Wie viele 5 darf man im Zeugnis haben Hauptschule

Viele Schülerinnen und Schüler denken, sie könnten eine Fünf oder gar eine Sechs im Zeugnis einfach durch gute Noten in anderen Fächern ausgleichen und so verhindern, dass sie sitzenbleiben. Im Prinzip ist das richtig. Doch die Regeln, wie man Noten ausgleichen kann unterscheiden sich nicht nur von Bundesland zu Bundesland erheblich, sondern auch an Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien.

Wie viele 5 darf man im Zeugnis haben Hauptschule

Vor Erreichen der gymnasialen Oberstufe gibt es nur wenig Möglichkeiten, Schulfächer entsprechend den persönlichen Neigungen zu wählen. Und da die meisten Schüler keine Universalgenies sind, fallen die Zensuren bei vielen recht unterschiedlich aus. Die Zeugnisnoten „mangelhaft“ oder „ungenügend“ gefährden zwar nicht zwangsläufig die Versetzung. Wer aber sicher sein will, dass es für den Sprung in die nächste Klasse reicht, sollte die Regelung für die eigene Schulform bzw. das jeweilige Bundesland genau kennen.

Wesentlich ist dabei fast immer, in welchen Schulfächern es die schlechten Noten gibt. So kann zum Beispiel eine Fünf im Hauptfach Mathematik in der Regel nur durch gute Noten in anderen Hauptfächern ausgeglichen werden.

Notenausgleich am Gymnasium

Die Bestimmungen für den Notenausgleich an Gymnasien unterscheiden sich oft von denen an Real- oder Hauptschulen. Wichtig: Je nach Bundesland besteht kein genereller Anspruch auf Notenausgleich. So handelt es sich zum Beispiel in Bayern um eine „Kann“-Regelung. Das Vorrücken durch Notenausgleich muss also nicht, sondern kann gewährt werden. Die schlechten Zensuren können dabei nur mit guten Noten in gleich- oder höherwertigen Fächern ausgeglichen werden. An Gymnasien in Baden-Württemberg lässt sich ein „mangelhaft“ in einem Kernfach (Hauptfach) etwa durch ein „gut“ in einem anderen Kernfach wieder wettmachen. Eine Fünf in Mathe wird also zum Beispiel durch eine Zwei in Deutsch ausgeglichen. Selbst mehrere „gute“ oder „sehr gute“ Noten in Nebenfächern reichen dafür nicht aus. Eine Sechs in einem Kern- bzw. Hauptfach kann in der Regel nicht ausgeglichen werden. In einem Nebenfach ist es hingegen möglich, auch eine Sechs durch eine Eins oder Zwei in anderen Nebenfächern auszugleichen. In Nordrhein-Westfalen können sogar zwei Fünfen in Hauptfächern ausgeglichen werden: durch mindestens ein „befriedigend“ in einem weiteren Fach und eine erfolgreiche Nachprüfung.

Zeugnisnoten ausgleichen an Realschulen

Die Versetzungsordnungen für Realschulen sind denen von Gymnasien oft ähnlich. In Baden-Württemberg können an Realschulen aber sogar zwei „mangelhaft“ in Hauptfächern durch zwei „gut“ in zwei anderen Hauptfächern ausgeglichen werden. Wie auch an Gymnasien gelten übrigens für Fächer wie Sport, Musik und Bildende Kunst oft Sonderregelungen. In Bayern können Realschülerinnen und -schüler eine Sechs oder zwei Fünfen im Zeugnis ausgleichen. Auch hier gibt es Ausnahmen: Ausgeschlossen ist der Notenausgleich bei einer Sechs in Deutsch. Egal, ob Bayern, Hessen, Bremen, Brandenburg oder Sachsen – auch bei Realschulen gilt: Wer es genau wissen will, muss die Versetzungsordnung des jeweiligen Bundeslands zu Rate ziehen.

Schlechte Noten an Hauptschulen ausgleichen

Die Regelungen für den Notenausgleich an Hauptschulen sind meist toleranter als an Gymnasien oder Realschulen. So kann etwa in Hessen auch eine Sechs in einem Hauptfach ausgeglichen werden: relativ einfach mit einer Drei in einem anderen Hauptfach. Zwei „mangelhaft“ werden durch zwei „befriedigend“ wieder gut gemacht. Aber auch hier gibt es Grenzen: Steht in drei oder mehr Fächern eine Schulnote schlechter als Vier im Zeugnis, ist ein Notenausgleich nicht möglich. In Baden-Württemberg gilt für „maßgebenden Fächer und Fächerverbünde: Die Note „ungenügend“ auf dem Hauptschulzeugnis kann durch ein „sehr gut“ oder zwei „gut“ ausgeglichen werden.

Viele Ausnahmen: Wenn der Notenausgleich nicht klappt

Auch wenn das Zeugnis keine Noten hergibt, mit denen schlechte Zensuren ausgeglichen werden können, ist die Versetzung damit nicht immer ausgeschlossen. So kann die Klassenkonferenz zum Beispiel beschließen, dass eigentlich nicht versetzte Schülerinnen oder Schüler auf Probe in die nächsthöhere Klasse aufgenommen werden. Entwickeln sich die Leistungen in der Probezeit positiv, kann die oder der Betroffene in der Klasse bleiben. Wenn nicht, muss die Jahrgangstufe wiederholt werden. In Berlin gibt es für Schülerinnen und Schüler ohne hinreichende Deutschkenntnisse eine Ausnahmeregelung: Besuchen sie nicht seit längstens zwei Jahren ausschließlich eine deutschsprachige Regelklasse, bleiben die Schulnoten im Fach Deutsch unberücksichtigt.

Wie viele 5 darf man im Zeugnis haben Hauptschule

Übrigens: Versetzungsordnungen der Bundesländer enthalten auch Angaben zum erforderlichen Notendurchschnitt. Der Notendurchschnitt ist aber nicht allein ausschlaggebend, sondern es gelten die genauen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes. Der Versuch eines Schülers aus Rheinland-Pfalz, sich auf den Notendurchschnitt zu berufen, um seine Versetzung zu erzwingen, ging sogar vor Gericht – und scheiterte.

Vorbeugen, googlen und die Schule fragen

Am besten ist es natürlich, wenn Schülerinnen und Schüler Maßnahmen ergreifen, sobald Schwächen in Erscheinung treten – etwa durch Nachhilfe. Denn mit etwas Übung und guter Unterstützung schaffen es die meisten, wirklich schlechte Noten von ihren Zeugnissen zu verbannen.

Drohen aber dennoch Schulnoten, die die Versetzung gefährden könnten oder gar Blaue Briefe, sollten schnell die genauen Regelungen für die eigene Schule recherchiert werden. Die sind mit den Suchbegriffen „Versetzungsordnung“, „Schulgesetz“ plus das jeweilige Bundesland und die Schulart meist auch schnell gegoogelt. Oder einfach bei der Schule nachfragen. Das gilt auch, wenn man die Verordnung zwar findet, sich einem das juristische Kauderwelsch aber nicht so recht erschließen mag.

Der direkte Kontakt zur Schule bzw. zu den Lehrkräften ist ohnehin von Vorteil. Denn die besten Lösungen für gute Noten finden sich noch immer, wenn alle gemeinsam an einem Strang ziehen.