Welche impfungen sollte man als erwachsener haben

Welche impfungen sollte man als erwachsener haben

Ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel sollten sich Schwangere gegen die echte Grippe (Influenza) impfen lassen.

Um ihre Neugeborenen in den ersten Lebenswochen vor Keuchhusten (Pertussis) zu schützen, sollten werdende Mütter im letzten Schwangerschaftsdrittel eine Keuchhusten-Impfung erhalten. Zudem sollten auch Angehörige und Freunde der Schwangeren sowie Betreuende, die in den letzten zehn Jahren keine Pertussis-Impfung erhalten haben, gegen Keuchhusten geimpft werden. Die Schutzimpfung ist den Personen bis zu vier Wochen vor der Geburt zu geben.

Werdende Mütter, die in der Schwangerschaft keine Keuchhusten-Impfung erhalten haben, können die Schutzimpfung noch bis zu drei Tage nach der Geburt bekommen.

Darüber hinaus empfehlen wir die meisten Impfungen auch für Schwangere. Nicht erlaubt sind bestimmte Impfungen, die Lebendimpfstoffe verwenden, zum Beispiel gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken. Mediziner sprechen jedoch nur von „theoretischen Überlegungen“. Die Erfahrungen zeigen, dass eine versehentlich kurz vor oder in der Schwangerschaft gegebene Impfung mit Lebendimpfstoffen nicht mit einem erhöhtem Risiko für kongenitale Fehlbildungen  beim Ungeborenen einhergeht.

Da der Impfschutz nicht unbegrenzt erhalten bleibt, ist es wichtig ihn in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und für die Auffrischung zu sorgen. Leider wird das mit zunehmendem Alter oft vergessen. Außerdem fehlt vielen Erwachsenen eine vollständige Grundimmunisierung gegen Kinderlähmung (Polio).

Welche impfungen sollte man als erwachsener haben

Grundsätzlich sollten Erwachsene alle 10 Jahre den Impfschutz gegen Wundstarrkrampf (Tetanus) und Diphtherie zu erneuern. Es wird empfohlen, dass Erwachsene mit der nächsten fälligen Tetanusimpfung einmalig auch eine Keuchhusten-Auffrischimpfung erhalten. Es gibt hierfür 3-fach-Impfstoffe gegen Diphterie, Tetanus und Keuchhusten (Pertussis).

Polio-Impfung im Erwachsenenalter

Die Ständige Impfkommission des Robert-Koch-Institutes (STIKO) empfiehlt bei entsprechender Indikation (Reisen in Länder mit Infektionsrisiko) auch eine Auffrischung des Impfschutzes gegen Polio. Für solche Fälle steht ein entsprechender 4-fach-Impfstoff gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis und Polio zur Verfügung.

Masernimpfung für Erwachsene

Für Erwachsene die nach 1970 geboren sind wird eine Masern-Impfung empfohlen, wenn der Impfstatus nicht klar ist, der Erwachsene keine Impfung erhalten hat oder aber nur eine Impfung in der Kindheit erhalten hat.

Zusätzliche Impfungen ab dem 60. Lebensjahr und bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung

Über 60jährige sollten eine Pneumokokken-Auffrischimpfung erhalten. Außerdem wird eine jährliche Grippeschutzimpfung für alle Personen über 60 Jahren empfohlen. Beide Impfungen empfehlen sich auch für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung. Das können Diabetiker oder Patienten mit einem chronischen Lungen- oder Herzleiden sein. 2019 wurde eine Impfung gegen Herpes zoster neu im Impfkalender verankert. Sie besteht aus zwei Impfungen mit dem adjunvantierten Herpes-zoster-Totimpfstoff im Abstand von mindestens 2 bis maximal 6 Monaten.

Welche impfungen sollte man als erwachsener haben

Indikationsimpfungen sind Impfungen, die bei erhöhter Gesundheitsgefährdung von Personen und bei Angehörigen bestimmter Alters- oder Risikogruppen angeraten sind. So sind z.B. Personen mit chronischen Grunderkrankungen, mit angeborener oder erworbener Schwäche des Immunsystems, vor Chemotherapien, und vor großen Operationen sowie ältere Menschen allgemein durch Infektionen besonders gefährdet.

Oft wird aus Unwissenheit noch die Meinung vertreten, dass bei schweren Grunderkrankungen Zurückhaltung bei Impfungen geübt werden sollte. Diese Meinung ist längst überholt und falsch. Je kranker und älter ein Mensch ist, umso mehr Schutz vor Infektionen benötigt er. Auch an Multipler Sklerose Erkrankte erhalten heute den kompletten Impfschutz wie jeder Gesunde. Infektionen können Schübe der Erkrankung auslösen, Impfungen verhindern sie.

Bei allen oben erwähnten Personengruppen sollte neben dem vollständigen Standardimpfschutz (gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Poliomyelitis, Hepatitis B, Masern, Mumps, Röteln und Windpocken) zusätzlich ein sicherer Schutz vor Influenza-, Pneumokokken- und Meningokokken gewährleistet werden.

