Während die Welt gebannt auf das Kopf-an-Kopf-Rennen um die Macht in Washington blickt, nimmt die Auszählung vielerorts ihren quälend langsamen administrativen Lauf. Für das Schneckentempo gibt es jedoch gute Gründe. Sie haben nichts mit dem von Präsident Trump behaupteten «Massenbetrug» zu tun.
Andreas Rüesch 06.11.2020, 10.02 Uhr Glück mit Zahlen – davon versteht man im Clark County, dem grössten Bezirk des amerikanischen Gliedstaats Nevada, so manches. Das County ist besser bekannt für seine wichtigste Stadt, Las Vegas, Amerikas Tummelplatz der Spieler und Glücksritter. Wenn es jedoch um die Auszählung der Stimmen im Rennen zwischen den Präsidentschaftskandidaten Donald Trump und Joe Biden geht, überlassen die dortigen Behörden nichts dem Zufall. Die Region Las Vegas ist zu einem der spannendsten Schauplätze im amerikanischen Wahlkrimi geworden, denn mit den 6 Elektorenstimmen aus Nevada hätte Biden punktgenau das für den Wahlsieg nötige absolute Mehr von 270 Elektoren erreicht. Eigentlich müsste ihm das gelingen, denn in Nevada haben die Demokraten seit 2004 nie mehr verloren, zudem setzte sich Biden gleich in der Wahlnacht in Führung, mit derzeit 1,6 Prozentpunkten Vorsprung. Doch das ist bei 190 000 Stimmen, die mehr als zwei Tage nach der Wahl noch immer nicht ausgezählt waren, zu knapp, um Biden zum Sieger auszurufen. So richtet sich die Aufmerksamkeit nun auf das Clark County. Dort leben 70 Prozent der Wähler Nevadas, und von dort kommen laut offiziellen Angaben 90 Prozent der unberücksichtigten Stimmen. Doch in Las Vegas lässt man sich beim Zählen Zeit. Weshalb dauert dies so lange? Ein Vertreter der Wahlbehörde, Joe Gloria, hat am Donnerstag bei einer Medienkonferenz einige Einblicke gegeben:
Vor diesem Hintergrund ist nachvollziehbar, dass die Entscheidung im Wahlmarathon zwischen Trump und Biden kaum in Nevada fallen wird. Der Demokrat wird zwar mit einiger Wahrscheinlichkeit am Ende auch in dem Wüstenstaat siegen, zumal Las Vegas und seine Vororte eine klar demokratisch dominierte Gegend sind. Aber in Georgia und Pennsylvania sind die Chancen grösser, bereits am Freitag zu einem klaren Resultat zu kommen, bei dem einzelne «ungeheilte» Wahlzettel nicht mehr ins Gewicht fallen. Trump und seine Anwälte richten derweil wilde Vorwürfe wegen angeblicher Unregelmässigkeiten an das Clark County. Das Trump-Lager verlangte vom Obersten Gericht Nevadas den sofortigen Stopp der Auszählungen, bis das Prozedere angepasst werde. Die Anwälte Trumps wollen den Einsatz einer Maschine zur automatischen Prüfung von Unterschriften auf Briefstimmen verhindern und bei den manuellen Kontrollen Vertreter des Kandidaten anwesend haben. Die Behörden lehnen das als unpraktikabel und als Verletzung der Privatsphäre der Wähler ab. Die Gerichte haben ihnen recht gegeben. Selbst der eindrückliche Aufmarsch von prominenten Vertretern Trumps, unter ihnen der frühere Botschafter in Deutschland Richard Grenell, hat daran nichts geändert. Auch in Las Vegas folgt die Justiz anderen Regeln als jenen am Pokertisch.
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Auch wenn Sie nicht sofort berufen werden, erfüllen Sie eine wichtige Aufgabe. Sie bieten die Gewähr für einen schnellen Ersatz bei Ausfällen und damit für einen weiterhin reibungslosen Ablauf. Dabei gibt es zwei Stufen:Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die nicht gleich eingesetzt werden konnten, werden gebeten, sich bis ungefähr eine Woche vor der Wahl bereit zu halten, um bei Absagen oder Ausfällen nachberufen zu werden. Ab diesem Zeitpunkt werden sehr kurzfristige Ausfälle aus einer Gruppe von Personen besetzt, die sich speziell dazu bereit erklärt haben.
Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (beispielsweise Einzelnachweisen) ausgestattet. Angaben ohne ausreichenden Beleg könnten demnächst entfernt werden. Bitte hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst. Die Stimmenauszählung ist ein Realakt, also realer Vorgang, um nach einer schriftlichen oder geheimen Wahl bzw. Abstimmung die abgegebenen Stimmen zu zählen und das Wahlergebnis feststellen zu können. Diese Tätigkeit wird von einem Wahlvorstand oder einer Zählkommission geleitet und durch Wahlhelfer tatsächlich ausgeführt, was sich meist aus einer ausdrücklichen Regelung ergibt. Regelungen zur Stimmenauszählung können sich u. a. aus Gesetz, Geschäftsordnung, Gesellschaftsvertrag, Satzung ergeben. Bei der Auszählung kann ein Wahlbeobachter hinzu gezogen werden. Am Ende wird das Stimmergebnis festgestellt und veröffentlicht. Es kann später im Rahmen einer Wahlprüfung überprüft werden.
