Wie viele Jahre muss man arbeiten um Rente zu bekommen

Wie lange muss ich arbeiten, um ohne Abzüge in Rente zu gehen? Arbeitnehmer sollten frühzeitig planen. Hier gibt es die Übersicht.

  • Das gesetzliche Renteneintrittsalter ist bei jedem Menschen in Deutschland unterschiedlich
  • Ab wann man in den Ruhestand gehen will, hängt im Wesentlichen vom Jahrgang ab
  • Danach richtet sich auch, ab wann man die Rente beantragen sollte

Frühzeitig sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer planen, wann sie in Rente gehen wollen und können. Wichtig ist dabei vor allem das gesetzliche Renteneintrittsalter, um ohne Abzüge und Abschläge in den Ruhestand gehen zu können.

Durchschnittlich arbeiten die Deutschen – nach Angaben der Deutschen Versicherungswirtschaft – bis zum Alter von 64,3 Jahren (Stand 2019) und damit rund zwei Jahre länger als noch vor 20 Jahren. Während dieser Zeit wurde die Höhe der Rente in Deutschland immer wieder angepasst. Und auch das Renteneintrittsalter wurde von der Politik überarbeitet.

Ruhestand ohne Abzüge: Wie entwickelt sich das Renteneintrittsalter?

Derzeit gilt für die meisten Versicherten: Das Renteneintrittsalter wird stufenweise von 65 auf 67 Jahren angehoben. Das hat der Bundestag im Jahr 2007 beschlossen, die Anpassung läuft nun schrittweise und soll 2029 abgeschlossen sein.

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„Angefangen mit dem Geburtsjahrgang 1947 wird die Altersgrenze bis 2023 um jährlich einen Monat angehoben. Sind Sie beispielsweise Jahrgang 1956, können Sie mit einem Alter von 65 Jahren und zehn Monaten in Rente gehen“, heißt es auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.

Rente: Das bleibt am Monatsende übrig

Ab wann kann ich in Rente gehen? Tabelle zeigt Renteneintrittsalter

Jahrgang Renteneintrittsalter
1964 (oder jünger) 67 Jahre
1963 66 Jahre und 10 Monate
1962 66 Jahre und 8 Monate
1961 66 Jahre und 6 Monate
1960 66 Jahre und 4 Monate
1959 66 Jahre und 2 Monate
1958 66 Jahre
1957 65 Jahre und 11 Monate
1956 65 Jahre und 10 Monate
1955 65 Jahre und 9 Monate
1954 65 Jahre und 8 Monate

Allerdings gibt es von diesen Regeln auch Ausnahmen, wie die Rente mit 63 Jahre. Um in Frührente gehen zu können, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Rente beantragen: Wann muss der Antrag gestellt werden?

Damit die Rente dann auch pünktlich ausgezahlt werden kann, empfiehlt der Gesetzgeber, rund drei Monate vor dem geplanten Renteneintrittstermin den Antrag zu stellen. Es erfolgt keine automatische Zahlung der Rente. Um eine schnelle und reibungslose Bearbeitung des Antrags zu gewährleisten, sollten nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung folgende Unterlagen vorliegen:

  • Die Rentenversicherungsnummer
  • Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch
  • Nachweis über Kranken- und Pflegeversicherung
  • Die Steueridentifikationsnummer
  • Eine Kontonummer (IBAN und BIC)

Unter Umständen können noch weitere Unterlagen nachgefordert werden, wie zum Beispiel Nachweise über die Versicherungszeiten oder Berufsausbildungen. Sollten die Versicherungszeiten nicht vollständig geklärt sein, können folgende Unterlagen die Bearbeitung des Antrags beschleunigen:

  • Nachweis über Ausbildungszeiten
  • Nachweise über Arbeitslosigkeit und Krankheit
  • Nachweis über Geburtsdatum und die – wenn vorhanden – Geburtsurkunden der Kinder
  • Lehrverträge, wenn die Lehre abgebrochen oder die Prüfung nicht bestanden wurde
  • Rente erfolgreich beantragen: Hier gibt es weitere Informationen

Der Rentenantrag kann dann auch online gestellt werden. Zudem stellt die Deutsche Rentenversicherung weitere Informationen bereit – auch zu den weiteren Rentenarten, wie die Hinterbliebenenrente.

