Berechnung des Ruhegehalts Show
Kürzung der Pension Eintritt in die Pension Beispiele für die Berechnung der Altersversorgung für Beamte Die Altersversorgung für Beamte richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG). Dieses ist in der Gültigkeit des Bundes und des jeweiligen Landes ausgerichtet. Demnach besitzt jedes Bundesland eine eigene Pensionsvorschrift, also ein eigenes Versorgungsgesetz. Eine Pension wird nicht gezahlt bei Entlassung, Verlust der Beamtenrechte und bei der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach dem jeweiligen Disziplinargesetz. Wie hoch ist die Pension?Die Höhe der Pension beträgt für jede jährliche ruhegehaltfähige Dienstzeit 1,79375 vom Hundert der ruhegehaltfähigen Bezüge gemäß § 5 BeamtVG. Der Höchstsatz beträgt dabei 71,75 vom Hundert.Generell wird der Ruhegehaltssatz auf bis zu zwei Stellen nach dem Komma ausgerechnet. Dabei wird die zweite Dezimalstelle um einen Punkt aufgerundet, sofern es sich bei der dritten Stelle nach dem Komma um einen Wert von 5 bis 9 handelt. Dienstjahre werden grundsätzlich als Jahre mit 365 Tagen berechnet. Daraus ergibt sich dann die Anzahl der gesamten ruhegehaltfähigen Dienstjahre. Pensionsrechner 2022: Wie hoch wird die Altersversorgung für Beamte ausfallen?Pensionsrechner Wie wird das Ruhegehalt berechnet?Die Altersversorgung für Beamte und Richter wird nur dann gezahlt, wenn diese mindestens fünf Jahre im Dienst aktiv tätig waren. Ebenso wird ein Ruhegehalt für Beamte und Richter gezahlt, die durch eine nicht verschuldete Dienstunfähigkeit, beispielsweise durch eine Krankheit, nicht mehr tätig sein konnten.Eine Dienstzeit wird nur dann für die Pension angerechnet, wenn sie ruhegehaltfähig ist. Die Dienstzeit beginnt ab dem ersten Tag der Berufung zum Beamten. Ein Anspruch auf die Zahlung der Pension beginnt mit dem Eintreten in den Ruhestand. Der Berechnung des Ruhegehalts zugrunde gelegt werden die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge der letzten zwei Jahre und die ruhegehaltfähige Dienstzeit. Besteuerung der PensionDie Besteuerung der Pensionen erfolgt nach § 19 Abs. 2 EStG. Es wird jedoch ein Versorgungsfreibetrag gewährt. Ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag entfällt bei einem Versorgungsbezug nach Steuerklasse VI. Was gehört zu den Versorgungsbezügen?
Kann die Beamtenpension gekürzt werden?Eine Kürzung des Ruhegehalts um 3,6 vom Hundert tritt ein, wenn der Beamte gemäß § 14 BeamtVG vor Beendigung des Kalendermonats, in dem der Beamte das 65. Lebensjahr vollendet, in Pension versetzt wird.Eine Minderung der Pension um 3,6 vom Hundert tritt ebenso ein, wenn der Beamte gemäß § 14 BeamtVG vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in die Pension versetzt wird.Zudem wird das Ruhegehalt um 3,6 vom Hundert gemindert, wenn der Beamte dienstunfähig wird, wobei die Dienstunfähigkeit nicht auf einen Dienstunfall beruht. Eine Minderung darf den Satz von 10,8 vom Hundert bzw. den Satz von 14,4 vom Hundert nicht übersteigen. Ausschlusskriterien für eine Kürzung der PensionEine Kürzung der Pension darf auch nicht durchgeführt werden, wenn der Beamte mindestens 45 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeiten vorweisen kann und er bei Eintreten in den