Welche behörde stellt führerschein aus

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)

Fahrerlaubnisbehörde.

Puttkamerstr. 16 - 18
10958 Berlin

Tel.: (030) 90269-2300

Fax: (030) 9028-3452


Von bussgeldkatalog.de, letzte Aktualisierung am: 19. März 2022

Wann muss ich meinen neuen Führerschein beantragen?

Die erstmalige Beantragung des Führerscheins erfolgt bereits vor der praktischen Fahrprüfung.

Wieso benötige ich nach dem Erstantrag nochmals einen neuen Führerschein?

Während die Fahrerlaubnis selbst unbefristet ist, läuft die Gültigkeit des Führerscheins früher oder später ab. In diesem Fall muss das Dokument neu beantragt werden.

Was gilt, wenn ich eine eine Wiedererteilung beantragen möchte?

Wurde die Fahrerlaubnis entzogen, ist ein Antrag auf Wiedererteilung zu stellen. Dafür müssen meist diverse Auflagen, wie z. B. eine MPU, erfüllt sein.

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Führerschein beantragen: Was ist zu beachten?

Endlich den Führerschein in Händen halten – das ist für alle Fahrschüler das begehrte Ziel. Denn mit diesem Dokument können Sie nachweisen, dass Sie die Fahrerlaubnis für eine bestimmte Art von Kraftfahrzeug besitzen. Der Führerschein kann Ihnen deshalb erst ausgehändigt werden, wenn Sie sowohl die theoretische als auch die praktische Fahrprüfung für die entsprechende Fahrerlaubnisklasse bestanden haben.

Den Antrag auf den Führerschein bzw. auf die Erteilung der Fahrerlaubnis müssen Sie aber schon vorher stellen, wobei einige Voraussetzungen zu erfüllen sind. Des Weiteren ist zu beachten, dass zwar die Fahrerlaubnis in der Regel ein Leben lang Bestand hat – sofern Sie Ihnen nicht aufgrund eines schweren Verkehrsverstoßes entzogen wird –, ein Führerschein hingegen jedoch nicht unbegrenzt gültig ist und deswegen früher oder später umgetauscht werden muss.

Wir verraten Ihnen zunächst, was Sie beachten sollten, wenn Sie zum ersten Mal einen Führerschein beantragen. Weiter unten im Ratgeber erfahren Sie wiederum, was beim erneuten Antrag auf einen Führerschein wichtig ist.

Der erste Führerschein: Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis: So geht’s!

Die erste Voraussetzung für die Beantragung der Fahrerlaubnis ist die, dass Sie das erforderliche Mindestalter für den Führerschein erfüllen. Dieses hängt von der Führerscheinklasse ab, für die Sie den Antrag stellen. Um einen Pkw in Deutschland lenken zu dürfen, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein bzw. 17 Jahre, wenn Sie sich für das sogenannte „begleitete Fahren mit 17“ anmelden.

Welche Dokumente und Informationen sind für den Antrag notwendig?

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Beim Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ist auch die Fahrschule anzugeben.

Je nachdem, für welche Klasse Sie den Führerschein beantragen möchten, sind verschiedene Unterlagen vorzulegen. In jedem Fall benötigen Sie:

  • gültiges Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis)
  • biometrisches Passbild
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs
  • Bescheinigung über bestandenen Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
  • Angaben zur Fahrschule (Name und Anschrift)
  • Angaben zur Prüfstelle (Name und Anschrift)

Hinsichtlich der Sehtestbescheinigung reicht es für die meisten Fahrzeugklassen aus, wenn sie von einem Optiker ausgestellt wird. Für eine Fahrerlaubnis der C- und D-Klassen ist dies allerdings keine Option. Hier muss der Sehtest zwingend von einem Augenarzt oder einem Arbeitsmediziner durchgeführt werden.

