Wie lange muss man auf die Rechnung warten im Restaurant

Wer in einem Restaurant konsumiert, schließt einen Vertrag ab. Wie bei allen Verträgen hat der Vertragspartner das Recht, Mängel zu reklamieren. Dabei darf Geschmack nicht mit einem Mangel verwechselt werden: Es kommt nicht darauf an, ob es schmeckt, sondern darauf, ob das Essen oder Getränk objektiv in Ordnung ist. Der Verein für Konusmentenschutz gibt Antworten, welche Rechte der Gast hat.

Reklamieren Sie gleich, wenn die Leistung mangelhaft ist. Sie können das Gericht zurückschicken. Damit erhält der Wirt die Chance, nachzubessern, also ein Schnitzel bringen oder ein rohes Steak durchzubraten.

Wie lange muss man auf die Rechnung warten im Restaurant
Ribeye Steak, Cover , Fleisch Magazin © Bild: KURIER/Gerhard Deutsch

Ja. Denn nimmt der Wirt oder dessen "Gehilfe" (der Kellner) ihren Wunsch wie ein gut durchgebratenes Steak an, kommt ein Vertrag mit dem Gast zustande. Achtung: Wenn der Kellner aber zurückkommt und Ihnen mitteilt, dass Ihre bestellte Speise bereits aus ist, haben Sie kein Anrecht auf diese Speise. Die Speisekarte beinhaltet nämlich nur unverbindliche Angebote.

Nein. Beim Zahlen zu reklamieren, reicht nicht, die Beanstandungen müssen gleich nach dem ersten Bissen oder dem ersten Schluck angebracht werden. Wer aufisst, verwirkt in der Regel auch sein Recht auf Ersatz oder Preisminderung.

Für die Zubereitung der zweiten Speise müssen Sie dem Wirten eine angemessene Zeit gewähren. Beim Wiener Schnitzel wird man von etwa 10 bis 15 Minuten ausgehen können.

Dann können Sie als Gast komplett von Ihrer Bestellung zurücktreten und gehen, ohne zu zahlen.

Wie lange muss man auf die Rechnung warten im Restaurant
© Bild: Whyona - Fotolia/Whyona/Fotolia

Wenn Sie den Gastronomen auf die Schnecken dezidiert hinweisen, muss er nicht bezahlt werden. Eine pauschale Kritik reicht für die Geltendmachung der "Mängelrüge" nicht aus.

Ja, wenn zum Beispiel der servierte Käse und das Brot schimmeln, ist das Weiteressen den Gästen nicht zumutbar. Auch wenn noch ein weiterer Gang ausständig ist, darf der Wirt nur eine Rechnung für jene Gänge stellen, die vor der Reklamation gegessen wurden.

Wie lange muss man auf die Rechnung warten im Restaurant
Wine Glasses Urheberrecht: idildemir Stock-Fotografie-ID:37972118 © Bild: Getty Images/iStockphoto/idildemir/iStockphoto

Mangels Rechtsgrundlage braucht der Gast Verhandlungsgeschick, um bei miesem Service weniger zu zahlen. Wenn das Glas nicht richtig gereinigt wurde, wäre eine Preisminderung überzogen. Sie können aber ein sauberes Glas verlangen.

Es gibt keine Vorschrift über die maximale Wartezeit. Die Antwort hängt vom Einzelfall ab: 20 Minuten bei einem Würstelstand zu warten, ist "grenzwertig". Im Hauben-Lokal hingegen sind längere Wartezeiten wohl üblich. Wer mittags im Wirtshaus speisen will und nach gut 30 Minuten noch immer ohne Essen dasitzt, kann wohl gehen. Bei Getränken wird diese Spanne des Zumutbaren eher bei 20 Minuten liegen. Wer es ganz korrekt machen will, sagt dem Personal dann etwa: "Wenn Sie mir mein Glas Wein nicht in fünf Minuten bringen, gehe ich wieder." Juristisch setzen sie damit eine Nachfrist und erklären den Rücktritt.

