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Die Hauptuntersuchung (HU) ist für Kraftfahrzeuge alle zwei Jahre vorgesehen. Sie wird durchgeführt von technischen Prüforganisationen, sogenannten „Technischen Überwachungsvereinen“ (TÜV). Aus diesem Grund hat es sich etabliert, umgangssprachlich auch die Hauptuntersuchung als „TÜV“ zu bezeichnen. In Deutschland ist es verboten, den TÜV zu überziehen, also die Zweijahresfrist zu überschreiten. Wer dennoch den TÜV überzieht, riskiert Verwarn- oder Bußgelder in Höhe von 15 bis 75 € – jedoch nicht immer sofort. Hier kommt es auf die genauen Umstände an.
Das Überziehen des Fälligkeitsdatums gilt als Ordnungswidrigkeit Es können Bußgelder bis 75 € und Punkte in Flensburg verhängt werden Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt gewöhnlich auch bei abgelaufenem TÜV
Um Kosten für das Überziehen des TÜVs zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Fristen im Blick zu behalten. Wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist, steht im Fahrzeugschein, der Zulassungsbescheinigung Teil I. Der Termin lässt sich aber auch auf der Prüfplakette ablesen, die am hinteren Nummernschild angebracht ist. Die große Zahl in der Mitte der Plakette bezeichnet das Jahr, in dem die nächste HU fällig ist: 21 steht beispielsweise für das Jahr 2021. Außerdem sind auf der Plakette kreisförmig die Zahlen 1 bis 12 ähnlich wie auf dem Zifferblatt einer Uhr angeordnet. Die Zahl, die ganz oben steht, gibt den Monat des Termins an – beispielsweise steht die 6 für den Monat Juni. Damit die Polizei bei Verkehrskontrollen auf einen Blick erfassen kann, ob Fahrer den TÜV überziehen, sind die Prüfplaketten außerdem farbig markiert. Zusätzlich sind die Ziffern 11 und 12 mit einer dickeren Markierung versehen. So lässt sich auch auf Abstand erkennen, wie lange der TÜV ggf. bereits abgelaufen ist. Wenn ein Fahrzeug bereits abgemeldet ist, lässt sich eine Überziehung des TÜVs schwieriger nachvollziehen. Wenn Sie das Fahrzeug wieder anmelden wollen, müssen Sie dennoch wissen, ob der TÜV bereits überzogen ist und somit vor der Neuanmeldung eine Hauptuntersuchung notwendig wird. Werfen Sie dann einen Blick in die Abmeldebescheinigung oder in den letzten Untersuchungsbericht – hieraus ergibt sich das Datum für die nächste HU.
Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, den Termin für die HU zu überziehen. Sobald der TÜV für ein angemeldetes Auto abgelaufen ist, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor – und zwar bereits ab dem ersten Tag. Allerdings entstehen bei überzogenem TÜV nicht sofort Kosten – zumindest nicht für Pkw- und Motorradfahrer, denn die müssen für ihre Fahrzeuge keine zusätzliche Sicherheitsprüfung durchführen lassen. Somit sind auch die Verwarn- bzw. Bußgelder niedriger angesetzt. Wer also den TÜV für das Auto um 1 Monat überzieht, wird nicht zwangsläufig gleich zur Kasse gebeten.
Andere Regeln gelten für die Halter von Fahrzeugen, für die eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist. Dazu gehören Busse, Lkw und bestimmte Anhänger. Wer für diese Kfz den TÜV überzieht, muss bei einer Kontrolle ab dem ersten Tag der Überziehung Strafe zahlen. Sind Sie Halter eines Fahrzeugs mit Saisonkennzeichen, dürfen Sie den TÜV überziehen, sofern der Termin für die nächste HU außerhalb des Betriebszeitraums für das Fahrzeug liegt. Sobald der Betriebszeitraum wieder beginnt, müssen Sie dann die TÜV-Prüfung zeitnah durchführen lassen.
Die möglichen Bußgelder richten sich nach der Art des Fahrzeugs und dem Zeitraum, mit dem das Fälligkeitsdatum überzogen wurde.
