Wann bekommt man Bescheid von der weiterführenden Schule 2022 Sachsen?

Wie melde ich mein Kind für die Schule an?

Die Eltern sind nach dem Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (Paragraf 31, Absatz 1) verpflichtet, ihr Kind an einer Schule anzumelden.

Anmeldung...

... von Schulanfängern

Anmeldung von Schulanfängern

... von Grundschülern nach erfolgter Einschulung (z. B. infolge eines Umzuges)

Die Anmeldung Ihres Kindes hat an einer Schule innerhalb des für Sie zuständigen Schulbezirkes zu erfolgen. Diese Pflicht besteht auch dann, wenn Sie wünschen, dass Ihr Kind eine kommunale Grundschule außerhalb Ihres Schulbezirkes oder eine Schule in freier Trägerschaft besucht.

Welchem Schulbezirk Ihre persönliche Anschrift zugeordnet ist, erfahren Sie im Grundschulfinder.

Zur Schulanmeldung sind der Personalausweis des anmeldenden Sorgerechtsinhabers, die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde sowie das letzte Schulzeugnis des Kindes mitzubringen.

... an einer weiterführenden Schule (Oberschule/ Gymnasium)

... an einer Förderschule

Sofern ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, sind die Eltern verpflichtet ihr Kind an einer Förderschule des im Bescheid des Landesamtes für Schule und Bildung festgelegten Förderschultyps oder an einer geeigneten Förderschule in freier Trägerschaft anzumelden.

Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs umfasst die Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Entscheidung über die notwendige Förderung. Es kann von einer Grundschule im Rahmen des Aufnahmeverfahrens, von der Schule, die der Schüler besucht, oder den Eltern beim Landesamt für Schule und Bildung beantragt werden.

... an einer berufsbildenden Schule

Zur Anmeldung ist der Berufsschule das letzte Schulzeugnis in beglaubigter Kopie zu übergeben.

Informationen zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Berufsschulplatz für Ihr Kind erhalten Sie im Ratgeber "Wege zum Beruf" des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus.

Auszubildende werden abweichend von der grundsätzlichen Anmeldepflicht der Eltern durch ihre Ausbilder angemeldet.

... von Kindern, die aus dem Ausland zuziehen und die deutsche Sprache (noch) nicht beherrschen

für die zukünftigen Fünftklässler für das Schuljahr 2022/2023

Sehr geehrte Eltern,

am 11. Februar 2022 erhalten die Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen ihre Bildungsempfehlung und damit die Möglichkeit, sich an einem Gymnasium Ihrer Wahl (Sie sind nicht an einen Schulbezirk gebunden), anzumelden. Infolge der pandemischen Bedingungen ist die Abgabe der Schulanmeldung per Post bzw. händischem Einwurf bis spätestens 04. März 2022 (Datum Poststempel), vorzunehmen.

Folgende Unterlagen bitten wir einzureichen:

  • Ausgefülltes Formblatt 1 – Anmeldung zur Aufnahme an einem Gymnasium - wird von der Grundschule mit der Bildungsempfehlung ausgehändigt (Bitte an beide Unterschriften von den Sorgeberechtigten denken oder eine Vollmacht vorlegen! Ansonsten kann keine Annahme der Anmeldeunterlagen erfolgen!!!)
  • Rückmeldeformular an die Grundschule
  • Original der Bildungsempfehlung (rotes Siegel)
  • Kopie Halbjahresinformation 4. Klasse und Kopie Endjahreszeugnis 3. Klasse
  • Kopie Geburtsurkunde
  • Bei alleinigem Sorgerecht -> Kopie Sorgerechtsnachweis (zwingend erforderlich)
  • Unseren ausgefüllten Schülerdatenerfassungsbogen (finden Sie hier: doc/pdf)
  • Kopie Nachweis Schwimmfähigkeit
  • Formular Sprachwahl_Ethik_Religion (finden Sie hier: doc/pdf)
  • Gegebenenfalls Kopie Integrations- und/oder LRS-Bescheid
  • Aktuelles Passfoto vom anzumeldenden Schüler
  • Kopie vom Personalausweis des Anmeldenden
  • Erklärung (doc/pdf)

Wir freuen uns, auch wenn in diesem Jahr leider wiederholt keine persönliche Abgabe der Unterlagen erfolgen kann, auf die Anmeldung Ihres Kindes an unserem Gymnasium.

Zusätzliche Informationen zur Aufnahme finden Sie hier.

