Die Schufa Auskunft, auch Bonitätsauskunft genannt, wird von der Schufa Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ausgestellt. Dieses Unternehmen ist als privatwirtschaftliche Wirtschaftsauskunft zu verstehen, die Daten von Verbrauchern sammelt. Diese Daten umfassen beispielsweise Informationen aus Verträgen, die im Finanz- oder Telekommunikationsbereich geschlossen werden. Doch woher kommen diese Daten zur Schufa? Zum einen schöpft sie aus öffentlich zugänglichen Quellen; zum anderen erhält sie diese direkt von den Vertragspartnern, mit denen Sie zum Beispiel einen Mobilfunkvertrag abschließen. Schließen Sie einen solchen Vertrag ab und häufen dadurch Schulden an, werden die wiederum der Schufa mitgeteilt. Schufa Auskunft: Das umfasst sieWie oben bereits erwähnt, umfasst Ihre Schufa Auskunft Informationen zu Mobilfunkverträgen, aber auch Krediten oder Girokonten. Wichtig: Die Schufa speichert auch „Daten zu nicht vertragsgemäßem Verhalten“. Geraten Sie beispielsweise mit einer Ratenzahlung in Verzug, sodass Ihr Ratenkredit von Ihrer Bank gekündigt wird, teilt diese das wiederum der Schufa mit. Solche Informationen können sich bei einer erneuten Kreditanfrage negativ auswirken. Was genau die Bonitätsauskunft beinhaltet, variiert von Adressat zu Adressat. In jedem Fall finden Sie Ihren Namen, aktuelle und frühere Anschriften, Geburtsdatum und Geburtsort. Zusätzlich gibt es Informationen zu laufenden Verträgen. Schufa Auskunft: Das interessiert VermieterKann der potenzielle Mieter die Miete pünktlich und konsequent bezahlen? Oder ist er in der Vergangenheit schon mal negativ wegen Mietschulden aufgefallen? Diese Fragen erhoffen sich Vermieter, mit der Schufa Auskunft zu beantworten. Doch keine Sorge: Ihr potenzieller Vermieter kann weder vergangene Mietverhältnisse und -konditionen einsehen, noch erhält er tiefergehende Informationen zu Ihrer Kreditwürdigkeit. Einzig Daten zu Name und Anschrift sowie die Einschätzung der eigenen Bonität erhält er. Natürlich fußt diese Einschätzung auf aktuellen Umständen; somit können sich aktuelle Schulden und Verzuge negativ auf die Bonitätsauskunft und somit auch auf ein neues Mietverhältnis auswirken.
Ein Check der eigenen Daten in der Auskunftei ist gar nicht schwer und klappt online. © Getty Images, Schufa (M) Der Schufa-Score kann entscheiden, ob Sie einen Handyvertrag bekommen oder in Raten zahlen dürfen. Wir sagen, was die Schufa erfährt und was beim Datenschutz gilt.
Deutschlands größte Auskunftei wurde 1927 als Privatunternehmen gegründet und ist seit dem Jahr 2000 eine Aktiengesellschaft. Sie weiß nach eigenen Angaben von 68 Millionen Menschen in Deutschland, wie viele Girokonten, Kreditkarten oder Handyverträge sie jeweils haben. Sie weiß, wie viele Kredite laufen und ob sie regelmäßig bedient werden. Sie weiß auch, wer in der Vergangenheit Zahlungsschwierigkeiten hatte und wer in der Privatinsolvenz steckt. Aus diesem Wissen bildet die Schufa ein Urteil über die Kreditwürdigkeit und das Zahlungsverhalten jeder einzelnen gespeicherten Person. Wie sie diesen Score genau ermittelt, ist geheim. Was keinen Einfluss auf den Score hat sind jene Aspekte, die der Schufa schlicht nicht bekannt sind – Beruf, Gehalt, Vermögen, Konsumverhalten, Familienstand, Religion und Nationalität. Andere Aspekte haben durchaus Einfluss auf die Score-Berechnung. © Stiftung Warentest / René Reichelt
Die Schufa erhebt die Finanzdaten nicht selbst. Rund 10 000 Vertragspartner, darunter Banken, Versandhändler, Mobilfunkunternehmen und Energieversorger, melden ihr zum Beispiel Girokonten, Kreditkarten, Kredite und andere Verträge. Das Übermitteln der Daten an die Auskunftei ist rechtens, wenn die Kunden zuvor darüber informiert wurden. Das geschieht etwa, wenn sie den Antrag auf Eröffnung eines Girokontos oder einen Stromliefervertrag unterschreiben.