In Deutschland ist für einen überzogenen TÜV keine „Strafe“ im Sinne des Gesetzes vorgesehen. Eine Geldstrafe wird nur bei Straftaten verhängt – die Fristüberschreitung beim TÜV gilt hingegen als Ordnungswidrigkeit. Für diese werden Verwarngelder (bis 55 €) oder Bußgelder (ab 60 €) verhängt. Die Gelder für die TÜV-Überziehung kann nur die Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle erheben oder die Landesregierung mithilfe eines Bußgeldverfahrens einfordern. Die Prüfstelle selbst erhebt keine Gebühren für die Fristüberschreitung.
Wenn die Prüfer bei der HU oder bei der Sicherheitsprüfung (etwa für Busse und Lkw) erhebliche Mängel feststellen, müssen diese innerhalb eines Monats behoben werden. Eine Überschreitung dieser Nachprüffrist kann ein Verwarngeld von 15 € nach sich ziehen. Als Fahrzeughalter können Sie der Einfachheit halber eine Werkstatt auswählen, die sowohl die Hauptuntersuchung durchführt als auch eventuelle Mängel behebt. Viele Werkstätten bieten einen solchen Komplettservice an. Lassen Sie die HU unabhängig von einer Werkstatt durchführen, müssen Sie eventuelle Mängel selbst beheben und das Fahrzeug innerhalb eines Monats erneut bei der Prüfstelle vorführen. Unterbleibt das, müssen Sie eine erneute – gebührenpflichtige – Hauptuntersuchung durchführen lassen.
Kfz-Werkstätten gelten als systemrelevant und dürfen damit auch während eines eventuellen Lockdowns in der Corona-Pandemie geöffnet bleiben. Dennoch ist es eventuell schwieriger, rechtzeitig einen Termin für die Hauptuntersuchung zu bekommen. Die Gründe sind vielfältig: Einige Werk- oder Prüfstätten schließen eventuell freiwillig, in anderen ist Kurzarbeit angeordnet oder es fehlt an Personal. Daher hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine Empfehlung an die Behörden ausgesprochen, kulant vorzugehen, wenn Fahrzeughalter die HU überziehen, und Fristüberschreitungen erst ab vier Monaten zu ahnden. Ein Anrecht auf solch eine kulante Behandlung hat man als Kfz-Halter jedoch nicht. Es ist also auch und gerade in besonderen bzw. unsicheren Zeiten empfehlenswert, rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren. Eine weitere Besonderheit ergibt sich für Fahrzeughalter, die sich mit ihrem Fahrzeug im Ausland aufhalten. Läuft die Frist für die Hauptuntersuchung während eines Auslandsaufenthalts ab, ist es nicht notwendig, für die TÜV-Erneuerung sofort nach Deutschland zurückzukehren – es ist dann erlaubt, den TÜV zu überziehen. Allerdings sind Sie als Fahrzeughalter verpflichtet, direkt nach der Einreise nach Deutschland die Untersuchung nachholen zu lassen. Die Existenz dieser Regelung ist besonders wissenswert für Personen, die beispielsweise ein Wohnmobil für längere Zeit auf einem Campingplatz im Ausland abstellen.
Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung kommt im Versicherungsfall für die Kosten Ihres Unfallgegners auch dann auf, wenn der TÜV Ihres Fahrzeugs abgelaufen ist. Eine Ausnahme gibt es jedoch zu beachten: Der Versicherer kann den Fahrzeughalter in Regress nehmen, wenn der Unfall durch einen Mangel am Fahrzeug verursacht wurde, der bei der Hauptuntersuchung aufgefallen wäre. Deshalb – und natürlich aus eigenem Sicherheitsinteresse – ist es empfehlenswert, die HU immer pünktlich durchführen zu lassen. Alle wichtigen Infos zum Überziehen des TÜV zusammengefasst: Fristen, Bußgelder und Tipps zum weiteren Vorgehen.
