Was muss ich beim rechts Abbiegen beachten?

(1) Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn kein Schienenfahrzeug behindert wird. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

(2) Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen.

(3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.

(4) Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. Einander entgegenkommende Fahrzeuge, die jeweils nach links abbiegen wollen, müssen voreinander abbiegen, es sei denn, die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung erfordern, erst dann abzubiegen, wenn die Fahrzeuge aneinander vorbeigefahren sind.

(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

(6) Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, muss beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist.

VwV-StVO zu 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

Zu Absatz 1 1 Wo erforderlich und möglich, sind für Linksabbieger besondere Fahrstreifen zu markieren. Auf Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften mit auch nur tageszeitlich starkem Verkehr und auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften sollte dann der Beginn der Linksabbiegestreifen so markiert werden, dass Fahrer, die nicht abbiegen wollen, an dem Linksabbiegestreifen vorbeigeleitet werden. Dazu eignen sich vor allem Sperrflächen; auf langsamer befahrenen Straßen genügen Leitlinien. 2 Es kann sich empfehlen, an Kreuzungen Abbiegestreifen für Linksabbieger so zu markieren, dass aus entgegengesetzten Richtungen nach links abbiegende Fahrzeuge voreinander vorbeigeführt werden (tangentiales Abbiegen). Es ist dann aber immer zu prüfen, ob durch den auf dem Fahrstreifen für den nach links abbiegenden Gegenverkehr Wartenden nicht die Sicht auf den übrigen Verkehr verdeckt wird. Zu Absatz 2 1 Als Radverkehrsführung über Kreuzungen und Einmündungen hinweg dienen markierte Radwegefurten. Radverkehrsführungen können ferner das Linksabbiegen für den Radverkehr erleichtern. Das Linksabbiegen im Kreuzungsbereich kann durch Abbiegestreifen für den Radverkehr, aufgeweitete Radaufstellstreifen und Radfahrerschleusen gesichert werden. Das Linksabbiegen durch Queren hinter einer Kreuzung/Einmündung kann durch Markierung von Aufstellbereichen am Fahrbahnrand bzw. im Seitenraum gesichert werden. 2 Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sind Radwegefurten stets zu markieren. Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung „Rechts vor Links“, an erheblich (mehr als ca. 5 m) abgesetzten Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch ein verkleinertes Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird. Die Sätze 1 und 2 gelten sinngemäß, wenn im Zuge einer Vorfahrtstraße ein Gehweg zur Benutzung durch den Radverkehr freigegeben ist. 3 Eigene Abbiegefahrstreifen für den Radverkehr können neben dem Abbiegestreifen für den Kraftfahrzeugverkehr mit Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) markiert werden. Dies kommt jedoch nur dann in Betracht, wenn zum Einordnen 1. an Kreuzungen und Einmündungen von gekennzeichneten Vorfahrtstraßen nur ein Fahrstreifen zu überqueren ist,2. an Kreuzungen und Einmündungen mit Lichtzeichenanlage nicht mehr als zwei Fahrstreifen zu überqueren sind oder 3. Radfahrschleusen vorhanden sind. 4 Bei aufgeweiteten Radaufstellstreifen wird das Einordnen zum Linksabbiegen in Fortsetzung einer Radverkehrsanlage dadurch ermöglicht, dass für den Kraftfahrzeugverkehr auf der Fahrbahn durch eine zusätzliche vorgelagerte Haltlinie (Zeichen 294) mit räumlichem und verkehrlichem Bezug zur Lichtzeichenanlage das Haltgebot angeordnet wird. 5 Bei Radfahrschleusen wird das Einordnen zum Linksabbiegen in Fortsetzung einer Radverkehrsanlage dadurch ermöglicht, dass dem Hauptlichtzeichen in ausreichendem Abstand vorher ein weiteres Lichtzeichen vorgeschaltet wird. Zu Absatz 3 1 Der Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist. Können Zweifel aufkommen oder ist der abgesetzte Radweg nicht eindeutig erkennbar, so ist die Vorfahrt durch Verkehrszeichen zu regeln.

2 Über Straßenbahnen neben der Fahrbahn vgl. Nummer VI zu Zeichen 201; Rn. 11 bis 13.


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Was muss ich beim rechts Abbiegen beachten?

Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

Was muss ich beim rechts Abbiegen beachten?
Wenn Sie abbiegen, ohne zu blinken, riskieren Sie einen Unfall.
BeschreibungBußgeldPunkte
Sie biegen ab und haben sich nicht ord­nungs­gemäß eingeordnet10 €
... mit Gefährdung30 €
... mit Sachbeschädigung35 €
Sie bie­gen ab und hab­en ein ent­gegenkom­mendes Fahr­zeug nicht durch­gelassen20 €
... mit Gefährdung70 €1
... mit Sachbeschädigung85 €1
Sie gefähr­den andere Stra­ßenverkehr­steilneh­mer beim Wen­den, Abbiegen auf eine Grund­stücks­einfahrt oder beim Zurück­setzen80 €1
Sie fahren in eine Kreu­zung oder Ein­mündung, ob­wohl der Verkehr stockt, dabei liegt eine Behin­derung vor20 €
Sie biegen inner­orts mit einem Kfz über 3,5 t rechts ab, ohne Schritt­geschwin­digkeit einzu­halten, obwohl mit Fahrrad- oder Fuß­gänger­verkehr zu rechnen ist70 €1
Sie sind beim Links­abbie­gen nicht vor­einander abge­bogen, da­bei liegt Gefähr­dung vor70 €1
Sie bie­gen ab und ach­ten dabei nicht auf Fuß­gänger, dabei liegt Gefähr­dung vor70 €1

Welche Regeln gelten gemäß StVO beim Abbiegen?

