Wenn Sie aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen sie bereits vor der Einreise die digitale Einreiseanmeldung auf dem Einreiseportal vornehmen und die Bestätigung der Einreiseanmeldung in elektronischer Form (PDF) oder in Papierform bei Einreise mitführen. Die Bestätigung wird durch Ihren Beförderer und gegebenenfalls zusätzlich durch die Beamtinnen und -beamten bei der Grenzkontrolle der Einreise kontrolliert; darüber hinaus führt die Bundespolizei auch Kontrollen an den grenzkontrollfreien Schengen-Binnengrenzen durch (z.B. bei Einreise auf dem Landweg). Show Sie sind ebenfalls verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg nach Hause - oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort – zu begeben und zehn Tage lang zu isolieren (Quarantäne). Bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt die Isolierungszeit vierzehn Tage. Ein Hochrisikogebiet ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für den oder für die zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko aufgrund besonders hoher Inzidenzen oder sonstiger qualitativer Faktoren besteht. Virusvariantengebiete sind Gebiete, wo Hinweise bestehen, dass Virusvarianten mit besonders gefährlichen Eigenschaften vorliegen, insbesondere, wenn Impfstoffe keinen oder nur einen eingeschränkten Schutz bieten. Entsprechend werden nur Gebiete, in denen solche Virusvarianten zirkulieren, als Virusvariantengebiete definiert. Eine Liste der derzeit ausgewiesenen Hochrisiko- und Virusvariantengebiete finden Sie unter www.rki.de/risikogebiete. Einreisende nach Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet können die häusliche Quarantäne vorzeitig beenden, wenn sie einen Impf- oder Genesenennachweis über das Einreiseportal übermitteln, alternativ besteht ab dem fünften Tag auch die Möglichkeit, sich durch Übermittlung eines negativen Testnachweises "freizutesten". Die Quarantäne kann jeweils ab dem Zeitpunkt der Übermittlung beendet werden. Testnachweise sind entweder ein Testergebnis oder ein ärztliches Zeugnis, das bestätigt, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt. Die dem Test zugrundeliegende Abstrichnahme darf grundsätzlich höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik vorgenommen worden sein (Antigen-Tests oder PCR). Bei Kindern unter zwölf Jahren endet bei Einreisen aus Hochrisikogebieten die Quarantäne automatisch nach fünf Tagen auch ohne Testnachweis. Informationen zu anerkannten Tests finden Sie hier Weitere Informationen zu Nachweispflichten und Ausnahmen davon finden Sie hier Was gilt für vollständig geimpfte Personen? Mehr dazu hier Für alle einreisenden Personen ab sechs Jahren besteht allgemein eine Nachweispflicht -. unabhängig davon, wo sie sich aufgehalten haben. Jeder Einreisende muss auf Anforderung gegenüber der zuständigen Behörde oder den Beamtinnen und -beamten bei der Grenzkontrolle ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis präsentieren. Beförderern auf dem Luftweg ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Bei allen Einreisen (auch Transit) aus einem Virusvariantengebiet ist immer ein negatives PCR-Testergebnis vorzulegen, ein Impf- oder ein Genesenennachweis reicht nicht aus. Weitere Informationen finden Sie beim Robert Koch-Institut und beim Bundesgesundheitsministerium.
Auf Mallorca sinken die Corona-Zahlen momentan rapide. Das führt dazu, dass immer mehr Restriktionen wegfallen. Wie die aktuelle Corona-Lage auf Mallorca ist, welche Regeln auf der Insel gelten und was Urlauber bei der Einreise beachten sollten: TRAVELBOOK hat alle Infos.