Des Weiteren muss bei diesen Führerscheinklassen auch eine Bescheinigung zur körperlichen und geistigen Fahreignung vorliegen, um den Führerschein beantragen zu können. Diese darf nicht älter sein als ein Jahr. Anwärter auf eine Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 und D1E haben zudem einen Leistungs- und Funktionstest zu erbringen. Auch dieser darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

Für eine Erlaubnis zum begleiteten Fahren mit 17 muss der Führerscheinanwärter mindestens eine Begleitperson benennen, welche bereits das 30. Lebensjahr vollendet hat, seit wenigstens fünf Jahren ununterbrochen einen Führerschein besitzt und nicht mehr als einen Punkt auf ihrem Konto in Flensburg hat. Von dieser Begleitperson wird für die Antragstellung benötigt:

  • Kopie eines gültigen Ausweisdokuments (Reisepass oder Personalausweis)
  • Kopie des Führerscheins
  • ausgefüllte Zusatzerklärung (Formular ist bei der Fahrerlaubnisbehörde erhältlich)

Ersten Führerschein beantragen: Kosten und Bearbeitungszeit

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Führerschein erstmalig beantragen: Die Kosten für die Bearbeitungsgebühr belaufen sich auf 35 bis 50 Euro.

Die Gebühren, die Sie für die Beantragung der Ersterteilung eines Führerscheins zahlen müssen, variieren jeweils sowohl nach Führerscheinklasse als auch nach Fahrerlaubnisbehörde. In der Regel sind hier mit 35 bis 50 Euro zu rechnen. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrer Behörde, welche Kosten konkret für Sie anfallen.

Möchten Sie einen Führerschein beantragen, wird dieser meist nach zwei bis sechs Wochen ausgestellt und Ihnen umgehend vom Prüfer ausgehändigt, sobald Sie die praktische Fahrprüfung bestanden haben. Alternativ kann er Ihnen auch postalisch zugesandt werden. Je nach Auslastung der Behörde kann die Bearbeitungszeit allerdings auch länger dauern.

Alte Fahrerlaubnis, neuer Führerschein

Wird Ihnen die Fahrerlaubnis erteilt, erhalten Sie Ihren ersten Führerschein. Doch während die Fahrerlaubnis selbst unbefristet gültig ist, läuft der Führerschein früher oder später ab und Sie kommen nicht darum herum, sich einen neuen ausstellen zu lassen.

Auch wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben oder er gestohlen wurde, benötigen Sie einen neuen. Und haben Sie vor, im Ausland Auto zu fahren, müssen Sie möglicherweise zusätzlich einen internationalen Führerschein beantragen. Was Sie dabei jeweils beachten müssen, erläutern wir im Folgenden.

Neuen EU-Führerschein beantragen: Wie funktioniert die Umschreibung?

Seit dem 1. Januar 1999 wird in Deutschland der EU-Führerschein ausgestellt. Dieser hat anders als seine Vorgänger – der „graue Lappen“ oder der rosa Führerschein – ein Scheckkartenformat und ist im gesamten EU-Raum gültig. Allerdings nicht unbegrenzt, denn seit dem 19. Januar 2013 hat jeder EU-Führerschein ein Ablaufdatum und muss deshalb spätestens nach 15 Jahren umgeschrieben werden.

Um in diesem Fall einen neuen Führerschein beantragen zu können, müssen Sie lediglich zur zuständigen Führerscheinbehörde gehen und dort ein gültiges Ausweisdokument, ein biometrisches Passfoto sowie Ihren alten Führerschein vorlegen. Die Bearbeitungsgebühr beträgt je nach Kommune 25 bis 40 Euro.

Führerschein verloren: Wie neu beantragen?

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Führerschein verloren? Schnell neu beantragen, denn das Fahren ohne das Dokument ist verboten!

Kam der Führerschein abhanden, besteht zwar trotzdem noch Ihre Fahrerlaubnis, trotzdem sollten Sie sich nicht hinters Steuer setzen, ehe Sie nicht einen neuen Führerschein haben. Denn auch bei bestehender Fahrerlaubnis ist das Fahren ohne Führerschein verboten und wird mit 10 Euro Verwarngeld geahndet.

