Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit mich bei der Krankenkasse anmelden?

Stellt ein Arbeitgeber einen neuen Mitarbeiter ein, so besteht die Meldepflicht Arbeitgeber (Sozialversicherungsbeiträge) nach §§ 28a ff. SGB IV innerhalb von zwei Wochen. Das heißt, innerhalb dieser zwei Wochen muss der neue Mitarbeiter den jeweiligen Sozialversicherungsträgern gemeldet werden.

I. Versäumt ein Arbeitgeber die Anmeldung, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar

Meldestellen für die Meldepflicht des Arbeitgebers (Sozialversicherungsbeiträge) sind

Die Träger der Krankenversicherung. Kommt ein Arbeitgeber seiner Meldepflicht (Sozialversicherungsbeiträge) nicht nach, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, welche mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Meldung vorsätzlich oder groß fahrlässig unterlassen wurde, oder ob sie einfach nur nicht korrekt innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraumes von zwei Wochen, oder lediglich unvollständig abgegeben wurde.

II. Urteil zur Meldepflicht Arbeitgeber

Bezüglich der Meldepflicht des Arbeitgebers gibt es zahlreiche Urteile wie zum Beispiel das vom Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, wonach ein Arbeitgeber 10.000 Euro an die Sozialversicherungsträger nachzahlen musste, obwohl ihm weder der Vorsatz noch Leichtsinnigkeit in Bezug auf seine Meldepflicht nachgewiesen werden konnte [LSV Rheinland-Pfalz, 29.07.2009, L 6 R 105/09].

Der Inhaber eines Baggerbetriebs schloss mit seinem Mitarbeiter einen Subunternehmervertrag. Der Rentenversicherungsträger sah im Zuge einer Betriebsprüfung für den Mitarbeiter ein abhängiges und daher sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Die Klage des Unternehmers gegen die Forderungen der Rentenversicherungsträger blieb ohne Erfolg.

Der vorgenannte Fall zeigt, dass ein mangelhaftes Nachkommen der Meldepflicht Arbeitgeber (Sozialversicherungsbeiträge) als illegales Beschäftigungsverhältnis angesehen werden kann.

III. Die Meldung dient der Überwachung der gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge

Durch die Meldungen der Arbeitgeber wird es den Sozialversicherungsträgern ermöglicht, die Beitragsabführung zu überwachen und die einzelnen Beiträge den Versicherten richtig zuzuordnen. Der Träger der Krankenkasse hat die Daten zu prüfen und auszuwerten und an die Träger der Rentenversicherung weiterzuleiten, um sie dann an die Bundesanstalt für Arbeit weiter zu geben. Die Meldungen enthalten den Beginn bzw. die Beendigung einer Beschäftigung.

IV. Meldung von Änderungen im Beschäftigungsverhältnis

Sollten sich Änderungen im laufenden Beschäftigungsverhältnis ergeben, müssen diese gesondert gemeldet werden. Einmal jährlich, bis spätestens 15. April des Folgejahres muss eine Meldung für das erfüllte Kalenderjahr erstellt werden. Gemäß § 10 DEÜV ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Durchschrift dieser Meldung auszuhändigen. Scheidet ein Arbeitnehmer während des Jahres oder zum Ende eines Jahres aus dem Arbeitsverhältnis aus, entfällt diese Jahresmeldung im Folgejahr, da diese durch die Abmeldung ja bereits erfolgt ist.


Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit mich bei der Krankenkasse anmelden?

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Für die verschiedenen Meldungen zur Sozialversicherung gelten unterschiedliche Fristen. Nicht nur wenn ein Mitarbeiter den Betrieb verlässt oder ein neuer Kollege hinzukommt, muss der Arbeitgeber dies bei der zuständigen Krankenkasse melden. Eine Meldung wird auch dann fällig, wenn sich ein Beschäftigungsverhältnis ändert oder wenn es z.B. wegen Elternzeit unterbrochen wird. Bei jeder Meldung, die Sie tätigen, muss der Abgabegrund in Form von bestimmten Zahlenschlüsseln eingetragen werden. Hier finden Sie eine Übersicht der Meldesachverhalte sowie die entsprechenden Abgabegründe und -fristen.

