Kannst du die private Altersvorsorge von der Steuer absetzen? Falls ja, in welcher Anlage der Steuererklärung musst du sie angeben? Lies hier alles Wichtige. Show
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Bereits über 500.000 CLARK Kund:innen Es ist kein Geheimnis: Arbeitslosen und Alleinerziehenden droht die Altersarmut – Rentnern aber auch. Die Auszahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung fallen häufig zu gering aus, um den Lebensstandard im Alter zu halten. Viele sichern sich deshalb selbst ab. Bleibt nur eine Frage: Gehört die private Altersvorsorge eigentlich in die Steuererklärung?
Ist private Altersvorsorge steuerlich absetzbar?Die gesetzliche Altersvorsorge reicht selten aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig um eine private Altersvorsorge zu kümmern. Doch bereits vor Abschluss einer solchen Versicherung solltest du dich mit der Frage beschäftigen, wie sowohl die Beiträge als auch die Rentenauszahlung steuerlich behandelt werden. Welche Altersvorsorge ist steuerlich absetzbar? Was du wann absetzen kannst und im Alter versteuern musst, hängt von der Versicherung ab. Die steuerliche Behandlung einer Rürup– oder Riester-Versicherung unterscheidet sich sehr von einer privaten Rentenversicherung. Wie die Einzahlung in die private Altersvorsorge besteuert wirdWenn du in eine private Altersvorsorge investierst, solltest du (oder dein Steuerberater) die Versicherungsbeiträge in jeder Einkommensteuererklärung angeben. Wo sie ihren Platz haben, kommt darauf an, um welche Form der Altersvorsorge es sich handelt. Viele Unterlagen liegen dem Finanzamt elektronisch vor. Wenn du deine Steuererklärung über Elster oder mit einer anderen Steuersoftware erledigst, kannst du die Bescheinigungen in der Regel über eine Funktion abrufen. Dann übernimmst du die Daten und ergänzt sie gegebenenfalls. Wenn du das nicht möchtest, kannst du alles auch manuell eintragen. Die benötigten Informationen findest du auf deinem Lohnsteuerbescheid und den regelmäßigen Informationsschreiben deiner Versicherung. Alternativ kannst du einen Blick in die Unterlagen deines Rürup-Anbieters oder Versorgungswerkes werfen. Die beiden wichtigsten Formulare sind die Anlage Vorsorgeaufwand und, für Riester-Sparer, die Anlage AV. Deine Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung trägst du in der Anlage Vorsorgeaufwand in die Zeilen 4 bis 11 ein. Dabei macht es keinen Unterschied, ob du als Arbeitnehmer, Azubi oder geringfügig Beschäftigter eingezahlt hast. Auch ist es egal, ob es sich um Zahlungen an eine der berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die landwirtschaftliche Alterskasse oder deinen Eigenanteil an die Künstlersozialkasse handelt. Auch, wenn du einen Rürup-Vertrag abgeschlossen hast, gehören deine Zahlungen für die sogenannte Basis-Rente in diese Anlage. Trage sie in die Zeile mit dem Titel „Beiträge zu zertifizierten Basisrentenverträgen“ ein. Für Riester-Sparer ist die Anlage AV (Altersvorsorge) relevant. In Zeile 7 teilst du dem Finanzamt mit, für wie viele Riester-Verträge du staatliche Förderung beziehst. Zeile 8 ist für die Höhe der Beiträge vorgesehen. Damit sind auch Tilgungszahlungen für den sogenannten Wohn-Riester gemeint. Außerdem musst du eintragen, ob du mittelbar oder unmittelbar begünstigt warst. Wenn es Riester-Zulagen für Kinder gab, musst du außerdem Anzahl und Geburtsjahre der Kinder eintragen. Auch musst du einige Informationen über deinen Riester-Vertrag angeben, zum Beispiel den Anbieter und die Zertifizierungsnummer. Du kannst sie dem jährlichen Schreiben der Versicherung entnehmen, das dich über die gezahlten Beiträge informiert. Welche steuerlichen Vorteile habe ich bei der Rürup-Rente?Im Einführungsjahr der Rürup-Rentenversicherung konnten Sparer rund 60 Prozent der Höchstbeiträge als Sonderausgaben deklarieren. Pro Jahr steigt dieser Satz um zwei Prozentpunkte. Im Jahr 2022 sind bereits 94 Prozent abzugsfähig. Ab dem Jahr 2025 erkennt das Finanzamt die vollen Höchstbeiträge als Sonderausgaben an. Auch steigt der Freibetrag für die Altersvorsorge immer weiter an. Im Jahr 2022 liegt er bei 25.639 Euro (51.278 Euro für Verheiratete). Davon werden 94 Prozent, also 24.100,66 Euro, steuermindernd berücksichtigt. Nicht nur Selbstständigen und Freiberuflern, sondern auch Angestellten bietet diese Form der privaten Altersvorsorge zahlreiche Steuervorteile. Gerade für Arbeitnehmer mit hoher Steuerlast ist die Rürup-Rente oft steuerlich von Vorteil, da sie es ermöglicht, den vollen Freibetrag zu nutzen. Welche steuerlichen Vorteile habe ich bei der Riester-Rente?Mit der Riester-Rente verbindet man in der Regel die attraktive staatliche Förderung. Doch auch ihre steuerlichen Vorteile sind nicht zu unterschätzen. Schließlich kannst du die Beiträge zur Riester-Rente als sogenannte Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Bis 2.100 Euro pro Jahr können so als Sonderausgaben abgesetzt werden. Welche Vorsorgeaufwendungen gehören noch in die Steuererklärung?Die Anlage Vorsorgeaufwand ist auch für weitere Versicherungsleistungen gedacht. Hier trägst du nicht nur deine Rentenversicherungen, sondern