Das Gesundheitsamt wird sich bei Ihnen melden, wenn Ihr PCR-Test ein positives Ergebnis zeigt. Aufgrund der Vielzahl an positiven Fällen kann es zu Verzögerungen kommen. Sollte Ihr Schnelltest positiv ausfallen, sind Sie verpflichtet, einen PCR-Test vornehmen zu lassen. Nur dann können Sie später Ihren Status als genesene Person nachweisen. Sie dürfen Ihre Wohnung nicht verlassen und keinen Besuch empfangen. Informieren Sie alle Personen, mit denen Sie ab dem zweiten Tag vor Auftreten erster Symptome (wenn Sie keine Symptome haben, ab zwei Tage vor Ihrer Testung) engeren Kontakt hatten. (09.09.2021)
Informationen für Personen aus Augsburg, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben.
Aufgrund der aktuellen Lage meldet sich das Gesundheitsamt nur noch schriftlich bei den infizierten Personen. Es erfolgen keine Anrufe. Wenn Sie einen Brief vom Gesundheitsamt erhalten haben, beantworten Sie bitte den Fragebogen (am besten online).
Selbsttests haben ihren Namen, weil diese Tests ganz einfach selbst durchgeführt werden können. Selbsttests sind zur Anwendung durch Privatpersonen bestimmt. Selbsttests können zusätzliche Sicherheit in konkreten Situationen im Alltag geben – etwa bei einem privaten Besuch. Antigen-Schnelltests werden durch geschultes Personal durchgeführt. Das Ergebnis liegt schnell vor, da sie direkt vor Ort ausgewertet werden können. PCR-Tests sind der „Goldstandard“ unter den Corona-Tests. Die Probenentnahme erfolgt durch medizinisches Personal – die Auswertung durch Labore. Schnell- und Selbsttests haben gegenüber PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Daher soll bei Vorliegen von Symptomen direkt eine PCR-Testung veranlasst und nach jedem positiven Schnell- und Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung durchgeführt werden. In den Augsburger Testzentren werden PCR-Tests und Antigen-Schnelltests durchgeführt.
Für Personen mit einer mittels PCR-Test bestätigten Covid-19-Infektion in Augsburg gilt:
! Die Isolationsanordnung ersetzt keine Krankschreibung durch den Hausarzt. Sollten behandlungsbedürftige Symptome vorliegen, melden Sie sich unbedingt vorab telefonisch bei Ihrem Hausarzt. Dieser kann Sie auch telefonisch krankschreiben.
Mit einem Klick auf das Bild öffnen Sie das Flussdiagramm (PDF).
Sollten im Laufe Ihrer Isolierung Beschwerden wie Fieber, Husten, Kopf-, Gliederschmerzen oder Atembeschwerden neu auftreten, informieren Sie uns bitte umgehend per >> Online-Formular oder, falls Ihnen das nicht möglich ist, telefonisch unter 0821 324-4444.
Sofern es sich um eine behandlungsbedürftige Symptomatik handelt, nehmen Sie Kontakt mit dem Hausarzt, zu dem Bereitschaftsdienst der KVB unter 116117, bei lebensbedrohlichen Zuständen mit der Rettungsleitstelle unter 112 auf. Bitte informieren Sie die jeweilige Stelle noch am Telefon darüber, dass Sie positiv getestet wurden.
! Von einer Ansteckungsfähigkeit wird bereits zwei Tage vor Symptombeginn, bei Verläufen ohne Symptomatik zwei Tage vor dem Test ausgegangen.
Enge Kontaktpersonen erhalten eine Quarantäne-Anordnung vom Gesundheitsamt. Die Quarantäne-Anordnung dient zur Vorlage beim Arbeitgeber, bei der Schule, der Kita etc. Anträge auf Lohnersatzzahlungen für Quarantäne-Zeiten müssen durch den arbeitgebenden Betrieb (Arbeitgeber) bei der Regierung von Schwaben gestellt werden. Bitte beachten: Die Quarantäneanordnung ersetzt keine Krankschreibung durch den Hausarzt.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der >> Homepage des Bundesgesundheitsministeriums.
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