Wie oft muss ein Wohnmobil über 3 5 Tonnen zum TÜV?

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Auf diesen Seiten finden Sie alle Informationen rund um Wohnmobile. Viel Spaß beim Stöbern!

Einen Kastenwagen zum Wohnmobil umbauen - TÜV NORD Mobilität zeigt mit dem Umbauprojekt von Ulf, wie es richtig funktioniert. Vom Kauf des Kastenwagens bis hin zum ersten Urlaub sind wir mit dabei. Schauen Sie gerne einmal rein, erfahren Sie, was es für gesetzlichen Vorschriften beim Kastenwagen-Umbau gibt, welcher Kastenwagen sich für den Camper-Umbau eignet, was es kostet und wie konkret Ulf's Wohnmobil-Traum aussehen soll.

Wie oft muss ein Wohnmobil über 3 5 Tonnen zum TÜV?
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  • Generelle Tipps zum Unterstellen von Wohnmobilen
  • Innenraum vom Wohnmobil winterfest machen
  • Technik-Check fürs Wohnmobil
  • Wohnmobil reinigen und versiegeln
  • Kontrolle des Wohnmobils während des Winters

Das Reisen mit dem Reisemobil liegt voll im Trend und die Wohnmobilfahrerinnen und Wohnmobilfahrer werden immer mehr! Mit dem Reisemobil lassen sich zwischen dem Nordkap und Sizilien viele schöne Reiseregionen erschließen. TÜV NORD hilft gerne mit Fachbeiträgen und Reisereportagen weiter, damit Reisemobilisten auf ihrer Fahrt und im Urlaub sicher unterwegs sind und weiterhin ihre Freude an dieser schönen Reiseform haben.

Thomas Kliem

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„Gute Fahrt“ und „Schöne Reise“

wünscht

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ADAC: Gesetz tritt noch 2003 in Kraft / Übergangsregelung vorgesehen

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Künftig längere © TÜV Nord
HU-Fristen für Wohnmobile

Gute Nachrichten für Wohnmobilfahrer: Spätestens ab Jahresende gelten verlängerte Prüffristen für die Hauptuntersuchung. Wie der ADAC mitteilt, müssen Wohnmobile bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht künftig analog zur Regelung bei Pkw erstmals drei Jahre nach Erstzulassung zur technischen Untersuchung; bislang galt eine Zweijahresfrist. Außerdem sind Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen künftig in den ersten sechs Zulassungsjahren nur noch alle zwei Jahre durchgecheckt werden. Ab dem siebten Zulassungsjahr fällt wie bisher eine jährliche Hauptuntersuchung an. Wohnmobile über 7,5 Tonnen werden weiterhin wie Lkw behandelt und damit jährlich geprüft; allerdings entfällt die zusätzliche halbjährige Sicherheitsprüfung.

Wenn es mit dem neuen Gesetz soweit ist, profitieren alle Wohnmobile, für die verlängerte Prüfungsfristen gelten, zusätzlich von einer Übergangsvorschrift. Dann kann der Halter seine bisherige Prüfplakette von der Zulassungsstelle durch eine um zwölf Monate verlängerte Plakette ersetzen und den Fahrzeugschein entsprechend ändern lassen. Eine beispielsweise im August 2003 angebrachte Plakette, die als nächsten Prüftermin den August 2004 ausweist, wird dann um ein weiteres Jahr, nämlich auf August 2005 verlängert. Wer einen jetzt fälligen Termin zur Hauptuntersuchung hinauszögert, ist somit nicht besser gestellt.

Reisemobile bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen müssen nach der Erstzulassung erstmals nach drei Jahren zur Hauptuntersuchung, danach wird alle 24 Monate zum Sicherheitscheck gebeten. Liegt das Mobil in der Gewichtsklasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen, gilt der zweijährige Turnus nur während der ersten 72 Monate. Ab einem Fahrzeugalter von sechs Jahren schreibt die StVZO vor, dass die Mittelschwergewichte jährlich vorgestellt werden.

Wo kann ich mein Wohnmobil zur HU bringen?

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© Archiv

Selbst zur HU oder die Werkstatt beauftragen? Letzteres kann günstiger sein.

Neben den Technischen Überwachungsvereinen TÜV Nord und Süd sind in Deutschland auch andere Prüforganisationen und Sachverständige berechtigt, die technische Inspektion durchzuführen. Die DEKRA ist bundesweit eine feste Größe, dazu kommen Sachverständigenverbünde wie GTÜ und KÜS. Auch, wenn der Wagen im allgemeinen Sprachgebrauch „getüvt“ wird, haben Fahrzeugbesitzer die freie Wahl, wer die begehrte Plakette aufs Nummernschild klebt.

