Wie wird die Hinterbliebenenrente versteuert?

Der Begriff Leibrente klingt nicht nur alt, er ist es auch tatsächlich. Die Leibrente gibt es seit dem Mittelalter. Sie war eine Möglichkeit für Christen, das von der Kirche erlassene Zinsverbot zu umgehen. Gläubiger, die Geld an andere verliehen, verlangten keine Zinsen von den Schuldnern, sondern eine Rente – die sogenannte Leibrente. So konnten sie weiterhin geschickt Geld verdienen, ohne das Zinsverbot der Kirche zu verletzen.

Ganz allgemein und verkürzt gesagt, ist die Leibrente eine gleichbleibende und regelmäßige Zahlung, die an eine Person geleistet wird. In der Regel wird sie bis zum Tod des Empfängers gezahlt. Zu den von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlten Leibrenten gehören neben der Altersrente auch die Erwerbsminderungsrente, die Witwenrente, die Waisenrente und die Erziehungsrente.

So werden gesetzliche Leibrenten besteuert

Egal welche Leibrente Sie beziehen - steuerlich gesehen gilt für alle seit der Rentenreform 2005 das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Was man darunter versteht, erklären wir Ihnen in unserem Artikel zur Riester-Rente.

Unbedingt merken sollte man sich: Erst wenn man als Rentner/in ein Einkommen von mehr als 9.984 Euro (2021: 9.744 Euro) im Jahr hat, muss man Steuern zahlen. Wie viele Steuern Sie tatsächlich auf ihre Rente zahlen müssen, hängt maßgeblich vom Jahr des Renteneintritts ab. Denn der Gesetzgeber hat in der Rentenreform 2005 festgelegt, dass die Besteuerung schrittweise bis zum Jahr 2040 angehoben wird. Nähere Informationen hierzu finden Sie auch hier Wann muss ich als Rentner Steuern zahlen und wie viel?.

Ganz konkret bedeutet das: Wer ab Januar 2022 eine Leibrente bezieht, der muss 82 Prozent seiner Rente versteuern. Ein Jahr später, ab dem Jahr 2023, liegt der steuerpflichte Anteil bereits bei 83 Prozent. Ab dem Jahr 2040 muss die Leibrente dann zu 100 Prozent versteuert werden.

Bei jeder Leibrente wird allerdings ein persönlicher Rentenfreibetrag ermittelt, der nicht versteuert werden muss. Das sind im Beispiel aus dem Jahr 2022 genau 18 Prozent, die zeitlebens unverändert steuerfrei bleiben. Die Basis für die Berechnung des Rentenfreibetrages ist generell das erste volle Rentenjahr, also meist das zweite Jahr, in dem man Rente bekommt und mit diesem Betrag darf man dann jährlich bei der Erstellung seiner Steuererklärung rechnen.

Die Beraterinnen und Berater der VLH unterstützen Sie gerne in allen steuerlichen Fragen rund um die Erwerbsminderungsrente, die Hinterbliebenenrenten, wie die Witwenrente oder Waisenrente und die Erziehungsrente. Über unsere Beratersuche finden Sie eine Beratungsstelle in ihrer Nähe.

Die Erwerbsminderungsrente – Unterstützung für chronisch Kranke

Depressionen, Herzprobleme oder Rückenschmerzen: Wer dauerhaft gesundheitlich eingeschränkt ist und nicht mehr voll arbeiten kann, bekommt von der gesetzlichen Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente. Diese Rente soll zur Sicherung des Lebensunterhalts beitragen.

Welche Bedingungen erfüllt sein müssen und wer Anspruch auf eine teilweise oder eine volle Erwerbsminderungsrente hat, können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung nachlesen.

Anders als beispielsweise eine private Berufsunfähigkeitsrente, wird die Erwerbsminderungsrente nur für eine bestimmte Dauer gewährt. Sie endet automatisch, wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist und geht dann in eine Altersrente über. Das heißt: Bis 67 gibt es die Erwerbsminderungsrente, dann die "normale" Rente.

