Bei diesem Wetter können wir nicht fliegen“, meinte der Pilot. Auch wenn der Himmel vor 30 Minuten noch herrlicher blau war, zog jetzt rasch eine Gewitterfront heran. Für Florian K. und seine Lebensgefährtin war damit klar: Sie werden ihren Anschlussflug in Malé verpassen. Show
Bis zu diesem Zeitpunkt war es ein traumhafter Urlaub. Eine Woche Malediven, nur Herr K. und seine Lebensgefährtin, die Kinder blieben zu Hause bei Oma. Heute sollte es wieder zurück nach Deutschland gehen. Zuerst um 17:00 Uhr mit dem Wasserflugzeug nach Malé und von da aus um 23:55 Uhr weiter über Dubai nach Düsseldorf. Doch nur eine halbe Stunde vor Abflug, wurde es stürmisch und das Wasserflugzeug konnte nicht starten. Auch die Überfahrt mit einem Boot kam wegen der hohen Wellen nicht in Frage. Damit standen Florian K. und seine Lebensgefährtin gleich vor mehreren Problemen: „Wir mussten eine Nacht länger auf der Insel bleiben, da der nächste Flug erst für den nächsten Morgen um 8:00 Uhr angesetzt war. Außerdem brauchten wir auch einen neuen Flug nach Düsseldorf, doch die gehen nur alle 24 Stunden. Was sollten wir also den ganzen Tag mit unserem Gepäck am Flughafen auf Malé machen?“ Mit diesen Fragen wandte sich Herr B. zunächst an den Veranstalter, über den er die Reise gebucht hatte. Dieser organisierte eine weitere Übernachtung im Hotel und buchte den neuen Rückflug für den nächsten Tag. Sogar für das Problem mit dem Gepäck gab es eine Lösung. Der Veranstalter buchte von 8:00 bis 22:00 Uhr ein Zimmer in einem Hotel auf Malé, so konnte das Paar tagsüber die Stadt ohne Sorge um das Gepäck erkunden. „Das klingt im Nachhinein nach einer guten Lösung. Doch der verlängerte Aufenthalt für den einen Tag hat uns ca 1.200 Euro gekostet! Davon hat zwar der Veranstalter 500 Euro übernommen, aber es blieben immer noch 700 Euro offen“, erzählt Florian K. So haben wir geholfen:Glücklicherweise hatte Herr K. bereits bei der letzten Urlaubsreise einen RundumSorglos-Jahresschutz für die ganze Familie mit dazu gebucht. Darin ist auch eine Reiserücktritts-versicherung inklusive Abbruchschutz enthalten. Diese deckte die zusätzlichen Kosten für eine verspätete Rückreise ab. So bekam Herr K. das restliche Geld von der ERGO Reiseversicherung erstattet. Gut zu wissen: Eine Jahresreiseversicherung lohnt sich oft schon ab der zweiten Urlaubsreise. Auch alle Kurztrips und Wochenend-Ausflüge ab 50 km sind abgesichert. In der Reiserücktrittsversicherung ist ein Reiseabbruch-Schutz automatisch immer inklusive. Dieser deckt neben nicht genutzten Reiseleistungen auch Kosten für einen ungeplanten verlängerten Aufenthalt ab.
Das Wichtigste in Kürze:
Weltweit grassiert die Corona-Pandemie. Vor einem anstehenden Urlaub fragen sich viele Verbraucherinnen und Verbraucher, ob nun die für den geplanten Urlaub abgeschlossenen Reiseversicherungen greifen. Wann springt die Reiserücktrittsversicherung ein? Wie kann ich gezahlte Prämien für zusätzliche Reiseversicherungen wie Gepäck- oder Reisekrankenversicherung zurückverlangen, wenn der geplante Urlaub ins Wasser fällt? Dies sind die Fakten: Stornierung wegen Corona-InfektionWenn Sie sich mit dem Coronavirus vor Reiseantritt infiziert haben, gilt dies zunächst einmal als unerwartet schwere Erkrankung und ist damit durch die Reiserücktrittsversicherung abgedeckt, es sei denn, Pandemie-Erkrankungen sind ausdrücklich und wirksam in den vereinbarten Bedingungen ausgeschlossen. Hier sollten Sie Ihre Versicherungsunterlagen prüfen. Sofern Sie ohne Erkrankung, aber aufgrund nachgewiesene Corona-Infektion von einer Quarantänemaßnahme betroffen sind – egal, ob in Deutschland oder im Reisezielgebiet – greifen Reiserücktritts-/Reiseabbruchversicherungen in der Regel nicht. Allerdings bieten immer mehr Reiseversicherer zusätzlich ergänzende Absicherungen in Zusammenhang mit Covid-19 an, mitunter auch Versicherungsschutz bei Quarantänemaßnahmen. Stornierung wegen ReisewarnungBei