Eine Notlage trifft die meisten Menschen völlig unvorbereitet. Für den Fall der Fälle ist es wichtig, die Telefonnummer der jeweils zuständigen Stelle parat zu haben und nicht lange überlegen zu müssen, wer der richtige Ansprechpartner ist. Show Bei jedem Notruf gilt:Bewahren Sie Ruhe und lassen sich durch das Gespräch führen. Zur Vorbereitung auf den Notruf können Sie folgende Fragen für sich beantworten:
Bei Bedarf erhalten Sie am Ende des Notrufes noch Hinweise, wie Sie Erste Hilfe leisten können oder welches Verhalten empfehlenswert ist. Warten Sie bitte das Eintreffen der Rettungskräfte ab, weisen Sie diese bei Bedarf ein und teilen Sie ihnen eventuell wichtige Beobachtungen mit. 112 - Feuerwehr und RettungsdienstBei Bränden, Unglücksfällen oder bei lebensbedrohlichen Unfällen und bei medizinischen Notfällen wenden Sie sich an die Feuerwehr bzw. den Rettungsdienst. Beide erreichen Sie unter derselben Nummer. Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl. Sie werden zur örtlich zuständigen Leitstelle geleitet. Die 112 gilt europaweit und ist kostenlos, egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen. In weniger schwerwiegenden Fällen hilft Ihnen der Ärztliche Bereitschaftsdienst (siehe unten). 110 - PolizeiDie Polizei erreichen Sie über den bekannten Polizei-Notruf 110. Alle Notrufe, die über die 110 eingehen, werden von speziell geschulten Polizeibeamtinnen und -beamten in den Führungs- und Lagezentren im Land entgegengenommen. Die 110 gilt für Ihren Festnetzanschluss genauso wie für Ihr Mobiltelefon. Wählen Sie diese Nummer aber bitte nur in Notfällen. In allen anderen Fällen erreichen Sie Ihre Polizei über die amtliche Telefonnummer, die Sie in Ihrem örtlichen Telefonbuch finden. Weitere Informationen zum Polizei-Notruf finden Sie auf unserer Homepage auf den Seiten der Polizei. Notruf-App „nora“Die Notruf-App „nora“ ermöglicht es in Notsituationen, ganz ohne zu sprechen, einen Notruf abzusetzen. Insbesondere hör- und sprachbehinderte Menschen können über „nora“ schnell und einfach Kontakt zu den Leitstellen von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei im gesamten Bundesgebiet aufnehmen. Die Anwendung ist in einer Kooperation der Länder als bundesweit einheitliche App-Lösung entstanden und steht in den App-Stores zum kostenlosen Download bereit. Weitere Informationen zu „nora“ wie beispielsweise Hintergründe, Anleitungen und Wissenswertes sind auf der Homepage von „nora“ bereitgestellt. NotruffaxSofern die Möglichkeit besteht, werden Hör- und Sprachgeschädigte gebeten, im Notfall primär die Notruf-App „nora“ (www.nora-notruf.de) zu verwenden. Kann diese Option nicht genutzt werden, kann bei einem Notfall alternativ die Notrufnummer 112 per Fax genutzt werden. Der hierzu entwickelte Vordruck steht über den nachfolgenden Link zum Download bereit: Notfallfax 112 für Hör- und Sprachgeschädigte Nothilfe-SMSSofern die Möglichkeit besteht, werden Menschen mit einer Sprach- oder Hörbehinderung gebeten, im Notfall primär die Notruf-App „nora“ (www.nora-notruf.de) zu verwenden. Kann diese Option nicht genutzt werden, kann das Hilfeersuchen alternativ per SMS an eine Leitstelle übermittelt werden. Die Nothilfe-SMS-Nummer lautet je nach Ihrem Netzbetreiber dabei wie folgt:
Bitte beachten Sie, dass es bei der Übermittlung der SMS zu technisch bedingten Verzögerungen kommen kann. Nutzen Sie daher – wenn möglich – primär „nora“ oder das kostenfreie Notruffax an die 112. Tess-Relay-DiensteMenschen mit einer Hör- oder Sprachbehinderung können im Notfall den Tess-Relay-Dienst nutzen. Durch "Tess" wird dabei der Notruf an die jeweils zuständige Leitstelle vermittelt und die Kommunikation durch einen Gebärden- bzw. Schriftdolmetscherdienst unterstützt. Die Dienstleistung ist für den Notrufenden vollumfänglich kostenlos und bedarf lediglich einer Vorab-Registrierung. 116117 - Ärztlicher BereitschaftsdienstHandelt es sich um eine Erkrankung, mit der Sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt in der Praxis aufsuchen würden, aber die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig. Sie erreichen ihn unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117. Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl. Sie gilt deutschlandweit und ist kostenlos, egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.116117info.de Hör- und Sprachgeschädigte haben die Möglichkeit, sich per Fax an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst zu wenden. Hierzu steht ein speziell entwickelter Vordruck zur Verfügung, der hier zum Download bereit steht: Faxformular 116117 für Hör- und Sprachgeschädigte 19222 - KrankentransportFür einen Krankentransport, bei dem ein Patient unter medizinisch-fachlicher Betreuung befördert werden muss, gibt es eine gesonderte Rufnummer: 19222. Beachten Sie hierbei, dass Sie auch vom Festnetz aus die Ortsvorwahl der für Ihren Kreis zuständigen Leitstelle vorwählen müssen. Weiterführende MaterialienMedienpaket Flyer Notfallnummern (PDF) Medienpaket Flyer Notfallnummern (PDF, Druckversion) Medienpaket Poster I Notfallnummern DIN A3 (PDF) Medienpaket Poster I Notfallnummern DIN A3 (PDF, Druckversion) Medienpaket Poster II Notfallnummern DIN A3 (PDF) Medienpaket Poster II Notfallnummern DIN A3 (PDF, Druckversion) Medienpaket Anzeigentext Notfallnummern (PDF) Medienpaket Anzeigentext Notfallnummern (PDF, Druckversion) Vordruck Notruffax (PDF) Faxformular für hör- und sprachbehinderte Menschen für nicht lebensgefährliche Situationen (PDF) SMS Nothilfe Verhaltenshinweise (PDF) SMS Nothilfe Flyer (PDF) SMS Nothilfe Anleitung (PDF)
Für die schnelle und effiziente Bearbeitung Ihres Notrufes sind für die Polizei einige Angaben sehr wichtig: Wer ruft an? Was ist passiert? Wo ist es passiert? Wann ist es passiert? Wie ist es passiert? Warum ist es passiert? Wer ist beteiligt? Sie können also von jedem Telefonanschluss, egal ob Telefonzelle, der heimische Telefonapparat oder vom Handy aus, die Polizei in Notfällen gebührenfrei erreichen. Notruf-Fax für Menschen mit Sprach- / HöreinschränkungenDie meisten Behörden haben spezielle Faxnummern geschaltet, an die Menschen mit Sprach-/Höreinschränkungen im Notfall ein Fax senden können. Einen Vordruck dazu finden Sie rechts auf der Seite zum Download. Diese Faxe werden bei den Leitstellen genauso behandelt wie ein Notruf.
Aachen - nur über Notruf 112 Bergisch-Gladbach - 02202 205-283 Bielefeld - 110 Bochum - 0234 909-1234 Bonn - 0228 15-1299 Borken - 110 Coesfeld - 110 Dortmund - 0231 1206186 Düren - 02421 949-6496 Düsseldorf - 110 Duisburg - 110 Ennepe-Ruhr - 02336 9166-2799 Erftkreis - 02233 523429 Essen - 110 Euskirchen - 02251 799-289 Gelsenkirchen - 0209 15294 Gütersloh - 05241 869-1299 Gummersbach - 02261 8199-604 Hagen - 110 Hamm - 110 Heinsberg - 02452 920-1111 Hochsauerlandkreis - 0291 9020-3119 Höxter - 05271 962-1299 und 110 Herford - 05221 888-1429 Kleve - 110 Köln - 0221 229-2290 Krefeld - 110 Lippe - 05231 609-1266 Lüdenscheid Kreis - 110 Mettmann - 110 Minden-Lübbecke - 0571 8866-1215 Mönchengladbach - 02161 29-20189 Münster - 110 Neuss - 110 Oberhausen - 110 Olpe - 02761 9269-2590 Paderborn - 05251 306-3333 Recklinghausen - 110 Rhein-Sieg-Kreis - 02241 3012620 Siegen - 0271 7099-3166 Soest - 02921 9100-5499 Steinfurt - 110 Unna - 110 Viersen - 02162 377-1155 Warendorf - 110 Wesel - 110 Wuppertal - 0202 284-5555 Notruf 110Über den Notruf „110“ erhalten die Bürgerinnen und Bürger in Notsituationen rund um die Uhr schnelle und wirksame Hilfe durch die Polizei. Bei den Leitstellen der Polizeibehörden signalisieren Telefoncomputer den speziell geschulten Polizeibeamtinnen und -beamten in diesen Fällen höchste Priorität. Alle erforderlichen Angaben der Hilfesuchenden werden sofort aufgenommen und mit einem speziellen Computersystem automatisch auf Plausibilität geprüft. Nach einsatztaktischer Bewertung durch die Polizeibeamtinnen oder -beamten der Leitstelle werden Funkstreifenwagen - möglichst in der Nähe des Einsatzortes - zur Hilfeleistung entsandt. Während der Funkstreifenwagen zum Einsatzort fährt, werden parallel in der Leitstelle alle weiteren notwendigen Maßnahmen koordiniert. So werden z. B. zusätzliche Unterstützungskräfte der Polizei entsandt oder über die Feuerwehr der Einsatz von Rettungskräften veranlasst.
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