Was deckt die Reiserücktrittsversicherung ab?

Bei diesem Wetter können wir nicht fliegen“, meinte der Pilot. Auch wenn der Himmel vor 30 Minuten noch herrlicher blau war, zog jetzt rasch eine Gewitterfront heran. Für Florian K. und seine Lebensgefährtin war damit klar: Sie werden ihren Anschlussflug in Malé verpassen.

Bis zu diesem Zeitpunkt war es ein traumhafter Urlaub. Eine Woche Malediven, nur Herr K. und seine Lebensgefährtin, die Kinder blieben zu Hause bei Oma.

Heute sollte es wieder zurück nach Deutschland gehen. Zuerst um 17:00 Uhr mit dem Wasserflugzeug nach Malé und von da aus um 23:55 Uhr weiter über Dubai nach Düsseldorf. Doch nur eine halbe Stunde vor Abflug, wurde es stürmisch und das Wasserflugzeug konnte nicht starten. Auch die Überfahrt mit einem Boot kam wegen der hohen Wellen nicht in Frage.

Damit standen Florian K. und seine Lebensgefährtin gleich vor mehreren Problemen: „Wir mussten eine Nacht länger auf der Insel bleiben, da der nächste Flug erst für den nächsten Morgen um 8:00 Uhr angesetzt war. Außerdem brauchten wir auch einen neuen Flug nach Düsseldorf, doch die gehen nur alle 24 Stunden. Was sollten wir also den ganzen Tag mit unserem Gepäck am Flughafen auf Malé machen?“

Was deckt die Reiserücktrittsversicherung ab?

Mit diesen Fragen wandte sich Herr B. zunächst an den Veranstalter, über den er die Reise gebucht hatte. Dieser organisierte eine weitere Übernachtung im Hotel und buchte den neuen Rückflug für den nächsten Tag. Sogar für das Problem mit dem Gepäck gab es eine Lösung. Der Veranstalter buchte von 8:00 bis 22:00 Uhr ein Zimmer in einem Hotel auf Malé, so konnte das Paar tagsüber die Stadt ohne Sorge um das Gepäck erkunden.

„Das klingt im Nachhinein nach einer guten Lösung. Doch der verlängerte Aufenthalt für den einen Tag hat uns ca 1.200 Euro gekostet! Davon hat zwar der Veranstalter 500 Euro übernommen, aber es blieben immer noch 700 Euro offen“, erzählt Florian K.

So haben wir geholfen:

Glücklicherweise hatte Herr K. bereits bei der letzten Urlaubsreise einen RundumSorglos-Jahresschutz für die ganze Familie mit dazu gebucht. Darin ist auch eine Reiserücktritts-versicherung inklusive Abbruchschutz enthalten. Diese deckte die zusätzlichen Kosten für eine verspätete Rückreise ab. So bekam Herr K. das restliche Geld von der ERGO Reiseversicherung erstattet.

Gut zu wissen:

Eine Jahresreiseversicherung lohnt sich oft schon ab der zweiten Urlaubsreise. Auch alle Kurztrips und Wochenend-Ausflüge ab 50 km sind abgesichert. In der Reiserücktrittsversicherung ist ein Reiseabbruch-Schutz automatisch immer inklusive. Dieser deckt neben nicht genutzten Reiseleistungen auch Kosten für einen ungeplanten verlängerten Aufenthalt ab.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Muss eine Reise wegen Corona ausfallen, zahlen Reiserücktrittsversicherungen in der Regel nur, wenn Reisende selbst erkrankt sind.
  • Das gilt aber nicht, wenn Pandemie-Krankheiten von der Versicherung wirksam ausgeschlossen sind.
  • Stornieren Sie wegen einer Reisewarnung, zahlt die Reiserücktrittsversicherung grundsätzlich nicht.
  • Manche Versicherer springen ein, wenn Sie sich aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit die Reise nicht mehr leisten können.

Weltweit grassiert die Corona-Pandemie. Vor einem anstehenden Urlaub fragen sich viele Verbraucherinnen und Verbraucher, ob nun die für den geplanten Urlaub abgeschlossenen Reiseversicherungen greifen.