Laut § 29 Abs. 7 StVZO werden die Prüfplakette und die Prüfmarke mit Ablauf des darauf angegebenen Monats ungültig. Demnach dürfen Sie den TÜV überhaupt nicht überziehen. TÜV-Termin verpasst: Was jetzt?Wenn Sie die Hauptuntersuchung verpasst haben, sollten Sie diese schnellstmöglich nachholen. Wer ohne gültige Plakette fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss bei einer Kontrolle mit Bußgeldern und Punkten rechnen. Wie lange darf ich noch fahren, wenn der TÜV abgelaufen ist?Zwar begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie mit abgelaufener TÜV-Plakette fahren, diese wird jedoch erst nach einer Frist von 2 Monaten nach Ablauf derselben geahndet. Wer länger als 2 Monate ohne gültige Plakette durch die Gegend fährt, muss mit den folgenden Bußgeldern rechnen: Fahren eines PKWs, Motorrads oder mit leichtem Anhänger
Fahren von Fahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist
Hinweis: Die Prüfstelle selbst erhebt keine Bußgelder für abgelaufene Plaketten. Allerdings können extra Kosten bei der Untersuchung auf Sie zukommen. Drohen beim Überziehen des TÜV weitere Kosten?Ja, wenn Sie die Frist für die Hauptuntersuchung um mehr als 2 Monate überzogen haben, ist die Prüfstelle gesetzlich verpflichtet, eine vertiefte Prüfung durchzuführen. Dafür werden 20 % auf den Preis der Hauptuntersuchung aufgeschlagen. Auch interessant: Darf ich sonntags mein Auto waschen? Geänderte Regeln durch CoronaDa es aufgrund der Corona-Krise zu Verzögerungen bei der Terminvergabe für die Hauptuntersuchungen kommen kann bzw. aus anderen Gründen der Normalbetrieb gegebenenfalls nicht wie gewohnt stattfindet, hat das Bundesverkehrsministerium eine Empfehlung an die Länder herausgegeben, die Nichtahndung von abgelaufenen Plaketten auf bis zu 4 Monate nach deren Ablauf zu erweitern. Diese Sonderregelung gilt voraussichtlich bis Ende 2020. Davon unberührt bleibt jedoch der oben genannte Aufschlag, den die Prüfstelle für eine eingehendere Prüfung nach mehr als 2 Monaten Überzug erhebt. Wo finde ich den TÜV-Termin?Wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist, steht sowohl in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, als auch auf der Plakette am Kennzeichen. Wie lese ich die TÜV-Plakette?Die Zahl in der Mitte gibt das Jahr der nächsten Untersuchung an, die Zahl die oben auf der Zwölfuhr-Position steht den Monat. Mit Ablauf des Jahres und Monats verliert die Plakette ihre Gültigkeit. Quelle: TÜV Nord Wer ist für den TÜV zuständig?Der Fahrzeughalter ist laut § 29 StVZO dafür verantwortlich, sein Fahrzeug in regelmäßigen Abständen untersuchen zu lassen. Falls Sie nicht der Halter eines Fahrzeuges sind und mit abgelaufener Plakette kontrolliert werden, können dennoch Bußgelder oder Punkte drohen. Was ist bei Saisonkennzeichen zu beachten?Läuft der TÜV für ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen außerhalb des Betriebszeitraums ab, muss dieses laut TÜV Nord im ersten Monat des neuen Betriebszeitraums zur Hauptuntersuchung. Beispiel: Läuft der TÜV im Februar ab, das Fahrzeug darf aber erst im April genutzt werden, muss es auch erst im April zur Hauptuntersuchung. Überzogener TÜV und VersicherungSelbst wenn Sie den TÜV überziehen, sind Sie bei einem Unfall durch Ihre Versicherung abgesichert. Sollte jedoch ein technischer Mangel am Auto zum Unfall geführt haben, der bei der HU beanstandet worden wäre, so kann die Versicherung einen Teil der Schadenssumme von Ihnen zurückfordern. TÜV in Zukunft nicht mehr verpassenWer sich rechtzeitig an die anstehende Hauptuntersuchung erinnern lassen möchte, kann die kostenlosen Benachrichtigungsservices der verschiedenen Prüfstellen nutzen. Dazu müssen Sie sich einfach kostenlos online registrieren und Sie werden vor dem nächsten Termin benachrichtigt. So laufen Sie nicht Gefahr, den TÜV erneut zu überziehen. Lesen Sie auch: Was hilft gegen Marder? |