Neben der Bildungsempfehlung bieten wir Ihnen hier eine zusätzliche Unterstützung für Ihre Entscheidung an einer weiterführenden Schule an.

Für Schüler mit Bildungsempfehlung Oberschule findet am 08.03.2022, 9.30 Uhr bis 10.40 Uhr die zentrale Eignungsüberprüfung. An diesem Tag stimmen wir mit den betroffenen Eltern die Auswertungsberatungstermine ab. Einen kleinen Leitfaden zur Verfahrensweise „Bildungsempfehlung Oberschule“ stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.

Im neuen Schuljahr 2022/2023 werden vs. sechs 5. Klassen aufgenommen. Achtung - die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 erfolgt sprachgebunden; wir bilden 2 Französisch- und 4 Spanischklassen (davon ist eine die Sportförderklasse - sofern die Bildung dieser infolge der Nachfrage stattfinden kann; in die Sportförderklasse werden zudem die LRS-Schüler integriert sein)

Bitte nutzen Sie die Sprachberatung am digitalen Tag der offenen Tür bei offenen Fragen, bevor Sie Ihren Erstwunsch bei der Anmeldung angeben. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte 2. Fremdsprache. Weitere Informationen zur Sprachenwahl finden Sie hier. Haben Sie hierzu zusätzlich Fragen, dann können Sie gern unsere Fachleiterin Sprachen kontaktieren; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern. Zudem sind Sie recht herzlich zu unserem digitalen Tag der offenen Tür eingeladen

Viele Grüße, bleiben Sie gesund

Ihr EWvT

Mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig. Wenn das Kind schulpflichtig wird, muss es im Vorjahr der Einschulung an einer kommunalen Grundschule im zuständigen Schulbezirk angemeldet werden.

Grundlage für die jährliche Anmeldung der Schüler für die Klassenstufe 1 sind die Schulbezirke. Im interaktiven Stadtplan der Stadt Chemnitz werden die Grundschulen entsprechend der Wohnanschrift angezeigt. > Interaktiver Stadtplan

Anmeldung:

9. und 14. September 2021, jeweils von 14 bis 18 Uhr Bitte beachten Sie, dass mit Inkrafttreten der 3G-Regel nur Eltern mit einem negativen Corona-Testergebnis (Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden alt, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) der Zutritt zum Schulgelände gewährt werden kann. Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen.

Die Personensorgeberechtigten melden ihr Kind (Pflicht) an der gewünschten kommunalen Grundschule im gemeinsamen (zuständigen) Schulbezirk oder an der gewünschten Grundschule in freier Trägerschaft an. Bei Anmeldung an einer Schule in freier Trägerschaft müssen die Personensorgeberechtigten dies einer kommunalen Grundschule im Schulbezirk schriftlich bis zum 14. September 2021 mitteilen.

Ort und Zeit der Schulanmeldung geben die Städte und Gemeinden in Abstimmung mit den Schulleitungen der Grundschulen im Mai eines jeden Jahres bekannt. Die Anmeldungen sollen im Zeitraum vom 1. August bis zum 15. September im Jahr vor der Einschulung stattfinden.

Kinder, die bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, müssen zu diesen Terminen angemeldet werden. Sie werden dann zum Schuljahresbeginn schulpflichtig. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern zum Anfang des Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen.

Schulaufnahmeuntersuchung

Die Schulaufnahmeuntersuchung ist eine verbindliche Untersuchung, die durch den Kinder- und Jugendarzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes durchgeführt wird. Die Termine werden zur Schulanmeldung bekannt gegeben. Die Anwesenheit eines Elternteils ist erforderlich.

Zurückstellung

Die Zurückstellung vom Schulbesuch um ein Jahr soll die Ausnahme sein – etwa bei Kindern, die bei Beginn der Schulpflicht geistig, körperlich bzw. sozial-emotional nicht genügend entwickelt sind. Die Zurückstellung soll nur erfolgen, wenn es keine Anhaltspunkte für sonderpädagogischen Förderbedarf gibt.

Im Fall einer Zurückstellung vereinbart die Schulleitung mit den Eltern und den pädagogischen Fachkräften im Kindergarten geeignete Fördermaßnahmen.

Aufnahme

Alle schulpflichtigen Kinder werden in die Klassenstufe 1 aufgenommen. Die Entscheidung trifft die Schulleitung. Sie teilt den Eltern im Mai/Juni vor Schulbeginn die Entscheidung in einem Aufnahmebescheid mit.

Die feierliche Schulaufnahme findet am Sonnabend vor Beginn des neuen Schuljahres statt.