Ruhestand das 65. Lebensjahr vollendet hat. Wann ist ein Eintritt in die Pension möglich?Für Beamte und Richter wurde die Regelaltersgrenze im Jahr 2012 auf 67 Jahren schrittweise angehoben. Ein Pensionseintritt vor dem regulären Pensionseintritt mit 67 Jahren erfolgt zumeist mit einer Kürzung des Ruhegehalts. Feuerwehrmänner, Polizeibeamte und Justizvollzugsbeamte sind von dieser Regelung ausgenommen. Sie können bereits mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen, ohne Abschläge hinnehmen zu müssen. Beamte mit einer Behinderung können mit dem 63. Lebensjahr abschlagsfrei in den Ruhestand gehen. Ein abschlagsfreier Eintritt in die Pension für behinderte Personen mit dem 60. Lebensjahr muss individuell geprüft werden. Wann ein Eintritt in die Pension möglich wäre: Fälle für Pensionseintritt
Weitere Beispiele auf lsf.sachsen.de Beispiele für die Berechnung der Altersversorgung für BeamteDie nachfolgenden Tabellen geben Auskunft über die Höhe der Versorgungsbezüge bis 2016 und die Ausgaben, die durch die Versorgungsbezüge entstehen. Hier noch zwei Beispiele, die die Höhe der Pensionsansprüche verdeutlichen sollen. Beispiel 1: Lehrer aus Nordrhein-Westfalen, eingruppiert in die Besoldungsgruppe A13, verheiratet, zwei Kinder, Besoldung im aktiven Dienst 4.918,49 Euro, der Pensionsanspruch würde bei rund 3.300 Euro liegen. Beispiel 2: Stabsunteroffizier bei der Bundeswehr, eingruppiert in die Besoldungsgruppe A7, ledig, Besoldung liegt im aktiven Dienst bei 2.065,29 Euro, der Pensionsanspruch würde bei rund 1.400 Euro liegen. Wann gehen behinderte oder erkrankte Beamte in Pension?Wer als Beamter schwer krank oder behindert ist, muss ebenfalls länger auf die abschlagsfreie Pension warten oder höhere Abschläge in Kauf nehmen. Denn auch für sie galt wie bisher eine eigene, normale Altersgrenze. Diese Grenze verschiebt sich Stück für Stück nach hinten. Auf Antrag später in PensionMit erheblich höheren Abschlägen bei der Altersversorgung muss rechnen, wer vorzeitig in den Ruhestand wechseln möchte. Zwar ist nach wie vor der vorzeitige Ruhestand ab dem 63. Lebensjahr möglich, allerdings nur noch gegen höhere Abschläge. Das heißt: Bisher konnte man mit 63 Jahren auf Antrag in den Ruhestand wechseln und erhielt dafür eine um 7,2 Prozent gekürzte Pension. Künftig steigt die maximale Kürzung bis auf 14,4 Prozent. Vorzeitiger Ruhestand auf Antrag
*Jahr und Monat, **in Prozent | Quelle: Deutscher Beamtenbund Statistik: Durchschnittliche Versorgungsbezüge von 1994 bis 2016Die Werte sind in Euro angegeben und entsprechen jeweils den Stand 01. Januar des Jahres. Ab dem Jahr 2004 wurde die Jahressonderzahlung von einigen Bundesländern selbst festgelegt. Einige Bundesländer haben die Sonderzahlung in die Monatsbezüge integriert. Zudem wurden einige Werte gerundet, sodass sich Abweichungen ergeben können. Durchschnittliche Pensionsbezüge von 1994 bis 2016 nach Bundesländern (brutto)
Quelle: statista Durchschnittliches Witwengeld von 1994 bis 2016 nach Bundesländern (brutto)
Quelle: statista Durchschnittliches Waisengeld von 1994 bis 2016 nach Bundesländern (brutto)
Quelle: statista Versorgungsausgaben je Bundesland in Mrd.: Pensionsbezüge von 1994 bis 2016 (brutto)
Quelle: statista Berechnung der Beamtenpension |