Führerschein klasse a2 was darf ich fahren

Von bussgeldkatalog.de, letzte Aktualisierung am: 25. März 2022

Welche Motorräder dürfen Sie mit A2 fahren?

Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Motorräder gefahren werden, die eine max. Leistung von 35 kW aufweisen und ein Verhältnis von Leistung und Gewicht von höchstens 0,2 kW/kg.

Welche Klassen schließt A2 ein?

Damit sind auch die Klassen A1 und AM inklusive.

Wann können Sie von A2 zu A wechseln?

Nach zwei Jahren kann der A2-Führerschein ggf. durch eine praktische Prüfung in einen A-Führerschein verwandelt werden.

Führerschein klasse a2 was darf ich fahren
Der A2-Führerschein gilt für bestimmte Motorräder.

Ebenso wie der Führerschein der Klasse A1 berechtigt der A2-Führerschein zum Fahren von Motorrädern, kann also als Motorradführerschein A2 bezeichnet werden. Er ist seit 2013 der Motorradführerschein für Leute ab 18 Jahren.

Der Unterschied zwischen der einen Klasse A1 und der Klasse A2 besteht in der Art der Motorräder, die gefahren werden können. In den folgenden Kapiteln werden Fragen zu den genauen Merkmalen dieser Motorräder (wie z.B. die Leistung), zu den Kosten für den A2-Führerschein und zur Führerscheinprüfung beantwortet.

Der A2-Führerschein: Welches Motorrad ist erlaubt?

Das Motorrad der Klasse A2 ist folgendermaßen definiert: A2-Motorräder dürfen eine Motorleistung von maximal 35 kW aufweisen. Diese Leistung entspricht 48 PS. Das Verhältnis von Leistung und Gewicht darf beim A2-Motorrad höchstens 0,2 kW/kg betragen. Die Fahrerlaubnis der Klasse A2 erfordert ein Mindestalter von 18 Jahren.

Der Motorradführerschein A2 und seine Verbindung zu anderen Klassen

Wer den Führerschein der Klasse A2 besitzt, ist auch berechtigt, Fahrzeuge der Klassen A1 (Motorleistung maximal 11 kW) und AM zu fahren. Allerdings ist der Besitz einer Führerscheinklasse keine Bedingung für den Erwerb der Führerscheinklasse A2. Jeder, der das 18. Lebensjahr erreicht hat, kann direkt den A2-Führerschein machen.

Der A2-Motorradführerschein und seine Kosten

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Der Motorradführerschein A2 verursacht gewisse Kosten.

Eine wichtige Frage für jeden Interessierten lautet: Wie viel wird der Motorradführerschein A2 kosten? Darauf soll das folgende Kapitel Antwort geben.
Die Kosten für den Führerschein A2 bestehen, wie bei anderen Führerschein auch, unter anderem aus dem Geld für den obligatorischen Sehtest und den Pflichtkurs für Erste Hilfe. Beides zusammen dürfte ungefähr zwischen 20 und 40 Euro kosten. Außerdem ist ein Passbild nötig (zwischen 5 und 15 Euro).

Hinzu kommen die Anmeldegebühr für die Fahrschule (ungefähr 60-200 Euro), eventuell Schulungsunterlagen (zwischen 20 und 30 Euro) und die Bezahlung für die Übungsstunden. Eine normale Unterrichtsstunde dürfte in der Fahrschule zwischen 30 und 45 Euro kosten. Die Sonderfahrten auf dem Motorrad der Klasse A2 sind allerdings teurer. Für diese muss man mit 40 bis 60 Euro rechnen. Das sind aber noch nicht alle der für den A2-Führerschein anfallenden Kosten.

Ein wichtiger Kostenpunkt beim Erwerb der Führerscheinklasse A2 für das Motorrad mit 35 kW sind die Prüfungen.
Dazu zählen die Theorieprüfung (zwischen 20 und 80 Euro), die Praxisprüfung (zwischen 80 und 180 Euro) sowie die jeweiligen TÜV-Gebühren. Diese betragen zwischen 40 und 50 Euro für die Theorieprüfung und zwischen 100 und 120 Euro für die Praxisprüfung. Bei der Erstausstellung des A2-Führerscheins kommt noch eine Gebühr zwischen 30 und 50 Euro hinzu.