Corona-Reisewarnung des Auswärtigen Amtes können bis bevorstehende Pauschalreisen ins Ausland kostenlos storniert werden. ZumTeil gilt dies auch für einzelne Leistungen im Rahmen von so genannten Individualreisen. Für die anderen Fälle, die von der gesetzlichen Regelung der kostenlosen Stornierung auf der Grundlage offizieller Reisewarnungen nicht abgedeckt sind, greifen Reiserücktrittsversicherungen nicht, wobei ein zusätzlicher Corona-Versicherungsschutz mitunter auch bei coronabedingten Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes greift. Grundsätzlich schützt eine Reiserücktrittsversicherung nur davor, dass eine Reise wegen einer eigenen Erkrankung oder aufgrund anderer im Vertrag ausdrücklich genannter Fälle nicht angetreten werden kann. Stornierung wegen finanzieller EngpässeWird die Reise aufgrund von Kurzarbeit oder bei Verlust des Arbeitsplatzes storniert, ist dies in manchen Reiseversicherungen mitversichert. Infos dazu finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen. Erstattung der Prämien von ReiseversicherungenFinden Reisen aufgrund der Corona-Pandemie gar nicht erst statt, verlieren manche Reiseversicherungen ihre Grundvoraussetzung und zuvor gezahlte Prämien können zurückgefordert werden. Dies betrifft beispielsweise die Reisekrankenversicherung oder die Reisegepäckversicherung, sofern der Versicherungsschutz nur für die stornierte Reise gelten sollte. Gleiches gilt für die Reiseabbruchversicherung. Da der Schutz der Reiserücktrittsversicherung bereits ab Vertragsschluss greift, kommt hier möglicherweise eine anteilige Erstattung der Prämie in Frage. Wenn Sie Ihre Reise nun nicht antreten können, können Sie sich an Ihren Reiseversicherer wenden und versuchen, die gezahlte Prämie – ggfs. Anteilig – erstattet zu bekommen. Unsere Beratungsangebote zu diesem ThemaVersicherungsberatung: Was nötig und sinnvoll ist Versicherungsberatung: Meine Rechte im Schadensfall
Stand: 14.05.2021 11:48 Uhr Wer eine Reise plant, freut sich auf den Urlaub. Doch manchmal kann etwas dazwischenkommen, etwa eine Krankheit vor Antritt der Reise oder am Urlaubsort. Oder das Reisegepäck kommt abhanden. Viele Reisebüros bieten beim Abschluss einer Reise direkt eine Versicherung mit an. Doch oft arbeiten sie nur mit wenigen Versicherern zusammen. Für jede verkaufte Versicherung kassieren sie eine Provision - nach Schätzungen von Branchenkennern zwischen 15 und 30 Prozent. Was für das Reisebüro ein lohnendes Zusatzgeschäft ist, kann für den Kunden ein schlechtes Geschäft sein. Denn oft gibt es im Reisebüro nicht den günstigsten und besten Tarif. Welche Versicherungen sinnvoll sind
Kreditkartenfirmen bieten Reiseschutz anWichtig: Bevor man eine Versicherung überhastet im Reisebüro abschließt, genau prüfen, wie der eigene Versicherungsstatus aussieht. Häufig sind Reisen schon über andere Versicherungen abgedeckt. Zum Beispiel bieten viele Kreditkartenfirmen umfangreichen Reiseschutz an, wenn man die Reise mit der Kreditkarte bezahlt. Verbraucherzentrale Niedersachsen: Tipps zu Reiseversicherungen
Weitere Informationen
Was müssen Kunden bei Reisebuchungen derzeit beachten und unter welchen Bedingungen können sie kostenlos stornieren? mehr
Auf Flugreisen gibt es häufig Ärger wegen des Gepäcks. Was können Reisende tun, wenn ein Koffer verloren oder kaputtgeht? mehr
Ist der Flug verspätet, haben Reisende oft Anspruch auf Entschädigung. Doch viele Fluggesellschaften verweigern die Zahlung. Wie kommen Passagiere zu ihrem Recht? mehr
Wenn der Flieger überbucht ist, müssen einige Urlauber am Flughafen eine unfreiwillige Pause einlegen. Welche Rechte haben "gestrandete" Fluggäste? Markt gibt Tipps. mehr
Bei Reisemängeln im Ferienhaus oder Hotel müssen Urlauber schnell handeln, sonst verfallen viele Ansprüche. Was tun, um eine Entschädigung zu bekommen? Markt gibt Tipps. mehr
Dieses Thema im Programm: Markt | 17.05.2021 | 20:15 UhrSchlagwörter zu diesem ArtikelVersicherungen |