Wie lange muss man auf die Rechnung warten im Restaurant
0ddab325-9c58-4dee-b291-7463ebbe82d3 Bildnummer: 57464615 © Bild: nordroden - Fotolia/Andrey Radchenko/Fotolia

Weder muss der Wirt sofort kommen noch darf der Gast sofort aufstehen und gehen. Verlangen Sie laut und deutlich innerhalb von 30 Minuten vom Wirten mindestens dreimal die Rechnung. Passiert dann noch immer nichts, können Sie gehen. Achtung: Zahlen müssen Sie trotzdem! Wollen Sie sich dem Vorwurf der Zechprellerei nicht aussetzen, müssen Sie Name und Anschrift hinterlassen, damit der Wirt die Rechnung zuschicken kann.

Gastwirt und Kellner müssen für den entstandenen Schaden haften. Für Reinigungs- und Reparaturkosten springt die Haftpflichtversicherung des Wirten ein. Die Rechnung von der Reinigung oder Reparatur muss an den Wirten geschickt werden. Wenn die Reparatur nicht erfolgen kann, kann sich der Gast den Wert des Kleidungsstückes oder des Handys von der Versicherung ersetzen lassen., wenn ich mir den Magen verdorben habe?

Wie lange muss man auf die Rechnung warten im Restaurant
© Bild: D. Ott - Fotolia/Fotolia/D. Ott

War das Essen verdorben, so gebührt Ihnen Schadenersatz und Schmerzensgeld. Doch das Problem ist der Beweis, dass die Speise der Grund für den verdorbenen Magen war. Sollten Sie bereits im Restaurant Verdacht schöpfen, so packen Sie Essensproben ein, um sie beim zuständigen Marktamt untersuchen zu lassen. Wenn mehrere Personen nach Genuss des gleichen Gerichts Beschwerden haben, ist dies ein starkes Indiz.

Wie lange muss man auf die Rechnung warten im Restaurant
Klicken Sie hier für die Newsletteranmeldung

Rechtslage

Wie lange muss man auf die Rechnung warten im Restaurant

Wenn der Gast im Restaurant etwas bestellt, entsteht ein Bewirtungsvertrag. Doch es gibt auch den Annahmeverzug des Kellners… (© nd3000/TH)

Manchmal lässt es sich in der Gastrobranche nicht vermeiden, dass ein Gast nach dem Essen im Restaurant einmal etwas länger auf den Kellner warten muss. Darf der Gast dann gehen, wenn die Rechnung nach einer halben Stunde immer noch nicht da ist? Die Antwort lautet: Grundsätzlich nicht, denn wenn ein Gast im Restaurant etwas bestellt, entsteht rechtlich ein Bewirtungsvertrag, d.h. die Leistung des Wirtes muss bezahlt werden. Doch wie so oft gibt es ein „Aber“, wie nun Rechtsanwalt Christian Bereska aus Celle erklärt. Wenn die Rechnung nicht kommt, gerate der Gastwirt in den sogenannten Annahmeverzug, so der Anwalt. Der Gast müsse ihm zufolge nicht ewig sitzen bleiben. Er könne zum Beispiel auf den Kellner zugehen und erklären, dass er in fünf Minuten gehen wird, sofern die Rechnung nicht kommt – am besten vor Zeugen. Dann darf er gehen, doch Vorsicht: Die Rechnung muss der Gast aber trotzdem bezahlen!

Reagiert der Kellner trotz mehrmaligem lauten Bitten nicht, sollten Gäste am besten an der Theke zahlen, raten hingegen die Verbraucherzentralen. Wer das Lokal ohne zu zahlen verlässt, sollte auf jeden Fall Name und Anschrift hinterlassen, damit der Wirt die Rechnung zuschicken kann. Wer einfach geht, dem könne das als strafbare Zechprellerei angekreidet werden. Auch wenn das bestellte Essen nach längerer Zeit nicht kommt, könnten Gäste dem Kellner oder Wirt eine Frist setzen, rät Anwalt Bereska. Wird dann immer noch nicht serviert, dürfe der Gast tatsächlich gehen. Er trete dann rechtlich gesehen vom Vertrag zurück und müsse nicht für die Bestellung zahlen. (dpa-tmn/TH)

Manchmal wartet und wartet man nach dem Essen im Restaurant auf den Kellner und wird einfach sein Geld nicht los. Darf man dann gehen, wenn die Rechnung nach einer halben Stunde immer noch nicht da ist?

