Jeder Halter von einem Kraftfahrzeug mit Verbrennungsmotor (Diesel oder Otto) muss in Deutschland eine Kfz Steuer bezahlen. Ausschlaggebend für die Höhe der Kfz Steuer ist das sogenannte Verursacherprinzip. Dieses wurde durch die neue Steuer, die im Jahr 2009 eingeführt wurde, erweitert. Seitdem ist die Ermittlung der Kfz Steuer etwas umfangreicher geworden. Show Mit unserem KFZ Steuer Rechner können Sie Ihre KFZ-Steuer Beiträge schnell und einfach berechnen. Jetzt auch mit Steuerberechnung für Elektroautos! Der KFZ Steuer RechnerUm unseren Rechner zu verwenden, benötigen Sie:
In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 finden Sie die Erstzulassung im ersten Feld. Die zweite Information, die für die Verwendung vom Rechner wichtig ist, ist die Art des Motors: Hat Ihr Fahrzeug einen Otto- oder einen Dieselantrieb? Dies wissen Sie vermutlich so - falls nicht, haben Sie einen entsprechenden Eintrag unter P3 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1. In diesem Zusammenhang können Sie auch gleich die Schadstoffklasse Ihres Fahrzeugs ermitteln. Der letzte Wert, den Sie für den Rechner benötigen, ist die Hubraum Größe von Ihrem Motor. Den entsprechenden Wert finden Sie unter Punkt P.1 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1. Der Hubraum wird stets in cm³ angegeben. Welche Daten brauche ich für den Kfz Steuer Rechner?
Berechnung der alten KFZ Steuer für PKWsPKWs, die bis zum 30. Juni 2009 zugelassen wurden unterliegen der alten KFZ Steuer. Das heißt, die Höhe der Abgaben richtet sich dort nach dem sogenannten Verursacherprinzip. Für die Berechnung sind folgende Parameter relevant: Es zählen die Schadstoffklasse sowie der Hubraum des Motors. Hat ein Fahrzeug mehr Leistung, werden dafür höhere Steuern fällig. Die Höhe der Steuern setzt sich je nach Abgasstufe pro angefangene 100ccm Hubraum zusammen.
Für die KFZ Steuer wird ein bestimmter Sockelbetrag (s. Tabelle) pro 100 cm³ angesetzt. Hat ein Fahrzeug beispielsweise einen Hubraum von 1200 cm³, so muss der Sockelbetrag mit der Zahl 12 multipliziert werden. Berechnung der neuen Kfz SteuerDie Berechnung der neuen Steuer erfolgt, wenn der PKW nach dem 01. Juli 2009 seine Erstzulassung erhalten hat. Für die Berechnung der neuen Steuer ist neben der Motorart (Benzin oder Diesel) auch der CO2-Ausstoß von Belang.
Der CO2-Ausstoß wird in g/km gemessen. Der entsprechende Wert wird in der Zulasssungsbescheinigung Teil 1 unter dem Punkt V.7 aufgeführt. Pro angefangener 100 Kubikzentimeter (ccm) wird, ahängig von der Motorart, ein unterschiedlicher Betrag gerechnet:
Dazu werden 2 € für jedes Gramm CO2 dazugerechnet, die über einem festgelegten Steuerfreibetrag liegen. Die Steuerfreibeträge gestaltet sich wie folgt:
Demnach ist die neue KFZ Steuer, wie Ihnen unser Rechner zeigen wird, deutlich kostengünstiger als die alte Steuer. Beispielberechnung Für Fahrzeuge mit jüngerer Erstzulassung ist das Berechnen der KFZ Steuer komplizierter. Um das Verursacherprinzip noch stärker zu betonen, hat der Gesetzgeber den Steuersatz für den Hubraum auf 2,00 Euro pro 100 Kubikzentimeter für Otto-Motoren gesenkt. Neu hinzukommt allerdings ein CO2-Zuschlag von derzeit (Erstzulassung ab dem 1.Januar 2012) 2,00 Euro pro 110 g/km.
Die häufigsten Fragen zum KFZ Steuerrechner
Um Ihre KFZ Steuer mithilfe unseres Rechners zu ermitteln, benötigen Sie folgende Angaben: 1. Erstzulassungsdatum 2. Art des Motors 3. Hubraumgröße 4. Abgasstufe
Fahrzeuge, die komplett von der Steuer befreit sind, sind Elektroautos und Einsatzfahrzeuge, die dem Allgemeinwohl dienen. Dazu zählen z.B. Feuerwehrautos, Krankenwagen oder Einsatzfahrzeuge der Polizei. Eine Steuerbefreiung erhalten auch schwerbehinderte Fahrzeughalter, die ein „H“, „Bl“ oder „aG“ in ihrem Behindertenausweis vermerkt bekommen haben.
Das Datum für die Fälligkeit der Kraftfahrzeugsteuer ergibt sich aus dem Datum der Zulassung, also der Anmeldung. Sobald das Kraftfahrzeug zugelassen wurde, wird die KFZ Steuer fällig. Sie wird für die Dauer eines Jahres im Voraus abgebucht. Die wichtigsten Fakten zum KFZ Steuerrechner
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