Deshalb sollten Sie unbedingt vor zu erwartenden Operationen oder umfangreichen medikamentösen Maßnahmen z.B. vor einer Klinikeinweisung, vor einer Krebstherapie oder vor Beginn einer das Immunsystem schwächenden Therapie dem Arzt Ihren Impfausweis vorlegen und auf Vollständigkeit der Impfungen überprüfen lassen

Impfung für Personen, die in FSME-Risikogebieten möglicherweise mit Zecken in Kontakt kommen (FSME-Risikogebiete in Deutschland)

  • Herpes zoster (Gürtelrose) - ab 50 Jahren

Impfung gegen Herpes Zoster (Gürtelrose) mit dem Totimpfstoff für Personen ab einem Alter von 50 Jahren, die eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung z.B. aufgrund einer HIV-Infektion, rheumatoider Arthritis, systemischem Lupus erythematodes, chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, chronisch obstruktiver Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale, chronischer Niereninsuffizienz, Diabetes mellitus sowie immunsupprimierte Personen haben.Immunsupprimierte Personen und Menschen mit anderen schweren Grunderkrankungen (insbesondere Autoimmunerkrankungen) haben im Vergleich zu immungesunden Personen ein erhöhtes Risiko, an Herpes zoster zu erkranken und erleiden häufiger schwere Verläufe und Komplikationen.

Die Impfserie besteht aus zwei Impfstoffdosen, die im Abstand von mindestens 2 bis maximal 6 Monaten verabreicht werden.

  • Haemophilus influenzae Typ b (Hib)

für Personen mit fehlender Milz wird neben regelmäßigen Impfungen gegen Lungen- und Hirnhautentzündungen sowie Influenza eine einmalige Impfung gegen Hib empfohlen

Grundimmunisierung für bestimmte Risikogruppen - z.B. für Empfänger von Blutprodukten, Menschen mit chronischen Lebererkrankungen sowie für Personen mit riskanten Sexualpraktiken wie Analverkehr. Die Grundimmunisierung führt zu einem mindestens 25 Jahre anhaltenden Schutz. Ihr Arzt unterrichtet Sie über eine eventuelle Auffrischungsnotwendigkeit.

Schutzimpfung empfohlen für Personen mit reduzierter oder fehlender Immunabwehr, bei denen ein schwerer Hepatitis B-Erkrankungsverlauf zu erwarten ist (z.B. HIV- oder Hepatitis-C-Positive oder Dialysepatienten) sowie für Menschen mit einem erhöhten Expositionsrisiko (z.B. durch riskante Sexualpraktiken, Kontakt zu Hepatitis-B-Trägern oder Konsumenten von intravenös zugeführten Drogen). Die einmalige Grundimmunisierung führt im Allgemeinen zu einem lebenslangen Schutz.

jährliche Impfung für Erwachsene mit erhöhter Gefährdung infolge einer chronischen Erkrankung der Atemwege (einschließlich Asthma oder COPD), des Herz-Kreislauf-Systems, der Leber oder Nieren, aufgrund von Diabetes mellitus oder einer anderen Stoffwechselerkrankung, wegen einer chronischen neurologischen Krankheit (z.B. Multiple Sklerose mit infektionsbedingten Schüben) sowie für Personen mit einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche oder HIV-Infektion und deren Kontaktpersonen.
Eine jährliche Impfung wird darüber hinaus für Bewohner von Alters- und Pflegeheimen empfohlen.

Impfung für gesundheitlich gefährdete Menschen mit einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche mit Vierfachimpfstoff gegen die Meningitis-Erregertypen A, C, W135 und Y. Ob eine gleichzeitige Impfung gegen den Erregertyp B, die häufigste in Deutschland auftretende Meningitisform, durchgeführt werden soll, entscheidet der Arzt individuell.

Zum Schutz des Neugeborenen eine einmalige Impfung für werdende Eltern, angehende Großeltern und alle anderen Kontaktpersonen, sofern sie in den letzten 10 Jahren keine Pertussis-Impfung erhalten haben. Idealerweise sollte die Impfung bis spätestens einen Monat vor der Geburt des Kindes erfolgt sein. In vielen Ländern der Welt wird heute eine generelle Keuchhustenimpfung in der 27. bis 36. Schwangerschaftswoche empfohlen, da sich hierdurch auch ein sog. Nestschutz für das Neugeborene erreichen lässt.

Impfung für gesundheitlich gefährdete Menschen (z.B. bei angeborenem oder erworbenem Immundefekt, einer chronischen Erkrankung der Atemwege, des Herz-Kreislauf-Systems, der Leber oder Nieren, Diabetes mellitus oder einer anderen Stoffwechselerkrankung, einer chronischen neurologischen Krankheit oder Personen mit einem erhöhten Risiko für eine Pneumokokken-Meningitis (z.B. Cochlea-Implantat-Träger und bei Patienten vor immunsuppressiver Behandlung durch Chemotherapien oder sog. Biologika.)

Impfung für Reisende in Regionen mit Infektionsrisiko sowie für Aussiedler, Flüchtlinge und Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, bei Einreise aus Gebieten mit Poliomyelitis-Risiko sowie für Personen, mit erhöhtem beruflichen Erkrankungsrisiko (z.B. Personal in exponierten Laboren, medizinischen Einrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften)

Impfempfehlung für Reisende in Regionen mit hoher Tollwutgefährdung (siehe Verbreitungskarte WHO), auch bei vollständigem Impfschutz sollten bei Verdacht auf Tollwut-Kontakt sofort eine Impfung gegen Tollwut sowie eine weitere Impfung 3 Tage danach verabreicht werden.

zweimalige Impfung für Personen vor geplanter immunsuppressiver Therapie oder Organtransplantation, für Menschen mit schwerer Neurodermitis, wenn deren Impfstatus unklar ist bzw. wenn keine spezifischen Antikörper nachweisbar sind. Kontaktpersonen dieser Risikogruppen sollten ebenfalls einen Varizellen-Impfschutz haben.
Alle gebärfähigen Frauen, die nicht über Antikörper gegen Windpocken im Blut verfügen, müssen zweimal gegen Windpocken geimpft werden.