Wie die „Mallorca Zeitung“ unter Berufung auf Regierungssprecher Iago Negueruela schreibt, sind seit Dienstag (1. März) auf Mallorca und den anderen Baleareninseln die meisten der noch geltenden Corona-Einschränkungen aufgehoben. So gibt es jetzt keine Beschränkungen der Besucherzahlen mehr in der Gastronomie, im Nachtleben und bei Kultur-, Sport- und anderen Veranstaltungen. Bestehen bleiben soll nur die weiterhin in ganz Spanien geltende Maskenpflicht in Innenräumen sowie das Rauchverbot auf den Außenterrassen von Restaurants und Bars. Die Corona-Lage auf MallorcaDie Sieben-Tage-Inzidenz auf den Balearen beträgt laut einem Bericht des „Mallorca Magazins“ derzeit 204 – Tendenz leicht sinkend (Stand 28. Februar). Damit ist die Inzidenz niedriger als in Deutschland. 85,23 Prozent der zu impfenden Bevölkerung auf den Balearen sind inzwischen vollständig geimpft. Welche Bestimmungen gelten bei der Einreise nach Mallorca?Grundsätzlich ist die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Mallorca beziehungsweise Spanien möglich. Bereits seit August 2021 gelten alle deutschen Bundesländer für Spanien als Risikogebiete. Reisende ab einem Alter von zwölf Jahren benötigen daher bei der Einreise nach Mallorca / Spanien einen der folgenden Nachweise:
Flugreisende müssen laut Auswärtigem Amt zudem ein Gesundheitsformular im Spain Travel Health-Portal ausfüllen. Über das Formular wird ein QR-Code erzeugt, den Passagiere bei der Einreise nach Mallorca / Spanien vorlegen müssen. Alternativ kann dies auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor der Einreise erfolgen. Formulare in Papierform werden nur in Ausnahmefällen akzeptiert. Die Airlines sind verpflichtet, vor Abflug das Einreiseformular zu kontrollieren. Bei Falschangaben drohen Geldstrafen. Bei der Einreise müssen sich Reisende zudem einer Gesundheitskontrolle (Temperaturmessung) unterziehen. Ab einer Körpertemperatur von mehr als 37,5 °C oder anderen gesundheitlichen Symptomen können weitere Untersuchungen angeordnet werden. Auch interessant: 7 Dinge, die ich an Mallorca vermissen werde Nachweispflicht für ReiserückkehrerReiserückkehrer aus Spanien benötigen für die Einreise nach Deutschland entweder einen Impfnachweis, einen Nachweis über Genesung nach einer Infektion oder ein negatives COVID-19-Testergebnis. Mallorca ist immer eine Reise wert. Aktuell gibt es aufgrund der Coronapandemie einige Bestimmungen für Touristen. Wir haben die Corona-Regeln zusammengestellt, welche für die Anreise, den Aufenthalt und die Rückreise gelten.
Stuttgart - Mallorca gilt als die Lieblingsinsel der Deutschen. Die Baleareninsel lädt zum Entspannen an den vielen Stränden und zum Erkunden der Hauptstadt Palma ein. Auf das berüchtigte Nachtleben muss man zurzeit zwar noch verzichten, aber auch so ist die Insel immer eine Reise wert. Es gibt allerdings einige Bestimmungen, die man für den Trip nach Mallorca und die Rückkehr nach Deutschland beachten muss. Wir geben einen Überblick darüber, was bei der Ein- und Ausreise gilt. Diese Regeln gelten für die Einreise nach SpanienDie meisten deutschen Bundesländer gelten in Spanien nicht mehr als Corona Risikogebiet, weshalb für die Einreise kein negativer PCR- oder Antigen-Test mehr verpflichtend ist. Lediglich Reisende aus Hamburg und Teilnehmer einer organisierten Gruppenreise mit mindestens 20 Personen müssen Nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Flugreisende müssen weiterhin das sogenannte FCS-Formular vor Reiseantritt online ausfüllen. Hier müssen sie neben den persönlichen Daten auch die Flugnummer und das Ankunftsdatum eintragen. Nach erfolgreicher Registrierung erhält man einen QR-Code, welcher bei der