Kurz gefasst: Eigentlich nicht, denn wenn ein Gast im Restaurant etwas bestellt, entsteht rechtlich ein Bewirtungsvertrag. Die Leistung des Wirtes muss bezahlt werden. Doch wie so oft gibt es ein Aber, wie Rechtsanwalt Christian Bereska aus Celle erklärt.

Man muss nicht ewig sitzen bleiben - aber was heißt das?

Wenn die Rechnung nicht kommt, gerate der Gastwirt in den sogenannten Annahmeverzug. Der Gast müsse nicht ewig sitzen bleiben. Er könne zum Beispiel auf den Kellner zugehen und erklären, dass er in fünf Minuten gehen wird, sofern die Rechnung nicht kommt - am besten vor Zeugen. Und dann darf er gehen. Die Rechnung müsse der Gast aber trotzdem bezahlen.

Wo gibt es das beste Schäuferla? Das sind die Top 10 unserer Leser

Reagiert der Kellner trotz mehrmaligem lauten Bitten nicht, zahlen Gäste am besten an der Theke, raten die Verbraucherzentralen. Wer das Lokal ohne zu zahlen verlässt, sollte auf jeden Fall Namen und Anschrift hinterlassen, damit der Wirt die Rechnung zuschicken kann. Wer einfach geht, dem könne das als strafbare Zechprellerei angekreidet werden.

Auch wenn das bestellte Essen einfach nicht kommt, sollten Gäste dem Kellner oder Wirt eine Frist setzen, rät Anwalt Bereska. Wird dann immer noch nicht serviert, darf der Gast gehen. Er trete dann rechtlich gesehen vom Vertrag zurück und müsse nicht für die Bestellung zahlen.

Umfrage: Warten im Restaurant: Mehrheit ist nach 30 Minuten mit Geduld am Ende

Zwei Drittel der Bundesbürger ärgern sich, wenn ihr warmes Essen nicht nach spätestens 30 Minuten auf dem Tisch steht (64 Prozent). Dies ergab eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur. Dabei sind Frauen weniger tolerant als Männer, ältere Befragte deutlich ungeduldiger als jüngere. Ein Drittel der Befragten nimmt 45 Minuten Wartezeit oder mehr hin (32 Prozent). Eine Wartezeit von einer Stunde akzeptieren noch 5 Prozent.

Werden sie von einem Kellner an einem Tisch platziert, an dem schon fremde Gäste sitzen, schlucken dies 59 Prozent der Befragten, wenn auch zumeist nicht gern. Ein Drittel (34 Prozent) findet das Bei-Fremden-am-Tisch-platziert-werden inakzeptabel und würde sich beschweren.

Gefragt, wie viel Trinkgeld sie - bei zufriedenstellendem Essen und Service sowie bei 50 Euro Rechnungssumme - geben würden, antworten die sparsamsten 13 Prozent "unter 2 Euro". Das wären bis zu 4 Prozent der Rechnungssumme. 75 Prozent der Befragten würden zwischen 2 und 5 Euro geben, 4 Prozent der Befragten auch mehr. "Ich gebe generell kein Trinkgeld", sagen 3 Prozent von sich.

Die Urteile über die Servicequalität in deutschen Restaurants halten sich in etwa die Waage: Während 15 Prozent finden, dass der Service zuletzt eher schlechter geworden ist, meinen 14 Prozent, der Service sei eher besser geworden. 59 Prozent können keine große Veränderung feststellen.