. einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken
  3. Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden oder
  4. Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.“

Eine Reha hingegen dient dazu, Menschen zu helfen, die unter starken Beschwerden leiden bzw.: bei denen die Krankheitssymptome sich bereits in ausgeprägter Form manifestieren. Die Reha hat zum Ziel die Gesundheit (teils) wiederherzustellen.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Kur erfüllt sein?

Der Weg bis zur Genehmigung einer Kur durch die Krankenkasse ist oft kompliziert und langwierig. Damit die Krankenkasse dem Antrag auf Kur grünes Licht gibt, muss Folgendes gegeben sein:

  • Erkennbares Risiko, dass ohne eine solche Kur der Versicherte möglicherweise erkrankt
  • Antrag muss deutlich zeigen, dass der Versicherte schon an seinem Wohnort Maßnahmen gegen sich anbahnende Beschwerden ergriffen hat und diese nicht ausreichend oder nur schwer mit den beruflichen und familiären Umständen vereinbar waren

Wie stellt man einen Kur-Antrag?

Arzt und Versicherter füllen die Unterlagen gemeinsam aus. Beim Beantragen der Kur muss der Arzt begründen, warum genau sie nötig ist. Je ausgefeilter der Antrag, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Kasse zustimmt. Wichtig ist, darin nicht eine Sammlung an Beschwerden aufzulisten, sondern sich auf ein Hauptsymptom zu konzentrieren.

Der ausgefüllte Antrag wird anschließend bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingereicht. Die Krankenkasse ist unabhängig davon, ob jemand sozialversicherungspflichtig oder freiwillig versichert ist, zuständig. Das gilt auch für mitversicherte Partner oder Kinder sowie für Rentner, Arbeitslose und Selbstständige.

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Was tun, wenn die Kasse den Antrag ablehnt?

Für ihre Entscheidung können die Gesetzlichen Krankenversicherungen den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder einen Amtsarzt zurate ziehen. Wichtig zu wissen: Die Erfahrungen zeigen, dass viele Anträge zunächst einmal abgelehnt werden. In den allermeisten Fällen lohnt es sich aber, schriftlich Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Wenn dann nochmals und gegebenenfalls ausführlicher Gründe für die Vorsorgekur dargelegt werden, stimmen die Kassen dem in vielen Fällen doch zu.

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Wie lange dauert eine Kur – und wo findet sie statt?

Eine bewilligte ambulante Vorsorgekur findet in aller Regel in einem der 350 Heilbäder und Kurorte in Deutschland statt und dauert im Schnitt zwei bis drei Wochen. Der Versicherte kann sich den Ort selbst aussuchen – die Einrichtungen dort müssen aber natürlich Angebote für das Therapieziel vorhalten. Generell ist eine erneute Kur frühestens nach vier Jahren möglich. Falls medizinisch notwendig, kann dieser Zeitrahmen jedoch unterschritten werden.

Welche Kosten übernimmt die Kasse?

Die Krankenkassen übernehmen die vertraglichen Kosten der kurärztlichen Behandlung, die Aufwendungen für Bäder, Massagen und sonstige medizinische Leistungen sowie für Arznei- und Verbandmittel. Das heißt im Umkehrschluss: Die Kosten für Verpflegung und Unterkunft werden in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen – ein nicht unbeachtlicher Kostenfaktor. Je nach Krankenkasse gibt es noch einen Zuschuss von täglich zwischen acht und 16 Euro für Unterkunft, Verpflegung und Anreise.

Gibt es noch Alternativen zur Vorsorgekur?

Die meisten Krankenkassen bieten auch sogenannte Präventionsreisen an. Sie richten sich vorwiegend an Menschen ohne ausgeprägte Beschwerden, die trotzdem etwas für ihre Gesundheit tun möchten. Das können etwa Berufstätige sein, deren Arbeitszeiten eine Teilnahme an Gesundheitskursen nicht zulassen, oder Versicherte mit hoher zeitlicher Beanspruchung – pflegende Angehörige etwa oder Alleinerziehende.

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorge- und Mutter-/Vater-Kind-Kur?

Bei der Mutter- beziehungsweise Vater-Kind-Kur, die seit 2007 „Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme für Mütter und Väter“ heißt, handelt es sich um eine stationäre Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. In voller Höhe werden von der Kasse die Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie therapeutische Maßnahmen in einer sogenannten Mutter-Kind-Klinik übernommen. Darüber hinaus fällt ein Selbstzahleranteil für die Versicherten an. Dieser beträgt 10 Euro pro Tag. Da der Anreise- und der Abreisetag als zwei Tage gelten, müssen gesetzlich 22 Tage Eigenanteil, somit 220 Euro, von den Versicherten getragen werden.

Beantragt werden kann die Mutter-/Vater-Kind-Kur beim behandelnden Arzt, der die Notwendigkeit bestätigt. Die Kinder können dabei entweder einen eigenen Behandlungsbedarf haben oder sie können nicht handlungsbedürftig sein. Im letzten Fall stehen primär die Kinderbetreuung und die Mutter-/Vater-Kind-Interaktion im Vordergrund.