Sie sollten daher keine Zeit verlieren und Ihren neuen Führerschein möglichst schnell beantragen. Dazu müssen Sie erneut zur Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts gehen und ein gültiges Ausweisdokument sowie ein aktuelles biometrisches Passbild mitbringen.

Außerdem müssen Sie eine eidesstattliche Erklärung abgeben, in der Sie wahrheitsgemäß versichern, dass Sie Ihren alten Führerschein verloren haben. Wurde dieser hingegen gestohlen, müssen Sie stattdessen die Diebstahlanzeige von der Polizei vorlegen.

Sie erhalten daraufhin einen Übergangsführerschein, mit dem Sie Ihre Fahrerlaubnis nachweisen können, bis Ihr neuer Führerschein angefertigt wurde. Müssen Sie nach dem Verlust des alten einen neuen Führerschein beantragen, liegen die Kosten für die Bearbeitung bei etwa 35 bis 40 Euro. Hinzu kommen nochmal 30 bis 40 Euro, wenn eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden muss.

Internationaler Führerschein: Wo beantragen?

Der deutsche Führerschein wird im gesamten EU-Raum anerkannt und selbst in einigen Ländern, die nicht zur EU gehören, besitzt er Gültigkeit. Aber ebenso existieren zahlreiche Staaten, in denen ein deutscher bzw. EU-Führerschein nicht ausreicht, um dort ein Kraftfahrzeug lenken zu dürfen, vor allem in Asien und Afrika sowie verschiedenen Bundesstaaten der USA und Australiens.

Möchten Sie dort trotzdem nicht aufs Auto verzichten, können Sie einen internationalen Führerschein beantragen. Dieser stellt eine Ergänzung zu Ihrem nationalen Fahrerlaubnisdokument dar und ist letztendlich nichts anderes als eine Übersetzung desselben.

Die Unterlagen, die Sie für die Antragstellung benötigen sind die gleichen, wie wenn Sie Ihren Führerschein umschreiben lassen:

  • gültiges Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis)
  • biometrisches Passbild
  • aktueller nationaler Führerschein

Führerschein neu beantragen nach Entzug der Fahrerlaubnis

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Um nach dem Fahrerlaubnisentzug den Führerschein neu beantragen zu können, sind meist einige Auflagen zu erfüllen.

Müssen Sie, wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde, diesen neu beantragen? Um diese Frage zu beantworten, müssen zunächst zwei wesentliche Begrifflichkeiten geklärt werden: das „Fahrverbot“ und der „Fahrerlaubnisentzug“.

Bei Ersterem handelt es sich lediglich um eine vorübergehende Aussetzung der Fahrerlaubnis. Der Führerschein wird zu Beginn des Fahrverbots von den Behörden eingezogen und nach dessen Ablauf (in der Regel ein bis drei Monate) automatisch wieder ausgegeben. Der Betroffene muss hier nicht aktiv werden.

Beim Fahrerlaubnisentzug hingegen hat er die Erlaubnis, ein Fahrzeug zu führen, verloren. Möchte er sich trotzdem je wieder hinter ein Steuer setzen, reicht es nicht aus, einfach nur einen neuen Führerschein zu beantragen. Die gesamte Fahrerlaubnis muss wiedererteilt werden und dafür sind einige Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Die Sperrfrist muss abgelaufen sein.
  • Bestehen Auflagen für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (wie z. B. eine MPU, Rehabilitationsmaßnahmen oder das erneute Ablegen einer Führerscheinprüfung), müssen diese erfüllt sein, bevor Sie den Führerschein neu beantragen können.
  • Es ist ein erneuter Sehtest nachzuweisen.
  • Unter Umständen muss ein weiteres Mal eine ärztliche Untersuchungsbescheinigung vorgelegt werden.
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Führerschein beantragen: So gehen Sie vor

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