Mit der Rentenreform von 2005 hat sich vor allem bei der Erwerbsminderungsrente viel geändert. Betroffene müssen wesentlich mehr Steuern zahlen als nach altem Recht.

Die Witwenrente und Witwerrente – Sicherheit für den Partner

Der Tod eines Ehepartners ist ein schwerer Schicksalsschlag und löst viele Ängste aus. Der Staat steht einem in solchen Notsituationen zur Seite: Hinterbliebene haben einen Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente, wenn der verstorbene Partner gesetzlich rentenversichert war. Ziel der staatlichen Rente ist es, die Existenz des Hinterbliebenen zu sichern und die finanziellen Einbußen durch den Tod des Partners aufzufangen.

Hat der bzw. die Verstorbene zuvor bereits eine Altersrente bezogen, handelt es sich bei der Witwenrente um eine sogenannte Folgerente. In diesem Fall ist für den Besteuerungsanteil das Jahr maßgeblich in dem der bzw. die Verstorbene in den Ruhestand gegangen ist und nicht das Jahr, in dem er bzw. sie verstorben ist.

Die Waisenrente – plötzlich ohne Eltern

Stirbt ein Elternteil oder sogar beide, unterstützt der Staat die Kinder oder Jugendlichen finanziell: Sie erhalten eine Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung – die sogenannte Halbwaisenrente oder Vollwaisenrente.

Waisenrenten sind in der Regel nicht sehr hoch – sie bleiben in den meisten Fällen unter dem Grundfreibetrag und sind somit steuerfrei. Sollten dennoch Steuern anfallen, werden sie steuerlich genauso behandelt wie die anderen Leibrenten.

Erziehungsrente – was versteht man darunter?

Die Wenigsten wissen: Geschiedene bekommen für ihr minderjähriges Kind eine gesetzliche Rente, wenn der/die unterhaltspflichtige Ex-Ehepartner/in stirbt. Die Erziehungsrente soll die finanziellen Einbußen durch den ausbleibenden Unterhalt abmildern. Die Rente endet, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Während die Hinterbliebenenrenten aus der Versicherung des Verstorbenen gezahlt werden, wird die Erziehungsrente aus der Versicherung des Überlebenden finanziert. Wer die Erziehungsrente beantragt, muss daher vor allem eine Voraussetzung erfüllen: Er bzw. Sie muss selbst gesetzlich rentenversichert sein, und zwar mindestens fünf Jahre lang. Welche weiteren Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie hoch die zu erwartende Rente ist, können Sie in unserem Artikel zur Erziehungsrente nachlesen.

Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

Ältere Frau mit Geldbeutel (Symbolbild): Auf die Witwenrente können auch Steuern fällig werden. (Quelle: EllenaZ/Thinkstock by Getty-Images)

Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit ausgewählten Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Muss ich auf die Hinterbliebenenrente Steuern zahlen?

Das kommt darauf an, ab wann Sie die Rente beziehen, erklärt Stefanie Pieper, Steuerexpertin bei der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH). "Für die Witwerrente oder die Witwenrente gelten die gleichen steuerlichen Regeln wie für die 'normale' Altersrente", sagt sie t-online. Mehr zur Hinterbliebenenrente lesen Sie hier.

Wie wird die Hinterbliebenenrente versteuert?
Stefanie Pieper, Vereinigte Lohnsteuerhilfe. (Quelle: Privat)

Maßgeblich für die Berechnung des steuerfreien Anteils der Rente – sowohl der Altersrente als auch der Hinterbliebenenrente – ist das Jahr des Renteneintritts. Der sogenannte Rentenfreibetrag, also der Anteil, der nicht der Besteuerung unterliegt, hängt von dem Jahr ab, in dem Sie in Rente gehen – und wird jedes Jahr kleiner.

In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Lesern, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "".

