Welcher zahnarzt hat heute offen

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Wenn der Backenzahn plötzlich unerträglich schmerzt oder die Wundnaht einer kürzlich erfolgten Wurzelspitzenresektion aufgeht und stark blutet, passiert das häufig ausgerechnet am Samstag, Sonntag oder spätabends. Die dringendste Frage ist dann: Wo bekomme ich zahnärztliche Hilfe an Feiertagen oder am Wochenende, also außerhalb der Praxisöffnungszeiten meines Zahnarztes, bei dem ich regelmäßig Patient bin? Der zahnärztliche Notdienst ist außerhalb der Sprechzeiten verfügbar und kann in dringenden Fällen Hilfe in der Not leisten. Aber wann ist ein zahnmedizinisches Problem wirklich ein Anlass für den Notdienst? Und welcher regionale Zahnarzt ist telefonisch erreichbar, der zahnärztliche Notfälle behandelt?

Wenn Sie zum Beispiel gestern erst eine neue Füllung erhalten haben oder der Zahnarzt bei Ihnen vor kurzem einen chirurgischen Eingriff vorgenommen hat, sind leichte bis mittlere Zahnschmerzen keine Überraschung. Ihr behandelnder Zahnarzt hat Sie für genau solche Fälle in der Regel mit einem schmerzstillenden Medikament versorgt, dass in den ersten Tagen nach der Behandlung die Schmerzen dämpfen soll. Wenn eine Füllung herausgefallen oder eine Krone verloren gegangen ist, die Prothese drückt oder die Knirscherschiene zerbrochen ist, kann Ihr Zahnarzt auch am nächsten Tag in der offiziellen Sprechstunde seiner Praxis Abhilfe leisten. Herausgefallene kleine Füllungen kann man bis zum Besuch beim Zahnarzt vorübergehend mit zuckerfreiem Kaufgummi "zukleben". Beim Verlust großer Füllungen sieht die Sache schon etwas anders aus, wenn dadurch der Zahn instabil wird. Das Zahnfleisch blutet kurzfristig beim Zähneputzen oder beim Benutzen der Zahnseide? Das ist nicht ungewöhnlich und kein Grund, den Zahnarzt Notdienst aufzusuchen. Wenn häufiger Blutungen am Zahnfleisch auftreten, ist zwar ein Termin beim Zahnarzt dringend angeraten, um die Ursache abzuklären, aber der Notdienst muss dafür nicht beansprucht werden. Auch reguläre Zahnbehandlungen oder -Untersuchungen führt der Zahnarzt-Notdienst nicht durch.

Kurz gesagt: Als Notfall gelten Erkrankungen oder Schmerzen, deren Behandlung nicht bis zum nächsten Tag warten kann. 

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Sie sind am Wochenende vom Rad gestürzt und haben sich einen ganzen Zahn ausgeschlagen? Suchen Sie umgehend den ärztlichen Notdienst auf. Denn ein ausgeschlagener Zahn – ob durch einen Sturz oder eine Kneipenschlägerei – kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Zahnarzt wieder eingesetzt werden. Entscheidend dabei ist der Umgang mit dem Zahn und die Schnelligkeit des Transports. Zunächst ist wichtig: Bewahren Sie Ruhe und stillen Sie eine eventuelle Blutung, indem Sie auf ein fusselfreies Stoffstück beißen. Waschen Sie den Zahn auf gar keinen Fall ab – auch wenn er verschmutzt ist – und fassen Sie ihn nur an der Kaufläche an, denn die Zahnwurzel ist extrem empfindlich. Die Zahnwurzelhaut sollte unverletzt und infektionsfrei bleiben und darf  nicht austrocknen. Zahnrettungsboxen aus der Apotheke sind für den Transport eines ausgeschlagenen Zahns ideal. Alternativ kann man den Zahn auch in gekühlter H-Milch, in steriler Kochsalzlösung oder auch in Frischhaltefolie gewickelt mit zum diensthabenden Zahnarzt nehmen. Je schneller der Zahn in der Zahnarztpraxis ankommt, umso größer ist die Chance, ihn wieder einsetzen zu können.

Den zahnärztlichen Notfalldienst aufsuchen sollten Sie zum Beispiel, wenn

  • Zahnschmerzen trotz der verschriebenen Schmerzmittel unerträglich werden und auch die Kühlung des betroffenen Bereichs und oder bewährte Hausmittel nicht mehr helfen
  • Wenn nach einem Eingriff eine Operationsnaht aufplatzt und/oder eine starke Blutung auftritt, die nicht aufhört und sich nicht stillen lässt
  • ein Stück Zahn abgebrochen oder der Zahn selbst gebrochen ist und der Nerv frei liegt oder bei Verletzungsgefahr durch sehr scharfe Kanten (nicht bei rein kosmetischen Beeinträchtigungen!)
  • eine größere Füllung herausgefallen ist und der Zahn dadurch instabil geworden ist
  • die sogenannte Dicke Backe von Fieber und Schluckbeschwerden begleitet wird und die Schwellung sich bis zum Auge ausdehnt 
  • Sie sich den Kiefer ausgerenkt haben und den Mund nicht mehr richtig schließen oder öffnen können 


Hinweis: Der Zahnarztnotdienst ist nicht gleichzusetzen mit dem Notarzt. Wenn Sie sich in einem lebensbedrohenden Notfall befinden, rufen Sie bitte die Rettungsleitstelle unter der Telefonnummer 112 an! 