Hinweis: Fällt der letzte Tag der Meldefrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist zur Abgabe der Meldung erst mit Ablauf des nächsten Werktages.

Übersicht "Meldungen zur Sozialversicherung"

Ich arbeite seit September bei einem neuen Arbeitgeber und habe nun erfahren, dass mein alter Arbeitgeber mich bei der Krankenkasse noch nicht abgemeldet hat. Dort habe ich aber nur bis 5. August gearbeitet. Wann müsste ich bei der Krankenkasse abgemeldet werden? Wie ist die Frist??

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Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit mich bei der Krankenkasse anmelden?

Topnutzer im Thema Versicherung

normalerweise 4-6 Wochen --- ABER:

die Meldungen zur Sozialversicherung sind an die Entgeltabrechnung gekoppelt. d.h. erst wenn die durch ist erfolgt eine Meldung.

die Meldung geht aber nicht direkt an die Krankenkasse, sondern erstmal an eine Art Zwischenstelle und werden von dort dann erst an die jeweilige Krankenkasse weitergeleitet.

es kann also gut sein, dass die Abmeldung erst Ende September oder Anfang Oktober eingespielt wird.

Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit mich bei der Krankenkasse anmelden?

Im eigenen Interesse sollte der alte AG die Abmeldung nach spätestens 14 Tagen erledigt haben. Er kann sich ljedoch bis zu 6 Wochen zeit lassen.

Denn die gesetzl. KK fordert sonst, wenn zur Fälligkeit keine Beiträge eingehen,  über eine Lohnschätzung, spätestens drei Tage nach Fälligkeit der Beiträge, die Beiträge vom AG an.

Um das wieder richtig zustellen ist einiges an Verwaltungsaufwand nötig.

Zum anderen musst du deinem neuen AG deine KK und Versicherungsnummer, am besten mit einer MItgliedsbescheinigung deiner KK -- dort stehen dann alle erforderlichen Daten für den  AG, beim neuen AG abgeben, damit dieser dich Zeitnah bei deiner KK mit der Arbeitgebermeldung, anmelden kann.

Hier einmal ein Link wie das mit den An/Abmeldungen läuft:

http://www.securvita.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/krankenkasse/AG_Meldung_A004.pdf

Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit mich bei der Krankenkasse anmelden?

Ich nehme an, dass du auch wieder bei derselben KK angemeldet wirst. Dein AG soll dich einfach anmelden, die merken dann schon, dass du einen neuen AG hast und werden den alten AG kontaktieren.

Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit mich bei der Krankenkasse anmelden?

Topnutzer im Thema Versicherung

Meines Wissen braucht der Alte Arbeitgeber nur abzumelden, wenn eine neue Beschäftigung ihm unbekannt ist. Dann muss das nach 6 Wochen gemacht werden. Außerdem sollte auch der Versicherte tätig werden und zumindestens den Wechsel der Arbeitstelle bekannt geben. Diese Mitwirkungspflicht hat er auch.

Wenn Sie aber in einem neuen Beschäftigungsverhältnis sind und bei der kasse geblieben sind, bedarf es keiner Abmeldung.  Der neue Arbeitgeber muss unverzüglich anmelden. Dadurch entfällt das die Anzeige des Arbeitgeberwechsels.

Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit mich bei der Krankenkasse anmelden?

Der  Arbeitgeber meldet nur dein Ausscheiden aus dem Unternehmen. Wie sollte er DEINEN Vertrag abmelden können?

Dein neuer Arbeitgeber benötigt nur deine Versicherungsnummer um dich dann dort wieder als Beitragszahler anzumelden

Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit mich bei der Krankenkasse anmelden?