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Wie viele Jahre muss man arbeiten um Rente zu bekommen
Die angeblich “immer schwierigere wirtschaftliche Lage” und vor allem die “immer länger werdende Lebenserwartung der Menschen” stellt für die Rentenkassen laut Politik auch in 2021 ein immenses Problem dar. Um diesem Trend entgegenzuwirken und die Zahlungen der Renten zu minimieren, hat die Bundesregierung vor einigen Jahren beschlossen das Renteneintrittsalter anzuheben. Um einen “sanften Übergang” zu schaffen, wurde das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben, sodass jeder abhängig von seinem eigenem Geburtsjahr das zukünftige Renteneintrittsalter genau berechnen kann.

Die Anhebung des Renteneintrittsalters im Detail

Ab dem 1. Januar 2012 gilt das sogenannte Rentenversicherungs-Anpassungsgesetz, welches eine sukzessive Erhöhung des Rentenalters vorschreibt. Von bisher 65 Jahren auf in Zukunft 67 Jahren ab dem Jahr 2029. Dies hat für alle zukünftigen Rentner enorme Auswirkungen, steigt die Beschäftigungsdauer doch deutlich an. Schließlich muss jeder Arbeitnehmer abhängig vom eigenen Jahrgang eine deutliche Verlängerung der Lebensarbeitszeit einkalkulieren. Bis zum Jahr 2023 wird die Lebensarbeitszeit pro Jahr um einen Monat angehoben. In den Jahren zwischen 2024 und 2029 steigt die Arbeitszeit um jeweils 2 Monate pro Jahr.

Dieser Umstand lässt sich am einfachsten anhand der folgenden Tabelle zum Renteneintrittsalter verdeutlichen:

Geburtsjahr Renteneintrittsalter Jahr des Renteneintritts
1946 65 Jahre 2011
1950 65 Jahre + 4 Monate 05.2015 bis 04.2016
1955 65 Jahre + 9 Monate 10.2020 bis 09.2021
1958 66 Jahre 2024
1960 66 Jahre + 4 Monate 05.2026 bis 04.2027
1961 66 Jahre + 6 Monate 07.2027 bis 06.2028
1962 66 Jahre + 8 Monate 09.2028 bis 08.2029
1963 66 Jahre + 10 Monate 11.2029 bis 10.2030
1964 67 Jahre 01.2031 bis 12.2031

Spezial-Artikel zu häufig nachgefragten Renteneinstiegsjahren

Früher in Rente: Früheres Renteneintrittsalter nur mit empfindlichen Abschlägen

Selbstverständlich können Sie genau wie bisher früher in Rente gehen. Allerdings sind die Abschläge, welche Sie in Kauf nehmen müssen, nicht ohne: Pro Monat, welchen Sie früher in Rente gehen möchten, wird Ihr Rentenanspruch um 0,3 Prozent gekürzt. Ein Jahr früher den Ruhestand genießen kostet Sie also 3,6 Prozent Ihrer gesamten Rente. Vor allem bei den immer geringer werdenden Rentenzahlungen und der stärkeren Versteuerung der Renten, kann ein solcher Einschnitt bereits deutlich spürbar sein.

Rentenalter Deutschland: Was darf man in Zukunft erwarten?