Im Internet stehen zahlreiche Seiten zur Verfügung, die Informationen über den zahnärztlichen Notfalldienst geben. Auf der Seite Ihres Zahnarztes können Sie zum Beispiel erfahren, ob die Praxis einen Notdienst anbietet. Oft wird auf den Seiten der Zahnarztpraxen auch gleich an die zuständige Notfallrufnummer verwiesen. Auch auf den Webseiten von Krankenhäusern und Zahnkliniken können Sie herausfinden, ob dort eine Abteilung einen Zahnarzt Notdienst in Bereitschaft hat.  

Die Suchportale der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) der jeweiligen Bundesländer geben einen umfassenderen Überblick. Die KZV organisieren flächendeckend den zahnärztlichen Notdienst außerhalb der üblichen Sprechzeiten und geben Auskunft über den zahnärztlichen Bereitschaftsdienst in Ihrer Nähe. Rufen Sie einfach die Seite der Kassenzahnärztlichen Vereinigung auf, die für Ihr Bundesland zuständig ist. Mit wenigen Klicks erhalten Sie über die Suche einen Überblick, welcher Zahnarzt in Ihrer Nähe zahnärztliche Notfälle auch nachts, am Wochenende oder an Brücken- oder Feiertagen in seiner Zahnarztpraxis behandelt. 

Auf der Webseite des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes gibt es eine zusätzliche Suche für den Zahnärztlichen Notfalldienst (der ärztliche Bereitschaftsdienst selbst ist weder für Notfälle noch für zahnmedizinische Notfälle zuständig).

Eine bundeseinheitlich gute Lösung ist das Portal und die Telefonnummer 116117. Patienten können unter der Telefonnummer 116 117 eine Zahnarztpraxis für Ihre Notfallbehandlung bundesweit erfragen. Besucher der Internetseite www.116117.de können sich bequem über eine Landkarte in das gewünschte Bundesland klicken und dort den Link zur aktuell gültigen Suche des zahnärztlichen Notdienstes erreichen. So erreichen Sie immer schnell und aktuell die Notfallseiten der Kassenzahnärztlichen Vereinigung z.B. in Bayern, Baden-Württemberg, Westfalen-Lippe, Nordrhein oder in Berlin. Weitere Hinweise und Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Anbieters oder direkt am Telefon.

Falls ein Zugang zum Internet nicht möglich sein sollte, hilft auch ein Blick in die lokale Wochenzeitung. Dort werden die aktuellen Notfallrufnummern nach Fachrichtung aufgelistet, darunter auch der zahnärztliche Bereitschaftsdienst. In Notfall-Apotheken gibt es meistens einen Aushang mit den Telefonnummern der zuständigen Notdienst-Zahnarztpraxis. Weiterhin gibt es auch im Zeitalter von Google immer noch die (kostenpflichtige) Telefonauskunft, die für Sie die Notfallrufnummer der jeweiligen Praxis heraussuchen kann.

Wenn Sie eine Notfall-Rufnummer für eine Praxis in Ihrer Nähe erhalten haben, nehmen Sie zuerst telefonisch Kontakt mit der Zahnarztpraxis oder dem diensthabenden Zahnarzt auf. So können Sie vorab noch eventuelle Einzelheiten klären und den zahnärztlichen Notdienst auf Ihren Besuch vorbereiten. 

Ihre elektronische Gesundheitskarte und Ihren Personalausweis sollten Sie auf jeden Fall mitnehmen. Falls Sie zahnärztliche Unterlagen besitzen, in denen eine kürzlich erfolgte Behandlung erläutert wird, wie zum Beispiel Röntgenbilder, aus denen die aktuellen Beschwerden hervorgehen könnten, bringen Sie diese ebenfalls mit.

Für gesetzlich versicherte Patienten ist die Behandlung beim Notfalldienst kostenlos, wenn sie ihre elektronische Gesundheitskarte vorlegen. Falls Ihr Hauptwohnsitz nicht in Deutschland liegt oder Sie nicht in Deutschland versichert sind, kann beim Zahnarztnotdienst allerdings eine Zahlung anfallen. Falls im Notdienst Zusatzleistungen anfallen, die nicht durch die gesetzliche Versicherung abgedeckt sind, können daraus ebenfalls weitere Kosten entstehen.
Privatversicherte Patienten erhalten nach der Behandlung durch den ärztlichen Notdienst eine Rechnung.

Nicht jeder Zahnschmerz oder jede kleine Blutung muss den Zahnarzt-Notdienst beanspruchen. Oft reichen vorläufige Maßnahmen und Schmerzmittel aus, um die Zeit zu überbrücken, bis am nächsten Tag die Zahnarztpraxis aufgesucht werden kann. In wirklich dringenden Fällen kann bundesweit auf zahlreichen Kanälen der Kontakt zu einem Notfalldienst hergestellt werden. 

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