Wie oft muss eine Unterweisung über die Unfallverhütungsvorschriften erfolgen

Um Arbeitsunfälle zu vermeiden und den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter zu verbessern, müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten regelmäßig (mindestens jährlich) über die Gefährdungen am jeweiligen Arbeitsplatz bzw. bei Ausübung der jeweiligen Tätigkeit unterweisen. Diese Unternehmerpflicht ergibt sich im Allgemeinen aus dem Arbeitsschutzgesetz. Es gelten aber auch weitere gesetzliche Vorschriften sowie DGUV-Vorschriften, die direkt Bezug auf konkrete Tätigkeiten bzw. Mitarbeiter nehmen:

Gesetze Verordnungen/Unfallverhütungsvorschriften 
§ 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 12 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
§ 15 Siebtes Sozialgesetzbuch (SGB VII) § 14 (2) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
§ 14 Mutterschutzgesetz (MuSchG) § 6 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
§ 29 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) § 4 DGUV Vorschrift 1
§ 81 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Je nach Branche müssen Arbeitgeber zudem spezielle Vorschriften wie die Unfallverhütungsvorschriften berücksichtigen.

Wann und wie oft muss eine Sicherheitsunterweisung durchgeführt werden?

Der Zeitpunkt der Sicherheitsunterweisungen ist genau festgelegt:

  • vor Aufnahme der Tätigkeit (Erstunterweisung)
  • mindestens ein Mal im Jahr (jährliche Wiederholungsunterweisung)
  • bei Versetzungen an einen anderen Arbeitsplatz (anlassbezogene Unterweisung)
  • bei wesentlichen Änderungen am Arbeitsplatz (anlassbezogene Unterweisung)

Für Jugendliche wird zudem eine gesonderte Erstunterweisung notwendig, weil das Arbeitsschutzgesetz besondere Regelungen für minderjährige Personen definiert.

Wer darf Mitarbeiter unterweisen?

Die Unterweisung von Mitarbeitern ist eine Unternehmerpflicht. Deshalb liegt die Verantwortung für die Durchführung einer Sicherheitsunterweisung beim Unternehmer bzw. Geschäftsführer. In der Praxis wird diese Pflicht jedoch regelmäßig an die Vorgesetzten der einzelnen Mitarbeiter in Form einer schriftlichen Pflichtenübertragung überlassen. Gängig ist zudem, dass Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) Mitarbeiter unterweisen. Die Verantwortung bleibt aber in jedem Fall weiterhin beim Unternehmer/Geschäftsführer.

Praxistipp: Eine Sicherheitsunterweisung durch den Vorgesetzten erscheint sinnvoller als durch eine Sifa. Zum einen, weil Beschäftigte auf diese Weise mehr Vertrauen aufbauen. Zum anderen, weil der Vorgesetzte die Gefährdungen, die in seinem Verantwortungsbereich auftreten können, besser kennt bzw. diese auf diese Weise kennenlernt. Es schadet jedoch nicht, vorab fachlichen Rat bei der Sifa einzuholen.

Warum sind jährliche Sicherheitsunterweisungen notwendig?

Sicherheitsunterweisungen sind jährlich bzw. aus genannten Anlässen durchzuführen, damit Mitarbeiter 

  • ausreichend über Gefährdungen und Belastungen, die mit dem jeweiligen Arbeitsplatz bzw. der jeweiligen Tätigkeit zusammenhängen, unterwiesen werden (Prävention),
  • mit ihrer Arbeitsaufgabe verbundene Risiken richtig einschätzen können und geeignete Maßnahmen zur Gegenabwehr kennen,
  • über die Fähigkeit verfügen, ihre Arbeit selbstständig sicher auszuführen,
  • gewohnheitsmäßig sicher handeln und für den Arbeitsschutz motiviert werden.

Wie eine Sicherheitsunterweisung durchführen?

Wie die Unterweisung letztlich durchgeführt wird, liegt im Ermessen der unterweisenden Person. Wichtig ist nur, dass alle sicherheitsrelevanten Themen und Risiken benannt werden. Bei der Vorbereitung einer Sicherheitsunterweisung sollten Unternehmen jedoch folgende Aspekte bedenken:

Wann unterweisen?