* Die Schufa nutzt auch Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen wie Schuldnerverzeichnissen und Insolvenzbekanntmachungen. Sie speichert außerdem persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Adresse und auch vorherige Wohnadressen. Finanztest-Kritik. Eine Zustimmung zur Datenübermittlung – im Volksmund die Schufa-Klausel – ist seit 25. Mai 2018 nicht mehr ausdrücklich notwendig. Die reine Information kann bei Vertragsschluss deshalb untergehen, so dass sich Verbraucher oft nicht erinnern, dass sie über die Datenweitergabe informiert wurden.* Sie berechnet aus den meisten Daten einen Zahlenwert in Prozent, den sogenannten Score. Er beschreibt nicht das Zahlungsverhalten der jeweiligen Person, sondern das einer Gruppe, der sie laut Schufa angehört. Trotzdem wird der Score herangezogen, um das individuelle Risiko zu bewerten, dass jemand nicht zahlt. Es gilt als umso wahrscheinlicher, dass Kunden ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen, je höher ihr Score ist. Verbraucher erfahren auf Anfrage ihren Basisscore, der eine branchenübergreifende Bonität ausdrückt. Viel wichtiger sind aber spezielle Branchenscores oder individuelle Scores, die die Schufa tagesaktuell berechnet und ihren Vertragspartnern zur Verfügung stellt. Sie können vom Basisscore abweichen. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass jemand den Baufinanzierungskredit zurückzahlt, muss nicht der Wahrscheinlichkeit entsprechen, dass er eine Rechnung beim Versandhandel bezahlt. Die Vertragspartner der Schufa können den Score anfordern, wenn sie ein berechtigtes Interesse haben. Das hat eine Bank, bei der Kunden einen Kredit oder eine Kreditkarte beantragen und das hat auch ein Händler, bei dem sie auf Teilzahlung einkaufen wollen. Finanztest-Kritik. Die branchenspezifischen Scores bekommen Verbraucher nur, wenn sie bezahlen. Die Bonitätsauskunft der Schufa kostet 29,95 Euro. In der einmal im Jahr kostenlosen „Datenkopie“ nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen nur Branchenscores, die Unternehmen in den vergangenen zwölf Monaten angefragt und die die Schufa an sie übermittelt hat.* Die Schufa nutzt allgemeine Daten wie Geburtsdatum, Geschlecht und Anzahl der Voranschriften, um den Score zu ermitteln. Auch Finanzdaten wie Girokonten, Kreditkarten, Mobilfunkverträge fließen ein. Hinzu kommen Kreditaktivitäten im vergangenen Jahr, die Höhe der in Anspruch genommenen Kredite, der Zeitpunkt, seit wann Kredite genutzt werden und bisherige Zahlungsstörungen. Nicht alle Daten, die die Schufa speichert, rechnet sie ein. Die Höhe des eingeräumten Dispokredits und Anfragen nach Kreditkonditionen nutzt sie zum Beispiel nicht. Die Anschrift spielt laut Schufa nur eine Rolle, wenn sie keine kreditrelevanten Informationen von einer Person hat und das anfragende Unternehmen trotzdem einen Score haben möchte. Nach Angaben der Schufa enthalten nur 0,3 Prozent der übermittelten Scorewerte diese Geodaten. Mehr als 90 Prozent aller bei der Schufa gespeicherten Personen hätten ausschließlich positive Informationen in ihrem Datenblatt. Informationen über nicht vertragsgemäßes Verhalten können zum Beispiel ein durch die Bank gekündigter Kredit, Zahlungsausfälle oder Informationen aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen sein. Finanztest-Kritik. Verbraucher haben zwar ein Recht darauf zu erfahren, welche Daten die Schufa über sie speichert. Wie sie die Kreditwürdigkeit berechnet, bleibt aber geheim. So hat der Bundesgerichtshof geurteilt (Az. VI ZR 156/13). Es reiche, wenn die Schufa Auskunft erteile, welche personenbezogenen und kreditrelevanten Daten in die Berechnung der Wahrscheinlichkeitswerte eingeflossen seien. Die Formel für die Berechnung eines Scorewertes sei Geschäftsgeheimnis, sagt die Schufa. Coca-Cola verrate auch nicht die Rezeptur. Verbraucherschützer kritisieren, dass Kunden damit weiterhin keine Möglichkeit haben zu prüfen, ob dem Urteil der Schufa eine Fehlannahme zugrunde liegt. Seit Jahren bemühen wir uns, eine Übersicht aller möglichen Merkmale zu bekommen, die die Schufa speichert. Auch diesmal antwortete die Schufa ausweichend: Es sei nicht sinnvoll, eine Übersicht der allgemeinen Merkmale oder auch Wortlaute aus Schufa-Auskünften von Verbrauchern zu veröffentlichen, da es sich um veränderliche Informationen handele.
