Bad Vilbel. Das Hessische Amt für Versorgung und Soziales Gießen hält am Donnerstag, 11. August, von 14 bis 16.30 Uhr im Beratungsraum der Stadtverwaltung in der Friedberger Straße 6a einen Sprechtag ab. Es wird Beratung in Fragen der Kriegsopferversorgung, des sozialen Entschädigungsrechts (BVG, SVG, OEG) und des Schwerbehindertenrechts einschließlich des Ausweiswesens und der Nachteilsausgleiche angeboten. Außerdem können Anträge gestellt und Schwerbehindertenausweise verlängert werden. Anträge nach dem Erziehungsgeldgesetz, dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz können entgegengenommen werden; eine Beratung hierzu kann nicht erfolgen. Vorhandene Unterlagen wie Bescheide, Schwerbehindertenausweise und dergleichen sind mitzubringen. Anträge für das Erziehungsgeld, das Bundeselterngeld und nach dem Schwerbehindertenrecht sind vorab bei der Stadtverwaltung erhältlich. (hir)
Sie haben nunmehr die Möglichkeit Ihren Schwerbehindertenantrag in Hessen vereinfacht Online zu stellen. Durch eine begleitende Assistenz mit Erläuterungen werden Sie durch den Antrag geleitet. Im Sinne des Datenschutzes ist es weiterhin erforderlich, die Einverständniserklärung zur Auskunftserteilung/Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht auszudrucken und unterschrieben an das zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales zu übersenden oder unterschrieben als Bild im Online-Antrag hochzuladen. Der Schwerbehinderten-Online-Antrag ermöglicht es sowohl einen Erstantrag als auch einen Änderungsantrag zu stellen. Der Online-Antrag muss nicht ausgedruckt werden.
Kernaufgabe der Hessischen Versorgungsverwaltung ist das Soziale Entschädigungsrecht, das im Sozialgesetzbuch I definiert ist. Inhaltlich ist darunter in erster Linie die Durchführung des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz - BVG) zu verstehen. Diese Vorschriften finden entsprechende Anwendung auch bei Sondergesetzen, wie beispielsweise dem Soldatenversorgungsgesetz, dem Opferentschädigungsgesetz und dem Infektionsschutzgesetz. Ebenfalls zu den Kernaufgaben gehört das Schwerbehindertenrecht - SGB IX - , das die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen regelt.Weitere Aufgaben der Hessischen Versorgungsverwaltung sind die Hessische Heimaufsicht, die Durchführung des Altenpflegegesetzes des Bundes sowie des Hessischen Altenpflegegesetzes, die Genehmigung von Krankenhauspflegesätzen und die Gewährung von Eltern- und Erziehungsgeld. LeistungenDas Versorgungsamt Gießen ist zuständig für: Elterngeld und Erziehungsgeld. Heime, Altenpflege. Krankenhauspflegesätze. Schwerbehindertenrecht. Versorgung. Wir verweisen auf die ausführlichen Informationen in der Homepage: http://www.rp-giessen.de/irj/RPGIE_Internet?cid=4a2074bbfb3b4455c38312d8dbb9bf1d Page 2
Sie haben versucht mit folgnder Einrichtung in Kontakt zu treten: Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Südanlage 14 A 35390 Gießen Telfon: 0641 7936-0 Telefax: 0641 7936-117 Email: Wir sind stets bemüht, die hier angebotenen Daten auf dem aktuellen Stand zu halten. Bitte füllen Sie nebenstehendes Formular aus. Odenwald- kreis DA Darmstadt- Dieburg OF Offenbach Groß- Gerau WI MTK Rheingau-Taunus
F
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MTK = Main-Taunus-Kreis
F = Frankfurt am Main
OF = Offenbach am Main
DA = Darmstadt
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