Dagegen kann für Sie eine ambulante oder stationäre Reha infrage kommen, wenn Sie schon eine bestehende, chronische Erkrankung haben oder an anderen schweren gesundheitlichen Einschränkungen leiden. In diesem Fall sind Sie bereits körperlich, geistig oder seelisch erheblich beeinträchtigt. Es zeichnet sich ab, dass Sie voraussichtlich dauerhaft im Alltag eingeschränkt werden. Die Rehabilitation soll verhindern, dass sich Ihre Beschwerden verschlimmern oder Sie pflegebedürftig werden.

Wenn mit einer Rehabilitation der Weg zurück ins Arbeitsleben ermöglicht werden soll, kommt die Rentenversicherung für die Kosten auf. Für Maßnahmen, die wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit notwendig werden, ist die Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) zuständig.

Ihr Ansprechpartner für Rehabilitationsleistungen kann neben Ihrer AOK PLUS also auch die Rentenversicherung (www.deutsche-rentenversicherung.de) oder die Unfallversicherung (www.dguv.de) sein.

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Wo beantragt man eine kur

Sprechen Sie mit Ihrem Arzt ab, welche Kur für Sie möglich ist. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Angespannt oder körperlich geschwächt? Dann können Sie eine Kur beantragen. Patienten werden so wieder fit werden und lernen, ihren Alltag gesünder zu gestalten. Auch der stationäre Aufenthalt in einer Kurklinik oder eine Rehabilitationskur sind möglich, wenn besondere Kriterien erfüllt sind. Wir erklären, wo der Antrag zu stellen ist und auf welche Leistungen Sie hoffen können.

Am einfachsten ist es, eine ambulante Vorsorgekur zu beantragen. Das ist möglich, wenn das Risiko einer möglichen Erkrankung erkennbar ist. Deutlich sollte sein, dass eine Behandlung in der Kur den Ausbruch der Krankheit herauszögern oder verhindern kann. Den Antrag stellen Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt.  Fragen Sie Ihren Hausarzt, ob er zur Empfehlung der individuellen Kur berechtigt ist. Wenn nicht, kann er Ihnen einen sogenannten Kurarzt in Ihrer Nähe nennen. Im Antrag muss dieser die Notwendigkeit der Therapie begründen. Danach prüft der Medizinische Dienst Ihrer Krankenkasse den Antrag. Gibt er grünes Licht, erteilt die Kasse eine Genehmigung. Lehnt sie den Antrag ab, können Versicherte Widerspruch einlegen.

Krankenkasse entscheidet über Ort der Kur

Der Nachteil einer ambulanten Kur ist, dass der Patient die Kosten für Unterkunft und Verpflegung selber tragen muss. Die Krankenkasse zahlt nur die therapeutische Behandlung vor Ort. Das Go für den stationären Aufenthalt in einer Kurklinik zu bekommen, ist schwieriger. Eine solche Behandlung vor Ort bewilligt die Krankenkasse in der Regel nur, wenn der Patient körperlich so eingeschränkt ist, dass er eine ambulante Kur nicht antreten kann oder wenn er eine solche bereits ohne Erfolg hinter sich hat.

Was Patienten in der Kur erwartet

Ist die stationäre Kur genehmigt, entscheidet die Krankenkasse über den Kurort und leitet die erforderlichen Maßnahmen in die Wege. Mögliche Kurorte sind aber nur Kliniken, mit denen die sie einen Versorgungsvertrag hat. Zudem bestimmt die Krankenkasse auch Dauer, Art und Umfang der Kur. Bei einer ambulanten und stationären Kur erwarten den Patienten ärztliche Betreuung, Krankengymnastik, Bäder und Massagen, Sport oder Ernährungstherapie. Zudem lernen Sie, sich ausgewogen zu ernähren, Stress abzubauen und zu entspannen. Doch auch bei einer stationären Kur muss der Patient einen Eigenanteil von bis zu zehn Euro am Tag zahlen.

Rehabilitationskur als gesundheitliche Maßnahme

Im Gegensatz zur Vorsorgekur wird eine Rehabilitationskur (Reha) nicht von der Krankenkasse, sondern der Rentenversicherung gezahlt. Sie wird genehmigt, wenn die Arbeitsfähigkeit durch körperliche oder geistige Krankheit gefährdet oder bereits gemindert ist. Diese Kur soll helfen, wieder fit für den Arbeitsalltag zu werden und diesen Zustand möglichst lange zu halten. Die Chance auf eine Reha ist besonders groß, wenn es um die Heilung nach einer Operation geht. Nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit jedoch genehmigt die gesetzliche Unfallversicherung. Bei Rehatherapien zur Krebsnachsorge und Rehakuren für Kinder sind Rentenversicherung und Krankenkasse gleichermaßen zuständig.

Wurde die Kur genehmigt, beginnen Sie am besten gleich nach ihrer Bewilligung. Alle anderen Kuren sollten spätestens in den nächsten vier Monaten nach der Bewilligung begonnen werden. Patienten sollten hier besonders aufmerksam sein, denn nach dieser Frist kann der Anspruch auf die Kur erlöschen. Weitere Informationen zur Bewilligung einer Vorsorgekur oder Rehabiliationskur erhalten Sie bei Ihrem Arzt und bei Ihrer Krankenkasse.

Wichtiger Hinweis: Die Informationen ersetzen auf keinen Fall eine professionelle Beratung oder Behandlung durch ausgebildete und anerkannte Ärzte. Die Inhalte von t-online können und dürfen nicht verwendet werden, um eigenständig Diagnosen zu stellen oder Behandlungen anzufangen.