Um Arbeitsunfälle zu vermeiden und den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter zu verbessern, müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten regelmäßig (mindestens jährlich) über die Gefährdungen am jeweiligen Arbeitsplatz bzw. bei Ausübung der jeweiligen Tätigkeit unterweisen. Diese Unternehmerpflicht ergibt sich im Allgemeinen aus dem Arbeitsschutzgesetz. Es gelten aber auch weitere gesetzliche Vorschriften sowie DGUV-Vorschriften, die direkt Bezug auf konkrete Tätigkeiten bzw. Mitarbeiter nehmen: Show
Wann und wie oft muss eine Sicherheitsunterweisung durchgeführt werden?Der Zeitpunkt der Sicherheitsunterweisungen ist genau festgelegt:
Für Jugendliche wird zudem eine gesonderte Erstunterweisung notwendig, weil das Arbeitsschutzgesetz besondere Regelungen für minderjährige Personen definiert. Wer darf Mitarbeiter unterweisen?Die Unterweisung von Mitarbeitern ist eine Unternehmerpflicht. Deshalb liegt die Verantwortung für die Durchführung einer Sicherheitsunterweisung beim Unternehmer bzw. Geschäftsführer. In der Praxis wird diese Pflicht jedoch regelmäßig an die Vorgesetzten der einzelnen Mitarbeiter in Form einer schriftlichen Pflichtenübertragung überlassen. Gängig ist zudem, dass Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) Mitarbeiter unterweisen. Die Verantwortung bleibt aber in jedem Fall weiterhin beim Unternehmer/Geschäftsführer. Praxistipp: Eine Sicherheitsunterweisung durch den Vorgesetzten erscheint sinnvoller als durch eine Sifa. Zum einen, weil Beschäftigte auf diese Weise mehr Vertrauen aufbauen. Zum anderen, weil der Vorgesetzte die Gefährdungen, die in seinem Verantwortungsbereich auftreten können, besser kennt bzw. diese auf diese Weise kennenlernt. Es schadet jedoch nicht, vorab fachlichen Rat bei der Sifa einzuholen. Warum sind jährliche Sicherheitsunterweisungen notwendig?Sicherheitsunterweisungen sind jährlich bzw. aus genannten Anlässen durchzuführen, damit Mitarbeiter
Wie eine Sicherheitsunterweisung durchführen?Wie die Unterweisung letztlich durchgeführt wird, liegt im Ermessen der unterweisenden Person. Wichtig ist nur, dass alle sicherheitsrelevanten Themen und Risiken benannt werden. Bei der Vorbereitung einer Sicherheitsunterweisung sollten Unternehmen jedoch folgende Aspekte bedenken: Wann unterweisen?Eine Unterweisung sollten nach Möglichkeit direkt nach Arbeitsbeginn oder im Anschluss an Arbeitspausen geplant werden. Dann sind die Arbeitnehmer noch bzw. wieder voll aufnahmefähig. In der Regel ist die Unterweisung in der Arbeitszeit durchzuführen. Wie lange dauert eine Unterweisung?Die Dauer der Sicherheitsunterweisung richtet sich nach der Teilnehmerzahl, dem Unterweisungsthema sowie dem Unterweisungsziel, und kann somit unterschiedlich ausfallen. Die Unterweisung sollte jedoch nicht mehr 30 Minuten dauern, sonst sinkt die Aufmerksamkeit der Teilnehmer zu stark ab. Umfangreichere Unterweisungen sollten durch Pausen aufgelockert oder auf mehrere Termine gesplittet werden. Hinweis: Mehrfach im Jahr stattfindende Sicherheitsunterweisungen sind weitaus effektiver als einmal jährlich stattfindende. Wo sollte unterwiesen werden?Die unterweisende Person sollte in jeden Fall einen Ort wählen, an dem keine Störungen durch Lärm, Telefon oder unbeteiligte Personen auftreten können. Eine Unterweisung kann auch vor Ort durchgeführt werden, so ist bei Fragestellungen ein unmittelbarer Bezug zum Inhalt der Unterweisung vorhanden. Wer sollte an der Sicherheitsunterweisung teilnehmen?Bei der Auswahl der Teilnehmer sollten Arbeitgeber darauf achten, dass die Unterweisungsinhalte für alle Teilnehmer gleich relevant sind. Entscheidend ist der Kenntnis- und Erfahrungsstand einzelner Beschäftigter. Die Teilnehmerzahl sollte 15 nicht überschreiten. Bei zu vielen Teilnehmern ist der Erfolg der Sicherheitsunterweisung höchst fragwürdig. Weitere Informationen zur