Auch wenn die Veränderung durch das Rentenversicherungs-Anpassungsgesetz nun Realität ist, so fürchten bereits viele, dass diese Änderungen nicht genügen werden. Bereits jetzt wird von einigen Politikern von einer Anhebung des Rententeintrittsalters auf 70 Jahre gesprochen. Gründe dafür sind unter anderem:

  • Die geringe Geburtenraten in Deutschland
  • Die immer weiter ansteigende Lebenserwartung
  • Die höhere Zahl von Menschen mit nur niedrigem Einkommen

All diese Faktoren wirken sich auf die Stabilität der Rentenkassen aus und müssen im schlimmsten Fall durch eine Anpassung der Lebensarbeitszeit aufgefangen werden. Da die Politik kein anderes Mittel findet, um die Rentenkassen zu entlasten und somit eine längere Zahlung der Rentenbeiträge zu garantieren, wird es über kurz oder lang wohl auf eine weitere Verlängerung der Renteneinzahlungsphase hinauslaufen.

Renteneintritt mit 60 Jahren: Das war einmal

Viele berufstätige Frauen erinnern sich womöglich an die Zeiten zurück, als mit nur 60 Jahren das Renteneintrittsalter für Frauen erreicht war. Heute gibt es keinen Unterschied mehr für Frauen und Männer, alle Versicherten, die ab dem Jahre 1964 geboren sind, erreichen das gesetzliche Renteneintrittsalter erst mit Vollendung des 67. Lebensjahres. Für die Jahrgänge zwischen 1952 und 1964 erfolgt die schrittweise Anhebung vom 65. aufs 67. Lebensjahr. Dabei werden für jeden Jahrgang vor 1964 zwei Monate von dem Renteneintritt abgezogen. Zum Glück gab es wenigsten eine kleine Rentenreform, die seit dem 1. Januar 2014 allen Arbeitnehmern die Rente mit 63 Jahren ermöglicht, die 45 Jahre Beitragszahlung vorweisen können. Außerdem wurde die Grundrente Ende 2019 verabschiedet.

Noch früheres Renteneintrittsalter?

Die bislang erwähnten Regeln für den Renteneintritt beziehen sich alle auf die abschlagsfreie Rente. Und zwar nach dem aktuellen Satz zur Rentenberechnung. Tatsächlich ist es beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen möglich, sogar schon mit 60 Jahren in Rente zu gehen. Dann sind allerdings meist Abschläge von der Rente hinzunehmen.

Früherer Renteneintritt für Schwerbehinderte

Eine Ausnahme besteht für Personen mit einer anerkannten Schwerbehinderung (Behindertengrad von mindestens 50 Prozent). Sie können bereits mit dem Erreichen des 63. Lebensjahres in Rente gehen. Dafür ist jedoch eine Beitragszahlung über mindestens 35 Jahre unabdingbare Voraussetzung. Schwerbehinderte haben darüber hinaus das Recht, vorzeitig mit Abschlägen mit Erreichen des 60. Lebensjahres in Rente zu gehen.

Früherer Renteneintritt für Arbeitslose und nach Altersteilzeit

Einige Rentner erhalten ihre gesetzliche Rente auch nach Arbeitslosigkeit und nach Altersteilzeit. Allerdings sind die Voraussetzungen dafür sehr eng. Der Renteneintritt ist frühestens mit 63 Jahren möglich und setzt Folgendes voraus:

  • Versicherter muss vor 1952 geboren sein
  • Eine Versicherungszeit von mindestens 15 Jahren muss nachgewiesen werden
  • Der Versicherte muss bei Renteneintritt arbeitslos sein und gleichzeitig nach Erreichen des 58.
    Lebensjahres und sechs Monaten mindestens 52 Wochen arbeitslos gewesen sein
  • Alternativ wird die vorzeitige Rente mit 63 auch gewährt, wenn der Versicherte zuvor mindestens 24 Monate in Teilzeit entsprechend dem Altersteilzeitgesetz gearbeitet hat

Für alle anderen nur mit erheblichen Abschlägen: Die Rente ab 63 Jahren

Wer nicht zu diesen Gruppen gehört, kann frühestens mit 63 Jahren eine gesetzliche Rente beziehen und muss dann allerdings große Abschläge hinnehmen. Sie liegen bei 0,3 Prozent für jeden Monat, um den der Eintritt in die gesetzliche Rente vorgezogen wird.