Eine Unterweisung sollten nach Möglichkeit direkt nach Arbeitsbeginn oder im Anschluss an Arbeitspausen geplant werden. Dann sind die Arbeitnehmer noch bzw. wieder voll aufnahmefähig. In der Regel ist die Unterweisung in der Arbeitszeit durchzuführen. 

Wie lange dauert eine Unterweisung?

Die Dauer der Sicherheitsunterweisung richtet sich nach der Teilnehmerzahl, dem Unterweisungsthema sowie dem Unterweisungsziel, und kann somit unterschiedlich ausfallen. Die Unterweisung sollte jedoch nicht mehr 30 Minuten dauern, sonst sinkt die Aufmerksamkeit der Teilnehmer zu stark ab. Umfangreichere Unterweisungen sollten durch Pausen aufgelockert oder auf mehrere Termine gesplittet werden.

Hinweis: Mehrfach im Jahr stattfindende Sicherheitsunterweisungen sind weitaus effektiver als einmal jährlich stattfindende.

Wo sollte unterwiesen werden?

Die unterweisende Person sollte in jeden Fall einen Ort wählen, an dem keine Störungen durch Lärm, Telefon oder unbeteiligte Personen auftreten können. Eine Unterweisung kann auch vor Ort durchgeführt werden, so ist bei Fragestellungen ein unmittelbarer Bezug zum Inhalt der Unterweisung vorhanden.

Wer sollte an der Sicherheitsunterweisung teilnehmen?

Bei der Auswahl der Teilnehmer sollten Arbeitgeber darauf achten, dass die Unterweisungsinhalte für alle Teilnehmer gleich relevant sind. Entscheidend ist der Kenntnis- und Erfahrungsstand einzelner Beschäftigter.

Die Teilnehmerzahl sollte 15 nicht überschreiten. Bei zu vielen Teilnehmern ist der Erfolg der Sicherheitsunterweisung höchst fragwürdig.

Weitere Informationen zur fachgerechten Durchführung von Sicherheitsunterweisungen bieten die Audio-Schulungen von „fachtutorials“ – kompaktes Wisssen rund um Arbeitsschutz. In jeweils 5 bis 10 Minuten erklären Experten, worauf Arbeitgeber und Verantwortliche bei Sicherheitsunterweisungen achten müssen. Sie erhalten z. B. Antworten auf folgende Fragen:

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Was muss eine Sicherheitsunterweisung beinhalten?

Inhalte einer Sicherheitsunterweisung sind sowohl allgemeine Themen, die für alle Mitarbeiter von Belang sind, als auch Themen, die im direkten Zusammenhang mit der jeweiligen Tätigkeit stehen. Im Anschluss an die Unterweisung ist eine Lernerfolgskontrolle durchzuführen, um zu erfahren, ob die Inhalte verstanden wurden und relevant waren.

Unterweisungsthemen im Überblick (Auswahl)

Thema Inhalt Zielgruppe
Arbeitsschutz allgemein
Gefahren und Schutzmaßnahmen, sicherheitsgerechtes Verhalten alle Arbeitnehmer
Verhalten im Gefahrenfall Flucht- und Rettungsplan, Übungen alle Arbeitnehmer
Erste Hilfe
Verhalten bei Unfällen alle Arbeitnehmer
Gefahrstoffe
Gefahren, Schutzmaßnahmen, Umgang mit Gefahrstoffen Beschäftigte, die mit Gefahrstoffen arbeiten
Heben und Tragen
Gesundheitsgefahren, richtiges Heben und Tragen  Beschäftigte, die mit Lasten umgehen
Maschinen, Geräte, Werkzeuge oder Anlagen Gefährdungen, richtiger Umgang mit Arbeitsmitteln, Verhalten bei Störungen Beschäftigte, die mit Maschinen, Werkzeugen und Anlagen umgehen
Persönliche Schutzausrüstung
Umgang mit PSA Beschäftigte, die PSA tragen müssen
Lärm
Höhe der Belastungen, Gesundheitsgefährdung, Schutzmaßnahmen alle Arbeitnehmer
Baustellen
Risiken und Schutzmaßnahmen Beschäftigte auf Baustellen
Biologische Arbeitsstoffe
Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln Beschäftigte, die mit biologischen Arbeitsstoffen arbeiten
Jugendschutz Unfall- und Gesundheitsgefahren, Schutzmaßnahmen minderjährige Mitarbeiter
Vibrationen
Höhe der Belastung, Gesundheitsgefährdungen, Schutzmaßnahmen Beschäftigte, die von Vibrationen betroffen sind
Mutterschutz Besondere Risiken für werdende und stillende Mütter schwangere und stillende Mitarbeiterinnen

