Stand: 03.06.2021 05:00 Uhr Show
Die Ferien stehen vor der Tür: Am 21. Juni starten in Mecklenburg-Vorpommern die Sommerferien. Aber was müssen Familien bei Urlaubsreisen ins In- und Ausland beachten? Wann gilt eine Testpflicht? Und wann müssen auch Kinder in Quarantäne? Die Regelungen sind sowohl im In- als auch im Ausland sehr unterschiedlich - je nach Inzidenzwert in der jeweiligen Region, den Verordnungen des Landes und der Einschätzung des Robert Koch-Instituts (RKI). Vor dem Urlaub sollten sich Reisende über die aktuelle Lage beim Auswärtigen Amt oder beim Reiseanbieter informieren. Hilfreich kann auch die App "re-open EU" der Europäischen Union sein. Dort sind alle Informationen zu Einreise, Aufenthalt und örtlichen Bestimmungen des jeweiligen Reiselands aufgeschlüsselt - auch ab welchem Alter beispielsweise eine Testpflicht gilt. Kinder müssen für Auslandsreisen meist PCR-Test machenIn den meisten Fällen gilt: Kinder ab sechs Jahren müssen für Reisen ins Ausland einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter ist als 72 Stunden. Dabei gibt es Ausnahmen: In Italien und Portugal zum Beispiel gilt eine PCR-Testpflicht bereits für Kinder ab zwei Jahren, in Kroatien für Reisende ab sieben Jahren. Eine Sonderlösung bietet Dänemark an: Kinder unter 18 Jahren von vollständig geimpften Eltern aus einem Schengen-Staat dürfen generell miteinreisen. Eine Testpflicht gilt für Kinder ab 15 Jahren. Bei Wiedereinreise droht QuarantäneIn manchen Ländern, wie beispielsweise Kroatien, reicht für die Ein- und Ausreise auch ein Antigen-Schnelltest. Der muss 48 Stunden gültig sein. Nach Auslandsreisen aus Risiko- oder Hochrisikogebieten gilt noch eine zehntägige Quarantänepflicht für alle ab dem sechsten Lebensjahr. Die Quarantäne kann mit einem negativen Schnelltest nach fünf Tagen verkürzt werden. Ausgenommen von der Regel sind vollständig geimpfte oder genesene Personen. Das kann also für Familien bedeuten, dass vollständig geimpfte Eltern nicht in Quarantäne müssen, sondern nur die Kinder.
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Alles, was Sie über die Hotspot-Regelung und damit verbundenen Corona-Schutzmaßnahmen wissen müssen. mehr EU strebt an, Kinder von Quarantänepflicht zu befreienDie Quarantäne kann aber auch ganz entfallen, wenn Reisende aus einem Land mit einfachem Risikostatus kommen: In diesem Fall können sich Urlauberinnen und Urlauber vor ihrer Rückreise über das Einreiseportal der Bundesrepublik anmelden und einen negativen Corona-Test vorweisen. Das gilt dann auch für Kinder. Die Europäische Kommission strebt aber an, dass Kinder von geimpften Eltern bei Urlaubsreisen innerhalb Europas generell von der Quarantänepflicht befreit werden. Das gilt allerdings nicht für Urlaubsländer, in denen eine Virusvariante dominiert. Für diese Gebiete gilt unabhängig von der Impfung für alle eine 14-tägige Quarantänepflicht. Test-Vorgaben sind innerhalb Deutschlands unterschiedlichFür Reisende innerhalb Deutschlands gibt es derzeit keine Quarantänepflicht. Die genauen Bestimmungen zur regelmäßigen Testung sind aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Bayern zum Beispiel müssen sich Urlauber und Urlauberinnen bei der Anreise und dann alle 48 Stunden testen. Das gilt auch für Kinder ab sechs Jahren. Es genügt ein Schnelltest.
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Dieses Thema im Programm: NDR 1 Radio MV | Die Nachrichten | 03.06.2021 | 06:00 UhrSchlagwörter zu diesem ArtikelCoronavirus
Stand: 15.02.2022 20:43 Uhr An Niedersachsens Schulen gilt schon lange eine Corona-Testpflicht. Ab sofort müssen auch Kinder, die eine Kita besuchen, dreimal wöchentlich auf das Coronavirus getestet werden. Die Testpflicht gilt bis auf Weiteres für Kita-Kinder ab drei Jahren. Einen vom zuständigen niedersächsischen Kultusministerium festgelegten Test-Rhythmus gibt es nicht. Als es an den Schulen nur eine dreimalige statt der derzeit täglichen Testpflicht gab, wurde in vielen Fällen montags, mittwochs und freitags getestet. Die Tests werden von den Einrichtungen gestellt und sind kostenlos. Durchführen sollen sie die Eltern der Kinder zu Hause. Tests in der Kita sollen laut dem Kultusministerium unter Umständen aber auch möglich sein. Elternvertreter befürchten mehr Quarantäne unter ElternLandeselternvertreterinnen und -vertreter sehen die verbindlichen Tests in Kindertagesstätten kritisch. Einerseits brächten diese mehr Sicherheit. Andererseits befürchten sie, dass dadurch mehr symptomfreie Krankheitsverläufe aufgedeckt und anschließend großflächig Quarantänemaßnahmen verhängt werden. Bei Kita-Kindern sei immer ein Elternteil von der Quarantäne betroffen und müsse mindestens eine Woche zu Hause verbringen, beklagen die Elternvertreter. Außerdem gebe es keine klaren Kriterien, welche in Kindern bei einem positiven Fall in der Gruppe in Quarantäne geschickt. Derzeit müssten die Kita-Leitungen entscheiden, wer als Kontaktperson gilt. Für Beschäftigte in Kitas gilt 3G-RegelungFür das Personal in den Kitas ändert sich durch die neue Regelung nichts. Für sie galt zuvor wie für alle Beschäftigen in Arbeitsstätten mit Personenkontakt die 3G-Regelung am Arbeitsplatz. Beschäftigte, die weder geimpft noch genesen sind, müssen sich laut Ministerium grundsätzlich selbst um einen Test mit Nachweis kümmern. Salzgitter hält an täglichen Tests festVereinzelt wurden in einigen Kitas freiwillige Tests angeboten. Salzgitter war zudem der landesweiten Testpflicht zuvorgekommen. Dort müssen angesichts hoher Infektionszahlen seit Anfang Februar alle Kindergartenkinder ab drei Jahren täglich einen negativen Schnelltest vorweisen - vorerst bis zum 2. März. Oberbürgermeister Frank Klingebiel (CDU) begründet die Entscheidung des Krisenstabes der Stadt, an den täglichen Testungen festzuhalten, mit dem guten Erfolg der vergangenen Tage. In der vergangenen Woche wurde lediglich ein Kind in einer Kita positiv auf das Coronavirus getestet. Deshalb seien auch alle 51 Kitas geöffnet. Im Januar seien in Salzgitter an 20 Öffnungstagen 344 Kita-Kinder in 39 Einrichtungen positiv auf das Virus getestet worden. Zahlreiche Gruppen waren geschlossen.
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Dieses Thema im Programm: NDR Info | 15.02.2022 | 14:00 UhrSchlagwörter zu diesem ArtikelInfektionCoronavirus |