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Das Wichtigste in Kürze:
Die Rechtsschutzversicherung schützt Sie nicht vor allen Kosten bei Rechtsstreitigkeiten. Es besteht beispielsweise in der Regel kein - oder nur sehr eingeschränkter - Rechtsschutz:
Aber Achtung: Wenn Sie bereits vor Vertragsabschluss in eine rechtliche Streitigkeit verwickelt sind, erhalten Sie keinen Versicherungsschutz. Das gilt auch, wenn sich ein Rechtsstreit in naher Zukunft ankündigt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Ursache für den Rechtsstreit erst nach Ablauf der Wartefrist eintritt (Ausnahmen: lückenloser Rechtsschutz-Vorvertrag und im Verkehrsrechtsschutz). Was zahlt die Rechtsschutzversicherung?Die Rechtsschutzversicherung bezahlt die Gebühren der Rechtsanwälte und des Gerichts, die Entschädigungen für Zeugen, die Kosten des Sachverständigen und des Gerichtsvollziehers. Auch die Reisekosten zu einem ausländischen Gericht werden bezahlt. Übernommen werden die Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Deshalb sollten Sie bei Abschluss eines Vertrages mindestens 300.000 Euro vereinbaren. Wichtig: Die WartezeitenDie Wartezeiten sind nicht einheitlich geregelt. Die meisten Versicherer verlangen eine Wartezeit von drei Monaten ab Vertragsbeginn. Manche Versicherer bestehen auf einer Wartezeit von sechs Monaten. Grundsätzlich gilt: Die Ursache für den Rechtsstreit darf erst nach Ablauf der Wartezeit eingetreten sein. Stichentscheid vereinbarenIst der Versicherer der Meinung, dass der Rechtsstreit keinen Erfolg verspricht, kann er die Übernahme des Versicherungsschutzes ablehnen. Es gibt dann zwei Möglichkeiten: Sie können entweder ihren Anwalt beauftragen, eine begründete Stellungnahme zu den Erfolgsaussichten abzugeben. Darauf erfolgt der sogenannte Stichentscheid, der für beide Parteien bindend ist. Die Kosten trägt der Versicherer. Oder es gibt ein Schiedsgutachterverfahren. Dabei wird ein Anwalt durch den Versicherer beauftragt. Die Entscheidung des Schiedsgutachters bindet nur den Versicherer. Der Stichentscheid ist für Sie die bessere Alternative, da der Versicherer die Kosten übernehmen muss, unabhängig davon, wie die Entscheidung ausfällt. Von Vorteil ist auch, dass Ihr eigener Anwalt Ihren Fall besonders gut beurteilen kann. Achten Sie bei Abschluss eines Versicherungsvertrages darauf, dass der Stichentscheid vereinbart ist. Verzicht auf die Einrede der VorvertraglichkeitDas bedeutet, dass auch Versicherungsfälle, die vor Vertragsbeginn eingetreten sind, versichert sind. Voraussetzung bei den meisten Versicherern ist, dass der Vertrag mit dem betreffenden Risiko bereits seit mindestens 5 Jahren besteht. Relevant kann diese Klausel beispielsweise für Personen sein, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben: so kann es passieren, dass Leistungen wegen nicht wahrheitsgemäßer Beantwortung der Gesundheitsfragen abgelehnt werden. Kommt es zu einem Rechtsstreit, ist der Rechtsschutzversicherer mit der Klausel "Vorvertraglichkeit" verpflichtet zur Übernahme der Kosten, obwohl die Ursache für den Rechtsstreit vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung liegt. Widerspruchsverfahren im Sozial-, Steuer- und VerwaltungsrechtViele Rechtsschutzversicherer zahlen im Sozial-, Steuer- und Verwaltungsrecht erst, wenn der Rechtsstreit vor Gericht geht. Wichtig ist, dass die Anwaltskosten für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren übernommen werden. So lässt sich der Rechtsstreit vor Gericht dadurch vermeiden, dass mit Hilfe eines Rechtsanwaltes das davor geschaltete Steuer-Einspruchsverfahren erfolgreich ist und das Finanzamt den Steuerbescheid abändert. Nutzen Sie besser einzelne RechtsschutzpaketeWenn Sie sich für einen Rechtsschutzvertrag entscheiden, greifen Sie nicht unbedingt zum Rundumschutz, sondern versuchen Sie, sich durch gezielte Auswahl einzelner Rechtsschutzpakte bedarfsgerecht und kostengünstig abzusichern. So können für Sie diese Pakete interessant sein:
Soll ich nun eine Rechtsschutzversicherung abschließen?Prüfen Sie sorgfältig, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung benötigen: Fragen Sie sich, ob Sie in den Bereichen, die eine Rechtsschutzpolice abdeckt, Streitigkeiten befürchten und lassen Sie sich gegebenenfalls Angebote von verschiedenen Versicherungen machen. Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Bundesverband (vzbv) sowie der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt. |