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Tabletten gegen Kopfschmerzen, Tropfen gegen Magenkrämpfe und Salbe gegen Verspannungen. Viele Medikamente bekommt man heutzutage in der Apotheke ohne ein Rezept vorzulegen. Manche Arzneimittel sind jedoch nicht ohne ärztliche Verschreibung erhältlich. So soll vermieden werden, dass sich Patienten womöglich mit dem falschen Medikament selber behandeln. Für derartige Mittel stellt der zuständige Arzt dann ein Rezept aus. Rezepte gibt es in vielen verschiedenen Farben. Sie alle haben eine bestimmte Bedeutung und werden für bestimmte Patienten oder Medikamente ausgestellt. Aber wie lange ist so ein Rezept gültig? Und wie unterscheiden sich die verschiedenen Krankenkassen? Verschiedenfarbige Rezeptarten – gesetzlich festgelegt
Das rote KassenrezeptSie arbeiten als Angestellter oder Arbeiter? Dann sind Sie vermutlich Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung. In diesem Fall werden die Verordnungen Ihres Arztes auf einem roten Rezeptvordruck ausgestellt. Zu den gesetzlichen Krankenkassen gehören unter anderem die Ersatzkassen:
Wie lange ist ein rotes Rezept gültig?Grundsätzlich hat ein rotes Kassenrezept eine Gültigkeit von einem Monat. Dabei wird allerdings zwischen 28 und 31 Tagen unterschieden. Viele Krankenkassen gestalten dies individuell (siehe Monatsfrist). Ihr Arzt hat die Möglichkeit, die Rezeptgültigkeit individuell festzulegen. Trägt die Verordnung Ihres Arztes keinen individuellen Gültigkeitsvermerk, gilt das Ausstellungsdatum als Beginn der Monatsfrist. Der Arzt ist gesetzlich verpflichtet (AMVV – Arzneimittelverschreibungsverordnung), das Ausstellungsdatum auf jeder Rezeptart zu vermerken. Ohne diese Angabe ist das Rezept nicht gültig. Der Apotheker wird Sie darauf hinweisen, falls die Frist überschritten ist. Monatsfrist – gilt das für alle Versicherungen?Grundsätzlich beziehen sich die Versicherungen bei der Festlegung der Gültigkeitsfristen auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Hier ist festgelegt, dass der Tag, an dem die Monatsfrist beginnt, nicht mitzählt. Die Monatsfrist endet nach Vorgabe des BGB mit dem Kalendertag des nächsten Monats, der dem Anfangsdatum entspricht. Den Juristen ist das bekannt. Trotzdem wird die Monatsfrist von den Versicherungen unterschiedlich interpretiert. Der VDEK (Verband der Ersatzkassen) legt beispielsweise eine Frist von maximal 28 Tagen – also 4 Wochen – zugrunde. Dazu gehören die DAK, GEK, KKH, HEK und TKK. AOK – regionale UnterschiedeDie AOK hingegen wendet die Monatsfrist unterschiedlich an. Je nach Bundesland variiert diese Frist:
Betriebskrankenkassen (BKK)Auch die Betriebskrankenkassen handhaben die Monatsfrist unterschiedlich. Die BKK des Landesverbandes Hessen legen als Monatsfrist 28 Tage zugrunde. Wird das Kassenrezept vom Arzt beispielsweise am 2. Mai ausgestellt, endet die Frist am 30. Mai. Anders sehen das die BKK in Baden-Württemberg. Hier endet die Frist für eine am 5. Mai ausgestellte Verordnung am 5. Juni – also an demselben Kalendertag im Folgemonat. Kompliziert wird es, wenn der Folgemonat weniger Tage hat: Eine am 31. Januar ausgestellte Verordnung ist nur bis zum 28. Februar gültig. In diesem Fall gilt das Rezept indes bis zum letzten Tag des Folgemonats. Fällt der letzte Tag der Gültigkeit jedoch auf einen gesetzlichen Feiertag, einen Samstag oder Sonntag, wird die Frist bis zum nächsten folgenden Werktag verlängert.
Privat-Versicherung – das blaue RezeptformularDiese Rezeptart wird in der Regel für privat versicherte Patienten ausgestellt. Die Kosten für Medikamente müssen vom Patienten jedoch verauslagt werden. Sie werden bei der privaten Krankenversicherung eingereicht und schließlich je nach Tarif der abgeschlossenen Versicherung erstattet. Die Gültigkeit der blauen Rezeptformulare beträgt 3 Monate. Eine Ausnahmeregelung greift bei privat Versicherten mit einem Basistarif: Die Verordnung muss dabei von einem Vertragsarzt ausgestellt werden. Die Privatkasse erstattet die Kosten nur, wenn das Rezept innerhalb eines Monats in der Apotheke eingelöst wird. Für Kassenpatienten kann der Arzt ebenfalls ein Privatrezept ausstellen. In diesem Fall trägt der Patient allerdings die vollen Kosten selbst. Ärztliche Empfehlung – der grüne RezeptvordruckNicht für jedes Medikament übernimmt die Krankenversicherung die Kosten. Wenn Ihr Arzt in Ihrem Fall eine Arznei trotzdem für sinnvoll hält, wird er Ihnen die Verordnung auf ein grünes Rezeptformular schreiben. Das gilt beispielsweise für Vitamine, für nicht rezeptpflichtige Salben und Ähnliches. Verordnungen auf grünen Formularen sind unbegrenzt gültig. Der Patient trägt die Kosten schließlich selbst. Das gelbe Rezeptformular – Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallenWegen der hohen Missbrauchsgefahr ist der Arzt gesetzlich verpflichtet, für Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz (BtM) ein spezielles 3-teiliges gelbes Rezeptformular zu verwenden. Zu dieser Arzneigruppe gehören beispielsweise starke Schmerzmittel mit Suchtpotenzial, Medikamente gegen ADHS oder Methadon. Diese Verordnungen haben nur eine Gültigkeit von 7 Tagen. Ein Teil des Vordrucks bleibt beim Arzt, eines behält der Apotheker und ein Teil indes ist für die Abrechnung bei der Krankenkasse bestimmt. Weiß und zweiteilig – für fruchtschädigende MedikamenteThalidomid, Lenalidomid und Pomalidomid sind Wirkstoffe, die das ungeborene Kind im Mutterleib schädigen können. Aus diesem Grund werden Arzneien, die diese Inhaltsstoffe enthalten, auf speziellen Vordrucken verordnet. Die Gültigkeit dieser Rezepte beträgt folglich nur 6 Tage. Rezepte für die Behandlung von Akne Eine weitere Ausnahme in Sachen Gültigkeitsdauer bilden Rezepte für Medi Isotretinoin-haltige Medikamente. Sie dienen der Behandlung von Akne und müssen indes innerhalb von 7 Tagen nach Ausstellung eingelöst werden. Verordnungen für Hilfsmittel Rezepte sind außerdem nicht nur für Arzneien erforderlich. Sie werden auch für Hilfsmittel ausgestellt, wenn die Krankenversicherung die Kosten übernehmen soll. Beispielsweise für:
Auch für diese Rezepte gelten die vorgenannten Gültigkeitsfristen – abhängig von der Krankenversicherung, die Sie gewählt haben und außerdem von der Region, in der Sie leben. Quellen:
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