Wie hoch darf die warmmiete bei hartz 4 sein

Vom Jobcenter bekommen Sie nicht nur Geld zum Leben, sondern das Jobcenter zahlt auch die Kosten der Unterkunft von Hartz IV-Beziehern. Die Wohnkosten und die Größe der Wohnung müssen aber der Zusammenstellung der Bedarfsgemeinschaft angemessen sein.

Was sind Unterkunftskosten und welche Höhe ist angemessen?

Nach § 22 SGB II muss das Jobcenter für Hartz IV-Empfänger den monatlichen Regelsatz plus die Wohnkosten bezahlen. Dazu gehören die Kosten der Miete inklusive der Nebenkosten und Heizkosten. Die Kosten für Warmwasser werden grundsätzlich bezahlt, Strom müssen Sie aber von ihrer Regelleistung zusätzlich bezahlen. Geld für Ihre Stromrechnung bekommen Sie also nicht im Rahmen der Kosten für Ihre Unterkunft.

Die Unterkunftskosten werden in voller Höhe übernommen mit der Einschränkung, dass sie angemessen sein müssen. Doch was heißt eigentlich „Die Höhe der Mietkosten muss angemessen sein?“ Darauf hat jede Kommune eine eigene Antwort, denn lokale Mieten sind immer unterschiedlich. Je nach Anzahl der Personen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft gibt es in jedem Jobcenter einen Grenzwert, den Ihre Bruttokaltmiete nicht überschreiten darf, sowie eine maximal zulässige Wohnungsgröße. Diese Grenzwerte hatten in der Vergangenheit vor Gericht aber häufig nicht Bestand.

Was ist die Bruttokaltmiete?

Wichtig zu wissen: Die Mietobergrenzen der Jobcenter beziehen sich immer auf die Bruttokaltmiete. Das ist Ihre Kaltmiete plus alle Nebenkosten bis auf die Heizkosten. Umgekehrt bedeutet das: Ihre Warmmiete minus Heizkosten ist Ihre Bruttokaltmiete.

Dem Jobcenter ist also egal, wie hoch Ihre Kaltmiete selbst ist, wichtig ist nur, wie hoch der Betrag von Kaltmiete und fixen Nebenkosten zusammen ist.

Muss ich meine Heizkosten selbst zahlen?

Das Jobcenter zahlt Ihre Heizkosten, solange sie nicht unangemessen sind. Dazu gibt es meist eine Berechnungsformel. Wenn Ihre Heizkosten zu hoch sind, werden Sie zunächst aufgefordert, die Heizkosten zu senken. Wenn das nicht gelingt, werden die Kosten später nicht mehr in voller Höhe übernommen.

Damit nicht unangemessen hohe Heizkosten entstehen, wird auch die zulässige Wohnungsgröße begrenzt. Die Wohnungsgrößen sind nach Personenanzahl gestaffelt.

Angemessene Wohnungsgröße

Personen Wohnungsgröße
1 25 – 50 m²
2 bis 60 m²
3 bis 75 m²
4 bis 85 m²

Zu große oder teure Wohnung

Was passiert nun mit Menschen, die zu ALG II-Empfängern werden und in einer Wohnung wohnen, die sowohl zu groß als auch zu teuer ist? Die volle Miete wird zunächst übernommen. Sie werden aber dazu aufgefordert, die Kosten zu senken. Sie müssen dazu entweder in eine günstigere Wohnung ziehen oder etwa durch Untervermietung Ihre Wohnkosten reduzieren. Ist Ihr halbes Jahr Gnadenfrist abgelaufen, zahlt das Jobcenter nicht mehr die volle Miete und Sie müssen den restlichen Betrag von ihrer Regelleistung selbst zahlen.

Wann zahlt das Jobcenter auf Dauer eine zu hohe Miete?

In der Regel setzt das Jobcenter das sogenannte “Kostensenkungsverfahren” auf sechs Monate an. Doch auch hier kommt es immer auf den Einzelfall an. So kann es Lebenssituationen geben, in denen es ALG II-Empfängern und ihren Familien nicht zumutbar ist, umzuziehen. Hohes Alter oder ein schlechter Gesundheitszustand beispielsweise können Gründe sein, die gegen einen Gesundheitszustand sprechen.

Trifft das auf Sie zu, wenden Sie sich am besten an eine örtliche Beratungsstelle. So haben Sie die besten Chancen, dass das Amt auf Dauer eine höhere Miete zahlt. Immerhin: Wenn das Jobcenter Sie zum Umzug auffordert, muss es auch Kosten für die Wohnungssuche und Umzugskosten übernehmen. Genauere Informationen, ob und in welcher Höhe die Unterkunftskosten übernommen werden, sollten Sie immer vor Ort einholen. Dies gilt insbesondere vor der Unterzeichnung eines Mietvertrages.

Quellen:

Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II)

Übernimmt das Jobcenter die Kosten für eine Wohnung?

Kosten für eine angemessene Wohnung werden bei einem Hartz-4-Bezug vom Jobcenter übernommen.

Welche weiteren Kosten werden vom Jobcenter getragen?