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern. Briefwahlauszählung zur Bundestagswahl 2021 in Leipzig auf dem Agra-Messegelände Bundestagswahlen in DeutschlandBei Bundestagswahlen in Deutschland sind die Regelungen zur Stimmenauszählung im Bundeswahlgesetz und der Bundeswahlordnung (BWO) (Vierter Abschnitt – Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse, §§ 67 ff.) geregelt. Das Vorgehen ist wie folgt: Vor Beginn der Stimmauszählung muss die Wahlzeit abgelaufen und der Wahlgang durch den Wahlvorsteher gemäß § 60 BWO geschlossen werden. Eine vorzeitige (auch nur teilweise) Stimmenauszählung ist nicht zulässig. Dies gilt auch für die Briefwahlbezirke und Wahlbezirke, bei denen sämtliche Wähler bereits gewählt haben. Die Auszählung ist öffentlich. Direkt nach dem Beenden der Wahlhandlung ermittelt der Wahlvorstand die Zahl der Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis und der Wahlscheine. Die Summe dieser beiden Werte muss mit der Zahl der Stimmzettel in der Urne übereinstimmen. Dazu wird die Urne geöffnet und die Stimmzettel gezählt. Eventuelle Abweichungen sind in der Wahlniederschrift zu dokumentieren und ggf. zu begründen. Danach erfolgt die Auszählung der Stimmen. Hierzu werden zunächst einmal die gültigen und die ungültigen Stimmzettel getrennt. Ist die Stimmabgabe nicht eindeutig, so beschließt der Wahlvorstand am Ende der Stimmauszählung über diese Zweifelsfälle und dokumentiert dies in der Wahlniederschrift. Die gültigen Stimmzettel werden nun nach den Parteien bzw. Bewerbern ausgewertet. Diese Auswertung erfolgt getrennt für Erststimme und Zweitstimme. Aufgrund des Vier-Augen-Prinzips werden die Stimmenzahlen nun erneut, durch ein anderes Mitglied des Wahlvorstandes gezählt. Wenn beide Zahlen übereinstimmen und die Summe der Stimmzettel der Parteien bzw. Bewerber der Zahl der gültigen Stimmzettel entspricht, werden die Zahlen in der Wahlniederschrift dokumentiert und diese von den Mitgliedern des Wahlvorstands unterschrieben. Vorläufiges amtliches EndergebnisUm schnell (vorläufige) Zahlen für das ganze Bundesgebiet zu erhalten, meldet der Vorsitzende des Wahlvorstandes die Wahlergebnisse seines Wahlbezirks telefonisch, elektronisch oder auf andere Weise der Gemeinde. Dies leitet die aggregierten Zahlen dem Kreiswahlleiter, dieser die aggregierten Zahlen dem Landeswahlleiter und dieser zuletzt dem Bundeswahlleiter weiter. Diese Schnellmeldungen sind in § 71 BWO geregelt. Liegen die Ergebnisse aller Wahlbezirke vor, veröffentlicht der Wahlleiter das Vorläufige amtliche Endergebnis. Dies ist typischerweise bereits am Wahlabend der Fall. Amtliches EndergebnisDie Wahlvorstände übergeben die Wahlniederschriften sowie die versiegelten Pakete mit den Stimmzetteln der Gemeinde. Der Kreiswahlleiter prüft gemäß § 76 BWO die Wahlniederschriften der Wahlbezirke im Wahlkreis. Bestehen Unklarheiten oder Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit, so klärt der Kreiswahlleiter diese -soweit möglich- auf. Danach stellt der Kreiswahlausschuss aufgrund des Berichtes des Kreiswahlleiters das amtliche Wahlergebnis im Wahlkreis fest. Der Landeswahlleiter prüft gemäß § 76 BWO die Wahlniederschriften der Wahlkreise und der Landeswahlausschuss stellt das Landesergebnis fest. Dies ist das Amtliche Endergebnis. Kreis- und Landeswahlleiter informieren die gewählten Kandidaten. Stimmauszählung im Rahmen der Werkstätten-MitwirkungsverordnungSo regelt z. B. § 22 Werkstätten-Mitwirkungsverordnung detailliert den Wahlvorgang, insbesondere zum Einsatz von Wahlurnen. Diese müssen dann versiegelt werden, wenn die Stimmenauszählung nicht sofort erfolgen kann. Die Verkündung des Ergebnisses der Stimmenauszählung obliegt dann der Sitzungsleitung.
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