fachgerechten Durchführung von Sicherheitsunterweisungen bieten die Audio-Schulungen von „fachtutorials“ – kompaktes Wisssen rund um Arbeitsschutz. In jeweils 5 bis 10 Minuten erklären Experten, worauf Arbeitgeber und Verantwortliche bei Sicherheitsunterweisungen achten müssen. Sie erhalten z. B. Antworten auf folgende Fragen: → Erfahren Sie jetzt in 10 Minuten alles Wichtige zur Vorbereitung und Durchführung von Sicherheitsunterweisungen mit den Audio-Schulungen von „fachtutorials“! Was muss eine Sicherheitsunterweisung beinhalten? Inhalte einer Sicherheitsunterweisung sind sowohl allgemeine Themen, die für alle Mitarbeiter von Belang sind, als auch Themen, die im direkten Zusammenhang mit der jeweiligen Tätigkeit stehen. Im Anschluss an die Unterweisung ist eine Lernerfolgskontrolle durchzuführen, um zu erfahren, ob die Inhalte verstanden wurden und relevant waren. Unterweisungsthemen im Überblick (Auswahl)
Vorlagen für SicherheitsunterweisungenEditierbare Vorlagen in Form von PowerPoint®-Präsentation sowie Unterweisungsfilmen zu allgemeinen Unterweisungen wie Arbeitsschutz, Brandschutz oder Datenschutz sind in der Software „Unterweisung direkt“ enthalten. Mit dieser Software erstellen Verantwortliche zudem ganz einfach Unterweisungen, die an die Belange des jeweiligen Unternehmens angepasst sind. Konkrete Vorlagen aus „Unterweisung direkt“:
Die Software enthält zahlreiche weitere Präsentationsvorlagen zu Sicherheitsunterweisungen, die Unternehmer direkt einsetzen und so wertvolle Zeit sparen können. Gleichzeitig werden sie automatisch daran erinnert, bei welchen Beschäftigten die verpflichtende Jahresunterweisung ansteht. Ausschnitt: Unterweisung bei AuszubildendenWas muss die Dokumentation einer Unterweisung enthalten? Unternehmer müssen die erfolgreiche Durchführung einer Unterweisung dokumentieren, um nachweisen zu können, dass Mitarbeiter ausreichend unterwiesen wurden. Die Dokumentation sollte mindestens Folgendes festhalten:
Die Dokumentation ist mindestens zwei Jahre aufzubewahren, um in einem kritischen Fall einen Nachweis für eine erfolgreich durchgeführte Unterweisung zu haben. Auf keinen Fall sollten Unternehmen die Dokumentation einer Unterweisung vernachlässigen. Welche Fehler passieren vermehrt bei der Unterweisung?Ob eine Unterweisung ausreichend Wirkung bei den Mitarbeitern zeigt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Deshalb sollten unterweisende Personen folgende Fehler nicht machen:
Welche Konsequenzen drohen bei Nichtbeachtung der Unternehmerpflicht?Unternehmer, die ihrer Unterweisungspflicht nicht nachkommen, müssen mit Schadensersatzforderungen rechnen. Denn nach Arbeitsunfällen wird grundsätzlich ermittelt, ob der verunfallte Mitarbeiter ordnungsgemäß und ausreichend unterwiesen wurde. Hierbei wird auch die persönliche Haftung des Unternehmers geprüft. Als Ursache für Arbeitsunfälle ist die fehlende Sicherheitsunterweisung zudem mit einem kaum vorhersehbaren Anwachsen von Betriebskosten verbunden (Arbeitsunfähigkeit, Produktionsstopp etc.). Die normgerechte Unterweisung von Mitarbeitern sichert folglich auch die Planbarkeit der Betriebskosten. GRATIS DOWNLOAD Überprüfen Sie mit der „Checkliste Unterweisung direkt“, ob Sie die gesetzlichen Vorgaben an Sicherheitsunterweisungen erfüllen. Jetzt kostenlos Checkliste herunterladen! Hier die wichtigsten Fragen zur Arbeitsschutzunterweisung kurz zusammengefasst sowie interessante Vorlagen für die Praxis in unterschiedlichen Bereichen. Sie wollen noch mehr fertige Sicherheitsunterweisungen und editierbaren Vorlagen? Die Software „Unterweisung direkt“ besteht aus fertigen PowerPoint®-Präsentationen, Checklisten und Betriebsanweisungen, die den aktuellen gesetlzichen Vorgaben entsprechen. Damit kommen Arbeitgeber ihrer gesetzlichen Pflicht nach und sorgen gleichzeitig für eine lückenlose Dokumentation. Quelle: „Unterweisung direkt“ |