Konkret bedeutet dies, dass ein Versicherter, der mit 64 statt mit 67 Jahren in den Ruhestand geht, einen Abzug von 10,8 Prozent (36 Monate multipliziert mit 0,3 Prozent) hinnehmen muss.

Der Großteil der Versicherten kann heute nicht mit bereits 60 Jahren eine Altersrente beziehen. Wer dennoch mit 60 Jahren aufhören möchte zu arbeiten, muss die Versorgungslücke von drei Jahren selbst finanzieren. Dabei gilt, wie bei der gesetzlichen Rente auch, dass nach Möglichkeit monatliche Einkünfte zwischen 60 und 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens zur Verfügung stehen sollten. Nur auf diese Weise ist es möglich, in etwa den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu halten.

Für die meisten Durchschnittsverdiener ist das Ansparen eines dafür ausreichenden Kapitals sehr schwierig. Dies gilt umso mehr, als der Zinseszinseffekt aufgrund des gegenwärtig historisch niedrigen Zinsniveaus, kaum zum Tragen kommt. Aus diesen Gründen kommt ein sehr früher Renteneintritt nur für Personen mit einem erheblichen Vermögen, zum Beispiel aus einer Erbschaft, oder für Ehegatten, die durch ihren Ehepartner versorgt sind, in Frage.

Video-Empfehlung zum Renteneintrittsalter

Stefan Sell, Professor für Volkswirtschaftslehre, Sozialpolitik und Sozialwissenschaften an der Hochschule Koblenz, spricht im WDR über die aktuelle Rentensituation:

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Die Rente ist ein heiß diskutiertes Dauerthema. Im Mittelpunkt der Debatte steht dabei stets die Frage: Wie können wir ein zu weites Absinken des Rentenniveaus verhindern, ohne dass wir entweder immer höhere Beiträge zahlen oder immer später in die Rente eintreten? Änderungen müssen (weiterhin) her, denn Experten sind sich einig, dass dieser Spagat auf Dauer nicht mehr zu schaffen ist. Laut aktuellen Studien wird unser derzeitiges Rentenmodell bereits in absehbarer Zeit nicht mehr tragbar sein.

Grund dafür ist primär die demographische Entwicklung. In den letzten 30 Jahren stieg die durchschnittliche Lebenserwartung von 75 auf 82 Jahre, Tendenz weiterhin steigend. Das bedeutet, dass die Menschen heutzutage bereits im Schnitt sieben Jahre länger Rente beziehen als noch in den achtziger Jahren. Hinzu kommt, dass in Deutschland immer weniger Kinder geboren werden – folglich kommen auf immer mehr Rentner immer weniger Einzahler in die Rentenkassen. Was das für Folgen haben kann, sieht man am Beispiel Japan. Hier droht das Rentensystem bald zusammenzubrechen, denn bereits jeder Dritte ist über 65 Jahre alt. Darüber hinaus ist die Fertilitätsrate in Japan mit 1,4 Geburten noch niedriger als in Deutschland (1,5) und es gibt keine nennenswerte Zuwanderung.

Auch wenn es bei uns noch nicht ganz so düster aussieht, warnen einige Experten auch in Deutschland vor einer immer stärker wachsenden Altersarmut. Deshalb raten sie, so früh wie möglich zusätzlich privat vorzusorgen. So empfiehlt beispielsweise das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) insbesondere jungen Menschen, sich später nicht auf die gesetzliche Rente zu verlassen, denn gerade für sie sieht es bitter aus. Ein Neuverdiener, der ab dem heutigen Tag ohne Pause 40 Jahre lang 2.100 Euro brutto verdient, bekommt nach heutigen Berechnungen eine Rente, die gerade einmal knapp über dem Hartz-IV-Niveau liegt.