Ende 2020 testete die Schufa das Projekt Check-now. Es war als eine zweite Risikoprüfung gedacht. Verbraucher, die wegen eines negativen Schufa-Eintrags zum Beispiel keinen Mobilfunkvertrag bekommen haben, könnten einen Blick auf ihre Kontoumsätze erlauben und damit zeigen, dass ihre finanzielle Situation besser ist, als der Scorewert es ausdrückt. Auf Basis dieser Daten sollte eine aktuelle Risikoprüfung erfolgen. Bei positivem Ausgang stünde einem Handyvertrag dann nichts mehr im Weg. Betrachtet werden sollte, ob der Kontostand positiv oder negativ ist, ob regelmäßig Gehalt eingeht und ob es geplatzte Lastschriften gibt. Die Schufa versicherte, sensible Daten wie Arztrechnungen, Vereins- oder Gewerkschaftsbeiträge würden automatisch herausgefiltert und nicht verarbeitet. Sofern Verbraucher explizit zustimmen, sollten die die Kontodaten dann für zwölf Monate gespeichert sein. Auf Finanztest-Nachfrage sagte Schufa-Sprecher Ingo Koch: „Das Projekt befindet sich noch in der Testphase und wird nicht zur Bonitätsprüfung eingesetzt.“ Wann und in welcher Form das Verfahren eingeführt werde, entscheide man nach Auswertung und Analyse des Tests. Finanztest-Kritik. Check-now ist durch das europäische Zahlungsrecht gedeckt. Es ist rechtens, dass spezielle Dienste – hier die Schufa-Tochter FinApi – auf Informationen zugreifen können, die sonst nur die Banken haben. Es sind aber Voraussetzungen zu erfüllen: Bankkunden müssen dem Datenzugriff explizit zustimmen, die Kontoinformationsdienste einen zertifizierten technischen Zugang nutzen, und bei der Aufsichtsbehörde, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, registriert sein. Unklar ist, ob die Zustimmung zum Kontoeinblick zu weit gefasst ist und ob die Daten längere Zeit gespeichert werden dürfen (Details im Interview). Banken müssen die Kündigung eines Dispokredits oder einer Kreditkarte nicht begründen. Die Informationen von der Schufa sind aber zumindest ein Bestandteil der Entscheidung einer Bank. Es ist empfehlenswert, hartnäckig nach dem Grund zu fragen oder gleich eine Eigenauskunft bei der Schufa einzuholen. Darauf hat jeder Mensch laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Anspruch. Einmal im Jahr muss die Schufa kostenlos Auskunft geben (siehe Unser Rat oben). Wenn darin falsche Daten enthalten sind, muss die Schufa sie umgehend korrigieren. Bis alles geklärt ist, darf sie darüber auch keine Auskunft geben. Finanztest-Kritik. Vor einem halben Jahr haben wir berichtet, dass einer Finanztest-Kollegin aufgrund einer falschen Meldung eines Energieversorgers an die Schufa von einem Tag zum anderen der Dispositionskredit und die Kreditkarte gekündigt wurden (siehe PDF Ping-Pong mit Frau Kraft). Den Fehler behob das Unternehmen zwar nach acht Tagen – da waren die Kündigungen aber schon ausgesprochen. Klären konnte unsere Kollegin die Angelegenheit erst nach vielen Wochen und auch erst, als sie sich als Journalistin zu erkennen gab. Schufa-Sprecher Ingo Koch erklärte damals auf Finanztest-Anfrage: „Hinweisen von Verbrauchern gehen wir umgehend nach.