Der steuerliche Grundfreibetrag ist entscheidend

Wenn Sie ab dem Jahr 2040 in Rente gehen, fällt der Rentenfreibetrag weg. Dann wird der volle Anteil Ihrer Rente steuerpflichtig. Doch es gilt: Der Rentenfreibetrag bleibt ein Leben lang gleich. Das heißt, wenn Sie 2022 in Rente gehen, liegt der Freibetrag immerhin bei 18 Prozent.

Ob Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen, hängt zudem von einem weiteren Betrag ab. "Steuerfestsetzungen erfolgen erst dann, wenn das zu versteuernde Einkommen den sogenannten Grundfreibetrag übersteigt", erklärt Expertin Pieper. Der steuerliche Grundfreibetrag liegt im Jahr 2021 bei Alleinstehenden bei 9.744 Euro, bei Verheirateten bei 19.488 Euro.

Verwendete Quellen:

  • Eigene Recherche
  • Gespräch mit Stefanie Pieper

Verstirbt der Partner, bleibt oft nicht viel Zeit zur Trauer. Rechtliches muss geklärt, der Nachlass festgestellt und die Beerdigung geplant werden. Auch stellt sich für den hinterbliebenen Ehegatten die Frage, wie es finanziell weitergehen soll. Fällt ein Einkommen im Haushalt weg, wird es schwierig, den gewohnten Lebensstandard zu halten. Eine kleine finanzielle Stütze für den Todesfall bietet die Witwenrente. Erfahren Sie hier, in welchen Fällen und in welcher Höhe Sie die Rente erhalten.

Witwen- oder Witwerrente

Zwar ist im allgemeinen Sprachgebrauch das Wort „Witwenrente“ geläufig. Allerdings haben sowohl hinterbliebene Ehefrauen als auch Ehemänner gleichermaßen Anspruch auf Zahlung der Rente. Im weiteren Verlauf unseres Beitrags werden wir jedoch keine geschlechtsspezifische Unterscheidung vornehmen und deshalb allgemein die Bezeichnung „Witwenrente“ verwenden.

Allgemein handelt es sich hierbei um eine Hinterbliebenenrente. Andere Hinterbliebenenrenten sind z. B. die Erziehungsrente und die Waisenrente. In diesem Artikel beschränken wir uns allerdings darauf, Ihnen alles über die Witwenrente zu erklären.

Welche Voraussetzungen gelten?

Anspruch auf Witwenrente besteht, wenn der Ehepartner verstirbt. Daraus lässt sich die Grundvoraussetzung für die Zahlung der Rente ableiten: und zwar, dass Sie bis zum Tod des Ehegatten verheiratet bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft waren. Darüber hinaus gelten jedoch weitere Bedingungen.

Mindestens 1 Jahr verheiratet

Für den Anspruch auf Zahlung der Rente müssen Sie mit Ihrem Partner zum Todeszeitpunkt mindestens 1 Jahr verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gewesen sein.

Mindestversicherungszeit

Damit Sie im Todesfall Witwenrente gezahlt bekommen, muss Ihr verstorbener Partner die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben. Als Mindestversicherungszeit werden die Monate bezeichnet, in denen Beiträge zur Rentenversicherung geleistet wurden. Bei Arbeitnehmern geschieht das z. B. durch den Einbehalt und die Abführung der Versicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber. Um die Mindestversicherungszeit zu erfüllen, müssen diese Beiträge insgesamt für mindestens 5 Jahre bezahlt worden sein.

Keine Wiederverheiratung

Haben Sie nach dem Tod Ihres Partners erneut geheiratet, wird in diesem Fall grundsätzlich keine Hinterbliebenenrente gezahlt. Allerdings können Sie eine Rentenabfindung beantragen.

Wann wird die Witwenrente gezahlt?

Wann Ihnen die Witwenrente tatsächlich ausgezahlt wird, hängt davon ab, ob Ihr verstorbener Ehepartner bereits Rentner war. Hat er vor seinem Tod eine Rente bezogen, erhalten Sie die Zahlung erst in dem Monat, der auf das Sterbedatum folgt. Das ist deshalb so, weil für den Sterbemonat noch die Rente Ihres verstorbenen Partners bezahlt wird (z. B. Altersrente).

