Wie lange muss ich arbeiten, um ohne Abzüge in Rente zu gehen? Arbeitnehmer sollten frühzeitig planen. Hier gibt es die Übersicht. Show
Frühzeitig sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer planen, wann sie in Rente gehen wollen und können. Wichtig ist dabei vor allem das gesetzliche Renteneintrittsalter, um ohne Abzüge und Abschläge in den Ruhestand gehen zu können. Durchschnittlich arbeiten die Deutschen – nach Angaben der Deutschen Versicherungswirtschaft – bis zum Alter von 64,3 Jahren (Stand 2019) und damit rund zwei Jahre länger als noch vor 20 Jahren. Während dieser Zeit wurde die Höhe der Rente in Deutschland immer wieder angepasst. Und auch das Renteneintrittsalter wurde von der Politik überarbeitet. Ruhestand ohne Abzüge: Wie entwickelt sich das Renteneintrittsalter?Derzeit gilt für die meisten Versicherten: Das Renteneintrittsalter wird stufenweise von 65 auf 67 Jahren angehoben. Das hat der Bundestag im Jahr 2007 beschlossen, die Anpassung läuft nun schrittweise und soll 2029 abgeschlossen sein. Auch interessant: So berechnen Sie, wie viel Rente Sie bekommen „Angefangen mit dem Geburtsjahrgang 1947 wird die Altersgrenze bis 2023 um jährlich einen Monat angehoben. Sind Sie beispielsweise Jahrgang 1956, können Sie mit einem Alter von 65 Jahren und zehn Monaten in Rente gehen“, heißt es auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.
Rente: Das bleibt am Monatsende übrig Ab wann kann ich in Rente gehen? Tabelle zeigt Renteneintrittsalter
Allerdings gibt es von diesen Regeln auch Ausnahmen, wie die Rente mit 63 Jahre. Um in Frührente gehen zu können, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein. Rente beantragen: Wann muss der Antrag gestellt werden?Damit die Rente dann auch pünktlich ausgezahlt werden kann, empfiehlt der Gesetzgeber, rund drei Monate vor dem geplanten Renteneintrittstermin den Antrag zu stellen. Es erfolgt keine automatische Zahlung der Rente. Um eine schnelle und reibungslose Bearbeitung des Antrags zu gewährleisten, sollten nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung folgende Unterlagen vorliegen:
Unter Umständen können noch weitere Unterlagen nachgefordert werden, wie zum Beispiel Nachweise über die Versicherungszeiten oder Berufsausbildungen. Sollten die Versicherungszeiten nicht vollständig geklärt sein, können folgende Unterlagen die Bearbeitung des Antrags beschleunigen:
Der Rentenantrag kann dann auch online gestellt werden. Zudem stellt die Deutsche Rentenversicherung weitere Informationen bereit – auch zu den weiteren Rentenarten, wie die Hinterbliebenenrente. Der tägliche Newsletter - jetzt mit allen wichtigen Updates zum Krieg in der Ukraine. Die angeblich “immer schwierigere wirtschaftliche Lage” und vor allem die “immer länger werdende Lebenserwartung der Menschen” stellt für die Rentenkassen laut Politik auch in 2021 ein immenses Problem dar. Um diesem Trend entgegenzuwirken und die Zahlungen der Renten zu minimieren, hat die Bundesregierung vor einigen Jahren beschlossen das Renteneintrittsalter anzuheben. Um einen “sanften Übergang” zu schaffen, wurde das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben, sodass jeder abhängig von seinem eigenem Geburtsjahr das zukünftige Renteneintrittsalter genau berechnen kann. Die Anhebung des Renteneintrittsalters im DetailAb dem 1. Januar 2012 gilt das sogenannte Rentenversicherungs-Anpassungsgesetz, welches eine sukzessive Erhöhung des Rentenalters vorschreibt. Von bisher 65 Jahren auf in Zukunft 67 Jahren ab dem Jahr 2029. Dies hat für alle zukünftigen Rentner enorme Auswirkungen, steigt die Beschäftigungsdauer doch deutlich an. Schließlich muss jeder Arbeitnehmer abhängig vom eigenen Jahrgang eine deutliche Verlängerung der Lebensarbeitszeit einkalkulieren. Bis zum Jahr 2023 wird die Lebensarbeitszeit pro Jahr um einen Monat angehoben. In den Jahren zwischen 2024 und 2029 steigt die Arbeitszeit um jeweils 2 Monate pro Jahr. Dieser Umstand lässt sich am einfachsten anhand der folgenden Tabelle zum Renteneintrittsalter verdeutlichen:
Spezial-Artikel zu häufig nachgefragten RenteneinstiegsjahrenFrüher in Rente: Früheres Renteneintrittsalter nur mit empfindlichen AbschlägenSelbstverständlich können Sie genau wie bisher früher in Rente gehen. Allerdings sind die Abschläge, welche Sie in Kauf nehmen müssen, nicht ohne: Pro Monat, welchen Sie früher in Rente gehen möchten, wird Ihr Rentenanspruch um 0,3 Prozent gekürzt. Ein Jahr früher den Ruhestand genießen kostet Sie also 3,6 Prozent Ihrer gesamten Rente. Vor allem bei den immer geringer werdenden Rentenzahlungen und der stärkeren Versteuerung der Renten, kann ein solcher Einschnitt bereits deutlich spürbar sein. Rentenalter Deutschland: Was darf man in Zukunft erwarten?Auch wenn die Veränderung durch das Rentenversicherungs-Anpassungsgesetz nun Realität ist, so fürchten bereits viele, dass diese Änderungen nicht genügen werden. Bereits jetzt wird von einigen Politikern von einer Anhebung des Rententeintrittsalters auf 70 Jahre gesprochen. Gründe dafür sind unter anderem:
All diese Faktoren wirken sich auf die Stabilität der Rentenkassen aus und müssen im schlimmsten Fall durch eine Anpassung der Lebensarbeitszeit aufgefangen werden. Da die Politik kein anderes Mittel findet, um die Rentenkassen zu entlasten und somit eine längere Zahlung der Rentenbeiträge zu garantieren, wird es über kurz oder lang wohl auf eine weitere Verlängerung der Renteneinzahlungsphase hinauslaufen. Renteneintritt mit 60 Jahren: Das war einmalViele berufstätige Frauen erinnern sich womöglich an die Zeiten zurück, als mit nur 60 Jahren das Renteneintrittsalter für Frauen erreicht war. Heute gibt es keinen Unterschied mehr für Frauen und Männer, alle Versicherten, die ab dem Jahre 1964 geboren sind, erreichen das gesetzliche Renteneintrittsalter erst mit Vollendung des 67. Lebensjahres. Für die Jahrgänge zwischen 1952 und 1964 erfolgt die schrittweise Anhebung vom 65. aufs 67. Lebensjahr. Dabei werden für jeden Jahrgang vor 1964 zwei Monate von dem Renteneintritt abgezogen. Zum Glück gab es wenigsten eine kleine Rentenreform, die seit dem 1. Januar 2014 allen Arbeitnehmern die Rente mit 63 Jahren ermöglicht, die 45 Jahre Beitragszahlung vorweisen können. Außerdem wurde die Grundrente Ende 2019 verabschiedet. Noch früheres Renteneintrittsalter?Die bislang erwähnten Regeln für den Renteneintritt beziehen sich alle auf die abschlagsfreie Rente. Und zwar nach dem aktuellen Satz zur Rentenberechnung. Tatsächlich ist es beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen möglich, sogar schon mit 60 Jahren in Rente zu gehen. Dann sind allerdings meist Abschläge von der Rente hinzunehmen. Früherer Renteneintritt für SchwerbehinderteEine Ausnahme besteht für Personen mit einer anerkannten Schwerbehinderung (Behindertengrad von mindestens 50 Prozent). Sie können bereits mit dem Erreichen des 63. Lebensjahres in Rente gehen. Dafür ist jedoch eine Beitragszahlung über mindestens 35 Jahre unabdingbare Voraussetzung. Schwerbehinderte haben darüber hinaus das Recht, vorzeitig mit Abschlägen mit Erreichen des 60. Lebensjahres in Rente zu gehen. Früherer Renteneintritt für Arbeitslose und nach AltersteilzeitEinige Rentner erhalten ihre gesetzliche Rente auch nach Arbeitslosigkeit und nach Altersteilzeit. Allerdings sind die Voraussetzungen dafür sehr eng. Der Renteneintritt ist frühestens mit 63 Jahren möglich und setzt Folgendes voraus:
Für alle anderen nur mit erheblichen Abschlägen: Die Rente ab 63 JahrenWer nicht zu diesen Gruppen gehört, kann frühestens mit 63 Jahren eine gesetzliche Rente beziehen und muss dann allerdings große Abschläge hinnehmen. Sie liegen bei 0,3 Prozent für jeden Monat, um den der Eintritt in die gesetzliche Rente vorgezogen wird. Der Großteil der Versicherten kann heute nicht mit bereits 60 Jahren eine Altersrente beziehen. Wer dennoch mit 60 Jahren aufhören möchte zu arbeiten, muss die Versorgungslücke von drei Jahren selbst finanzieren. Dabei gilt, wie bei der gesetzlichen Rente auch, dass nach Möglichkeit monatliche Einkünfte zwischen 60 und 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens zur Verfügung stehen sollten. Nur auf diese Weise ist es möglich, in etwa den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu halten. Für die meisten Durchschnittsverdiener ist das Ansparen eines dafür ausreichenden Kapitals sehr schwierig. Dies gilt umso mehr, als der Zinseszinseffekt aufgrund des gegenwärtig historisch niedrigen Zinsniveaus, kaum zum Tragen kommt. Aus diesen Gründen kommt ein sehr früher Renteneintritt nur für Personen mit einem erheblichen Vermögen, zum Beispiel aus einer Erbschaft, oder für Ehegatten, die durch ihren Ehepartner versorgt sind, in Frage. Video-Empfehlung zum RenteneintrittsalterStefan Sell, Professor für Volkswirtschaftslehre, Sozialpolitik und Sozialwissenschaften an der Hochschule Koblenz, spricht im WDR über die aktuelle Rentensituation:
Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube. Video laden YouTube immer entsperren
Die Standpunkt der deutschen Parteien zum RenteneintrittsalterRente mit 67 und Altersarmut sind sowohl brisante als auch viel diskutierte Themen – schon lange vor der Bundestagswahl 2017. Die Problematik ist folgende: Immer mehr Senioren leben mit einer Rente, die nur dem Hartz IV-Niveau entspricht. Noch mehr Rentner müssen nebenbei arbeiten gehen oder gar Flaschen sammeln. In den vergangenen Monaten wurde das Thema zwar immer wieder aufgegriffen, aber die Antworten waren nicht klar ersichtlich. Welche Standpunkte vertreten die einzelnen Parteien zum Renteneintrittsalter und wie wollen sie ihre Konzepte umsetzen?
Und wie ist Ihre Meinung zum aktuellen Renteneintrittsalter? Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Diskutieren Sie in unseren Leserkommentaren (weiter unten) mit! Weitere Artikel und Ratgeber zu RenteLesen Sie auch unsere Leserkommentare! Scrollen Sie dazu weiter nach unten. Bildmaterial: JiSign – Fotolia Bewerten Sie diesen Artikel - Hinterlassen Sie gerne auch ein Kommentar! Loading... |