“ Ebenso habe jedes Unternehmen, das von der Schufa Informationen beziehe, die Pflicht, „Meldungen im Rahmen der eigenen Qualitätssicherung zu prüfen“. Das ist im beschriebenen Fall gehörig danebengegangen. Unternehmen dürfen die Angst vor einem negativen Schufa-Eintrag nicht nutzen, um Schuldner zu nötigen, eine offene Rechnung zu zahlen. Die Drohung ist unzulässig, wenn der Forderung widersprochen wurde, so urteilte der Bundesgerichtshof (Az. I ZR 157/13). Zahlungsrückstände zur Berechnung von Scorewerten zu nutzen, ist nur erlaubt, wenn säumige Zahler zweimal schriftlich gemahnt worden sind und vier Wochen zwischen erster Mahnung und Weitergabe der Daten verstrichen sind. Säumige müssen zudem über die geplante Meldung unterrichtet worden sein und dürfen keine Einwände gegen die Forderung haben. Wer eine Zahlungsaufforderung mit einer Schufa-Drohung bekommt, ohne dass eine Zahlungspflicht besteht, widerspricht der Forderung knapp schriftlich und legt möglichst Dokumente bei, die das untermauern. Finanztest-Kritik. Selbst die an sich klaren Regeln schützen nicht vor falschen Einträgen, wie das Beispiel aus der Frage vorher zeigt. Die DSGVO regelt nichts Genaues. Auskunfteien dürfen Daten speichern, solange es „...erforderlich...“ ist. Alle Auskunfteien in Deutschland haben sich auf einheitliche Löschfristen geeinigt. Danach gilt: Girokonten, Kreditkarten, Rahmenkredite, Mobilfunk- und Stromverträge bleiben im Datenbestand, solange die Geschäftsbeziehung besteht. Anfragen, wie etwa zu Kreditkonditionen oder Kreditkarten, bleiben zwölf Monate gespeichert. Daten über Insolvenzverfahren sowie Kredite bleiben ab dem Tag, an dem sie beendet oder zurückgezahlt sind, noch weitere drei Jahre im Datenbestand. Damit allerdings könnte es bald vorbei sein. Das Oberlandesgericht in Schleswig-Holstein hat entschieden: Daten zu einer Insolvenz müssen sechs Monate nach Ende des Verfahrens gelöscht werden. So regelt es Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren und länger dürfen nach Ansicht der Richter in Schleswig auch Auskunfteien die Daten nicht speichern. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Schufa hat Revision eingelegt und muss jetzt der Bundesgerichtshof entscheiden.
Sie dürfen Online nicht auf Rechnung kaufen? Der Handyvertrag wird abgelehnt? Den Ratenkredit gibt es nur zu lausigen Konditionen? Dann haben Auskunfteien wie infoscore Consumer Data, Crif Bürgel oder Creditreform Boniversum möglicherweise falsche oder veraltete Daten über Ihr Zahlungsverhalten. Am bedeutendsten ist die Schufa. Zumindest hier sollten Sie einmal im Jahr schauen, ob alle zu Ihrer Person gespeicherten Daten korrekt sind.