Anders ist es, wenn Ihr Ehepartner bis zu seinem Tod noch keine Rente bezogen hat. In diesem Fall erhalten Sie die Witwenrente bereits ab dem Todestag.

Was bedeutet Rentensplitting?

Nach dem Tod Ihres Partners haben Sie die Wahl, sich für das Rentensplitting zu entscheiden. Rentensplitting bedeutet, dass Ihr eigener Rentenanspruch mit dem Ihres verstorbenen Partners zusammengerechnet wird. Von diesem Gesamtrentenanspruch steht Ihnen dann die Hälfte zu. Das lohnt sich für Sie vor allem dann, wenn Ihr Partner eine höhere Rente erhalten hat als Sie.

Entscheiden Sie sich allerdings nach dem Todesfall für das Rentensplitting, haben Sie keinen Anspruch mehr auf die Zahlung der Witwenrente.

Wie wird die Hinterbliebenenrente versteuert?

Wie hoch ist die Witwenrente?

Die wichtigste Frage nach der Klärung der Voraussetzungen lautet: Wie hoch fällt die Zahlung aus? Hierbei ist zwischen der kleinen und der großen Witwenrente zu unterscheiden.

Kleine Witwenrente

Anspruch auf die kleine Witwenrente haben Sie, wenn Sie noch jung sind und es wahrscheinlich ist, dass Sie nach einer gewissen Übergangszeit eigenständig für Ihren Lebensunterhalt sorgen können.  Sie erhalten die Rente, wenn Sie

  • jünger als 47 Jahre alt sind
  • nicht erwerbsgemindert sind
  • kein Kind erziehen

Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent der Rente, die Ihr verstorbener Partner zum Todeszeitpunkt erhalten hat. Hat er bislang keine Rente erhalten, so ist von der Rente auszugehen, die er erhalten hätte, wenn er zum Todeszeitpunkt in Rente gegangen wäre.

Die kleine Witwenrente wird längstens 2 Jahre gezahlt.

Große Witwenrente

Im Umkehrschluss steht Ihnen die große Witwenrente zu, wenn Sie

  • mindestens 47 Jahre alt sind oder
  • erwerbsgemindert sind oder
  • ein minderjähriges Kind erziehen oder
  • unabhängig vom Alter ein behindertes Kind erziehen, das nicht für sich selbst sorgen kann.

Bis zum Jahr 2028 erhöht sich das Mindestalter für die große Witwenrente schrittweise auf 47. Das bedeutet, dass Sie aktuell auch schon früher die große Witwenrente erhalten können. Für einen Todesfall in 2020 gilt beispielsweise ein Mindestalter von 45 Jahren und 9 Monaten.

Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente, die Ihr verstorbener Partner zum Todeszeitpunkt erhalten hat bzw. hätte.

Rentenhöhe im „Sterbevierteljahr“

Eine besondere Regelung in Bezug auf die Rentenhöhe gilt im Sterbevierteljahr. Als Sterbevierteljahr bezeichnet man die auf den Sterbemonat folgenden 3 Monate. In diesem Zeitraum ist die Witwenrente genauso hoch wie der Rentenanspruch des Verstorbenen. Ihr eigenes Einkommen wird noch nicht angerechnet.

Eigenes Einkommen wird angerechnet

Verdienen Sie als Witwe bzw. Witwer ein eigenes Einkommen und können damit Ihren Lebensunterhalt bestreiten, mindert sich Ihr Anspruch auf Witwenrente. Ein Teil Ihres eigenen Einkommens wird auf den Rentenanspruch angerechnet. Grundsätzlich können 40 Prozent Ihrer Nettoeinkünfte auf die Rente angerechnet werden. Die Nettoeinkünfte selbst ermittelt die Rentenversicherung durch einen pauschalen Abzug von Ihren Bruttoeinkünften. Der pauschale Abzug beträgt in Abhängigkeit von der jeweiligen Einkommensart bis zu 40 Prozent.