Wie hoch die Kosten für den A2-Führerschein sind, hängt natürlich auch von den individuellen Fähigkeiten des Fahrschülers ab. Der Führerschein A2 kann weniger kosten, wenn der Fahrschüler schnell lernt. Dann ist es möglich, dass der Fahrlehrer bei der Mindestanzahl der Fahrstunden bleibt. Besteht der Schüler die Prüfung nicht im ersten Anlauf, kommen außerdem weitere Ausgaben dazu. Zusätzlich zum Führerschein entstehen natürlich noch Kosten für ein Motorrad (Klasse A2), damit die Fahrerlaubnis dann auch genutzt werden kann.

Der Unterricht und die Prüfung für den A2-Führerschein fürs Motorrad

Für die Führerscheinklasse A2 sind in der Fahrschule bestimmte Vorgaben zu erfüllen. Beim praktischen Unterricht sind, abgesehen von den normalen Übungsstunden, mindestens 12 Sonderfahrten zu jeweils 45 Minuten Pflicht. Fünf davon müssen Überlandfahrten sein, vier davon Autobahnfahrten und drei sind Nachtfahrten.

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Die Führerscheinklasse A2 – Ein Schritt hin zu den großen Motorrädern

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Mit einem Führerschein der Klasse A2 darfst Du folgende Bikes fahren: Motorräder mit oder ohne Beiwagen und maximal 35 kW (48 PS) Leistung sowie maximal 0,2 kW/kg Eigengewicht (Deine Maschine muss also mindestens 175 Kilo wiegen). Eine ungedrosselte Version als "Originalvariante" ist mit maximal doppelter Leistung (daher höchstens 70 kW oder 96 PS) zulässig. Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW (20 PS) sind erlaubt. Für Fahrzeuge mit maximal 48 PS aber zu niedrigen Gewicht gibt es meistens eine gedrosselte Version vom Hersteller.

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Beim Motorradführerschein-Erwerb kann man zwischen mehreren Klassen wählen. Das sind die Möglichkeiten – und so alt muss man für die verschiedenen Varianten sein.

  • Der Stufenführerschein berechtigt zunächst für die leistungsreduzierte Klasse A2

  • Nach zwei Jahren ist der Erwerb der Klasse A möglich

  • Direkteinstieg in die Klasse A nur mit Ausbildung und Prüfung auf einem Kraftrad mit 44 kW oder mehr

Welche Krafträder mit welcher Klasse gefahren werden dürfen

A

Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge

A1

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

A2

Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

AM

  • Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
  • Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.

Mindestalter für die Führerscheinklassen

AM¹

16 Jahre

A1

16 Jahre

A2

18 Jahre

A

  • 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
  • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
  • 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.

¹ Erfahren Sie mehr zur Herabsetzung des Mindestalters in Deutschland - AM mit 15

Wer ein Mofa (einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h) fahren will, muss mindestens 15 Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis ist nicht nötig. Es ist jedoch eine sog. Prüfbescheinigung mitzuführen. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht.

Prüfung bei Klassenerweiterung

Führerschein klasse a2 was darf ich fahren

© iStock.com/jkitan

Wer schon einen Führerschein der Klasse A1 oder A2 besitzt, kann diesen auf die nächsthöhere Stufe erweitern. Dafür muss man die bisherige Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre haben. Dann benötigt man nach einer Prüfungsvorbereitung in einer Fahrschule nur noch eine praktische Prüfung.

Man kann aber auch abkürzen und vor Ablauf der Zweijahresfrist von der Klasse A2 in die Klasse A aufsteigen. Er oder sie braucht dann eine Ausbildung mit reduzierter Stundenzahl.

Probezeit und Gültigkeit des Führerscheindokuments

Probezeit

Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis – ausgenommen sind die Klassen AM, L und T – wird der Führerschein „auf Probe“ erteilt. Während der Probezeit von 2 Jahren wird an ein Fehlverhalten besondere Folgen geknüpft.

Gültigkeit des Führerscheindokuments

  • Ausstellung des Führerscheins seit 19.1.2013: Gültigkeit 15 Jahre (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung)
  • Ausstellung des Führerscheins vor 19.1.2013: gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag verwaltungsmäßig umgetauscht, also ohne Untersuchung oder Prüfung.