auch deine Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung ein. Wenn diese den steuerlich absetzbaren Höchstbetrag von 1.900 Euro, bei Selbstständigen 2.800 Euro, nicht ausgeschöpft haben, kannst du weitere Versicherungsleistungen geltend machen. Unter dem Punkt „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“ kannst du deine Pflegezusatzversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung eintragen. Diese Angaben zahlen sich besonders für kinderlose Selbstständige, Angestellte mit niedrigem Einkommen und Rentner aus. Theoretisch kannst du hier sogar deine Kfz-Haftpflichtversicherung eintragen, wenn du zugleich Halter und Versicherungsnehmer bist. Steuerlich absetzbar sind diese Versicherungen aber nur selten. In der Regel wird der Höchstbetrag bereits von anderen Leistungen ausgeschöpft, oft bereits von der Kranken- und Pflegeversicherung. Weitere private oder betriebliche Altersvorsorge von der Steuer absetzenMöglicherweise hast du eine private Renten- oder Kapitallebensversicherung abgeschlossen. Sie werden während der Einzahlung steuerlich nicht gefördert: Deine Einzahlungen sind also nicht absetzbar. Die einzige Ausnahme sind Verträge, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden. Die Beiträge für diese Versicherungen kannst du bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen eintragen. Bei neueren Verträgen ist die steuerliche Absetzbarkeit nicht mehr gegeben. Möglicherweise bietet dir dein Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge (bAV). Mit dieser Form der Vorsorge sparst du indirekt Steuern, da die von dir gezahlten Beiträge direkt von deinem Bruttogehalt abgezogen werden. Du musst also ein geringeres Einkommen versteuern. Dafür wird die Auszahlung voll besteuert. Außerdem fallen dann Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.
Wie die Auszahlung der privaten Altersvorsorge besteuert wirdWenn du eine Rente beziehst, ist sie als Einkommen steuerpflichtig. Seit 2005 regelt das Alterseinkünftegesetz die nachgelagerte Besteuerung für Renten. Auszahlungen aus einer Riester-Rente oder betrieblichen Altersvorsorge sind zu 100 Prozent steuerpflichtig, bei Auszahlungen aus der gesetzlichen Rente oder der Rürup-Rente gilt der nach dem zum Zeitpunkt der ersten Auszahlung geltende Einkommenssteuersatz. Im Jahr 2022 beträgt der Besteuerungsanteil der gesetzlichen wie der Rürup-Rente 82 Prozent. Er wird schrittweise steigen, bis auf 100 Prozent im Jahr 2040. Ab dann musst du also die gesamte Rentenauszahlung versteuern.
Selbst im Alter kann es sich lohnen, eine Steuererklärung zu machen. Deine Rente trägst du in Anlage R (Rentenbezieher) als Einkünfte ein. Wenn du eine Pension beziehst, nutzt du Anlage N (nichtselbstständige Arbeit). Das gilt für Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und von berufsständischen Versorgungswerken, aber auch für die Auszahlungen deiner Rürup-Rente. Vorsicht: Die Auszahlung der Riester-Rente ist eine Ausnahme. Sie wird auf der zweiten Seite der Anlage R unter dem Punkt „Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag“ angegeben. Anders funktioniert es bei einer privaten Rentenversicherung. Die Zahlungen aus einer privaten Rentenversicherung versteuernAuch die Zahlung einer privaten Rentenversicherung ist steuerpflichtig. Zum Vertragsende musst du jedoch erst eine wichtige Entscheidung treffen: Möchtest du eine Kapital- oder Rentenauszahlung?
Hierbei handelt es sich um einen klar definierten Anteil. Der festgelegte Betrag bleibt über die gesamte Rentenbezugszeit konstant. Eine wichtige Rolle für seine Höhe spielt dein Alter bei Renteneintritt: Je älter du bist, desto niedriger der steuerpflichtige Ertragsanteil.
Zwei Voraussetzungen müssen für die Kapitalauszahlung erfüllt sein: Zum einen muss der Vertrag eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren haben. Zum anderen muss der Antragsteller mindestens 62 Jahre alt sein. In der Regel ist die Auszahlung als Rente steuerlich günstiger. Allerdings hast du dann keinen großen Geldbetrag zur Verfügung.
ÜbersichtHier noch einmal eine Übersicht über die verschiedenen Möglichkeiten der Altersvorsorge und ihre steuerliche Behandlung.
Eine private Altersvorsorge abschließenEine private Altersvorsorge abzuschließen ist ein wichtiger Schritt zur finanziellen Absicherung und Unabhängigkeit im Alter, den man gar nicht früh genug gehen kann. Dafür braucht es nicht einmal viel Geld. Eine Riester-Rente erhältst du schon ab 5 Euro im Monat. Dennoch solltest du deine Entscheidung nicht leichtfertig treffen. Zwar kannst du nahezu jede Altersvorsorge zumindest beitragsfrei stellen, wenn du sie nicht mehr fortführen möchtest oder kannst, aber es wäre doch schade, wenn du über Jahre Geld in eine Vorsorge gesteckt hättest, von der du am Ende nicht überzeugt bist. Lass dich deshalb unbedingt beraten. Unsere CLARK Experten helfen dir gerne dabei, durch den Vorsorge-Dschungel zu navigieren. Sie gehen mit dir deine finanzielle Situation durch, ermitteln deinen Bedarf und finden für dich das Angebot, das am besten zu dir und deiner Lebenssituation passt.
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