Auch die Kosten für die Heizung müssen für eine Übernahme durch das Jobcenter angemessen sein. Sowohl für diese Kosten als auch für die Kosten der Unterkunft ist die Übernahme nur per Antrag möglich.

Was passiert, wenn die Wohnung nicht angemessen ist?

Ist die Wohnung zu groß oder zu teuer, kann ein Umzug verlangt werden.

Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten zusätzlich zum Regelsatz auch die Kosten für die Unterkunft. Gemäß den Bestimmungen im Sozialgesetzbuch müssen die Kosten jedoch angemessen sein. Doch welche Wohnung wird bei einem Hartz-4-Bezug bezahlt und wann droht ein Umzug?

Wohnung für Hartz-4-Empfänger: Was hier zu beachten ist

Wie hoch darf die warmmiete bei hartz 4 sein
Hartz IV: Die Wohnung ist durch die KdU abgedeckt.

Die Grundsicherung für arbeitssuchende Personen ist im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB) gesetzlich vorgesehen. Umgangssprachlich werden diese Sozialleistungen auch als ALG II oder Hartz 4 bezeichnet. Zusätzlich zu diesem Regelsatz, der den Bedarf des alltäglichen Lebens abdecken soll, werden auch die Kosten für eine Wohnung und die Heizung übernommen.

Gemäß den Regelungen in § 22 SGB II müssen sowohl die Kosten als auch die Größe einer Wohnung angemessen sein. So ist darf bei Hartz 4 eine Wohnung für eine Person etwa 45 qm groß sein. Fünfzehn Quadratmeter werden dann für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft angerechnet. Hierbei handelt es sich um Richtwerte, sodass das Jobcenter durchaus einen gewissen Spielraum hat.

Einen Überblick über die Größe für eine angemessene Wohnung bei Hartz 4 enthält folgende Tabelle:

PersonenQuadratmeter
eine Person im Haushalt50 m²
zwei Personen in der Bedarfsgemeinschaftbis zu 65 m²
drei Personen in der Bedarfsgemeinschaftbis zu 80 m²
vier Personen in der Bedarfsgemeinschaftbis zu 95 m²

Hinsichtlich Hartz 4 und Wohnung kommt es also darauf an, wie groß diese ist und wie viele Personen dort leben. Wird eine Wohnung vom Jobcenter als nicht angemessen bewertet, ist ein Umzug oftmals nicht vermeidbar. Allerdings kann sich das besonders in den Großstädten mit einem angespannten Wohnungsmarkt als sehr schwierig erweisen.

Wie hoch darf die warmmiete bei hartz 4 sein
Bei einer Hartz-4-Wohnung sind die qm entscheidend.

Ist ein Umzug nicht zumutbar, können Empfänger von Hartz 4 in der Wohnung bleiben. Hier müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Eine Behinderung, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit sowie fortgeschrittenes Alter können hinreichende Gründe sein, von einem Umzug abzusehen. Es handelt sich jedoch immer um eine Einzelfallentscheidung.

Bemühen sich Leistungsempfänger ausreichend um eine neue Wohnung, sind jedoch nicht erfolgreich, kann dies vom Jobcenter anerkannt werden. Die Kosten werden für einen gewissen Zeitraum getragen.

Eine weitere Möglichkeit, den Wohnraum als angemessen klassifizieren zu lassen, besteht in einer Untervermietung. In einem solchen Fall wird in der Regel nur der Wohnraum, der von Leistungsbeziehern genutzt wird, bei der Berechnung berücksichtig. Zudem kann ein Untermietvertrag auch zur Reduzierung der Kosten beitragen, wenn diese als zu hoch angesehen werden.

Welche Kosten übernimmt das Jobcenter für eine Wohnung?

Allein vom Hartz-4-Satz ist eine Wohnung nicht zu bezahlen, daher muss zusätzlich zum Hauptantrag auch die Anlage zu den Kosten der Unterkunft (KdU) ausgefüllt und eingereicht werden. Neben dem Regelsatz für Hartz 4 wird die Wohnung dann durch zusätzliche Zahlungen vom Jobcenter getragen.

Wie hoch darf die warmmiete bei hartz 4 sein
Eine Wohnung trotz Hartz 4 zu finden – das kann schwierig sein.

Üblicherweise gehören zu den Kosten die Miete sowie Neben- und Heizkosten. Bei Wohneigentümern werden die Zinsen für einen Kredit und auch die Nebenkosten getragen. Strom und Telefon gehören zwar auch zu den Kosten, die bei Hartz 4 für eine Wohnung anfallen, sind jedoch vom Regelsatz zu bezahlen. Zu den Nebenkosten, die für eine Wohnung bei Hartz 4 vom Jobcenter getragen werden, gehören bspw. Grundabgaben, Kaltwasser, Heizung, Müllabfuhr oder auch der Schornsteinfeger.

Wurde ein Umzug durch das Jobcenter genehmigt, können Leistungsempfänger die Übernahme der Kaution sowie der Umzugskosten beantragen. Diese werden in der Regel als Darlehen gewährt und zukünftig als Raten vom Regelsatz abgezogen.


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Hartz 4: Welche Wohnung ist angemessen?

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