Anzurechnendes EinkommenPauschaler Abzug in %
Lohn/Gehalt aus Arbeitnehmertätigkeit, Vorruhenstandsgeld oder Überbrückungsgeld40
Entgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigungkein Abzug
Selbstständige Tätigkeit39,8
Lohn/Gehalt bei Rentnern (Altersrente)30,5
Beamtenbezüge27,5
Einnahmen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder privaten Veräußerungsgeschäften25

Zusätzlich gilt monatlich ein Freibetrag, in dessen Höhe (das 26,4-fache des aktuellen Rentenwerts) ein Teil Ihres Einkommens von der Anrechnung verschont bleibt. Aktuell ergeben sich hier für Ost- und Westdeutschland folgende Werte:

ZeitraumOst (monatlich)West (monatlich)
Juli 2019 bis Juni 2020841,90 Euro872,52 Euro
Juli 2020 bis Juni 2021877,27 Euro902,62 Euro

Zählen neben Ihnen auch Kinder, die Anspruch auf Waisenrente haben, zu den Hinterblieben, erhöht sich der Freibetrag um folgende Werte:

ZeitraumOst (monatlich)West (monatlich)
Juli 2019 bis Juni 2020178,58 Euro185,08 Euro
Juli 2020 bis Juni 2021186,09 Euro191,46 Euro

Sie haben Anspruch auf die große Witwenrente. Der Rentenanspruch Ihres verstorbenen Partners zum Todeszeitpunkt beträgt 1.000 Euro / Monat. Zusätzlich haben Sie ein eigenes monatliches Bruttogehalt von 2.833 Euro. Kinder, mit Anspruch auf Waisenrente haben Sie nicht. Sie leben in Westdeutschland. Der Monatliche Anspruch beträgt vor Anrechnung des eigenen Einkommens 55 Prozent von 1.000 Euro = 550 Euro Hierauf wird ggf. das eigene Einkommen angerechnet: 1. Berechnung Nettoeinkommen (bei Arbeitsentgelt erfolgt ein pauschaler Abzug mit 40%) 2.833 Euro – 40 % = 1.700 Euro 2. Abzüglich Freibetrag (West) = 872,52 Euro 1.700 Euro – 872,52 Euro = 827,48 Euro 3. Hiervon werden auf die Witwenrente 40% angerechnet

827,48 Euro x 40% = 330,99 Euro

Auf die Witwenrente werden vom eigenen Einkommen also 330,99 Euro angerechnet: Verbleibender monatlicher Rentenanspruch 550 Euro – 330,99 Euro = 219,01 Euro

Was passiert, wenn Sie erneut heiraten?

Heiraten Sie nach dem Tod Ihres Partners erneut, haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die Witwenrente. Die Rentenzahlung endet dann mit dem Monat, in dem Sie heiraten. Allerdings können Sie eine Rentenabfindung beantragen. Damit sind Sie für die neue Ehe etwas finanziell abgesichert.

Für den Antrag müssen Sie der Deutschen Rentenversicherung die Versicherungsnummer Ihres verstorbenen Partners mitteilen. Außerdem müssen Sie die neue Eheurkunde vorlegen.

Die Rentenabfindung bei der großen Witwenrente erhalten Sie grundsätzlich in Höhe von 2 Jahresbeträgen. Bei der Kleinen wird Ihnen lediglich der noch nicht verbrauchte Restbetrag bis zum Ende des zweijährigen Bezugszeitraums ausbezahlt.

Was ist die Wiederauflebensrente?

Die Wiederauflebensrente ist weitgehend unbekannt. Sie kommt dann ins Spiel, wenn Ihr Partner aus zweiter Ehe verstirbt. In diesem Fall ist es unter Umständen möglich, dass Sie die Witwenrente aus Ihrer ersten Ehe wieder erhalten – diese also wiederauflebt. Und zwar, obwohl der Anspruch darauf eigentlich mit Ihrer erneuten Heirat erloschen ist.