Vorlagen für Sicherheitsunterweisungen

Editierbare Vorlagen in Form von PowerPoint®-Präsentation sowie Unterweisungsfilmen zu allgemeinen Unterweisungen wie Arbeitsschutz, Brandschutz oder Datenschutz sind in der Software „Unterweisung direkt“ enthalten. Mit dieser Software erstellen Verantwortliche zudem ganz einfach Unterweisungen, die an die Belange des jeweiligen Unternehmens angepasst sind. 

Konkrete Vorlagen aus „Unterweisung direkt“:

  • Unterweisung für sicheres Arbeiten im Büro
  • Unterweisung für den Umgang mit Gefahrstoffen
  • Unterweisungen für das Arbeiten mit Leitern
  • Unterweisung für Schwangere
  • Unterweisung für Beschäftigte auf Baustellen

Die Software enthält zahlreiche weitere Präsentationsvorlagen zu Sicherheitsunterweisungen, die Unternehmer direkt einsetzen und so wertvolle Zeit sparen können. Gleichzeitig werden sie automatisch daran erinnert, bei welchen Beschäftigten die verpflichtende Jahresunterweisung ansteht.

Ausschnitt: Unterweisung bei Auszubildenden

Was muss die Dokumentation einer Unterweisung enthalten? 

Unternehmer müssen die erfolgreiche Durchführung einer Unterweisung dokumentieren, um nachweisen zu können, dass Mitarbeiter ausreichend unterwiesen wurden. Die Dokumentation sollte mindestens Folgendes festhalten: 

  • Inhalt
  • Zeitpunkt
  • Unterschrift der unterwiesenen Mitarbeiter

Die Dokumentation ist mindestens zwei Jahre aufzubewahren, um in einem kritischen Fall einen Nachweis für eine erfolgreich durchgeführte Unterweisung zu haben. Auf keinen Fall sollten Unternehmen die Dokumentation einer Unterweisung vernachlässigen. 

Welche Fehler passieren vermehrt bei der Unterweisung?

Ob eine Unterweisung ausreichend Wirkung bei den Mitarbeitern zeigt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Deshalb sollten unterweisende Personen folgende Fehler nicht machen:

  1. unpassende Ortsauswahl
  2. falscher Zeitpunkt
  3. willkürliche Auswahl der Teilnehmer
  4. keinen Wert und keine Ziele vermittelt
  5. falsche Themen, unvollständige Inhalte
  6. Mängel bei der Didaktik
  7. zu langweilige oder ermüdende Gestaltung
  8. zu lange Unterweisung
  9. fehlender Abschluss inkl. Feedback

Welche Konsequenzen drohen bei Nichtbeachtung der Unternehmerpflicht?

Unternehmer, die ihrer Unterweisungspflicht nicht nachkommen, müssen mit Schadensersatzforderungen rechnen. Denn nach Arbeitsunfällen wird grundsätzlich ermittelt, ob der verunfallte Mitarbeiter ordnungsgemäß und ausreichend unterwiesen wurde. Hierbei wird auch die persönliche Haftung des Unternehmers geprüft.

Als Ursache für Arbeitsunfälle ist die fehlende Sicherheitsunterweisung zudem mit einem kaum vorhersehbaren Anwachsen von Betriebskosten verbunden (Arbeitsunfähigkeit, Produktionsstopp etc.). Die normgerechte Unterweisung von Mitarbeitern sichert folglich auch die Planbarkeit der Betriebskosten.

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Hier die wichtigsten Fragen zur Arbeitsschutzunterweisung kurz zusammengefasst sowie interessante Vorlagen für die Praxis in unterschiedlichen Bereichen.

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Quelle: „Unterweisung direkt“