§ 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO) stellt einige Regeln, die beim Abbiegen gelten, auf. Welche das konkret sind, können Sie hier im Detail nachlesen.

Wann müssen Verkehrsteilnehmer voreinander abbiegen?

Grundsätzlich müssen zwei Fahrzeuge, die sich entgegenkommen und beide nach links einfahren wollen, voreinander abbiegen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung eine andere Form des Abbiegens erfordern.

Ich bin falsch abgebogen: Welche Strafe droht?

Ordnen Sie sich beim Abbiegen nicht richtig ein, müssen Sie zehn Euro bezahlen. Gefährden Sie dabei andere, steigt das Bußgeld auf 30 Euro. Unserer Tabelle können Sie entnehmen, welche weiteren Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog drohen, wenn Sie beim Abbiegen eine Ordnungswidrigkeit begehen.

Im Video erfahren Sie alles Wichtige zum Abbiegen.

Was muss ich beim rechts Abbiegen beachten?
Abbiegen: Welche Regeln müssen Sie beachten?

Schon bei der Ausbildung in der Fahrschule wird ein großer Fokus auf das Abbiegen gelegt. Sowohl in der Praxis als auch in der Theorie wird dieser Vorgang immer wieder behandelt und geübt. Das hat auch seinen Grund:

Beim Abbiegen kommt es nicht selten zu Unfällen. Daher ist es essentiell, dass jeder Verkehrsteilnehmer weiß, in welcher Situation er wie abbiegen muss. Um richtig abbiegen zu können, müssen Fahrschüler erst einmal die Regeln zur Vorfahrt beherrschen.

Doch wie ist beim Abbiegen die korrekte Reihenfolge festgelegt? Welche weiteren Regeln gelten beim Abbiegen im Straßenverkehr? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

Regeln zum Abbiegen gemäß StVO

Sämtliche Regelungen zum Abbiegen sind in § 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vermerkt. In Absatz 1 sind dabei die grundlegenden Verhaltensweisen geregelt:

Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn kein Schienenfahrzeug behindert wird. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

Aus diesem Paragraphen ergeben sich die wichtigsten Regeln. Der Abbiegevorgang muss immer durch das Blinken angekündigt werden. Radfahrer können, um das Abbiegen anzuzeigen, ein Handzeichen nutzen.

Eine weitere wichtige Regel ist, dass entgegenkommende Fahrzeuge Vorrang gegenüber abbiegenden Fahrzeugen haben. Das gilt allerdings nicht, wenn das Abbiegen durch einen grünen Pfeil als Lichtzeichen an der Ampel angeordnet wird.

Wichtig: Sind Sie innerorts mit einem Lkw, der über 3,5 t wiegt, unterwegs, dürfen Sie beim Rechtsabbiegen nur in Schrittgeschwindigkeit fahren. Dadurch sollen Radfahrer und Fußgänger, die sich nicht selten im toten Winkel befinden, geschützt werden.

Was muss ich beim rechts Abbiegen beachten?
Sie müssen die Vorfahrt beim Abbiegen gewähren.

Wie bereits in der StVO beschrieben wird, müssen Sie sich zum Linksabbiegen frühzeitig links einordnen. Den nachfolgenden Verkehrsteilnehmern sollten Sie durch den Blinker signalisieren, dass Sie abbiegen wollen.

Als Linksabbieger haben Sie in aller Regel keine Vorfahrt und müssen diese dem Gegenverkehr gewähren. Ist die Kreuzung frei, können Sie abbiegen. Achten Sie dabei auch immer auf Fußgänger und Radfahrer.

Gut zu wissen: Wollen zwei Fahrzeuge nach links, müssen diese voreinander (tangential) abbiegen. Von dieser Regelung kann allerdings abgewichen werden, wenn es die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung erfordern.

Falsch abbiegen: Droht eine Strafe?

Da die Einhaltung der Regeln zum Abbiegen einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit leistet, werden Verstöße dagegen gemäß Bußgeldkatalog als Ordnungswidrigkeit geahndet. Verkehrssünder erwarten dann ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.

Wie hoch die Geldbuße ausfällt, hängt hauptsächlich davon ab, welchen Verstoß Sie begangen haben und ob dabei eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorlag. Kommt es zu einem Unfall, sind auch strafrechtliche Konsequenzen denkbar.

Fahren Sie zum Beispiel einen Fußgänger an, weil Sie diesen beim Abbiegen übersehen, müssen Sie sich ggf. für eine fahrlässige Körperverletzung vor Gericht verantworten. Dafür kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe ausgesprochen werden.

Was muss ich beim rechts Abbiegen beachten?
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Links und rechts abbiegen: Worauf müssen Sie achten?

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