Einmal im Jahr müssen Auskunfteien kostenlos über gespeicherte Daten informieren. Was gespeichert ist, erfahren Sie, wenn Sie eine „Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO“ bestellen. DSGVO steht für Datenschutz-Grundverordnung, die seit Mai 2018 gilt und das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat. Wichtig: Fordern Sie keine „Bonitätsauskunft“ an, die prominent auf der Internetseite der Schufa steht. Sie kostet 29,95 Euro. Die richtige Auskunft bekommen Sie auf der Seite meineschufa.de der Schufa . Sie müssen dort ganz nach unten scrollen und auf den Button „Datenkopie“ klicken. Verwirrend: Nach diesem ersten Klick, geht dasselbe Spiel noch einmal von vorn los. Sie müssen wiederum ganz nach unter scrollen, damit Sie an die richtige Stelle kommen. Ignorieren Sie das Angebot „meineSchufa kompakt“. Das folgende Onlineformular müssen Sie mit Ihren persönlichen Daten und Ihrer Anschrift ausfüllen und können es dann online absenden. Sie können die kostenlose Datenkopie nach Art.15 DSGVO auch telefonisch (06 11/92 78 0) oder per Post anfordern (Schufa Holding AG, Postfach 10 25 66, 44725 Bochum). Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises bei. Die Auskunft kommt mit der Post. Prüfen Sie, ob sie korrekt ist und keine wichtigen Daten fehlen, zum Beispiel Hinweise auf kürzlich abgezahlte Kredite. Sind unberechtigte Forderungen gegen Sie eingetragen? Das müssen Sie nicht dulden. Ausnahme: Eine unberechtigte Forderung wurde rechtskräftig festgestellt, weil Sie gerichtlichen Bescheiden nicht widersprochen haben. Oder: Man hat Sie zweimal gemahnt, der Fordernde hat Ihnen zwischen erster Mahnung und Schufa-Meldung vier Wochen Zeit gelassen und Sie haben der Forderung nie widersprochen. Dann ist der Schufa-Eintrag rechtens, auch wenn Sie niemandem Geld schulden. Beschweren Sie sich bei der Schufa, wenn etwas falsch ist. Legen Sie Kopien von Unterlagen bei, die Fehler in den Schufa-Daten beweisen. Strittige Daten muss die Schufa bis zur Klärung sperren. Hilft das nicht, können Sie sich beim Schufa-Ombudsmann beschweren (www.schufa-ombudsmann.de). Sie können sich zudem auch an den Datenschutzbeauftragten Ihres Bundeslandes wenden.
Juristin Jutta Gurkmann vom vzbv. © VZBV / Holger Gross Die Juristin Jutta Gurkmann leitet den Geschäftsbereich Verbraucherpolitik des Verbraucherzentrale Bundesverbandes. Dessen Experten haben die Einwilligungserklärung zur Einsicht in Girokontoumsätze beim Schufa-Testprojekt Check-now untersucht.
Was kritisieren Sie an der Ihnen vorliegenden Einwilligungserklärung, mit der die Teilnehmer der Nutzung ihrer Girokontodaten zustimmten? Verbrauchern sollte eine Einsicht in die Transaktionsdaten wie Buchungsdatum und Betrag sowie die Kontosalden für zwölf Monate gestattet werden. Die Verarbeitungszwecke waren sehr weit gefasst und nicht abschließend aufgezählt. Zusätzlich sollten die Daten zur Weiterentwicklung von Dienstleistungen und Produkten verarbeitet werden können. Die Verbraucher stimmen doch freiwillig zu. Mit dem Testprojekt sollten Verbraucherinnen und Verbraucher angesprochen werden, die aufgrund ihres Scorewertes nicht den gewünschten Handyvertrag bekamen. Für eine wirksame Einwilligung braucht es eine informierte und freiwillige Entscheidung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Dazu müsste erst einmal genau erklärt werden, welche Daten wofür erhoben werden. Und natürlich sollte die Auswertung auf das für eine einmalige Bonitätsprüfung unbedingt Erforderliche beschränkt werden. Die von der Schufa für das Projekt verwendete Einwilligungserklärung war aus unserer Sicht gerade für so eine Drucksituation viel zu weitgehend. Darf ein Kontoinformationsdienst Daten speichern, die Verbraucher ihm zugänglich machen? Ja, das europäische Zahlungsrecht lässt das zu, wenn die Verbraucher eingewilligt haben und dies erforderlich ist, um den Vertragszweck zu erreichen. Er darf aber besonders geschützte Daten wie zu Gesundheit und politischen Ansichten nicht verarbeiten. Welche Kontodaten geben Verbraucher preis? Wer nachweisen will, dass er keine geplatzten Lastschriften hat, muss damit leben, dass der Anbieter über den Kontoeinblick auch sein Einkaufsverhalten, seinen Arbeitgeber, die Anzahl seiner Kinder, sein Glücksspielverhalten und seine Parteimitgliedschaft erfährt, und darauf vertrauen, dass dieser die Informationen nicht gewinnorientiert verarbeitet. * Passagen korrigiert am 22. März 2021.
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