Ob in einer Prüfstelle oder in einer Werkstatt – Form und Umfang der Untersuchung werden von allen Prüfern in gleichem Maße ernst genommen. Nicht unerheblich dagegen sind die unterschiedlichen Tarife. Nachdem Ende 2016 die gesetzlich verordneten Höchstgrenzen angehoben wurden, haben fast alle Anbieter die Preise erhöht.

Bundesweite Preisunterschiede bei der HU

Beim Vergleich der derzeit gültigen Entgelte-Listen zeigt sich jedoch, dass die Tarife auch bei bundesweit agierenden Anbietern unterschiedlich hoch ausfallen. In der Regel gelten für jedes Bundesland andere Gebühren, zum Teil differieren die Preise aber sogar innerhalb eines Landes. So gibt der TÜV Hessen für neun Technische Prüfstellen andere Preise an als für den restlichen Geltungsbereich. Für die HU eines Reisemobils bis 3,5 Tonnen kann das einen Unterschied von 17,40 Euro ausmachen.

Bei anderen TÜVs macht den Unterschied, welches ihrer Tochterunternehmen die Prüfung abnimmt. So differieren die Preise des TÜV Nord, je nachdem, ob es sich um die Überwachungsorganisation oder eine TÜV-Station handelt. Ebenso unterscheiden sich die Preise der FSP Fahrzeug-Sicherheitsprüfung GmbH unter dem Dach des TÜV Rheinland von den Entgelten der Technischen Prüfstellen.

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© Archiv

Den HU-Termin zu überziehen kann teuer werden.

Auf das gesamte Bundesgebiet gesehen sind je nach Umfang der Hauptuntersuchung bei Reisemobilen bis 3,5 Tonnen Einsparungen zwischen 18,50 und 21 Euro möglich. Bei der Prüfung eines Reisemobils mit einem Gewicht bis zu 7,5 Tonnen lassen sich zwischen elf und 47,40 Euro sparen.

Ganz so gravierend fallen die Unterschiede in den einzelnen Bundesländern zwar nicht aus, doch lohnt sich auch hier der Vergleich der einzelnen Anbieter. So können die vom TÜV Süd in Baden-Württemberg geforderten 56,50 Euro für eine HU in der Klasse bis 3,5 Tonnen ohne die Abgasuntersuchung schon als Sonderangebot gelten – die KÜS verlangt hier für die gleiche Leistung mit 67 Euro glatt 10,50 Euro mehr. Gleiches gilt für Bayern, wo allerdings auch der TÜV Nord 67 Euro berechnet.

Wer in der Nähe einer Landesgrenze wohnt, sollte sich auf jeden Fall auch über die Tarife im benachbarten Bundesland informieren. So lassen sich bei einem leichten Reisemobil schnell 19 Euro sparen, wenn Hauptuntersuchung und Emissionsmessung beim TÜV FSP in Thüringen statt beim TÜV Hessen in Hessen durchgeführt werden.

Gravierende Unterschiede bei Preisen für Nachkontrollen

Werden Mängel festgestellt, bedarf es einer einfachen Nachkontrolle, bei umfangreicheren Diagnosen einer Nachprüfung. Die dafür erhobenen Gebühren unterscheiden sich gewaltig: Bei Reisemobilen bis 3,5 Tonnen wird für die einfache Nachkontrolle zwischen zehn und 14,50 Euro veranschlagt, bei der umfangreicheren Nachprüfung beträgt der Preisunterschied zum Teil mindestens 16 Euro. Nachkontrollen bei schweren Reisemobilen schlagen mit zehn bis 22 Euro zu Buche, die Kosten für eine Nachprüfung variieren zwischen 20 und über 40 Euro.

Negativer Spitzenreiter ist in beiden Fällen der TÜV Süd in Sachsen, wo für die Nachprüfung 50 Prozent der Prüfgebühr veranschlagt werden. Deshalb ist es üblicherweise günstiger, die HU in einer Fachwerkstatt durchführen zu lassen. Meist wird dann das Fahrzeug vorab vom Mechaniker inspiziert, sodass ein möglichst mängelfreier Zustand erreicht wird. Die Kosten für eine Nachuntersuchung fallen so gar nicht erst an. Egal, wo man wohnt, es lohnt sich, rechtzeitig vor einer anstehenden Hauptuntersuchung die aktuell gültigen Preise abzufragen.

Fast alle großen TÜVs veröffentlichen ihre Gebührenordnungen auf ihrer jeweiligen Homepage. Die von GTÜ und KÜS erhobenen Entgelte sind am ehesten auf den Internetpräsenzen der Sachverständigenbüros auffindbar. Als informationsscheu erweist sich die DEKRA, die im Internet keine Preise angibt. Hier bleibt, wie auch bei den Werkstätten, nur der Weg der direkten Anfrage. Die Aussicht allerdings, kein überflüssiges Geld auszugeben, kann einem schon ein paar Telefonate wert sein.