Wann springt die Reiserücktrittsversicherung ein? Wie kann ich gezahlte Prämien für zusätzliche Reiseversicherungen wie Gepäck- oder Reisekrankenversicherung zurückverlangen, wenn der geplante Urlaub ins Wasser fällt? Dies sind die Fakten:

Stornierung wegen Corona-Infektion

Wenn Sie sich mit dem Coronavirus vor Reiseantritt infiziert haben, gilt dies zunächst einmal als unerwartet schwere Erkrankung und ist damit durch die Reiserücktrittsversicherung abgedeckt, es sei denn, Pandemie-Erkrankungen sind ausdrücklich und wirksam in den vereinbarten Bedingungen ausgeschlossen. Hier sollten Sie Ihre Versicherungsunterlagen prüfen. Sofern Sie ohne Erkrankung, aber aufgrund nachgewiesene Corona-Infektion von einer Quarantänemaßnahme betroffen sind – egal, ob in Deutschland oder im Reisezielgebiet – greifen Reiserücktritts-/Reiseabbruchversicherungen in der Regel nicht. Allerdings bieten immer mehr Reiseversicherer zusätzlich ergänzende Absicherungen in Zusammenhang mit Covid-19 an, mitunter auch Versicherungsschutz bei Quarantänemaßnahmen.

Stornierung wegen Reisewarnung

Bei Corona-Reisewarnung des Auswärtigen Amtes können bis  bevorstehende Pauschalreisen ins Ausland kostenlos storniert werden. ZumTeil gilt dies auch für einzelne Leistungen im Rahmen von so genannten Individualreisen. Für die anderen Fälle, die von der gesetzlichen Regelung der kostenlosen Stornierung auf der Grundlage offizieller Reisewarnungen nicht abgedeckt sind, greifen Reiserücktrittsversicherungen nicht, wobei ein zusätzlicher Corona-Versicherungsschutz mitunter auch bei coronabedingten Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes greift. Grundsätzlich schützt eine Reiserücktrittsversicherung  nur davor, dass eine Reise wegen einer eigenen Erkrankung oder aufgrund anderer im Vertrag ausdrücklich genannter Fälle nicht angetreten werden kann.

Stornierung wegen finanzieller Engpässe

Wird die Reise aufgrund von Kurzarbeit oder bei Verlust des Arbeitsplatzes storniert, ist dies in manchen Reiseversicherungen mitversichert. Infos dazu finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.

Erstattung der Prämien von Reiseversicherungen

Finden Reisen aufgrund der Corona-Pandemie gar nicht erst statt, verlieren manche Reiseversicherungen ihre Grundvoraussetzung und zuvor gezahlte Prämien können zurückgefordert werden. Dies betrifft beispielsweise die Reisekrankenversicherung oder die Reisegepäckversicherung, sofern der Versicherungsschutz nur für die stornierte Reise gelten sollte. Gleiches gilt für die Reiseabbruchversicherung. Da der Schutz der Reiserücktrittsversicherung bereits ab Vertragsschluss greift, kommt hier möglicherweise eine anteilige Erstattung der Prämie in Frage. Wenn Sie Ihre Reise nun nicht antreten können, können Sie sich an Ihren Reiseversicherer wenden und versuchen, die gezahlte Prämie – ggfs. Anteilig – erstattet zu bekommen.

Unsere Beratungsangebote zu diesem Thema

Versicherungsberatung: Was nötig und sinnvoll ist

Versicherungsberatung: Meine Rechte im Schadensfall

Stand: 14.05.2021 11:48 Uhr

Wer eine Reise plant, freut sich auf den Urlaub. Doch manchmal kann etwas dazwischenkommen, etwa eine Krankheit vor Antritt der Reise oder am Urlaubsort. Oder das Reisegepäck kommt abhanden.

Viele Reisebüros bieten beim Abschluss einer Reise direkt eine Versicherung mit an. Doch oft arbeiten sie nur mit wenigen Versicherern zusammen. Für jede verkaufte Versicherung kassieren sie eine Provision - nach Schätzungen von Branchenkennern zwischen 15 und 30 Prozent. Was für das Reisebüro ein lohnendes Zusatzgeschäft ist, kann für den Kunden ein schlechtes Geschäft sein. Denn oft gibt es im Reisebüro nicht den günstigsten und besten Tarif.