Einreise entweder auf dem Handy oder ausgedruckt vorgezeigt werden muss. Das FCS-Formular finden Sie hier. An der spanischen Grenze finden regelmäßige Gesundheitskontrollen statt, an welchen Temperaturmessungen und visuelle Kontrollen durchgeführt werden. Personen mit einer Temperatur von über 37,5 Grad oder anderen Auffälligkeiten können laut dem Auswärtigen Amt einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden. Lesen Sie hier aus unserem Angebot: Das sollte man für den Urlaub in Österreich wissen Diese Corona-Regeln gelten auf MallorcaDie Maskenpflicht im Freien wurde von der Regierung in Mallorca wieder aufgehoben. Aktuelle gilt draußen nur eine Maskenpflicht, wenn kein ausreichender Abstand zu anderen Personen eingehalten werden kann. Am Strand muss man von den Sonnenliegen und der sonstiger Strandausstattung anderer Personen einen Abstand von mindestens zwei Metern einhalten. Eine Ausgangssperre gibt es in Mallorca nicht mehr und auch die Beschränkungen für private Treffen wurden aufgehoben. Man kann sich also theoretisch tagsüber mit so vielen Personen wie gewollt treffen, die Regionalregierung empfiehlt allerdings höchstens mit zehn Personen im privaten Raum und 15 Personen im Freien zusammen zukommen. Zwischen ein Uhr und sechs Uhr in der Nacht dürfen im Freien und in privaten Räumen nur Personen aus dem selben Haushalt zusammen sein. Die meisten Ausflugsziele auf Mallorca haben geöffnet, allerdings gibt es teilweise Kapazitätsbeschränkungen. Tickets für Ausflüge und Museen sollten vorab online gekauft oder reserviert werden. Restaurants und Kneipen müssen um ein Uhr schließen. Nachtclubs sind weiterhin geschlossen. Lesen Sie hier: Das müssen Sie bei der Reise nach Südtirol beachten Das müssen Sie nach der Rückreise beachtenAb dem 1. August gilt ganz Spanien inklusive der Balearen und Kanaren als Hochrisikogebiet. Es besteht somit eine Test- und Meldepflicht. Rückreisende aus Spanien müssen sich vor ihrer Ankunft auf der Website www.einreiseanmeldung.de registrieren. In Ausnahmefällen können Reisende auch eine Ersatzmitteilung in Papierform ausfüllen. Hier geht es zur digitalen Einreiseanmeldung. Neben der Registrierung müssen Rückkehrer vor der Einreise nach Deutschland einen Nachweis erbringen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Kehrt man mit dem Flugzeug heim, muss man den entsprechenden Nachweis vor dem Abflug vorzeigen. Rückreisende, die über den Landweg kommen, sollten den jeweiligen Beleg bei der Einreise dabei haben und diesen gegebenenfalls vorzeigen. Davon ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren. Als getestet gelten Personen, die ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests vorlegen. Der Test darf zum Zeitpunkt der Rückreise maximal 72 Stunden zurückliegen. Auch das Ergebnis eines Antigen-Schnelltests wird akzeptiert, wenn dieser nicht älter als 48 Stunden ist. Grundsätzlich müssen sich Urlauber, die aus einem Hochrisikogebiet zurückreisen, für 10 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Davon ausgenommen sind Geimpfte und Genesene. Alle anderen Urlauber können sich nach ihrer Rückkehr erst frühestens fünf Tage nach der Ankunft frei testen. Diese Regeln gelten für Geimpfte und GeneseneGeimpfte können ihren Status bei der Rückreise aus Spanien mit dem gelben Impfpass nachweisen. Auch das digitale Impfzertifikat wird akzeptiert. Die zweite Dosis muss dafür mindestens 14 Tage zurückliegen. Genesene müssen als Beleg ein positives PCR-Testergebnis vorlegen, das mindestens 28 Tage, aber nicht mehr als sechs Monate alt ist. Weitere Informationen über die Rückreise nach Deutschland finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts. |