Besonders den Risikogruppen droht Altersarmut

Doch der demographische Wandel ist keine neue Erkenntnis, sondern bereits seit langer Zeit absehbar. Aus diesem Grund wurde bereits Anfang der 2000er von der damaligen Rot-Grünen-Regierung beschlossen, das Rentenniveau sinken zu lassen und das Rentenalter gleichzeitig bis 2030 auf 67 Jahre anzuheben, um die jüngere Generation zu entlasten. Darin, dass bei unseren Gesellschaftsstrukturen kein Weg an diesen Maßnahmen vorbei führt, sind sich die Experten nahezu einig. Da wir immer älter werden, ist es unausweichlich, dass wir auch länger im Berufsleben stehen werden; mit steigender Lebenserwartung auch über 67 Jahre hinaus. Unterschiedliche Meinungen gibt es in erster Linie darüber, wie dramatisch die aktuelle Aussicht für die kommenden Jahrzehnte wirklich ist.

Gundula Roßbach, Chefin der Deutschen Rentenversicherung, hält das vieldiskutierte Rentenproblem für überzogen und betont, dass die Rentenversicherung gut und stabil aufgestellt sei. Damit ist sie nicht allein. Auch der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Arbeitgeber sieht die Zukunft der Rente durch die damals beschlossene Rentenreform nach wie vor auf einem guten Weg – zumindest für die Zukunft eines Durchschnittsverdieners.

Doch es gibt es auch Risikogruppen, die in puncto Altersarmut laut Meinung von Experten besonders gefährdet sind, im Alter ihren Lebensstandard nicht mehr aufrechterhalten zu können und Grundsicherung beziehen zu müssen. Dazu gehören:

  • Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor
  • Selbstständige
  • Arbeitslose
  • Alleinerziehende

Stichwort Rentenalter Frauen: Grundsätzlich sind besonders viele Frauen von zu kleinen Renten betroffen, insbesondere im Osten des Landes. Im Schnitt haben sie im Alter gerade einmal ein halb so hohes Alterseinkommen wie Männer, rechnet man die gesetzliche, die betriebliche und die private Rente zusammen. Dies ist vor allem bedingt durch geringere Einkommen und häufigere Erwerbsunterbrechungen, wie Kindererziehung, die Pflege von Angehörigen oder Teilzeitanstellungen. Hier wird der Staat in der Pflicht gesehen, die finanzielle Situation für diese Gruppen zu verbessern, denn: Wer bereits im Arbeitsleben kaum über die Runden kommt, der kann auch nichts für das Alter zurücklegen.

Welche Maßnahmen könnten getroffen werden? Hier werden verschiedene Szenarien diskutiert, die in allen Fällen jeweils Befürworter und Gegner haben. Beispielsweise wäre zu überlegen, nach österreichischem Vorbild eine Erwerbstätigenrente einzuführen, in die auch die Selbstständigen und Beamte mit einzahlen. Auch wäre es denkbar, dass das der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rente erhöht wird, oder dass die staatliche Rente für Vielverdiener, die privat ausreichend vorsorgen können, gekürzt wird. Was davon umgesetzt wird, wird sich in den kommenden Jahrzehnten zeigen.

Fakt ist: Eine Frühverrentung wird nur noch in wenigen Fällen möglich und mit finanziellen Einbußen verbunden sein. Außerdem wird das Rentenalter in den kommenden Jahrzehnten weiter angehoben werden. Finden diese oder andere Anpassungen nicht statt, wird sich die soziale und finanzielle Ungleichheit in Deutschland bei der Rente immer stärker bemerkbar machen.