Für Zahlung der Wiederauflebensrente müssen Sie innerhalb von 12 Monaten nach dem Tod Ihres zweiten Ehepartners einen Antrag stellen. Die Rente erhalten Sie – bei erfolgreichem Antrag – ab dem Monat nach dem Tod Ihres Partners. Stellen Sie den Antrag später, wird die Rente erst ab dem Antragsmonat bezahlt.

Die Wiederauflebensrente wird um eventuelle Unterhalts- oder Versorgungsansprüche aus Ihrer zweiten Rente gekürzt. So kann es auch sein, dass sie gar nicht gezahlt wird, weil sie auf Null Euro gekürzt wurde. Besteuert wird die Wiederauflebensrente mit dem Ertragserteil.

Wie wird die Hinterbliebenenrente versteuert?
Die Wiederauflebensrente wird nur so lange gezahlt, wie Sie nach der zweiten Ehe unverheiratet bleiben. Bei einer dritten Heirat entfällt der Anspruch. Eine Rentenabfindung ist nach der Wiederauflebensrente nicht möglich.

Erhalten Sie die Witwenrente auch, wenn Sie geschieden sind?

Grundsätzlich: Nein. Allerdings gibt es Fälle, in denen Sie ausnahmsweise auch nach dem Tod eines Ex-Partners Anspruch auf Witwenrente haben. Hierfür müssen alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ihre Ehe wurde vor dem 1. Juli 1977 geschieden,
  • Sie haben nach der Scheidung bis zum Tod Ihres Ex-Partners nicht erneut geheiratet,
  • Sie haben im Jahr vor dem Tod Ihres Ex-Partners von ihm Unterhaltszahlungen erhalten oder zumindest einen Anspruch darauf,
  • Ihr Ex-Partner hat bis zu seinem Tod die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren erfüllt oder hat bereits eine Rente bezogen oder ist durch einen Arbeitsunfall ums Leben gekommen.

Ist die Witwenrente steuerpflichtig?

Ja, die Witwenrente ist steuerpflichtig. Die gute Nachricht lautet allerdings: Sie ist – wie die gesetzliche Altersrente – nur mit dem Besteuerungsanteil steuerpflichtig. D. h. ein gewisser Teil der Rente bleibt für Sie bis 2039 steuerfrei. Wie hoch der steuerfreie Teil der Rente ist, hängt davon ab, in welchem Jahr Sie die Witwenrente erstmalig bezogen haben. Der Rentenfreibetrag wird durch regelmäßige Rentenerhöhungen – wie bei der Altersrente – nicht neu berechnet. D. h. jede Rentenerhöhung ist voll steuerpflichtig.

Jahr des RentenbeginnsBesteuerungsanteil in ProzentJahr des RentenbeginnsBesteuerungsanteil in Prozent
Bis 200550202383
200652202484
200754202585
200856202686
200958202787
201060202888
201162202989
201264203090
201366203191
201468203292
201570203393
201672203494
201774203595
201876203696
201978203797
202080203898
202181203999
2022822040100

Im Umkehrschluss stellt sich die Frage, ob das angerechnete eigene Einkommen den Rentenfreibetrag kürzt.

Witwenrente in der Steuererklärung? Ganz einfach mit WISO Steuer

Sie erhalten eine Witwenrente und fragen sich, wo Sie diese in der Steuererklärung angeben? Die Suche in den Formularen kann schnell lästig werden. Deshalb unser Tipp für Sie: Probieren Sie jetzt kostenlos WISO Steuer aus! Mit dem Steuer-Abruf werden die Werte Ihrer Rente automatisch in die richtigen Zeilen Ihrer Erklärung eingefügt. Und noch besser: Ohne Ausdrucken und Postversand übermitteln wir Ihre Erklärung verschlüsselt und digital ans Finanzamt.

Wie wird die Hinterbliebenenrente versteuert?

CW707