Welche Versicherungen sinnvoll sind

  • Auslandskrankenversicherung: Sie ist die wichtigste Reiseversicherung, denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen selbst innerhalb der EU nicht alle Kosten.

  • Reiserücktrittsversicherungen: Sie sind bei teuren Reisen sinnvoll. Denn wer eine gebuchte Reise absagt, muss bei vielen Veranstaltern Stornokosten zahlen. Sagt der Kunde erst kurz vor Reiseantritt ab, können die Stornokosten bis zu 100 Prozent des Reisepreises betragen. Wichtig: Lesen Sie in den Versicherungsbedingungen nach, welche Rücktrittsgründe versichert sind. In der Regel zählen dazu unerwartete Krankheiten und Tod eines Angehörigen. Viele Versicherer zahlen aber auch im Falle eines Jobverlustes oder bei Schäden am Haus. Geklärt werden sollte auch, ob die Versicherung bei Vorerkrankungen oder chronischen Krankheiten einspringt, die schon beim Versicherungsabschluss bestehen.

  • Reiseabbruchversicherung: Sie ist in vielen Reiserücktrittversicherungen gegen Aufpreis enthalten. Sie springt ein, wenn der Reisende am Urlaubsort erkrankt und deshalb den Urlaub vorzeitig abbrechen muss.

  • Reisegepäckversicherung: Sie ist relativ teuer und leistet in der Regel nur unter strengen Auflagen. Vor dem Abschluss unbedingt prüfen, was in welcher Höhe versichert ist. Viele Experten halten Reisegepäckversicherungen für überflüssig, weil die Fluggesellschaft beziehungsweise der Reiseveranstalter für verlorenes oder beschädigtes Gepäck haftet. Eine Versicherung lohnt sich in der Regel nur dann, wenn der tatsächliche Wert des Gepäcks über der Haftungsobergrenze von rund 1.300 Euro liegt.

Kreditkartenfirmen bieten Reiseschutz an

Wichtig: Bevor man eine Versicherung überhastet im Reisebüro abschließt, genau prüfen, wie der eigene Versicherungsstatus aussieht. Häufig sind Reisen schon über andere Versicherungen abgedeckt. Zum Beispiel bieten viele Kreditkartenfirmen umfangreichen Reiseschutz an, wenn man die Reise mit der Kreditkarte bezahlt.

Verbraucherzentrale Niedersachsen: Tipps zu Reiseversicherungen

  • Pakete nicht immer sinnvoll: Reiseversicherungen im Rundum-sorglos-Paket sind oft zu teuer, weil sie überflüssige Versicherungen enthalten können. Die Verbraucherzentrale rät zum Beispiel von Reisegepäck-, Reise-Haftpflicht- und Reise-Unfallversicherung ab. Diese Risiken sind oft bereits über andere Versicherungen abgesichert.

  • Reiseabbruch mitversichern: Bei einer Reiserücktrittsversicherung sollte eine Reiseabbruchversicherung inklusive sein. Die Reiserücktrittsversicherung gilt nur bis zum Flughafen, die Reiseabbruchversicherung ab Reiseantritt - zum Beispiel beim Einchecken am Flughafen. Meistens wird beides zusammen angeboten, manchmal aber auch einzeln.

  • Fristen beachten: Je nach Anbieter muss die Reiserücktrittsversicherung spätestens 14 bis 42 Tage nach der Urlaubsbuchung oder bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden.

  • Tarife mit Selbstbeteiligung: Im Preis unterscheiden sich einige Versicherungen sehr stark, weil einige Tarife eine Selbstbeteiligung beinhalten.

  • Automatische Verlängerung: Auch die Kündigungsbedingungen unterscheiden sich. Oft gilt die Versicherung nur für den Zeitraum der Reise und läuft danach automatisch aus. In einigen Fällen verlängert sich der Vertrag automatisch, der Beitrag wird dann in der Regel für ein weiteres Jahr fällig.

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Dieses Thema im Programm:

Markt | 17.05.2021 | 20:15 Uhr

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Versicherungen