Wie viele stangen zigaretten darf man nach deutschland einführen

Wie viele stangen zigaretten darf man nach deutschland einführen

Geld, Zigaretten, Schmuck, Medikamente, Autos: Im Zweifel erst beim Zoll nachfragen und dann einreisen© ADAC/Helmuth Scham

Urlauber kaufen auf Reisen gerne ein. Doch der Zoll macht Schnäppchenjägern nicht selten einen Strich durch die Rechnung. Auf was Sie beim Kauf von Souvenirs und Autos im Ausland achten müssen.

  • Verbotene Souvenirs: geschützte Tiere und Pflanzen, Antiquitäten, Muscheln

  • Verstöße gegen die Freimengen können teuer werden

  • Günstige Autos aus dem Ausland sind nicht immer ein Schnäppchen

Jeden Tag werden Urlaubsheimkehrer zu Schmugglern. Denn viele wissen gar nicht, welche Waren sie nach Deutschland einführen dürfen und welche nicht. Oft stellen Touristen erst am Zoll fest, dass ihr Urlaubssouvenir die zulässige Reisefreimenge überschreitet oder sogar einem Einfuhrverbot unterliegt. Hier erfahren Sie, wie Sie Schwierigkeiten beim Zoll vermeiden.

Autofahrer, die ihr Traumauto aus dem Ausland importieren oder ein Fahrzeug aus einem anderen EU-Land nach Deutschland überführen möchten, klärt der ADAC über die Kosten, die ein Schnäppchen aus dem Ausland schnell mal teuer werden lassen, und den großen Bürokratieaufwand bei der Überführung auf.

Gut durch den Zoll: Darauf müssen Sie achten

Wer in der EU einen Neuwagen kauft und diesen nach Deutschland überführen
möchte, braucht dazu ein Ausfuhr- oder Überführungskennzeichen des Kauflandes. Wird der Wagen per Anhänger transportiert, ist das unnötig.

Obwohl beim innergemeinschaftlichen Erwerb eines Neufahrzeuges kein Einfuhrzoll mehr anfällt, muss innerhalb von zehn ­Tagen beim Finanzamt 19 Prozent Umsatzsteuer bezahlt werden. Ausführliche Informationen zur Besteuerung findet man auch beim Zoll*.

Beim Autoimport aus einem Nicht-EU-Land wird in der Regel eine Einfuhrabgabe fällig. Diese setzt sich zusammen aus dem Einfuhrzoll plus der Einfuhrumsatzsteuer. Mit einigen Ländern hat die EU Handelsabkommen geschlossen und somit kann beim Import bestimmterFahrzeuge aus einigen Ländern der Einfuhrzoll entfallen. Dies trifft aber nicht auf die

Einfuhrumsatzsteuer zu. Alle ADAC Informationen zum Autokauf im Ausland finden Sie hier.

Innerhalb der EU ist es Vorschrift, Barmittel ab 10.000 Euro – dazu ge­hören neben Geld auch Aktien, Reiseschecks oder Edelmetalle – auf Nachfrage anzugeben.

Bei Drittstaaten und auch einigen EU-Ländern wie Italien und Frankreich müssen sie bei Ein- und Ausreise sogar schriftlich gemeldet werden. Alle Informationen der einzelnen EU-Länder zum Thema "Deklaration" sind beim ADAC unter Reise&Freizeit, Stichpunkt "Wissenswertes" zu finden.

Innerhalb der EU dürfen für den privaten Verbrauch 800 Zigaretten, 1 kg Rauchtabak, 10 kg Kaffee, 10 l Spirituosen und 110 l Bier mitgenommen werden. Für Drittländer gelten niedrigere Grenzen – z.B. nur 200 ­Zigaretten oder 250 g Tabak. Auch bei alkoholischen Getränken sind die Freimengen reduziert: etwa 1 l Schnaps oder 16 l Bier. Das gilt auch für EU-Sondergebiete wie die Kanaren oder Helgoland.

Bei der Einreise mit dem Auto aus einem Nicht-EU-Land sind Waren im Gesamtwert von 300 Euro (bei unter 15-Jährigen 175 Euro) zollabgabenfrei, bei Flug- und Seereisen liegt die Grenze bei 430 Euro pro Person. Achtung: Ein Handy oder eine goldene Uhr im Wert von jeweils 1000 EUR kann nicht auf mehrere Reisende "aufgeteilt" werden. Der Grund liegt darin, dass die Ware nicht teilbar ist.

Wer geschützte Pflanzen und Tiere – ob tot oder lebendig – ohne Genehmigung einführt, macht sich strafbar. Hier finden Sie eine Übersicht der geschützten Tierarten, die nicht nach Deutschland mitgebracht werden dürfen.

Vorsicht bei der Mitnahme nachgeahmter oder gefälschter Produkte. Abgesehen davon, dass es sich dabei in der Regel um minderwertige Waren handelt, von denen oft eine Gesundheitsgefahr ausgeht, schreiten die Zollbehörden ein, wenn der Verdacht auf einen gewerblichen Charakter der Einfuhr besteht.

Im Extremfall werden die Waren eingezogen und vernichtet. Überdies droht möglicherweise ein Strafverfahren. Dies gilt unabhängig davon, ob die für die Einfuhrabgabenbefreiung geltenden Mengen- und Wertgrenzen eingehalten wurden. Hinweise für einen gewerblichen Charakter können sich z.B. aus der Art und Menge der nachgeahmten oder gefälschten Waren oder aus der Person des Beteiligten ergeben.

Weltreisende brauchen in vielen Ländern Afrikas, ­Asiens, Südamerikas sowie in Australien und Neuseeland ein Carnet de Passages, um ihr Fahrzeug vorübergehend zollfrei einführen zu dürfen.

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Zollvergehen sind kein Kavaliersdelikt

Was viele Urlauber nicht wissen: Sie machen sich bereits strafbar, wenn sie nach Ankunft auf dem Heimatflughafen nicht umgehend ihre Reisemitbringsel deklarieren. Wer erwischt wird, muss nicht nur seine Waren verzollen, sondern als Strafe die gleiche Summe noch mal abdrücken. Und eine Strafanzeige droht ebenfalls. Mit Kontrollen muss man übrigens nicht nur an Flughäfen rechnen. Die Zollbeamten sind auch an den Autobahn-Grenzen, in grenzüberschreitenden Zügen, auf dem Wasser (z.B. Bodensee) und sogar im Landesinneren in Grenznähe unterwegs.

Erwerben Sie im Ausland z.B. einen hochwertigen Teppich oder einen Kunstgegenstand aus Holz und erhalten vom Händler eine Ausfuhrbescheinigung, kann es bei der Einreise nach Deutschland trotzdem Ärger geben. Ausfuhrbescheinigungen von Händlern zählen nicht. Nur die zuständigen Behörden des Urlaubslandes dürfen amtliche Genehmigungen ausstellen!

Bei den ADAC Länderinfos in der Rubrik "Einreise und Zoll" erfahren Reisende für jedes Land der Welt, welche Souvenirs von dort bedenkenlos mitgenommen werden können, welche Waren zoll- und steuerfrei sind und von welchen Reisemitbringseln sie auf alle Fälle die Finger lassen sollten.

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