Die Standpunkt der deutschen Parteien zum Renteneintrittsalter

Rente mit 67 und Altersarmut sind sowohl brisante als auch viel diskutierte Themen – schon lange vor der Bundestagswahl 2017. Die Problematik ist folgende: Immer mehr Senioren leben mit einer Rente, die nur dem Hartz IV-Niveau entspricht. Noch mehr Rentner müssen nebenbei arbeiten gehen oder gar Flaschen sammeln. In den vergangenen Monaten wurde das Thema zwar immer wieder aufgegriffen, aber die Antworten waren nicht klar ersichtlich. Welche Standpunkte vertreten die einzelnen Parteien zum Renteneintrittsalter und wie wollen sie ihre Konzepte umsetzen?

  • Die Hauptaussage der CDU/CSU besteht darin, dass sie eine schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 Jahre auf 67 Jahre bis 2029 befürworten. Grund dafür ist die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung. Außerdem spricht sich die Union deutlich für eine Mindestrente von 850 Euro pro Monat aus – sofern man den Nachweis über 40 Versicherungsjahre und einer privaten Vorsorge erbringen kann. Weiterhin ist sich die Partei der Problematik bezüglich der Mütterrente deutlich bewusst. Da Frauen, nach der Geburt eines Kindes, während der Elternzeit zu Hause bleiben, zahlen sie zwangsläufig weniger Beiträge in die Rentenversicherung ein. Daher will die CDU/CSU die Erziehungszeiten mit in die Rente einfließen lassen. Dies betrifft aktuell jedoch nur Mütter und Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden.

  • Die SPD spricht sich nicht vehement gegen ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren aus. Die Partei möchte den Schritt aber erst gehen, wenn mehr als die Hälfte aller Rentner zwischen 60 und 64 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Weiterhin besteht sie darauf, dass die Grenze nicht weiter als bis 67 ansteigen soll. Eine volle Rente wäre ab 63 Jahre nur dann möglich, wenn die betroffene Person mindestens 45 Versicherungsjahre nachweisen kann. Auch bei 30 Beitrags- oder 40 Versicherungsjahren soll es eine Mindestrente von rund 850 Euro geben.

  • Einen detaillierten Standpunkt bezüglich des Renteneintrittsalters hat die FDP nicht. Allerdings sprechen sie sich gegen die bisherigen Entscheidungen der Großen Koalition aus. Dies betrifft in erster Linie die bereits erwähnte Mütterrente ebenso wie die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren, sofern 45 Beitragsjahre nachgewiesen werden können. Die Liberalen setzen sich allerdings für einen flexiblen Renteneintritt ein.

  • Die Grünen wollen eine Garantierente für alle. Diese soll über der Grundsicherung liegen und aus Steuern finanziert werden. Die Partei ist der Meinung, dass das Rentenniveau unter keinen Umständen weiter fallen darf, da es bisher generell nur bei 48 Prozent liegt. Weiterhin setzt man sich für die Mindestrente in Höhe von 850 Euro ab 67 Jahren ein. Ebenso wie die SPD wollen die Grünen verstärkt Minijobber sowie Mütter und Väter während der Erziehungszeit unterstützen.

  • Die Linkspartei will das Rentenniveau von 48 Prozent auf 53 Prozent anheben, um den Menschen eine ausreichende Finanzierung des Alters zu ermöglichen. 1050 Euro pro Monat halten sie als Mindestrente für angemessen. Gleichzeitig wollen sie ebenfalls die Erziehungszeit stärker beim Rentenanspruch berücksichtigen. Die Linken lehnen ein Renteneintrittsalter mit 67 Jahren ab. Sie wollen stattdessen, dass dieses bei 65 Jahren liegt oder bei 60 Jahren, sofern 40 Beitragsjahre vorliegen.

  • Von der AfD liegen bisher keine genauen Programmpunkte zum Renteneintrittsalter vor.

Und wie ist Ihre Meinung zum aktuellen Renteneintrittsalter? Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Diskutieren Sie in unseren Leserkommentaren (weiter unten) mit!

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Bildmaterial: JiSign – Fotolia


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